Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - 4 U 59/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2623
OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - 4 U 59/13 (https://dejure.org/2014,2623)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.02.2014 - 4 U 59/13 (https://dejure.org/2014,2623)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 4 U 59/13 (https://dejure.org/2014,2623)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,2623) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Linksabbiegen eines Radfahrers vom Radweg aus

  • rabüro.de

    Zur Haftung eines Radfahrers beim Überqueren der Fahrbahn vom rechten Radweg aus

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Zurücktreten der einfachen Betriebsgefahr bei Kollision mit Radfahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Linksabbiegen eines Radfahrers vom Radweg aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Worauf der Radfahrer beim Einfahren achten muss…

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrradfahrer beim Linksabbiegen im fließenden Verkehr

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Sorgfaltspflicht eines Radfahrers bei Einfahren vom Radweg auf die Fahrbahn

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erhöhte Sorgfaltspflicht eines Radfahrers bei Einfahren vom Radweg auf die Fahrbahn

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Fahrradfahrer - Zu den Verhaltenspflichten beim Linksabbiegen im fließenden Verkehr

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Radfahrer müssen Verkehrsregeln einhalten

  • schneideranwaelte.de (Kurzinformation)

    Linksabbiegender Radfahrer: Alleinschuld bei Unfall mit Pkw

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1056
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Saarbrücken, 24.04.2012 - 4 U 131/11

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Pkws mit einem aus einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - 4 U 59/13
    Die Frage, ob das Unfallereignis unabwendbar war, ist nach dem Wortlaut des reformierten Haftungstatbestands ohne Relevanz (Senat NJW 2012, 3245, 3246).

    Hierbei kann die Abwägung zum vollständigen Ausschluss des Ersatzanspruchs führen, wenn das Verschulden des Geschädigten - wie hier - derart überwiegt, dass die vom Schädiger ausgehende Ursache völlig zurücktritt (Senat NJW 2012, 3245, 3246 m. w. Nachw.).

    Dieser Gesetzesbegründung ist jedenfalls im Blick auf Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Kraftfahrzeugen und erwachsenen, nicht hilfsbedürftigen Radfahrern zu entnehmen, dass ein vollständiger Haftungsausschluss nur noch in besonderen Einzelfällen möglich sein sollte, insbesondere dann, wenn der einfachen Betriebsgefahr des Kraftfahrzeughalters ein grob verkehrswidriges Verhalten des Radfahrers gegenübersteht (Senat NJW 2012, 3245, 3247; Urt. v. 04.07.2013 - 4 U 65/12 - 19 -, juris Rn. 62).

    Grobes Fehlverhalten in diesem Sinne ist z. B. ohne Weiteres gegeben, wenn ein wartepflichtiger Radfahrer blindlings und ohne Halt aus einem Feldweg auf eine Landstraße einbiegt (Senat NJW 2012, 3245, 3247; Urt. v. 04.07.2013 - 4 U 65/12 - 19 -, juris Rn. 62).

  • BGH, 19.04.1994 - VI ZR 219/93

    Anforderungen auf Rücksichtnahme auf ältere Menschen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - 4 U 59/13
    Befindet sich eine ältere Person in einer Lage, in der für sie nach der Lebenserfahrung keine Gefährdung zu erwarten ist, so braucht ein Kraftfahrer nicht allein schon wegen ihres höheren Alters ein Höchstmaß an Sorgfalt einzuhalten (BGH NJW 1994, 2829, 2830; BayObLG VRS 65, 461, 462).

    Der besondere Schutz des § 3 Abs. 2a StVO greift jedoch stets ein, wenn der ältere Mensch sich in einer Verkehrssituation befindet, in der erfahrungsgemäß damit gerechnet werden muss, dass er auf Grund seines Alters das Geschehen nicht mehr voll werde übersehen und meistern können (BGH NJW 1994, 2829, 2830; KG VRS 70, 463, 465).

    Konkreter Anhaltspunkte für eine Verkehrsunsicherheit bedarf es nicht (BGH NJW 1994, 2829, 2830).

  • OLG Saarbrücken, 04.07.2013 - 4 U 65/12

    Haftung bei Verkehrsunfall: Zusammenstoß eines Lkw mit einem aus einem Feldweg

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - 4 U 59/13
    Dieser Gesetzesbegründung ist jedenfalls im Blick auf Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Kraftfahrzeugen und erwachsenen, nicht hilfsbedürftigen Radfahrern zu entnehmen, dass ein vollständiger Haftungsausschluss nur noch in besonderen Einzelfällen möglich sein sollte, insbesondere dann, wenn der einfachen Betriebsgefahr des Kraftfahrzeughalters ein grob verkehrswidriges Verhalten des Radfahrers gegenübersteht (Senat NJW 2012, 3245, 3247; Urt. v. 04.07.2013 - 4 U 65/12 - 19 -, juris Rn. 62).

