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   LG Saarbrücken, 18.07.2014 - 13 S 75/14   

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https://dejure.org/2014,19237
LG Saarbrücken, 18.07.2014 - 13 S 75/14 (https://dejure.org/2014,19237)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.07.2014 - 13 S 75/14 (https://dejure.org/2014,19237)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. Juli 2014 - 13 S 75/14 (https://dejure.org/2014,19237)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fahrschüler haftet nicht bei Verkehrsunfall/Zum Anscheinsbeweis beim Rückwärtsfahren; §§ 2 Abs. 15, 9 Abs. 5, 17 Abs. 1 u. 2, 18 Abs. 1 StVG

  • rabüro.de

    Zur Haftung eines Fahrschülers

  • RA Kotz

    Kollision mit Fahrschüler auf einem Parkplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Regelmäßig keine Haftung des Fahrschülers bei Verkehrsunfall

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Haftung beim rückwärts Ausparkenden eines Fahrschülers

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Ausparker aus der Parktasche trägt größere Sorgfaltspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1310
  • NZV 2014, 572
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 61/13

    Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis beim

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.07.2014 - 13 S 75/14
    Den aus einer Parktasche eines Einkaufsmarktes rückwärts Ausparkenden kann die Alleinhaftung treffen, wenn er mit einem in der Parkgasse vorwärts fahrenden Fahrzeug kollidiert, das lediglich mit Schrittgeschwindigkeit bewegt worden ist (hier: 6 km/h) und der Fahrer dieses Fahrzeugs die Pflicht zum Fahren in ständiger Bremsbereitschaft beachtet hat (Fortführung Kammer, Urteil vom 19. Juli 2013, 13 S 61/13, ZfSch 2013, 564).(Rn.12).

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer trifft den Rückwärtsfahrenden eine vergleichsweise höhere Sorgfaltspflicht als den Vorwärtsfahrenden, da wegen der eingeschränkten Sichtverhältnisse dem Rückwärtsfahren eine höhere Gefahr innewohnt als dem Vorwärtsfahren (Kammer, st. Rspr.; vgl. zuletzt Urteil vom 19.07.2013 - 13 S 61/13, ZfS 2013, 564 m.w.N.).

    Diese begründet regelmäßig eine überwiegende Haftung des Rückwärtsfahrenden, wenn zulasten des Vorwärtsfahrenden lediglich die einfache Betriebsgefahr seines Fahrzeugs in Ansatz gebracht werden kann (vgl. Kammer, st.Rspr.; vgl. Urteil vom 19.07.2013 aaO).

    Ein Zurücktreten der Betriebsgefahr kommt bei Parkplatzunfällen wie dem vorliegenden nur ausnahmsweise in Betracht, wenn das Verschulden des Rückwärtsfahrenden durch besondere Umstände erschwert ist (Kammer, st. Rspr.; zuletzt Urteil vom 19.07.2013 aaO m.w.N.).

  • LG Saarbrücken, 09.07.2010 - 13 S 61/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Kollision auf einem Supermarktparkplatz mit

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.07.2014 - 13 S 75/14
    Auf die Frage, ob der Unfall für den Führer des Beklagtenfahrzeugs bereits nach § 17 Abs. 3 StVG unabwendbar gewesen ist, kommt es daher nicht an (zum Unabwendbarkeitsnachweis auf Parkplätzen vgl. Kammer, Urteile vom 09.07.2010 - 13 S 61/10, ZfS 2011, 494, und vom 10.02.2012 - 13 S 181/11, NZV 2012, 288).

    Auf einem Parkplatz, dem - wie im Streitfall - der eindeutige Straßencharakter fehlt und der daher allein dem ruhenden Verkehr dient, ist der Schutzzweck des § 9 Abs. 5 StVO nicht unmittelbar betroffen; denn es muss dort anders als im fließenden Verkehr jederzeit mit rangierenden und damit auch rückwärts fahrenden Fahrzeugen gerechnet werden (vgl. Kammer, Urteile vom 09.07.2010 aaO und vom 10.12.2010 - 13 S 80/10, jeweils m.w.N.).

    Kollidiert er beim rückwärtigen Ausparken mit einem anderen Fahrzeug, spricht ein Anscheinsbeweis für sein Verschulden, wenn ihm - wie der Erstrichter zutreffend und in der Berufung nicht angegriffen festgestellt hat - der Nachweis nicht gelingt, dass er vorkollisionär angehalten hat (vgl. Kammer, Urteile vom 09.07.2010 aaO; vom 10.12.2010 aaO und vom 27.05.2011 - 13 S 25/11, jeweils m.w.N.).

  • LG Saarbrücken, 10.12.2010 - 13 S 80/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsabwägung bei Kollision eines rückwärts

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.07.2014 - 13 S 75/14
    Auf einem Parkplatz, dem - wie im Streitfall - der eindeutige Straßencharakter fehlt und der daher allein dem ruhenden Verkehr dient, ist der Schutzzweck des § 9 Abs. 5 StVO nicht unmittelbar betroffen; denn es muss dort anders als im fließenden Verkehr jederzeit mit rangierenden und damit auch rückwärts fahrenden Fahrzeugen gerechnet werden (vgl. Kammer, Urteile vom 09.07.2010 aaO und vom 10.12.2010 - 13 S 80/10, jeweils m.w.N.).

