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   OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 14 U 852/10   

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OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 14 U 852/10 (https://dejure.org/2011,262)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.12.2011 - 14 U 852/10 (https://dejure.org/2011,262)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. Dezember 2011 - 14 U 852/10 (https://dejure.org/2011,262)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Zugfahrt, Nebenpflicht, Bahnunternehmen, Zugbegleiter

  • openjur.de

    §§ 823, 280, 254, 831 BGB; §§ 1, 4 HaftPflG

  • openjur.de

    Haftung des Bahnbetreibers: Überwiegendes Mitverschulden des Fahrgasts bei Hinausklettern aus dem Fenster eines anfahrenden Zuges; Fehlverhalten des Zugbegleiters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Haftung des Bahnbetreibers für Schäden durch einen aus dem Fenster eines anfahrenden Zuges kletternden Fahrgast

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hinausklettern aus einem Zugfenster - Schadensersatzpflicht des Bahnbetreibers?

  • rabüro.de

    Kein Schadensersatzsanspruch von Fahrgast bei durch Klettern aus Zugfenster erlittener Verletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung der Bahn für Schäden eines aus einem Fenster eines anfahrenden Zuges kletternden Fahrgastes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Kein Schadensersatz für einen durch das Zugfenster aussteigenden Fahrgast, der sich anschließend verletzt

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Betreutes Fahren in der Bahn?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fahrgast klettert aus Abteilfenster der Regionalbahn - Schadensersatz?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn der Fahrgast durch das Zugfenster aussteigt ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betrunkener kletterte aus dem Zugfenster - Die Deutsche Bahn AG haftet nicht für die gravierenden Folgen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schaffner sind kein Wachpersonal für alkoholisierte Fahrgäste

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 542
  • NZV 2012, 284
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Nürnberg, 14.11.2001 - 4 U 2450/01

    Verkehrssicherung an wilden Bahnübergängen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 14 U 852/10
    Insbesondere liegt keine höhere Gewalt vor (vgl. Geigel, aaO., § 26 Rn. 29, 31; s.a. OLG Nürnberg, NZV 2002, 127 zum verbotswidrigen Überqueren einer Bahnstrecke durch einen Fußgänger, der hierbei vom Zug erfasst wird).

    Allerdings könnte ein die Betriebsgefahr erhöhendes Verschulden der verantwortlichen Mitarbeiter der Beklagten dazu führen, dass diese nicht völlig in den Hintergrund tritt (vgl. hierzu OLG Nürnberg NJW-RR 2002, 449, Rn. 14 nach juris).

  • BGH, 09.09.2008 - VI ZR 279/06

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters von Fahrten mit einem sog.

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 14 U 852/10
    Grundsätzlich spricht zwar dann, wenn die durch Gesetz oder technische Normen gebotenen Schutzvorkehrungen nicht getroffen werden und sich die Gefahr verwirklicht, die durch die Schutzmaßnahme verhindert werden soll, der Anscheinsbeweis dafür, dass der Schaden bei Beachtung der maßgeblichen Vorschriften vermieden worden wäre, (vgl. - zur Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften - BGH NJW 1983, 1380; NJW 2008, 3778 Rn. 20 nach juris; s.a. - zur Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - BGH NJW 1994, 945; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2000, 243; Palandt/Grüneberg, BGB 71. Aufl. Vor § 249 Rn. 132).

    Im vorliegenden Fall ist der Anscheinsbeweis jedoch durch die ernsthafte Möglichkeit eines Geschehensablaufes, bei dem die Verletzung der Unfallverhütungsvorschriften für die erlittenen Unfallverletzungen nicht hätte ursächlich sein können, erschüttert (vgl. hierzu BGH NJW 1983, 1380, Rn. 16 nach juris; NJW 2008, 3778, Rn. 21 nach juris; NJW-RR 2010, 1331, Rn. 17 nach juris; s.a. OLG Oldenburg, OLGReport 2007, 903, Rn. 50 f. nach juris; Palandt/Grüneberg, aaO., Vor § 249 Rn. 130).

  • OLG Schleswig, 04.07.2008 - 1 U 50/07

    Darlegungs- und Beweislast für grobe Fahrlässigkeit eines auf Bahngleisen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 14 U 852/10
    Ein Fall der bewussten Selbstschädigung, etwa in Suizidabsicht, bei dem in der Rechtsprechung höhere Gewalt bejaht wird (vgl. OLG Schleswig, VersR 2010, 258, Rn. 19 nach juris m.w.N.), ist nicht gegeben.

    Die Beweislast hierfür liegt beim Kläger (OLG Schleswig, VersR 2010, 258, Rn. 25).

