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   OLG Saarbrücken, 29.12.2011 - 9 WF 139/11   

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https://dejure.org/2011,9592
OLG Saarbrücken, 29.12.2011 - 9 WF 139/11 (https://dejure.org/2011,9592)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.12.2011 - 9 WF 139/11 (https://dejure.org/2011,9592)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. Dezember 2011 - 9 WF 139/11 (https://dejure.org/2011,9592)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Abschluss einer Vereinbarung über die Durchführung einer Mediation im Umgangsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 1000; RVG -VV Nr. 1003
    Erfallen der Einigungsgebühr bei Abschluss einer Vereinbarung über die Durchführung einer Mediation im Umgangsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ra-braune.de (Kurzinformation)

    Einigungsgebühr bei Vereinbarung eines Mediationsverfahrens?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 522
  • FamRZ 2012, 1578
  • FamRZ 2013, 398
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Braunschweig, 28.02.2008 - 2 WF 17/08

    Entstehen einer Einigungsgebühr in einem isolierten Sorgerechtsverfahren bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.12.2011 - 9 WF 139/11
    Es kommt deswegen nicht mehr auf einen Vergleich im Sinne des § 779 BGB, sondern nur noch auf eine Einigung an, so dass ein einseitiges Nachgeben und damit Akzeptieren des Rechtsanliegens der Gegenpartei den Anfall der Gebühr nicht ausschließt, solange noch ein Vertrag abgeschlossen wird, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird und ggf. erst durch diese Einigung die Grundlage für die auf ihr aufbauende Entscheidung des Gerichts geschaffen wird (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, 6. Zivilsenat, Beschl. v. 17. April 2009, 6 WF 18/09, m.z.w.N.; OLG Köln, FamRZ 2009, 539; OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 2140, j.m.w.N.; OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1473; OLG Braunschweig, FamRZ 2008, 1465; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., VV 1000, Rz. 51, m.w.N.; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., VV 1000, Rz. 66 ff, m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2006 - 9 WF 75/06

    Bemessung des Gegenstandswerts für die Anwaltskosten im umgangsrechtlichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.12.2011 - 9 WF 139/11
    Es kommt deswegen nicht mehr auf einen Vergleich im Sinne des § 779 BGB, sondern nur noch auf eine Einigung an, so dass ein einseitiges Nachgeben und damit Akzeptieren des Rechtsanliegens der Gegenpartei den Anfall der Gebühr nicht ausschließt, solange noch ein Vertrag abgeschlossen wird, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird und ggf. erst durch diese Einigung die Grundlage für die auf ihr aufbauende Entscheidung des Gerichts geschaffen wird (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, 6. Zivilsenat, Beschl. v. 17. April 2009, 6 WF 18/09, m.z.w.N.; OLG Köln, FamRZ 2009, 539; OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 2140, j.m.w.N.; OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1473; OLG Braunschweig, FamRZ 2008, 1465; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., VV 1000, Rz. 51, m.w.N.; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., VV 1000, Rz. 66 ff, m.w.N.).
  • OLG Köln, 24.10.2008 - 4 WF 118/08

    Einigungsgebühr im erledigten Umgangsrechtsverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.12.2011 - 9 WF 139/11
    Es kommt deswegen nicht mehr auf einen Vergleich im Sinne des § 779 BGB, sondern nur noch auf eine Einigung an, so dass ein einseitiges Nachgeben und damit Akzeptieren des Rechtsanliegens der Gegenpartei den Anfall der Gebühr nicht ausschließt, solange noch ein Vertrag abgeschlossen wird, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird und ggf. erst durch diese Einigung die Grundlage für die auf ihr aufbauende Entscheidung des Gerichts geschaffen wird (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, 6. Zivilsenat, Beschl. v. 17. April 2009, 6 WF 18/09, m.z.w.N.; OLG Köln, FamRZ 2009, 539; OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 2140, j.m.w.N.; OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1473; OLG Braunschweig, FamRZ 2008, 1465; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., VV 1000, Rz. 51, m.w.N.; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., VV 1000, Rz. 66 ff, m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 12.06.2008 - 8 WF 85/08