    Grobes Fehlverhalten in diesem Sinne ist z. B. ohne Weiteres gegeben, wenn ein wartepflichtiger Radfahrer blindlings und ohne Halt aus einem Feldweg auf eine Landstraße einbiegt (Senat NJW 2012, 3245, 3247; Urt. v. 04.07.2013 - 4 U 65/12 - 19 -, juris Rn. 62).

  • BGH, 20.09.2011 - VI ZR 282/10

    Verkehrsunfall bei Einfahren aus einem Grundstück auf die Straße: Mithaftung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - 4 U 59/13
    b) § 10 Satz 1 StVO legt dem aus einem anderen Straßenteil auf die Straße Einfahrenden gesteigerte Pflichten auf (BGH NJW-RR 2012, 157, 158 Rn. 8); denn das Gesetz verlangt, dass der Verkehrsteilnehmer sich beim Einfahren so zu verhalten hat, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

    Demgegenüber darf der sich im fließenden Verkehr bewegende Vorfahrtsberechtigte, sofern nicht Anzeichen für eine bestehende Vorfahrtsverletzung sprechen, darauf vertrauen, dass der Einbiegende sein Vorrecht beachten werde (BGH NJW-RR 2012, 157, 158 Rn. 9).

  • BGH, 13.11.1990 - VI ZR 15/90

    Pflichten des Führers eines Radladers beim Einfahren auf eine Straße

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - 4 U 59/13
    Die Verletzung des Vorfahrtsrechts durch den in die Straße Einfahrenden indiziert sein Verschulden (BGH NJW-RR 1991, 536).

    Wahrt der Einfahrende das Vorfahrtsrecht des fließenden Verkehrs nicht und kommt es deshalb zu einem Unfall, hat er in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zum größten Teil für die Unfallfolgen zu haften (BGH NJW-RR 1991, 536; OLG Karlsruhe VersR 1977, 673; OLG Frankfurt a. M. NZV 1994, 280; OLG Celle NJW-RR 2003, 1536, 1537).

  • KG, 12.09.2002 - 12 U 9590/00

    Ersatz aus einem Straßenverkehrsunfall resultierender materieller und

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - 4 U 59/13
    Das Verlassen eines Radweges entspricht dem Verlassen eines derartigen Straßenteiles mit der Folge, dass § 10 StVO zu beachten ist (KG NZV 2003, 30, 31; LG Münster ZfSch 2006, 79; LG Köln Schaden-Praxis 2011, 246; Burmann in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht 22. Aufl. § 10 StVO Rn. 4; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 42. Aufl. § 10 StVO Rn. 6; Zieres in Geigel, Der Haftpflichtprozess 26. Aufl. Kap. 27 Rn. 314).

    Wenn kein Radweg vorhanden ist, muss ein Kraftfahrer dagegen von vornherein darauf achten, ob sich rechts neben seinem Fahrzeug Radfahrer aufhalten (KG NZV 2003, 30, 31).

  • BGH, 10.02.2009 - VI ZR 28/08

    Annahme einer wechselseitigen Haftungsbeschränkung im Wege ergänzender

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - 4 U 59/13
    Vielmehr ist ein solcher Vorwurf nur dann gerechtfertigt, wenn eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt, die das in § 276 Abs. 2 BGB bestimmte Maß erheblich überschreitet (BGH NJW 2009, 1482, 1485 Rn. 34, zum Unfall eines in Deutschland Ansässigen bei Mietwagenfahrt im südafrikanischen Linksverkehr).
  • BGH, 24.09.2013 - VI ZR 255/12

    Verkehrsunfall mit Schädigung eines Fußgängers: Abwägung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - 4 U 59/13
    Die im Vordergrund stehende Schadensursache muss also ein grob verkehrswidriges Verhalten des Geschädigten darstellen (BGH VersR 2014, 80, 81 Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 27.10.1999 - 9 U 13/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einer älteren die Straße

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - 4 U 59/13
    Ob ein Fehlverhalten des durch § 3 Abs. 2a StVO geschützten Personenkreises aufgrund der gesetzlichen Wertung bei Bildung einer Haftungsquote milder zu bewerten ist, wenn sich ein Unfall gerade auf Grund der besonderen Gefahr realisiert, der § 3 Abs. 2a StVO begegnen soll (so OLG Frankfurt a. M. NZV 2001, 218, 219; Burmann in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, aaO § 3 StVO Rn. 50a), kann im hier zu entscheidenden Fall dahinstehen.
  • OLG Karlsruhe, 19.01.1977 - 1 U 125/76

