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   OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12 - 37   

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https://dejure.org/2013,2657
OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12 - 37 (https://dejure.org/2013,2657)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.02.2013 - 1 U 132/12 - 37 (https://dejure.org/2013,2657)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Februar 2013 - 1 U 132/12 - 37 (https://dejure.org/2013,2657)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Vorwurf der Arglist des Verkäufers eines Hausgrundstücks bei Verschweigen von kurz vor dem Verkauf scheinbar beseitigten Feuchtigkeitsmängeln

  • rabüro.de

    Arglist bei Verschweigen von Feuchtigkeitsmängeln und Behebung kurz vor Verkauf

  • rewis.io
  • ra.de
  • RA Kotz

    Hausverkauf - Hinweispflicht bzgl. Feuchtigkeitsschäden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1
    Argleist des Verkäufers eines Hausgrundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feuchtigkeitschäden kurz vor Verkauf behoben: Aufklärungspflicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Haus gekauft: Schimmel - was nun?

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Haus gekauft: Schimmel - was nun?

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Feuchteschaden nach Hauskauf festgestellt - Verkäufer war arglistig, wenn keine Fachfirma saniert hatte

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Feuchtigkeitsschäden schlecht saniert - Hauskäufer kann den Kaufvertrag trotz Haftungsausschlusses rückgängig machen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Haftung für Mängel nach Sanierungsversuch

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erfolgreiche Anfechtung eines Grundstückskaufvertrages wegen Feuchtigkeitsschäden - Verkäufer muss bei Verdacht von Feuchtigkeitsschäden Käufer darüber aufklären

Besprechungen u.ä. (2)

  • radziwill.info (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Feuchteschaden nach Hauskauf festgestellt - Verkäufer war arglistig, wenn keine Fachfirma saniert hatte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nur Sanierung durch Fachfirma schützt vor Arglist! (IMR 2013, 1161)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1523
  • MDR 2013, 577
  • NZM 2013, 836
  • BauR 2013, 1004
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11

    Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12
    Das Merkmal der Arglist erfasst, ebenso wie bei § 444 BGB nicht nur ein Handeln des Verkäufers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens und Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11 -, NJW-RR 2012, S. 1078, Rn. 24).

    Der Käufer kann insoweit eine Aufklärung nicht erwarten, weil er diese Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11 -, NJW-RR 2012, S. 1078, 1079).

    Dabei kann von Bedeutung sein, ob ein Haus in saniertem Zustand verkauft wurde, ob der Keller Wohnzwecken dient, welcher Zustand bei der Besichtigung erkennbar war und wie stark die Feuchtigkeitserscheinungen sind (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11 -, NJW-RR 2012, S. 1078; Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 30/08 -, NJW 2009, S. 2120, 2121; Urteil vom 7. November 2008 - V ZR 138/07 -, juris, Absatz-Nr. 13).

    Derartige Äußerungen eines vom Verkäufer beauftragten Gehilfen begründen Eigenschaften im Sinne von § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB, die der Käufer erwarten darf (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11 -, NJW-RR 2012, S. 1078, 1079).

  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 30/08

    Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12
    Jedoch ist entscheidend, ob der Rechtsverkehr im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein älteres Wohnhaus für die gewöhnliche bzw. nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung als uneingeschränkt geeignet ansieht (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 30/08 -, NJW 2009, S. 2120; OLG Celle, Urteil vom 17. September 209 - 16 U 61/09 -, juris, Absatz-Nr. 13).

    Dabei kann von Bedeutung sein, ob ein Haus in saniertem Zustand verkauft wurde, ob der Keller Wohnzwecken dient, welcher Zustand bei der Besichtigung erkennbar war und wie stark die Feuchtigkeitserscheinungen sind (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11 -, NJW-RR 2012, S. 1078; Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 30/08 -, NJW 2009, S. 2120, 2121; Urteil vom 7. November 2008 - V ZR 138/07 -, juris, Absatz-Nr. 13).

  • BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 1/80

    Begriff der arglistigen Täuschung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12
    Das arglistige Verhalten liegt hier gerade darin, dass dem Erklärenden, was ihm auch bewusst war, jegliche zur sachgemäßen Beantwortung erforderliche Kenntnis fehlte und dass er gleichwohl diesen Umstand gegenüber dem anderen Teil verschwieg (vgl. BGH, Urteil vom 8. Mai 1980 - IVa ZR 1/80 -, NJW 1980, S. 2460, 2461).
  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90

    Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12
    Zwar ist eine Vermutung für das Weiterbestehen eines einmal eingetretenen tatsächlichen Zustandes, hier eines Vorsatzes der Beklagten hinsichtlich des Mangels, nicht anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 1991 - V ZR 215/90 -, NJW-RR 1992, S. 333, 334).
  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 140/91

    Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäuferns bei trotz Renovierung fortdauernden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12
    Zwar kann das erneute Auftreten von Feuchtigkeitserscheinungen maßgebend den Verdacht auf die Ungeeignetheit der Sanierungsbemühungen aufkommen lassen (so im Fall BGH, Urteil vom 5. März 1993 - V ZR 140/91 -, NJW 1993, S. 1703, 1704).
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 246/87

