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   OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 83/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,28732
OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 83/11 (https://dejure.org/2011,28732)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.11.2011 - 9 U 83/11 (https://dejure.org/2011,28732)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. November 2011 - 9 U 83/11 (https://dejure.org/2011,28732)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fristsetzung bei verzögerter Fahrzeugübergabe

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebrauchtwagen stand zum vereinbarten Termin nicht bereit - Klappt das Abholen nicht, darf der Käufer nicht sofort den Kauf rückgängig machen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Angemessene Fristsetzung vor dem Rücktritt des Gebrauchtwagenkäufers

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Verspätete Übergabe ergibt kein Rücktrittsrecht - Bei Nichtlieferung ist angemessene Nachfrist nötig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 504
  • MDR 2012, 582
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 27/81

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages - Rücknahme einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 83/11
    Wenn ein Verkäufer - wie vorliegend die Klägerin - ein Fahrzeug zur Reparatur in eine Fremdwerkstatt bringen muss, ist dies bei der Bemessung der Frist zu berücksichtigen (vgl. zur Angemessenheit einer Nachfrist BGH, NJW 1982, 1279, 1280; Palandt/Grüneberg, BGB, 70. Auflage 2011, § 323 BGB, Rn. 14; Reinking/Eggert a.a.O., Rn. 455 sowie Rdnr. 1733).
  • OLG Celle, 06.04.1995 - 8 U 202/94

    Medizinische Heilbehandlungen; Unheilbare Krankheiten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 83/11
    Die "Neuwagen-Verkaufsbedingungen" sind vielmehr dahingehend zu verstehen, dass die Schriftform lediglich Beweiszwecken dient, so dass auch eine Erklärung per E-Mail oder per (nicht unterzeichneter) Auftragsbestätigung wirksam ist (vgl. zur Bedeutung der Schriftform in den Neuwagen-Verkaufsbedingungen OLG Köln, OLGR 1995, 140;  OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 153, 154; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Auflage 2009, Rdnr. 13; Himmelreich/Andreae/Teigelack, Autokaufrecht für Neu- und Gebrauchtwagen, 3. Auflage 2007, § 1, Rdnr. 109).
  • OLG Hamburg, 25.09.1997 - 3 U 203/96

    Irreführung durch Angabe von Abholpreisen für sperrige, nicht problemlos selbst

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.11.2011 - 9 U 83/11
    Die "Neuwagen-Verkaufsbedingungen" sind vielmehr dahingehend zu verstehen, dass die Schriftform lediglich Beweiszwecken dient, so dass auch eine Erklärung per E-Mail oder per (nicht unterzeichneter) Auftragsbestätigung wirksam ist (vgl. zur Bedeutung der Schriftform in den Neuwagen-Verkaufsbedingungen OLG Köln, OLGR 1995, 140;  OLG Düsseldorf, OLGR 1998, 153, 154; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Auflage 2009, Rdnr. 13; Himmelreich/Andreae/Teigelack, Autokaufrecht für Neu- und Gebrauchtwagen, 3. Auflage 2007, § 1, Rdnr. 109).
  • LG Arnsberg, 12.05.2017 - 2 O 264/16

    Wirksamkeit eines Rücktritts vom Kaufvertrag über ein Kraftfahrzeug mit

    Vielmehr ist vorauszusetzen, dass die Leistung weitgehend fertiggestellt ist und dass der Schuldner lediglich Gelegenheit erhalten soll, seine im Wesentlichen abgeschlossene Leistung vollends zu erbringen" (BGH, Urteil vom 10-02-1982 - VIII ZR 27/81; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2011 - 9 U 83/11).
  • LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 234/16

    Rücktritt vom Kaufvertrag über einen Neuwagen wegen eingebauter Abgassoftware zur

    Vielmehr ist vorauszusetzen, dass die Leistung weitgehend fertiggestellt ist und dass der Schuldner lediglich Gelegenheit erhalten soll, seine im Wesentlichen abgeschlossene Leistung vollends zu erbringen" (BGH, Urteil vom 10-02-1982 - VIII ZR 27/81; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2011 - 9 U 83/11).
  • LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 375/16

    Mangelhaftigkeit eines Neuwagens aufgrund einer eingebauten

    Vielmehr ist vorauszusetzen, dass die Leistung weitgehend fertiggestellt ist und dass der Schuldner lediglich Gelegenheit erhalten soll, seine im Wesentlichen abgeschlossene Leistung vollends zu erbringen" (BGH, Urteil vom 10-02-1982 - VIII ZR 27/81; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2011 - 9 U 83/11).
  • LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 254/16

    Mangelhaftigkeit des Kfz im Zeitpunkt der Übergabe wegen Manipulation der

    Vielmehr ist vorauszusetzen, dass die Leistung weitgehend fertiggestellt ist und dass der Schuldner lediglich Gelegenheit erhalten soll, seine im Wesentlichen abgeschlossene Leistung vollends zu erbringen" (BGH, Urteil vom 10-02-1982 - VIII ZR 27/81; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2011 - 9 U 83/11).
  • LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 215/16

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Neufahrzeug wegen Sachmangels durch

    Vielmehr ist vorauszusetzen, dass die Leistung weitgehend fertiggestellt ist und dass der Schuldner lediglich Gelegenheit erhalten soll, seine im Wesentlichen abgeschlossene Leistung vollends zu erbringen" (BGH, Urteil vom 10-02-1982 - VIII ZR 27/81; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2011 - 9 U 83/11).
  • LG Arnsberg, 24.03.2017 - 2 O 224/16

    Mangelhaftigkeit des Gebrauchtwagens wegen Manipulation der Software für

    Vielmehr ist vorauszusetzen, dass die Leistung weitgehend fertiggestellt ist und dass der Schuldner lediglich Gelegenheit erhalten soll, seine im Wesentlichen abgeschlossene Leistung vollends zu erbringen" (BGH, Urteil vom 10-02-1982 - VIII ZR 27/81; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.11.2011 - 9 U 83/11).
  • OLG Saarbrücken, 14.02.2020 - 2 U 104/18

    Rücktritt von Kauf eines Diesel-Fahrzeugs: Erfordernis der Fristsetzung zur

    Welche Zeitspanne in diesem Zusammenhang erforderlich ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (BGH, Urteil vom 21. Juni 1985 - V ZR 134/84, NJW 1985, 2640; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. November 2011 - 9 U 83/11, NJW-RR 2012, 504, 505).
  • LG Leipzig, 29.10.2013 - 1 HKO 2742/13
    Die von der Beklagten am 23.09.2013 zum Folgetag, den 24.09.2013, 12.00 Uhr gesetzte Frist war unangemessen kurz (s. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 2012, 504).
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