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.02.2014 - 4 U 59/13
    Wahrt der Einfahrende das Vorfahrtsrecht des fließenden Verkehrs nicht und kommt es deshalb zu einem Unfall, hat er in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zum größten Teil für die Unfallfolgen zu haften (BGH NJW-RR 1991, 536; OLG Karlsruhe VersR 1977, 673; OLG Frankfurt a. M. NZV 1994, 280; OLG Celle NJW-RR 2003, 1536, 1537).
  • OLG Schleswig, 09.02.2011 - 7 U 44/10

    Haftungsverteilung bei Kollision eines angepasst fahrenden Pkw mit einem

  • BGH, 24.02.1987 - VI ZR 19/86

    Sorgfaltspflichten des Kraftfahrers bei breiten Straßen

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

  • OLG Frankfurt, 28.05.1993 - 24 U 115/92

    Öffentlicher Verkehr; Teilstück einer Straße; Baustellenzufahrt; Einbiegen in

  • KG, 19.02.2009 - 12 W 2/09

    Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für eine Schadensersatzklage nach

  • BayObLG, 02.09.1983 - RReg. 1 St 238/83

    Kraftfahrer; Fahrzeugführer; Straße; Fußgänger; Betreten; Überqueren; Absicht

  • BGH, 23.04.2002 - VI ZR 180/01

    Vermeidbarkeit eines Zusammenstoßes zwischen einem PKW und einem Fußgänger;

  • OLG Oldenburg, 29.12.2011 - 14 U 30/11

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Radfahrers mit einem

  • OLG Celle, 22.05.2003 - 14 U 239/02

    Alleinverschulden; Anscheinsbeweis; Ausfahren; Betriebsgefahr; Einfahren;

  • KG, 16.01.1986 - 1 Ss 272/85

    Sorgfaltspflicht; Alter; Kraftfahrer; Hochbetagt; Einschränkung;

  • LG Münster, 11.10.2005 - 3 S 58/05

    Haftungsverteilung bei Unfall mit einem Radfahrer

  • OLG Hamm, 10.04.2018 - 7 U 5/18

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom rechten Seitenstreifen auf die

    Dieses Einbiegen ist besonders gefährlich, weil es die anderen Verkehrsteilnehmer oft überrascht (OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.2.2014, Az. 4 U 59/13, NJW-RR 2014, 1056; KG Berlin, Urteil vom 12.9.2002, Az. 12 U 9590/00, NZV 2003, 30; Freymann, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 27. Auflage, 2015, 27. Kapitel Rn 313; BHHJJ/Burmann, 24. Aufl. 2016, StVO § 10 Rn 4).

    Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen hat er im Sinne der doppelten Rückschaupflicht auf den nachfolgenden Verkehr zu achten (OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.02.2014, Az. 4 U 59/13, NJW-RR 2014, 1056; OLG Hamm, Beschluss vom 8.1.2016, Az. 9 U 125/15).

    Ein Kraftfahrer hat daher nur dann besondere Vorkehrungen zur Abwendung der Gefahr zu treffen, wenn das Verhalten der besonders geschützten Person oder die Situation, in der sie sich befindet, Auffälligkeiten zeigen, die zu Gefährdungen führen könnten (BGH, Urteil vom 23.4.2002, Az. VI ZR 180/01, NZV 2002, 365, 366; OLG Schleswig, Urteil vom 9.2.2011, Az. 7 U 44/10, MDR 2011, 846; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.2.2014, Az. 4 U 59/13, NJW-RR 2014, 1056; OLG Hamm, Beschluss vom 8.1.2016, Az. 9 U 125/15).

    Vielmehr ist ein solcher Vorwurf nur dann gerechtfertigt, wenn eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung vorliegt, die das in § 276 Abs. 2 BGB bestimmte Maß erheblich überschreitet (OLG Hamm, Beschluss vom 8.1.2016, Az. 9 U 125/15; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.2.2014, Az. 4 U 59/13, NJW-RR 2014, 1056; auch OLG München, Urteil vom 11.9.2015, Az. 10 U 1455/13, juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 9.2.2011, Az. 7 U 44/10, juris; auch OLG Hamm, Urteil vom 22.2.2001, Az. 27 U 139/00; BHHJJ/Burmann, 24. Aufl. 2016, StVO § 10 Rn. 8).

