Weitere Entscheidung unten: LG Freiburg, 01.12.2011

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 14.12.2011 - 10 W 74/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,44835
OLG Naumburg, 14.12.2011 - 10 W 74/11 (https://dejure.org/2011,44835)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.12.2011 - 10 W 74/11 (https://dejure.org/2011,44835)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 10 W 74/11 (https://dejure.org/2011,44835)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 727 ZPO, § 729 ZPO
    Erteilung einer Vollstreckungsklausel: Nachweis der Rechtsnachfolge durch Verweis auf das Internet-Registerportal "Handelsregister.de"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Führung des Nachweises der Rechtsnachfolge durch das Internet-Registerportal "Handelsregister.de"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 727; ZPO § 729; ZPO § 756
    Führung des Nachweises der Rechtsnachfolge durch das Internet-Registerportal "Handelsregister.de"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Internet-Register ersetzt nicht den Nachweis durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Handelsregister

  • duslaw.de (Kurzinformation)

    Beglaubigte Urkunde besser als Einsicht in das elektronische Handelsregister?

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Internet-Register ersetzt nicht den Nachweis durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gericht muss sich über Rechtsnachfolge nicht mit Internetrecherche kundig machen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Internet-Register ersetzt nicht den Nachweis durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 638
  • MMR 2012, 420
  • Rpfleger 2012, 398
  • NZG 2012, 512
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 24.05.2023 - VII ZB 69/21

    Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen zweier Versäumnisurteile sowie eines

    Bezüglich der Allgemeinkundigkeit schließe das Beschwerdegericht sich der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Karlsruhe (NJW-RR 2021, 548) und Naumburg (NJW-RR 2012, 638) an.

    Teilweise wird - mit im Einzelnen unterschiedlicher Begründung - die Annahme von Offenkundigkeit abgelehnt (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - 10 W 6/20, NJW-RR 2021, 548, juris Rn. 6; OLG Naumburg, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 10 W 74/11, NJW-RR 2012, 638, juris Rn. 8; LG Karlsruhe, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 20 T 26/20, BeckRS 2020, 16586; BeckOK ZPO/Ulrici, Stand: 1. März 2023, § 726 Rn. 16.1; Zöller/Seibel, ZPO, 34. Aufl., § 727 Rn. 20), teilweise hingegen bejaht (OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 6 W 24/20, BeckRS 2020, 44159; LG Bonn, Beschluss vom 7. November 2014 - 6 T 308/14, RNotZ 2015, 368, juris Rn. 13 ff.; LG Görlitz, Beschluss vom 21. September 2022 - 5 T 158/21, n. v.; MünchKommZPO/Wolfsteiner, 6. Aufl. 2020, § 726 Rn. 61; BeckOK ZPO/Bacher, Stand: 1. März 2023, § 291 Rn. 5; BeckOGK HGB/Beurskens, Stand: 15. August 2022, § 9 Rn. 55; Winkler, RNotZ 2019, 117, 127; im Grundsatz auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 31. Januar 2023 - 7 W 12/23, BeckRS 2023, 1810, Gehle in Anders/Gehle, ZPO, 81. Aufl., § 727 Rn. 16 sowie Nober in Anders/Gehle, ZPO, 81. Aufl., § 291 Rn. 10).

  • LG Bonn, 07.11.2014 - 6 T 308/14

    Rechtsnachfolge, Offenkundigkeit

    Die bisherige Rechtsprechung der Kammer kann durchaus als (noch) herrschende Auffassung in der Rechtsprechung bezeichnet werden (vgl. OLG Naumburg, NJW-RR 2012, 638; LG Coburg, Beschluss vom 28.04.2009, 41 T 28/09; vgl. Ulrici in BeckOK ZPO, § 726, Rn. 16.1).
  • OLG Karlsruhe, 15.12.2020 - 10 W 6/20

    Anforderungen an die Aktualität eines zum Nachweis der Rechtsnachfolge

    Dafür reicht eine etwaige Veröffentlichung im Internet unter "www.handelsregister.de" nicht aus, weil der Zugang zu Informationen auf dieser Seite eine umfangreiche Registrierung voraussetzt und kostenpflichtig ist (OLG Naumburg NJW-RR 2012, 638; ausführlich LG Karlsruhe, Beschl. v. 13.07.2020 - 20 T 26/20 -, BeckRS 2020, 16586 m.w.N. zum Streitstand; vgl. auch BGH, Beschl. v. 26.08.2020 - VII ZB 39/19 -, WM 2020, 1880 Rn. 20 ff.).
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Rechtsprechung
   LG Freiburg, 01.12.2011 - 4 T 281/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8543
LG Freiburg, 01.12.2011 - 4 T 281/11 (https://dejure.org/2011,8543)
LG Freiburg, Entscheidung vom 01.12.2011 - 4 T 281/11 (https://dejure.org/2011,8543)
LG Freiburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - 4 T 281/11 (https://dejure.org/2011,8543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsmitteleinlegung nach FamFG im Rahmen einer richterlichen Anhörung

  • Wolters Kluwer

    I.R.e. richterlichen Anhörung eingelegtes Rechtsmittel muss vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten unterschrieben werden; Unterschriftspflichtigkeit eines i.R.e. richterlichen Anhörung eingelegten Rechtsmittels seitens des Beschwerdeführers oder eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FamFG § 64 Abs. 2 S. 1, 4
    I.R.e. richterlichen Anhörung eingelegtes Rechtsmittel muss vom Beschwerdeführer oder einem Bevollmächtigten unterschrieben werden; Unterschriftspflichtigkeit eines i.R.e. richterlichen Anhörung eingelegten Rechtsmittels seitens des Beschwerdeführers oder eines ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmitteleinlegung im Rahmen einer richterlichen Anhörung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 638
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Essen, 12.01.2010 - 7 T 730/09

    Formgerechte Beschwerdeeinlegung trotz fehlender Unterschrift des

    Auszug aus LG Freiburg, 01.12.2011 - 4 T 281/11
    Die Unterschrift des Erklärenden oder seines Bevollmächtigten ist nach der ausdrücklichen Regelung in § 64 Abs. 2 Satz 4 FamFG für die Beschwerde generell erforderlich, d.h. unabhängig davon, ob sie durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt wird (ebenso wie hier LG Essen NJW-RR 2010, 1234, 1235).
  • LG Meiningen, 17.01.2014 - 4 T 2/14

    Beschwerde gegen vorläufige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    Nach dem Gesetz hat also auch im Falle der Einlegung des Rechtsmittels zur Niederschrift der Geschäftsstelle der Beschwerdeführer oder der Bevollmächtigte das Protokoll über die Einlegung der Beschwerde zu unterschreiben (LG Essen, NJW-RR 2010, 1234, LG Freiburg, NJW-RR 2012, 638).
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