    Rechtsanwaltsgebühr: Entstehung der Einigungsgebühr im Verfahren zur Regelung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 29.12.2011 - 9 WF 139/11
    Es kommt deswegen nicht mehr auf einen Vergleich im Sinne des § 779 BGB, sondern nur noch auf eine Einigung an, so dass ein einseitiges Nachgeben und damit Akzeptieren des Rechtsanliegens der Gegenpartei den Anfall der Gebühr nicht ausschließt, solange noch ein Vertrag abgeschlossen wird, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird und ggf. erst durch diese Einigung die Grundlage für die auf ihr aufbauende Entscheidung des Gerichts geschaffen wird (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, 6. Zivilsenat, Beschl. v. 17. April 2009, 6 WF 18/09, m.z.w.N.; OLG Köln, FamRZ 2009, 539; OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 2140, j.m.w.N.; OLG Brandenburg, FamRZ 2006, 1473; OLG Braunschweig, FamRZ 2008, 1465; Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., VV 1000, Rz. 51, m.w.N.; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., VV 1000, Rz. 66 ff, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.07.2012 - 6 WF 127/12

    Erfallen der Einigungsgebühr im Verfahren über den Versorgungsausgleich; Einigung

    Im Gegensatz zu § 23 BRAGO a.F. wird nicht mehr ein gegenseitiges Nachgeben im Sinne des § 779 BGB gefordert, sondern durch diese Gebühr soll jegliche vertragliche Beilegung eines Streits der Parteien honoriert und dadurch ein Anreiz geschaffen werden, das Verfahren durch eine Einigung zu beenden (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2012, 522).

    Allgemein anerkannt ist, dass bereits eine Zwischeneinigung der Parteien eine Einigungsgebühr nach Nr. 1003, 1000 VV RVG auslösen kann und also nicht erforderlich ist, dass die Parteien sich über den gesamten Streitstoff einigen (OLG Saarbrücken NJW-RR 2012, 522; Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 20. Auflage 2012, Nr. 1000 VV Rn. 150 ff.; Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage 2012, Nr. 1000 VV Rn. 56; Gebauer/Schneider-Schneider; Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 2. Auflage 2004, Nr. 1000 VV Rn. 101).

  • OLG Zweibrücken, 06.03.2014 - 6 WF 16/14

    Erfallen der Einigungsgebühr im Umgangsverfahren

    Im Gegensatz zu § 23 BRAGO a. F. wird nicht mehr ein gegenseitiges Nachgeben im Sinne des § 779 BGB gefordert, sondern durch diese Gebühr soll jegliche vertragliche Beilegung eines Streits der Parteien honoriert und dadurch ein Anreiz geschaffen werden, das Verfahren durch eine Einigung zu beenden (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 2012, 522 OLG Hamm aaO.).
  • OLG Hamm, 27.02.2015 - 6 WF 10/15

    Erfallen der Einigungsgebühr im Sorgerechtsverfahren

    Allgemein anerkannt ist, dass bereits eine Zwischeneinigung der Parteien eine Einigungsgebühr nach Nr. 1003, 1000 VV RVG auslösen kann und also nicht erforderlich ist, dass sich die Parteien über den gesamten Streitstoff einigen (Senat, Beschluss vom 2.7.2012, FamRZ 2013, 397; OLG Saarbrücken FamRZ 2014, 1939; OLG Saarbrücken NJW-RR 2012, 522; Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 21. Auflage 2013, Nr. 1000 VV Rn. 150 ff.; Hartmann, Kostengesetze, 44. Auflage 2014, Nr. 1000 VV Rn. 56).
  • LG Saarbrücken, 08.11.2012 - 13 T 11/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Stillschweigender Verzicht auf Gebührenerstattung

    Nach diesen Vorschriften kommt es nicht mehr auf den Abschluss eines Vergleichs im Sinne des § 779 BGB an; erforderlich ist vielmehr nur noch eine Einigung, durch die ein Streit oder eine Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht NJW-RR 2012, 522 mwN.).
  • SG Detmold, 19.06.2013 - S 16 SF 198/12

    Einigungsgebühr, Teilvergleich, vertragliche Beilegung, vertragliche Beilegung

    Allgemein anerkannt ist, dass bereits eine Zwischeneinigung der Parteien eine Einigungsgebühr nach Nr. 1003, 1000 VV RVG auslösen kann und also nicht erforderlich ist, dass die Parteien sich über den gesamten Streitstoff einigen (OLG Saarbrücken NJW-RR 2012, 522; Gerold/Schmidt-Müller-Rabe, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 20. Auflage 2012, Nr. 1000 VV Rn. 150 ff.; Hartmann, Kostengesetze, 42. Auflage 2012, Nr. 1000 VV Rn. 56; Gebauer/Schneider-Schneider; Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 2. Auflage 2004, Nr. 1000 VV Rn. 101).
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