  • OLG Hamm, 08.01.2016 - 9 U 125/15

    Unfall nach verkehrswidriger Schrägfahrt: 80-jähriger Pedelec-Fahrer haftet

    Das Verlassen des Radwegs entspricht dem Verlassen eines derartigen Straßenteils mit der Folge, dass § 10 StVO zu beachten ist (vgl. KG, Urteil vom 12.09.2002 - 12 U 9590/00 -, juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.02.2014, - 4 U 59/13 -, juris).

    Fährt ein Verkehrsteilnehmer von einem anderen Straßenteil in die Fahrbahn ein, um sogleich nach links abzubiegen, unterliegt dieser Vorgang sowohl den Regeln des Einfahrens gemäß § 10 S. 1 StVO als auch denjenigen des Abbiegens gemäß § 9 Abs. 1 StVO (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.02.2014, - 4 U 59/13 -, juris).

    Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen hat er im Sinne der doppelten Rückschaupflicht auf den nachfolgenden Verkehr zu achten (OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.02.2014, - 4 U 59/13 -, juris).

    Gegenüber diesem groben Fehlverhalten tritt die nicht erhöhte Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs zurück (so auch für einen vergleichbaren Fall OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.02.2014, - 4 U 59/13 -, juris).

  • OLG Hamm, 23.11.2018 - 7 U 35/18

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Ein Kraftfahrer hat daher nur dann besondere Vorkehrungen zur Abwendung der Gefahr zu treffen, wenn das Verhalten der besonders geschützten Person oder die Situation, in der sie sich befindet, Auffälligkeiten zeigen, die zu Gefährdungen führen könnten (BGH, Urteil vom 23.4.2002, Az. VI ZR 180/01, NZV 2002, 365, 366; OLG Schleswig, Urteil vom 9.2.2011, Az. 7 U 44/10, MDR 2011, 846; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 13.2.2014, Az. 4 U 59/13, NJW-RR 2014, 1056; OLG Hamm, Beschluss vom 8.1.2016, Az. 9 U 125/15; OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.2018, Az.: 7 U 5/18, Rn. 51/51, - juris).
  • LG Bonn, 18.12.2020 - 1 O 334/18

    Feststellungsinteresse - Betriebsgefahr - Mitverschulden - Pedelec -

    Zwar oblagen dem Erblassers als auf die Fahrbahn des Klägers einfahrendem Fahrradfahrer nach § 10 Satz 1 StVO besondere Sorgfaltsanforderungen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.02.2014 - 4 U 59/13 = NJW-RR 2014, 1056, 1057).

    Denn der Sorgfaltspflichtenverstoß des Erblassers erscheint in Anbetracht der oben aufgezeigten Weg-Zeit-Zusammenhänge, des linken Handzeichens und des Versuchs, das Pedelec noch rechtzeitig bei Gewahrwerden des Pkw zum Stehen zu bringen, nicht derart gravierend, dass es gerechtfertigt wäre, die Betriebsgefahr des Pkw dahinter vollständig zurücktreten zu lassen (vgl. auch OLG Saarbrücken NJW-RR 2014, 1056, 1059 unter II.7.a): nur in Einzelfällen bei grob verkehrswidrigem Verhalten; OLG Hamm NJW-RR 2016, 1043, 1046 Rd.38).

  • OLG Saarbrücken, 03.04.2014 - 4 U 484/11

    Unfall eines Fahrgastes im Linienbus: Pflicht des Busfahrers zum Hinweis an einen

    Jedoch ist ein vollständiger Haftungsausschluss nach der zum 1.8.2002 in Kraft getretenen Reform des § 7 StVG, dem die gesetzgeberische Intention zugrunde lag, die Rechtsposition des nicht motorisierten Verkehrs zu stärken (BT-Drucksache 14/7752, S. 30), regelmäßig erst dann gerechtfertigt, wenn sich lediglich die einfache Betriebsgefahr des Kraftfahrzeughalters und ein grobes Mitverschulden des nicht motorisierten Verkehrsteilnehmers gegenüberstehen (Senat, Urt. v. 20.3.2014 - 4 U 64/13; Urt. v. 13.2.2014 - 4 U 59/13; Urt. v. 4.7.2013 - 4 U 65/12-19-; NJW 2012, 3245, 3247; Schaden-Praxis 2012, 209; MDR 2011, 517, vgl. BGH, Urt. v. 24.9.2013 - VI ZR 255/12, MDR 2014, 27; vgl. KG, MDR 2011, 27; OLG Schleswig, MDR 2011, 846; vgl. auch OLG Hamm,Schaden-Praxis 2003, 84; OLG Koblenz, Urt. v. 11.12.2006 - 12 U 1184/04; OLG Köln, Schaden-Praxis 2002, 376; Dörr, MDR 2012, 503; Hentschel/König/Dauer, aaO, Rdnr. 9; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 4. Aufl., § 22 Rdnr. 239; Budewig/Gehrlein/Leipold, Der Unfall im Straßenverkehr, Rdnr. 99).
  • OLG Saarbrücken, 28.07.2023 - 3 U 14/23