  • OLG Hamm, 15.06.1999 - 9 U 249/98

    Sicherungspflichten des Eisenbahnunternehmens zum Schutz der ein- und

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 14 U 852/10
    Abgesehen davon, dass der Kläger gegen § 63 Abs. 1 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) verstieß, wonach das Ein- und Aussteigen nur an den dazu bestimmten Stellen der Fahrzeuge gestattet ist, und es nach § 63 Abs. 3 EBO unter anderem verboten ist, die Außentüren zu öffnen und ein- oder auszusteigen, solange sich ein Fahrzeug bewegt, stellt das Herausklettern aus dem Fenster eines anfahrenden Zuges ein grob verkehrswidriges Verhalten des Geschädigten dar, das die Gefährdungshaftung entfallen lässt (vgl. allgemein BGH NJW 1990, 1483 Rn. 20 nach juris; konkret zum Abspringen vom fahrenden Zug OLG Frankfurt, VersR 1987, 1118; OLG Nürnberg, Hinweis vom 05.01.2006, 9 U 2573/05, KG VersR 1976, 93; ferner LG Hannover, Urt. v. 31.07.1991, ZIntEisenbVerk 1994, 23 zum Abspringen aus einem außerhalb des Bahnsteigs haltendem Waggon; BGH, VersR 1959, 632; OLG Stuttgart, VersR 1986, 147; LG Frankfurt, NZV 2001, 308 jeweils zum Aufspringen auf einen fahrenden Zug; BGH VersR 1986, 707 zum leichtfertigen Verhalten an einem unbeschrankten Bahnübergang; OLG Hamm NJW-RR 2000, 104 zum unvorsichtigen Einsteigen in einen stehenden Zug).
  • OLG Stuttgart, 19.12.1984 - 1 U 97/84

    Schadenersatz gegen einen Bahnbetriebsunternehmer im Falle der Verletzung beim

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 14 U 852/10
    Abgesehen davon, dass der Kläger gegen § 63 Abs. 1 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) verstieß, wonach das Ein- und Aussteigen nur an den dazu bestimmten Stellen der Fahrzeuge gestattet ist, und es nach § 63 Abs. 3 EBO unter anderem verboten ist, die Außentüren zu öffnen und ein- oder auszusteigen, solange sich ein Fahrzeug bewegt, stellt das Herausklettern aus dem Fenster eines anfahrenden Zuges ein grob verkehrswidriges Verhalten des Geschädigten dar, das die Gefährdungshaftung entfallen lässt (vgl. allgemein BGH NJW 1990, 1483 Rn. 20 nach juris; konkret zum Abspringen vom fahrenden Zug OLG Frankfurt, VersR 1987, 1118; OLG Nürnberg, Hinweis vom 05.01.2006, 9 U 2573/05, KG VersR 1976, 93; ferner LG Hannover, Urt. v. 31.07.1991, ZIntEisenbVerk 1994, 23 zum Abspringen aus einem außerhalb des Bahnsteigs haltendem Waggon; BGH, VersR 1959, 632; OLG Stuttgart, VersR 1986, 147; LG Frankfurt, NZV 2001, 308 jeweils zum Aufspringen auf einen fahrenden Zug; BGH VersR 1986, 707 zum leichtfertigen Verhalten an einem unbeschrankten Bahnübergang; OLG Hamm NJW-RR 2000, 104 zum unvorsichtigen Einsteigen in einen stehenden Zug).
  • OLG Oldenburg, 07.12.2006 - 8 U 85/06

    Bestehen von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen wegen eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 14 U 852/10
    Im vorliegenden Fall ist der Anscheinsbeweis jedoch durch die ernsthafte Möglichkeit eines Geschehensablaufes, bei dem die Verletzung der Unfallverhütungsvorschriften für die erlittenen Unfallverletzungen nicht hätte ursächlich sein können, erschüttert (vgl. hierzu BGH NJW 1983, 1380, Rn. 16 nach juris; NJW 2008, 3778, Rn. 21 nach juris; NJW-RR 2010, 1331, Rn. 17 nach juris; s.a. OLG Oldenburg, OLGReport 2007, 903, Rn. 50 f. nach juris; Palandt/Grüneberg, aaO., Vor § 249 Rn. 130).
  • BGH, 08.01.2002 - VI ZR 364/00

    Verkehrssicherungspflicht bei Gleisbauarbeiten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 14 U 852/10
    Bei Abwägung des Verschuldens und der Betriebsgefahr sind jedoch nur unstreitige oder bewiesene Umstände zu berücksichtigen (BGH, NJW 2002, 1263 Rn. 10 nach juris; Geigel, aaO., § 26 Rn. 50).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 14 U 852/10
    Grundsätzlich spricht zwar dann, wenn die durch Gesetz oder technische Normen gebotenen Schutzvorkehrungen nicht getroffen werden und sich die Gefahr verwirklicht, die durch die Schutzmaßnahme verhindert werden soll, der Anscheinsbeweis dafür, dass der Schaden bei Beachtung der maßgeblichen Vorschriften vermieden worden wäre, (vgl. - zur Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften - BGH NJW 1983, 1380; NJW 2008, 3778 Rn. 20 nach juris; s.a. - zur Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - BGH NJW 1994, 945; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2000, 243; Palandt/Grüneberg, BGB 71. Aufl. Vor § 249 Rn. 132).
  • BGH, 14.01.1986 - VI ZR 148/85

