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   OLG Zweibrücken, 01.12.2011 - 2 AR 29/11   

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https://dejure.org/2011,34965
OLG Zweibrücken, 01.12.2011 - 2 AR 29/11 (https://dejure.org/2011,34965)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01.12.2011 - 2 AR 29/11 (https://dejure.org/2011,34965)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - 2 AR 29/11 (https://dejure.org/2011,34965)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 29 ZPO, § 36 ZPO
    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Klage gegen mehrere Beklagte wegen eines fehlerhaften Beratungsgesprächs im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtsstand für Schadensersatzansprüche aus einer Kapitalanlage wegen fehlerhafter Beratung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 29; ZPO § 36
    Gerichtsstand für Schadensersatzansprüche aus einer Kapitalanlage wegen fehlerhafter Beratung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gerichtszuständigkeit bei Schadensersatzklage gegen mehrere Beklagte

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 831
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 22.06.2005 - 2 W 99/05

    Zuständigkeitsbestimmung; Erfüllungsort bei Beratungspflichten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 01.12.2011 - 2 AR 29/11
    Erfüllungsort bei Klagen auf Schadensersatz aus vertraglichen Ansprüchen ist der der verletzten primären Leistungspflicht (Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 29 Rdnr. 25 Stichwort "Schadensersatz"; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2005, 630).
  • BGH, 07.01.2014 - X ARZ 578/13

    Gerichtsstandsbestimmung bei Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des

    Das Oberlandesgericht Zweibrücken (NJW-RR 2012, 831) hat die dort in Rede stehende Beratungspflicht ausdrücklich als primäre Leistungspflicht angesehen.
  • OLG Frankfurt, 07.11.2013 - 11 AR 59/13

    Divergenzvorlage bzgl. der Frage, ob auch der Ort der Beratung als eigenständiger

    Ob auch der Ort der Beratung als eigenständiger Erfüllungsort für die Aufklärungspflichten und damit auch für entsprechenden Schadensersatzanspruche anzusehen ist [so OLGR Schleswig 2005, 230, OLG Zweibrücken, NJW-RR 2012, 831] oder ob Nebenpflichten - und damit auch etwaige aus ihrer Verletzung resultierende Schadensersatzpflichten - am selben Ort zu erfüllen sind wie die vertraglichen Hauptpflichten [so OLG München, VersR 2009, 1382; BGH, Beschlüsse vom 18.11.2009 und 10.2.2010, IV ZR 36/09], ist in der Rechtsprechung umstritten.
  • BayObLG, 30.04.2019 - 1 AR 15/19

    Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Klage gegen

    Anders als in der von den Antragsgegnern zu 1) und zu 2) zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (Beschluss vom 1. Dezember 2011, 2 AR 29/11, Rn. 3 juris) sind hier außerdem Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft streitgegenständlich.
  • LG Waldshut-Tiengen, 24.05.2016 - 1 O 247/15

    Gerichtsstand für Schadensersatzklage im Falle fehlerhafter Kapitalanlageberatung

    Eine Ausnahme gilt dann, wenn die maßgebliche Beratung ausschließlich in der Wohnung des Anlegers stattgefunden hat (zu einem solchen Fall OLG Karlsruhe, VersR 2014, 261; s.a. OLG Zweibrücken, NJW-RR 2012, 831: Beratungsgespräch in einem Restaurant).
  • LG Dortmund, 07.06.2013 - 3 O 664/11

    Falschberatung über eine Fondsbeteiligung wegen unterlassener Aufklärung über die

    Richtet sich nämlich die Klage auf Schadensersatz wegen einer möglichen Verletzung der Beratungspflicht nicht nur gegen den Berater, sondern auch gegen die finanzierende Bank, so besteht der gemeinschaftliche besondere Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei dem Gericht, zu dessen Bezirk der Wohnsitz des Kunden gehört (OLG Zweibrücken NJW-RR 2012, 831; OLG Schleswig OLGR 2005, 630; Zöller-Vollkommer, § 29 Rn. 25).
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