    Verkehrsunfall zwischen Fahrradfahrer und Fahrzeug bei Übergang Fußgänger- und

    Dies gilt auch für denjenigen, der - wie hier der Kläger - vom Gehweg auf die Fahrbahn einfährt (vgl. OLG München, Urteil vom 16. Februar 2022 - 10 U 6245/20 -, Rn. 23, juris; KG Berlin, Urteil vom 4. November 2021 - 22 U 48/18 -, Rn. 42, juris; OLG Hamm, Urteil vom 2. März 2018 - 9 U 54/17 -, Rn. 8, juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 13. Februar 2014 - 4 U 59/13 -, juris, Rn. 27, zum Verlassen eines Radwegs).

    Der Verstoß gegen § 10 StVO wiegt grundsätzlich schwer und kann im Einzelfall die nicht erhöhte Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs vollständig zurücktreten lassen (vgl. OLG München, Urteil vom 25. November 2020 - 10 U 2847/20 -, Rn. 30, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 10. April 2018 - 7 U 5/18 -, Rn. 57, juris; OLG Saarbrücken, Urteil vom 13. Februar 2014 - 4 U 59/13 -, Rn. 45, juris).

  • KG, 18.02.2019 - 25 U 16/18

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall mit Personenschaden: Kollision eines vom

    Ereignet sich ein Unfall im Zusammenhang mit dem Einfahren auf die Fahrbahn, streitet der Beweis des ersten Anscheins gegen den Einfahrenden (KG, Beschluss vom 02. November 2010 - 12 U 48/10, BeckRS 2010, 30432) mit der Folge, dass dieser in der Regel in vollem Umfang oder ganz überwiegend haftet (BGH NJW-RR 2012, 157, 158; OLG Saarbrücken NJW-RR 2014, 1056, 1057).

    Ein Radweg ist ein anderer Straßenteil im Sinne dieser Vorschrift, so dass das Einfahren eines Radfahrers auf die Fahrbahn von einem Radweg grundsätzlich nach dem Maßstab von § 10 StVO zu bewerten ist (OLG Hamm NJW-RR 2016, 1043; OLG Saarbrücken NJW-RR 2014, 1056, 1057; KG NZV 2003, 30).

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2021 - 1 U 216/20

    Ansprüche aus einem Verkehrsunfall; Kollision eines Grundstückabbiegers mit einem

    Eine vollständige Haftung des Radfahrers wird in vergleichbaren Fällen auch von anderen Obergerichten angenommen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.2016 - 9 U 125/15; OLG Oldenburg, 31.07.2014 - 1 U 19/14; OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.02.2014 - 4 U 59/13; OLG Hamm, Urteil vom 22.01.1991 - 27 U 164/90).
  • OLG Saarbrücken, 20.03.2014 - 4 U 64/13

    Ersatzpflicht hinsichtlich der Beerdigungskosten nach Kfz-Unfall: Gläubiger des

    Angesichts dieser gesetzgeberischen Vorgabe tritt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Gefährdungshaftung des Halters in der Haftungsabwägung nach § 9 StVG, § 254 BGB regelmäßig erst dann vollständig hinter ein - festgestelltes - Mitverschulden zurück, wenn sich lediglich die einfache Betriebsgefahr des Kraftfahrzeughalters und ein grobes Mitverschulden des nicht motorisierten Verkehrsteilnehmers gegenüberstehen (Senat, Urt. v. 13.2.2014 - 4 U 59/13; Urt. v. 4.7.2013 - 4 U 65/12-19; NJW 2012, 3245, 3247; Schaden-Praxis 2012, 209; MDR 2011, 517, vgl. BGH, Urt. v. 24.9.2013 - VI ZR 255/12, MDR 2014, 27).
  • OLG Schleswig, 27.04.2023 - 7 U 214/22

    Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Kraftfahrzeug; Haftungsverteilung bei

    Hierbei kann die Abwägung zum vollständigen Ausschluss des Ersatzanspruchs führen, wenn das Verschulden des Geschädigten - wie hier - derart überwiegt, dass die vom Schädiger ausgehende Ursache völlig zurücktritt (OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.2.2014, 4 U 59/13, Juris Rn. 24 - 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht