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   OLG Karlsruhe, 05.02.2013 - 12 U 140/12   

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https://dejure.org/2013,2227
OLG Karlsruhe, 05.02.2013 - 12 U 140/12 (https://dejure.org/2013,2227)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.02.2013 - 12 U 140/12 (https://dejure.org/2013,2227)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Februar 2013 - 12 U 140/12 (https://dejure.org/2013,2227)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Falsch beantwortete Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Falsch beantwortete Gesundheitsfragen - Keine Leistungen aus der Versicherung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Thrombose-Behandlungen verschwiegen - Berufsunfähigkeitsversicherung kann Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei falsch beantworteten Gesundheitsfragen

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Keine Leistungspflicht der Berufsunfähigkeitsversicherung bei falsch beantworteten Gesundheitsfragen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Folgen falsch beantworteter Gesundheitsfragen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei falsch beantworteten Gesundheitsfragen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei falsch beantworteten Gesundheitsfragen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei falsch beantworteten Gesundheitsfragen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Wer Vorerkrankungen verschweigt, riskiert seinen Schutz

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Falsch beantwortete Gesundheitsfragen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht - Warum die Gesundheitsanfrage bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung richtig beantwortet werden muss

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verlorener Versicherungsschutz oder: Das Kreuz mit den verschwiegenen Krankheiten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung - wahrheitsmäßige Beantwortung von Fragen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verschweigen schwerer oder chronischer Erkrankungen - keine Leistungen aus der Versicherung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arglistiges Verschweigen von Krankheiten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung bei falsch beantworteten Gesundheitsfragen - Falsche Angaben über Krankheiten und Arbeitsunfähigkeitszeiten können als arglistiger Täuschung gewertet werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 869
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 07.04.2005 - 12 U 391/04

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Arglistige Täuschung bei Abschluss des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2013 - 12 U 140/12
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst nicht nur ein Handeln, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2001, 2326; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 463).

    Arglistig täuscht im Sinne des § 123 BGB damit nur derjenige, dem bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder früherer Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Vertragsangebots zu beeinflussen (OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 463).

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2013 - 12 U 140/12
    Auf die Frage, ob dem Zeuge S. die Stellung eines Versicherungsmaklers zukam, kommt es vor diesem Hintergrund nicht an; auch wenn dies nicht der Fall wäre, würde dem Kläger die Auge-und-Ohr-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 102, 194) nicht weiterhelfen, weil er nicht behauptet, weitere Erkrankungen gegenüber dem Zeugen S. benannt zu haben.
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 14/00

    Arglistiges Verschweigen bei nicht erinnerten Mängeln

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2013 - 12 U 140/12
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst nicht nur ein Handeln, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH NJW 2001, 2326; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 463).
  • BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03

    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2013 - 12 U 140/12
    Dagegen spricht gegen Arglist, wenn der Versicherungsnehmer leichtere Erkrankungen oder solche, die von ihm als solche angesehen werden, verschwiegen oder gravierendere Umstände als die verschwiegenen angezeigt hat (BGH VersR 2004, 1297; Prölss/Martin, VVG, 28. Auflage, § 22, Rn. 14).
  • OLG Saarbrücken, 08.03.2006 - 5 U 269/05

    Verwirkung des Versicherungsanspruches gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 VVG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.02.2013 - 12 U 140/12
    Liegen objektive Falschangaben vor, ist es Sache des Versicherungsnehmers, substantiiert plausibel zu machen, warum und wie es zu diesen objektiven falschen Angaben gekommen ist (OLG Saarbrücken VersR 2007, 96).
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens

    Hat der Versicherungsnehmer gewisse Umstände - auch Untersuchungen und ärztliche Behandlungen - stark verharmlost oder harmlosere Umstände als die verschwiegenen angegeben, so folgt daraus, dass er sich der Gefahrerheblichkeit tatsächlich bewusst war (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2013, 869).
  • OLG Saarbrücken, 20.06.2018 - 5 U 55/16

    Arglistige Täuschung einer privaten Krankenversicherung durch Verschweigen von

    Hat der Versicherungsnehmer gewisse Umstände - auch Untersuchungen und ärztliche Behandlungen - stark verharmlost oder harmlosere Umstände als die verschwiegenen angegeben, so folgt daraus, dass er sich der Gefahrerheblichkeit tatsächlich bewusst war (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2013, 869).
  • OLG Karlsruhe, 22.10.2015 - 12 U 53/15

    Privater Krankenversicherungsvertrag: Voraussetzungen einer wirksamen Belehrung

    (1) Von einem arglistigen Verhalten ist dann auszugehen, wenn der Täuschende weiß oder damit rechnet und billigend im Kauf nimmt, dass er unzutreffende Angaben macht und dass dadurch bei dem Erklärungsempfänger eine falsche Vorstellung entsteht und diese ihn zu einer Erklärung veranlasst, die er bei Kenntnis der maßgeblichen Umstände nicht oder nicht in dieser Form abgegeben hätte (Senat, NJW-RR 2013, 869).

