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   BGH, 12.07.2012 - III ZR 104/11   

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https://dejure.org/2012,20219
BGH, 12.07.2012 - III ZR 104/11 (https://dejure.org/2012,20219)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2012 - III ZR 104/11 (https://dejure.org/2012,20219)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - III ZR 104/11 (https://dejure.org/2012,20219)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 839 BGB, § 3 Abs 1 S 4 Halbs 2 VermG, § 31 Abs 2 S 1 VermG
    Amtspflichtverletzung bei Restitutionsbegehren: Mitteilungspflicht der zuständigen Behörden bei Geltendmachung von Rückübertragungsansprüchen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 839; VermG §§ 3, 31
    Mitteilungspflicht der zuständigen Behörden gem. § 31 Abs. 2 VermG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Reichweite der Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden eines die Restitution begehrenden Antragstellers bzgl. Anmeldung von Ansprüchen auf Rückübertragung eines Unternehmens

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitteilungspflicht des ARoV bei gleichzeitiger Anmeldung von Unternehmens- und Singularrestitution

  • rewis.io

    Amtspflichtverletzung bei Restitutionsbegehren: Mitteilungspflicht der zuständigen Behörden bei Geltendmachung von Rückübertragungsansprüchen

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; VermG § 3; VermG § 31
    Reichweite der Mitteilungspflichten der zuständigen Behörde auf das Vorliegen eines Rückübertragungsanspruchs

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Auch der III. Zivilsenat des BGH sieht mit Revisionsurteil vom 12.7.2012 - III ZR 104/11 - in § 287 ZPO eine Beweiserleichterung sogar hinsichtlich der Kausalität.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reichweite der Mitteilungspflichten der zuständigen Behörden eines die Restitution begehrenden Antragstellers bzgl. Anmeldung von Ansprüchen auf Rückübertragung eines Unternehmens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mitteilungspflichten der Behörden nach § 31 Abs. 2 VermG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mitteilungspflichten der Restitutionsbehörden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 217
  • MDR 2012, 1087
  • VersR 2012, 1436
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • VG Dresden, 08.03.1994 - 3 K 1913/93
    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - III ZR 104/11
    Die Anträge des Klägers wurden, soweit sie sich auf die Rückgabe des ehemaligen Bankhauses B.       & F.       OHG bezogen, durch rechtskräftig gewordenes Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 8. März 1994 (3 K 1913/93, juris) abgelehnt.

    Die Revision rügt des Weiteren zutreffend die Feststellung des Berufungsgerichts, ein ursächlicher Zusammenhang einer (unterstellten) Mitteilung seitens der Beklagten sei mit der Kenntnis der durch Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 8. März 1994 (3 K 1913/93, juris) - rechtskräftig - erfolgten Ablehnung der Anträge auf Rückübertragung des Bankhauses B.       & F.      OHG jedenfalls überholt gewesen.

  • BGH, 24.02.2011 - III ZR 95/10

    Amtshaftung im Restitutionsverfahren: Drittgerichtetheit der Amtspflicht zur

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - III ZR 104/11
    b) Den Beklagten oblag in Bezug auf den Antrag und die vorbezeichneten Schreiben des Klägers und seiner Mutter eine Mitteilungspflicht gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 VermG unabhängig von der Berechtigung der angemeldeten Ansprüche (zur Drittgerichtetheit der Mitteilungspflicht gemäß § 31 Abs. 2 VermG vgl. zuletzt Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011 - III ZR 95/10, VersR 2011, 672 Rn. 7 mwN).

    Soweit das Unterlassungsgebot des § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG im Ausnahmefall eines offensichtlich unbegründeten Restitutionsantrags keine Geltung beansprucht (BGH, Urteil vom 15. April 1994 - V ZR 79/93, BGHZ 126, 1, 9; Redeker/Hirtschulz/Tank in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, § 3 Rn. 216 ff [Stand: Mai 2010]), erscheint es allerdings unter Schutzzweckgesichtspunkten fraglich, auch in solchen Fällen das Unterlassen der Mitteilung als Amtspflichtverletzung zu werten (vgl. zum Zusammenhang zwischen Unterlassungsgebot und Unterrichtungspflicht der Behörde Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011 aaO).

  • BGH, 12.07.1984 - VII ZR 123/83

    Anforderungen an die Darlegung der vereinbarten Vergütung durch den Auftragnehmer

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - III ZR 104/11
    Sind diese Anforderungen erfüllt, ist es Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei gegebenenfalls die benannten Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach weiteren Einzelheiten zu befragen oder einem Sachverständigen die beweiserheblichen Streitfragen zu unterbreiten (BGH, Urteile vom 17. Juli 1984 - VII ZR 123/83, NJW 1984, 2888, 2889 und vom 21. Januar 1999 - VII ZR 398/97, NJW 1999, 1859, 1860; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - VII ZR 125/11, NJW 2012, 382; Urteil vom 13. März 2012 - II ZR 50/09, WM 2012, 990 Rn. 17).
  • BGH, 11.06.1992 - III ZR 134/91

    Ausnahme vom Verweisungsprivileg aus § 839 Abs. 1 Satz 2

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - III ZR 104/11
    a) Entgegen der in der Revisionserwiderung geäußerten Auffassung des Beklagten zu 1 kann ein schuldhaftes Versäumen einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit nicht ohne Weiteres darin gesehen werden, dass der Kläger sich in dem mit dem Gesamtvollstreckungsverwalter geführten Zivilprozess zum Abschluss eines Vergleichs bereitgefunden und sich so der Möglichkeit begeben hat, weiter gehende Ansprüche durchzusetzen (vgl. Senat, Urteil vom 11. Juni 1992 - III ZR 134/91, BGHZ 118, 368, 370).
  • BGH, 15.04.1994 - V ZR 79/93

