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   OLG Köln, 31.10.2012 - II-4 WF 121/12   

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https://dejure.org/2012,39583
OLG Köln, 31.10.2012 - II-4 WF 121/12 (https://dejure.org/2012,39583)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.10.2012 - II-4 WF 121/12 (https://dejure.org/2012,39583)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. Oktober 2012 - II-4 WF 121/12 (https://dejure.org/2012,39583)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Der Gerichtssaal als ironiefreier Raum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Äußerungen in der mündlichen Verhandlung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Äußerungen in der mündlichen Verhandlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Anwalt verbrennt das Geld des Mandanten": Richter befangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Auch der Richter, der die Wahrheit sagt, kann befangen sein

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Flapsige Kritik am Anwalt macht Richter befangen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Herabwürdigung der Prozessführung des Anwalts begründet Befangenheit des Richters - Richter muss Gebot der Sachlichkeit beachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 382
  • MDR 2013, 916
  • FamRZ 2013, 963
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamburg, 23.03.1992 - 7 W 10/92
    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2012 - 4 WF 121/12
    Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen eines Richters in der mündlichen Verhandlung sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (LSG NRW, Beschluss vom 16.6.2003 - L 11 AR 49/03 AB, zitiert nach juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 23.3.1992 - 7 W 10/92, NJW 1992, 2036).

    Allerdings hat sich der Richter nach Ton und Wortwahl auf das sachlich Gebotene zu beschränken (OLG Koblenz, Beschluss vom 23.4.2009 - 4 W 171/09, zitiert nach juris, Rn. 21) - unsachlich abfällige Äußerungen begründen demgegenüber bei objektiver Betrachtung die Befürchtung des Beteiligten, der Richter werde sein Anliegen nicht ernst nehmen (OLG Hamburg, Beschluss vom 23.3.1992 - 7 W 10/92, NJW 1992, 2036).

  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2012 - 4 WF 121/12
    Entscheidend ist, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerfG, Beschluss vom 2.12.1992, 2 BvF 2/90, 2 BvF 4/92, 2 BvF 5/92, zitiert nach juris).
  • KG, 07.02.2007 - 15 W 2/07

    Befangenheit: Frühere Tätigkeit des Richters als Staatsanwalt im

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2012 - 4 WF 121/12
    Nicht erforderlich ist, dass der Richter tatsächlich befangen ist, auch ist unerheblich, ob er sich für befangen hält (KG Berlin, Beschluss vom 7.2.2007 - 15 W 2/07, zitiert nach juris; Vollkommer in Zöller, Kommentar zu ZPO, 29. Aufl. § 42 Rdnr. 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2003 - L 11 AR 49/03

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Begründung der

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2012 - 4 WF 121/12
    Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen eines Richters in der mündlichen Verhandlung sind grundsätzlich geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (LSG NRW, Beschluss vom 16.6.2003 - L 11 AR 49/03 AB, zitiert nach juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 23.3.1992 - 7 W 10/92, NJW 1992, 2036).
  • OLG Koblenz, 23.04.2009 - 4 W 171/09

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen unsachlicher Äußerungen in einem

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2012 - 4 WF 121/12
    Allerdings hat sich der Richter nach Ton und Wortwahl auf das sachlich Gebotene zu beschränken (OLG Koblenz, Beschluss vom 23.4.2009 - 4 W 171/09, zitiert nach juris, Rn. 21) - unsachlich abfällige Äußerungen begründen demgegenüber bei objektiver Betrachtung die Befürchtung des Beteiligten, der Richter werde sein Anliegen nicht ernst nehmen (OLG Hamburg, Beschluss vom 23.3.1992 - 7 W 10/92, NJW 1992, 2036).
  • OLG Köln, 24.02.2010 - 4 WF 25/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Auszug aus OLG Köln, 31.10.2012 - 4 WF 121/12
    Entscheidend ist, ob objektive Gründe vorliegen, die, vom Standpunkt der betreffenden Partei aus betrachtet, in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters zu wecken (OLG Köln, Beschluss vom 24.2.2010 - 4 WF 25/10, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 28.07.2015 - 9 U 160/13

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen wegen Bezeichnung des

    Insoweit kann nicht zwischen der Besorgnis der Voreingenommenheit gegenüber dem Rechtsanwalt einerseits und der Partei selbst andererseits differenziert werden, da mit der Verfahrensführung auch das Anliegen der Partei in der Sache abfällig kommentiert worden ist (so auch OLG Köln, NJW-RR 2013, 382).

    Der unsachliche Charakter wird der Äußerung auch nicht dadurch genommen, dass die sie veranlassende Ansicht nach den bisherigen Erfahrungen des Sachverständigen zutreffend sein mag, weil es im Rahmen der Entscheidung über das Befangenheitsgesuch gerade nicht um die Richtigkeit der Ansicht geht, sondern um die Form ihrer Äußerung (so auch OLG Köln, NJW-RR 2013, 382).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2019 - 3d A 1533/15

    Rechtsschutz gegen eine Disziplinarverfügung wegen eines Dienstvergehens in Form

    vgl. OLG Köln, Beschluss vom 31.10.2012 - II-4 WF 121/12 -, juris Rn. 12.
  • OLG Frankfurt, 17.12.2015 - 8 W 52/15

    Kein Verlust des Ablehnungsrechts bei Verhandlung nach förmlichem

    Evident unsachliche oder unangemessene sowie herabsetzende oder beleidigende Äußerungen eines Richters in der mündlichen Verhandlung sind deshalb grundsätzlich geeignet, die Besorgnis seiner Befangenheit zu begründen (OLG Hamburg, Beschluss vom 23.3.1992 - 7 W 10/92; OLG Köln, Beschluss vom 31.10.2012 - 4 WF 121/12).
  • OLG Nürnberg, 03.03.2015 - 8 W 45/15

    Sofortige Beschwerde, Beschwerdeverfahren, Streitwertfestsetzung, Beweisaufnahme,

    Dabei sind Anmerkungen des Richters stets im Gesamtzusammenhang der Situation zu betrachten, wobei es maßgeblich darauf ankommt, ob die Äußerungen noch sachbezogen und aufgrund des Verhaltens der Beteiligten verständlich oder ob sie Äußerung bloßen Unmuts sind, und ob mögliche Missverständnisse sogleich ausgeräumt werden (Vossler, a. a. O., Rn. 26; MüKo-Gehrlein, a. a. O., Rn. 24; Musielak-Heinrich, ZPO, § 42, Rn. 13; OLG Köln, NJW-RR 2013, 382; OLG Koblenz, Beschluss v. 23.04.2009; 4 W 171/09, juris).
  • AG Essen, 11.12.2019 - 109 F 108/18
    Dabei kommt es maßgeblich darauf an, ob die Äußerungen noch sachbezogen und aufgrund des Verhaltens der Beteiligten verständlich, oder ob sie Äußerung bloßen Unmuts sind und ob mögliche Missverständnisse sogleich ausgeräumt werden (OLG Köln NJW-RR 2013, 382; OLG Saarbrücken NJW-RR 2009, 287, (288); OLG Düsseldorf AnwBl 1999, 236; OLG Frankfurt a. M. NRW-RR 1995, 890; Musielak/Voit/Heinrich Rn.
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