    Der Versicherer muss daher entsprechend den allgemeinen Beweislastregeln nachweisen, dass der Versicherungsnehmer durch Angabe einer unzutreffenden Erklärung auf die Entschließung des Versicherers wollte (Senat, NJW-RR 2013, 869).

  • OLG Karlsruhe, 03.12.2015 - 12 U 57/15

    Risikolebensversicherung: Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer bei

    Arglistig täuscht im Sinne des § 123 BGB damit nur derjenige, dem bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder früherer Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Vertragsangebots zu beeinflussen (Senat NJW-RR 2006, 463; Senat NJW-RR 2013, 869).

    Liegen objektive Falschangaben vor, ist es Sache des Versicherungsnehmers, substantiiert plausibel zu machen, warum und wie es zu diesen objektiven falschen Angaben gekommen ist (OLG Saarbrücken VersR 2007, 96; Senat NJW-RR 2013, 869).

  • OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 89/18

    1. Gibt der Versicherungsnehmer auf Nachfrage an, einige Jahre vor Antragstellung

    Hat der Versicherungsnehmer gewisse Umstände - auch Untersuchungen und ärztliche Behandlungen - stark verharmlost oder harmlosere Umstände als die verschwiegenen angegeben, so folgt daraus, dass er sich der Gefahrerheblichkeit tatsächlich bewusst war (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2013, 869).
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2020 - 5 U 57/19

    1. Zur Einschaltung einer Hilfsperson bei der Beantwortung von Antragsfragen,

    Hat der Versicherungsnehmer gewisse Umstände - auch Untersuchungen und ärztliche Behandlungen - stark verharmlost oder harmlosere Umstände als die verschwiegenen angegeben, so folgt daraus, dass er sich der Gefahrerheblichkeit tatsächlich bewusst war (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2013, 869).
  • OLG Karlsruhe, 29.07.2014 - 12 U 159/13

    Arglistanfechtung bei Falschangaben im Antrag auf eine Zusatzkrankenversicherung:

    Arglistig täuscht im Sinne von § 123 BGB damit nur derjenige, dem bei der Beantwortung der Fragen nach dem Gesundheitszustand oder früherer Behandlungen auch bewusst ist, dass die Nichterwähnung der nachgefragten Umstände geeignet ist, die Entschließung des Versicherers über die Annahme des Versicherungsangebots zu beeinflussen (Senat, Urteil v. 07.04.2005 - 12 U 391/04, juris, Tz. 27; Urteil v. 05.02.2013 - 12 U 140/12 - juris, Tz. 37).

    Liegen objektive Falschangaben vor, ist es Sache des Versicherungsnehmers, substantiiert plausibel zu machen, warum und wie es zu diesen objektiv falschen Angaben gekommen ist (Senat, Urteil v. 05.02.2013 - 12 U 140/12 - juris, Tz. 38 ff.; OLG Saarbrücken, VersR 2007, 96).

  • OLG München, 21.06.2013 - 25 U 4527/11

    Rücktritt des Berufsunfähigkeitsversicherers vom Vertrag wegen schuldhafter

    Da es sich bei dem Bewusstsein des Versicherungsnehmers um eine innere Tatsache handelt, kann der Beweis in der Praxis meist nur durch einen Indizienbeweis geführt werden (vgl. aus neuester Zeit OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.02.2013, Az. 12 U 140/12, Rz. 37 ff. bei juris).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2019 - 4 U 132/17

    Ansprüche aus einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag

    Hat der Versicherungsnehmer gewisse Umstände - auch Untersuchungen und ärztliche Behandlungen - stark verharmlost oder harmlosere Umstände als die verschwiegenen angegeben, so folgt daraus, dass er sich der Gefahrerheblichkeit tatsächlich bewusst war (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 5. Februar 2013, Az. 12 U 140/12, zitiert nach juris, Rdnr. 39; OLG Saarbrücken, Urteil vom 20. Juni 2018, Az. 5 U 55/16, zitiert nach juris, Rdnr. 33).
  • OLG Oldenburg, 29.06.2016 - 5 U 165/15

    Arglistige Täuschung bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages

    Über diese innere Tatsache kann der Beweis aber zumeist nur durch einen Indizienbeweis geführt werden (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 05.02.2013, Az. 12 U 140/12, juris Rn. 37 ff. m.w.N.; OLG München, Urteil vom 21. Juni 2013, 25 U 4527/11, juris Rn. 41).
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