Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 27.08.2013 - 2 U 29/13   

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https://dejure.org/2013,25285
OLG Oldenburg, 27.08.2013 - 2 U 29/13 (https://dejure.org/2013,25285)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.08.2013 - 2 U 29/13 (https://dejure.org/2013,25285)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. August 2013 - 2 U 29/13 (https://dejure.org/2013,25285)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 286 Abs. 2 Ziff. 3 BGB; § 305c BGB; § 307 BGB
    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auskehrung restlichen Werklohns bei unwirksamer Geltendmachung eines Sicherheitseinbehalts durch den Beklagten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Auskehrung restlichen Werklohns bei unwirksamer Geltendmachung eines Sicherheitseinbehalts durch den Beklagten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherheitsrückzahlung nur bei Gesamtabnahme: AGB unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksamkeit einer Klausel über die Ablösung eines Sicherheitseinbehalts

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Sicherheitsklausel

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auszahlung des Sicherheitseinbehalts nur bei Gesamtabnahme: AGB-Klausel unwirksam! (IBR 2014, 84)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1486
  • NZBau 2013, 705
  • BauR 2014, 269
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 145/08

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.08.2013 - 2 U 29/13
    Ein solcher Ausgleich kann dadurch geschaffen werden, dass dem Werkunternehmer das Recht eingeräumt wird, den Sicherheitseinbehalt durch Stellung einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bürgschaft abzulösen (vgl. BGHZ 181, 278) .

    Zwischen der Einräumung des Sicherheitseinbehaltes und der Möglichkeit zu dessen Ablösung durch eine Bürgschaft besteht ein unauflösbarer wechselseitiger Bezug (vgl. BGHZ 181, 278) .

  • OLG Celle, 31.08.2000 - 13 U 86/00

    Bauvorhaben; Sicherheitseinbehalt; Wirksamkeit; Nutzfertigkeit; Mangelfreiheit ;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.08.2013 - 2 U 29/13
    Der Unternehmer hat auf die Faktoren, welche eine Fertigstellung des Gesamtbauvorhabens und dessen mängelfreie Abnahme verzögern können, keinen ausreichenden Einfluss (vgl. OLG Celle, Urteil vom 13.08.2000, 13 U 86/2000).
  • BGH, 09.12.2004 - VII ZR 265/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Ablösung des Sicherheitseinbehalts in einem

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.08.2013 - 2 U 29/13
    Abgesehen davon kommt eine ergänzende Vertragsauslegung aber auch nur dann in Betracht, wenn ersichtlich ist, worauf sich die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit der vereinbarten Klausel geeinigt hätten (vgl. BGH NJW-RR 2005, 458 [BGH 09.12.2004 - VII ZR 265/03] ).
  • OLG Köln, 10.02.2016 - 11 U 136/15

    Formularmäßige Vereinbarung des Erfordernisses der Abnahme von Bauarbeiten durch

    a) Das Landgericht folgt insoweit der von der Beklagten angeführten Rechtsprechung des OLG Köln (7. Zivilsenat, NZBau 2012, 499 = NJW-RR 2012, 1047 = BauR 2012, 1655 = IBR 2012, 454 m. zust. Anm. Heiliger und von Weise NJW-Spezial 2012, 429) und OLG Oldenburg (NZBau 2013, 705 = NJW-RR 2013, 1486 = BauR 2014, 269 = IBR 2014, 84 m. Anm. Schwarz).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2017 - 10 U 81/16

    Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Werkvertrag: Wirksamkeit einer

    Eine Vereinbarung, die eine Sicherheit durch eine kombinierte Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 5 % (zuletzt offen gelassen, ob 6 % wirksam wären) der Auftragssumme vorgesehen hat, mit der gleichzeitig Überzahlungs- und Gewährleistungsansprüche abgesichert worden sind, ist als noch wirksam anzusehen, eine Sicherheit von insgesamt 10 % und zuletzt 7 % übersteigt jedoch das unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer angemessene Maß (BGH NJW 2011, 2195; BGH NJW 2015, 856 (8 %); BGH NJW 2014, 3642 (7 %) jeweils für den Fall der Regelung einer vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung durch den Auftragnehmer; BGHZ 200, 326; Hofmann/Frikell/Schwamb, a.a.O., S. 424, 428 f.; vgl. Markus/Kaiser/Kapellmann - Kaiser, a.a.O., Rn. 921 m.w.N.; Kapellmann/Messerschmidt - Thierau, a.a.O., § 17 VOB/B Rn. 41 m.w.N.; Kniffka/Koeble, a.a.O., 10. Teil Rn. 103 mit Hinweis auf OLG Oldenburg BauR 2014, 269 für Fälle der Möglichkeit beliebigen Hinauszögerns der Rückgabe).
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