    Kfz - Bahnübergang - Schienenbahn - Kollision - Ursachenabwägung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 14 U 852/10
    Abgesehen davon, dass der Kläger gegen § 63 Abs. 1 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) verstieß, wonach das Ein- und Aussteigen nur an den dazu bestimmten Stellen der Fahrzeuge gestattet ist, und es nach § 63 Abs. 3 EBO unter anderem verboten ist, die Außentüren zu öffnen und ein- oder auszusteigen, solange sich ein Fahrzeug bewegt, stellt das Herausklettern aus dem Fenster eines anfahrenden Zuges ein grob verkehrswidriges Verhalten des Geschädigten dar, das die Gefährdungshaftung entfallen lässt (vgl. allgemein BGH NJW 1990, 1483 Rn. 20 nach juris; konkret zum Abspringen vom fahrenden Zug OLG Frankfurt, VersR 1987, 1118; OLG Nürnberg, Hinweis vom 05.01.2006, 9 U 2573/05, KG VersR 1976, 93; ferner LG Hannover, Urt. v. 31.07.1991, ZIntEisenbVerk 1994, 23 zum Abspringen aus einem außerhalb des Bahnsteigs haltendem Waggon; BGH, VersR 1959, 632; OLG Stuttgart, VersR 1986, 147; LG Frankfurt, NZV 2001, 308 jeweils zum Aufspringen auf einen fahrenden Zug; BGH VersR 1986, 707 zum leichtfertigen Verhalten an einem unbeschrankten Bahnübergang; OLG Hamm NJW-RR 2000, 104 zum unvorsichtigen Einsteigen in einen stehenden Zug).
  • BGH, 13.02.1990 - VI ZR 128/89

    Unfall mit 8jährigem Radfahrer - § 3 Abs. 1 StVO; §§ 7, 9 StVG, §§ 254, 828 Abs.

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 14 U 852/10
    Abgesehen davon, dass der Kläger gegen § 63 Abs. 1 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) verstieß, wonach das Ein- und Aussteigen nur an den dazu bestimmten Stellen der Fahrzeuge gestattet ist, und es nach § 63 Abs. 3 EBO unter anderem verboten ist, die Außentüren zu öffnen und ein- oder auszusteigen, solange sich ein Fahrzeug bewegt, stellt das Herausklettern aus dem Fenster eines anfahrenden Zuges ein grob verkehrswidriges Verhalten des Geschädigten dar, das die Gefährdungshaftung entfallen lässt (vgl. allgemein BGH NJW 1990, 1483 Rn. 20 nach juris; konkret zum Abspringen vom fahrenden Zug OLG Frankfurt, VersR 1987, 1118; OLG Nürnberg, Hinweis vom 05.01.2006, 9 U 2573/05, KG VersR 1976, 93; ferner LG Hannover, Urt. v. 31.07.1991, ZIntEisenbVerk 1994, 23 zum Abspringen aus einem außerhalb des Bahnsteigs haltendem Waggon; BGH, VersR 1959, 632; OLG Stuttgart, VersR 1986, 147; LG Frankfurt, NZV 2001, 308 jeweils zum Aufspringen auf einen fahrenden Zug; BGH VersR 1986, 707 zum leichtfertigen Verhalten an einem unbeschrankten Bahnübergang; OLG Hamm NJW-RR 2000, 104 zum unvorsichtigen Einsteigen in einen stehenden Zug).
  • LG Frankfurt/Main, 27.09.2000 - 4 O 317/99

    Haftung für bei Eisenbahnunfall getöteten Fahrgast

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 64/09

    Arzneimittelhaftung: Beweis des Ursachenzusammenhangs zwischen der

  • OLG Dresden, 26.03.2014 - 7 U 1506/13

    Haftung des Halters einer Straßenbahn bei Sturz eines Fahrgastes

    b) Auch deliktische oder sekundärvertragliche Ansprüche, die neben § 1 HaftpflG anwendbar bleiben und auf die die angefochtene Entscheidung allerdings nicht eingeht (vgl. nur zuletzt OLG Nürnberg, Urt. v. 30.12.2011 - 14 U 852/10, NJW-RR 2012, 542), scheiden im vorliegenden Fall aus.
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