    Umfang der Veränderungssperre während des Restitutionsverfahrens; Ausschluß der

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - III ZR 104/11
    Soweit das Unterlassungsgebot des § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG im Ausnahmefall eines offensichtlich unbegründeten Restitutionsantrags keine Geltung beansprucht (BGH, Urteil vom 15. April 1994 - V ZR 79/93, BGHZ 126, 1, 9; Redeker/Hirtschulz/Tank in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, § 3 Rn. 216 ff [Stand: Mai 2010]), erscheint es allerdings unter Schutzzweckgesichtspunkten fraglich, auch in solchen Fällen das Unterlassen der Mitteilung als Amtspflichtverletzung zu werten (vgl. zum Zusammenhang zwischen Unterlassungsgebot und Unterrichtungspflicht der Behörde Senat, Beschluss vom 24. Februar 2011 aaO).
  • BGH, 21.01.1999 - VII ZR 398/97

    Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche als Mangel

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - III ZR 104/11
    Sind diese Anforderungen erfüllt, ist es Sache des Tatrichters, in die Beweisaufnahme einzutreten und dabei gegebenenfalls die benannten Zeugen oder die zu vernehmende Partei nach weiteren Einzelheiten zu befragen oder einem Sachverständigen die beweiserheblichen Streitfragen zu unterbreiten (BGH, Urteile vom 17. Juli 1984 - VII ZR 123/83, NJW 1984, 2888, 2889 und vom 21. Januar 1999 - VII ZR 398/97, NJW 1999, 1859, 1860; Beschluss vom 25. Oktober 2011 - VII ZR 125/11, NJW 2012, 382; Urteil vom 13. März 2012 - II ZR 50/09, WM 2012, 990 Rn. 17).
  • BGH, 10.01.2002 - III ZR 13/01

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit bei Amtshaftung wegen rechtswidriger

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - III ZR 104/11
    Schon im Hinblick auf die Vermögensverhältnisse der insolventen B.      K.      GmbH D.     spricht vieles dafür, dass der Abschluss des Vergleichs mit dem Gesamtvollstreckungsverwalter nicht als schuldhafte freiwillige Aufgabe einer anderweitigen, alsbald zu verwirklichenden Ersatzmöglichkeit zu werten ist (vgl. auch Senat, Urteil vom 10. Januar 2002 - III ZR 13/01, NJW 2002, 1266, 1267).
  • BGH, 10.04.2003 - III ZR 38/02

    Haftung des Amts zur Regelung offener Vermögensfragen wegen unzutreffender

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - III ZR 104/11
    Die öffentliche Hand wird daher, auch wenn es sich um unterschiedliche Rechtsträger handelt, als "ein Ganzes" angesehen (vgl. nur Senat, Urteil vom 10. April 2003 - III ZR 38/02, VersR 2004, 604, mwN).
  • BGH, 22.07.2004 - III ZR 154/03

    Drittbezogenheit der Amtspflichten eines Rehabilitationsberaters eines

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - III ZR 104/11
    Dabei wird das Berufungsgericht zu beachten haben, dass dem Kläger im Bereich der hier betroffenen haftungsausfüllenden Kausalität die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO zugutekommen (vgl. Senat, Urteil vom 22. Juli 2004 - III ZR 154/03, NVwZ-RR 2005, 5, 6).
  • BGH, 01.08.2007 - III ZR 35/07

    Anforderungen an die Substantiierung von Sachvortrag und Beweisantritten

    Auszug aus BGH, 12.07.2012 - III ZR 104/11
    Es handelt sich deshalb um einen Indizienbeweis (Senat, Beschluss vom 1. August 2007 - III ZR 35/07, juris Rn. 7).
  • BGH, 25.10.2011 - VIII ZR 125/11

    Wohnraummiete: Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von

  • BGH, 13.03.2012 - II ZR 50/09

    Beweisaufnahme: Ablehnung eines Beweisantrags zu erheblichem Vorbringen bei

  • BVerwG, 23.12.1994 - 7 B 179.94
  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 53.96

    "Arisierung" eines Unternehmens - Entzug von Anteilen jüdischer Gesellschafter -

  • VG Dresden, 10.11.2004 - 12 K 2693/02
  • BFH, 17.05.2017 - II R 35/15

    Aufstockung einer Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft als

    Zudem erfordert ein substantiierter Beweisantrag zur Vernehmung eines Zeugen, der über innere Vorgänge bei einer anderen Person vernommen werden soll, Angaben dazu, welche Anhaltspunkte für die Richtigkeit der in das Wissen des Zeugen gestellten Behauptungen sprechen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2012 III ZR 104/11, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungsreport Zivilrecht 2013, 217, Rz 26).
  • OLG Brandenburg, 23.12.2013 - 2 U 17/12

    Amtspflichtverletzung bei Restitutionsbegehren: Rechtswidrige Erteilung einer

    Die Mitteilung soll den Verfügungsberechtigten veranlassen, keine Verfügung im Sinne des Unterlassungsgebots des § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG vorzunehmen, bis über den Rückübertragungsanspruch zumindest bestandskräftig entschieden ist (BGH, Urteil vom 21.10.1999, Az.: III ZR 130/98, zitiert nach juris, Tz. 21; BGH, Urteil vom 12.07.2012, III ZR 104/11).
  • BGH, 20.11.2014 - III ZR 494/13

    Amtshaftung eines Landkreises im Beitrittsgebiet wegen Erteilung einer

    Etwas anderes ergibt sich - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - auch nicht aus der Entscheidung des Senats vom 12. Juli 2012 (III ZR 104/11, VersR 2012, 1436 Rn. 17 ff).
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