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels eines verkauften Grundstücks durch eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12
    Vor allem wesentliche Fehler einer Kaufsache dürfen daher regelmäßig nicht verschwiegen werden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1989 - V ZR 246/87 -, NJW 1990, S. 975, 976).
  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12
    Neben der Kenntnis des Mangels setzt ein arglistiges Handeln des Verkäufers weiter voraus, dass dieser weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - V ZR 249/05 -, NJW 2007, S. 835, 836).
  • BGH, 07.11.2008 - V ZR 138/07

    Umfang der Überprüfung der Beweiswürdigung durch das Revisionsgericht; Haftung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12
    Dabei kann von Bedeutung sein, ob ein Haus in saniertem Zustand verkauft wurde, ob der Keller Wohnzwecken dient, welcher Zustand bei der Besichtigung erkennbar war und wie stark die Feuchtigkeitserscheinungen sind (vgl. BGH, Urteil vom 16. März 2012 - V ZR 18/11 -, NJW-RR 2012, S. 1078; Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 30/08 -, NJW 2009, S. 2120, 2121; Urteil vom 7. November 2008 - V ZR 138/07 -, juris, Absatz-Nr. 13).
  • OLG Celle, 17.09.2009 - 16 U 61/09

    Grundstückskaufvertrag: Verwendung von Asbestzementplatten in der Fassade eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12
    Jedoch ist entscheidend, ob der Rechtsverkehr im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein älteres Wohnhaus für die gewöhnliche bzw. nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung als uneingeschränkt geeignet ansieht (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2009 - V ZR 30/08 -, NJW 2009, S. 2120; OLG Celle, Urteil vom 17. September 209 - 16 U 61/09 -, juris, Absatz-Nr. 13).
  • OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09

    Haftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks wegen arglistigen Verschweigens von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 1 U 132/12
    Der Verkäufer ist verpflichtet, ungefragt einen Mangel in der Außenabdichtung zu offenbaren, wenn er zumindest mit dem Auftreten von Feuchtigkeitsschäden rechnet, also einen Verdacht hat (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 9. September 2003 - 7 U 126/03 -, juris, Absatz-Nr. 13; OLG Koblenz, Beschluss vom 13. November 2009 - 2 U 443/09 -, NJW-RR 2010, S. 989, 990).
  • OLG Saarbrücken, 09.09.2003 - 7 U 126/03

    Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer eines Hausgrundstückes wegen

  • BGH, 19.02.2016 - V ZR 216/14

    Grundstückskaufvertrag: Arglistiges Verschweigen eines Mangels durch den

    Unterlässt er das, nimmt er das Vorliegen eines Mangels in Kauf und handelt arglistig (vgl. Senat, Urteil vom 5. März 1993 - V ZR 140/91, NJW 1993, 1703, 1704; siehe auch OLG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 1523, 1524).
  • OLG München, 31.08.2016 - 3 U 4850/15

    Arglistiges Verschweigen des Ausmaßes von Feuchtigkeitsschäden beim

    Ein Verkäufer, der einen Feuchtigkeitsschaden nicht sach- und fachgerecht beseitigen lässt, muss dies offenbaren, wenn zweifelhaft erscheint, ob der Käufer deshalb mit weiteren Feuchtigkeitsschäden rechnen muss (vgl. OLG Saarbrücken, MDR 2013, 577-579).
  • OLG Saarbrücken, 22.06.2017 - 4 U 30/16

    Gewährleistungshaftung eines gewerblich handelnden Grundstücksverkäufers für eine

    Die Beklagte hat unwiderlegt vorgetragen, dass der für sie handelnde Zeuge A. T. aus seinen Erfahrungen in dem bei dem 1. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts unter dem Az. 1 U 132/12 (NJW-RR 2013, 1523) geführten Verfahren auf "Nummer sicher" gehen wollte.
  • LG Regensburg, 08.12.2020 - 42 O 2327/17

    Arglistiges Verschweigen von Schimmel und Durchfeuchtungen beim Verkauf eines

    Das Gericht gelangt daher zum rechtlichen Bewertung, dass auf die Vorbelastungen in Bezug auf Schimmel und Durchfeuchtungen nicht angemessen hingewiesen wurde mit der Folge, dass hierin ein arglistiges Verschweigen gesehen werden kann (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 1523 und OLG München, Urteil vom 31.08.2016, Az.: 3 U 4850/15, juris).
  • LG München II, 30.08.2019 - 11 O 5772/13

    Kein Schadensersatz für Wasserschaden

    (1) Zwar ist über einen Feuchtigkeits- bzw. Wasserschaden einer zum Verkauf stehenden Immobilie grundsätzlich aufzuklären (BGH, Urt. v. 22.11.1992 - V ZR 215/90; OLG Saarbrücken, Urt. v. 6.02.2013 - 1 U 132/12).
  • OLG Naumburg, 13.11.2018 - 12 U 100/18

    Recht des Grundstückserwerbers zur Geltendmachung fiktiver

    a) Zwar betrifft die Haftung wegen "Arglist" entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht nur Verhaltensweisen mit böswilliger Täuschungsabsicht, sondern umfasst auch solche, die auf bedingten Vorsatz i. S. eines "Für-Möglich-Haltens" bzw. "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Werturteil verbunden ist (vgl. OLG Saarbrücken, MDR 2013, 577; Niesse/Ghassemi-Tabar, MDR 2013, 569).
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