    Kollidiert er beim rückwärtigen Ausparken mit einem anderen Fahrzeug, spricht ein Anscheinsbeweis für sein Verschulden, wenn ihm - wie der Erstrichter zutreffend und in der Berufung nicht angegriffen festgestellt hat - der Nachweis nicht gelingt, dass er vorkollisionär angehalten hat (vgl. Kammer, Urteile vom 09.07.2010 aaO; vom 10.12.2010 aaO und vom 27.05.2011 - 13 S 25/11, jeweils m.w.N.).

  • LG Saarbrücken, 27.05.2011 - 13 S 25/11

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision beim Rückwärtsfahren auf einem Parkplatz

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.07.2014 - 13 S 75/14
    Kollidiert er beim rückwärtigen Ausparken mit einem anderen Fahrzeug, spricht ein Anscheinsbeweis für sein Verschulden, wenn ihm - wie der Erstrichter zutreffend und in der Berufung nicht angegriffen festgestellt hat - der Nachweis nicht gelingt, dass er vorkollisionär angehalten hat (vgl. Kammer, Urteile vom 09.07.2010 aaO; vom 10.12.2010 aaO und vom 27.05.2011 - 13 S 25/11, jeweils m.w.N.).

    Zwar traf den Zeugen ... die Pflicht, in ständiger Bremsbereitschaft zu fahren (§ 1 Abs. 2 StVO; vgl. Kammer, st. Rspr.; vgl. Urteile vom 27.05.2011 aaO und vom 10.02.2012 aaO).

  • LG Saarbrücken, 10.02.2012 - 13 S 181/11

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines vorwärts in eine Parklücke

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.07.2014 - 13 S 75/14
    Auf die Frage, ob der Unfall für den Führer des Beklagtenfahrzeugs bereits nach § 17 Abs. 3 StVG unabwendbar gewesen ist, kommt es daher nicht an (zum Unabwendbarkeitsnachweis auf Parkplätzen vgl. Kammer, Urteile vom 09.07.2010 - 13 S 61/10, ZfS 2011, 494, und vom 10.02.2012 - 13 S 181/11, NZV 2012, 288).

    Zwar traf den Zeugen ... die Pflicht, in ständiger Bremsbereitschaft zu fahren (§ 1 Abs. 2 StVO; vgl. Kammer, st. Rspr.; vgl. Urteile vom 27.05.2011 aaO und vom 10.02.2012 aaO).

  • OLG Koblenz, 01.12.2003 - 12 U 772/02

    Haftungsverteilung bei Fehler eines Fahrschülers beim Linksabbiegen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 18.07.2014 - 13 S 75/14
    Sie greift aber nur durch, wenn ein Fahrschüler einen Fahrfehler begeht, den er auch unter Berücksichtigung seiner Ausbildungssituation nach Maßgabe seines subjektiven Wissens und Könnens unschwer hätte vermeiden können (vgl. OLG Koblenz, VersR 2004, 1283; Hentschel aaO § 2 StVG Rn. 43 m.w.N.).
  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15

    Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den

    Die wohl überwiegende Auffassung stellt indes darauf ab, dass die Vorschrift primär dem Schutz des fließenden und deshalb typischerweise schnelleren Verkehrs dient und mithin bei einem Parkplatzunfall nicht unmittelbar anwendbar ist (vgl. OLG Koblenz, DAR 2000, 84; OLG Stuttgart, NJW 2004, 2255, 2256; OLG Jena, NZV 2005, 432; OLG Dresden, NZV 2007, 152; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2015, 223 Rn. 29 ff.; LG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 541 f.; DAR 2013, 520, 521; NJW-RR 2014, 1310; König, aaO, § 8 StVO Rn. 31a mwN).
  • OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision auf einem Kundenparkplatz zwischen

    (2) Nach der Ansicht unter anderem der 13. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken findet § 9 Abs. 5 StVO und der dem rückwärts Fahrenden auferlegte Gefährdungsausschluss auf Parkplätzen indessen keine unmittelbare Anwendung, weil die Vorschrift vorrangig den fließenden Verkehr schützen will (LG Saarbrücken, Urt. v. 18.07.2014 - 13 S 75/14, juris Rn. 13 m. w. Nachw. zur Kammerrechtsprechung; ebenso König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 42. Aufl. § 8 StVO Rn. 31a m. w. Nachw.).

    Kollidiert er beim rückwärtigen Ausparken mit einem anderen Fahrzeug, spricht ein Anscheinsbeweis für sein Verschulden, wenn ihm der Nachweis nicht gelingt, dass er vorkollisionär angehalten hat (LG Saarbrücken, Urt. v. 18.07.2014 aaO).

    Auch nach der oben dargestellten Rechtsprechung der 13. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken spricht ein Anscheinsbeweis für das Verschulden des rückwärts Ausparkenden, wenn ihm der Nachweis nicht gelingt, dass er vorkollisionär angehalten hat (LG Saarbrücken, Urt. v. 18.07.2014 aaO).

  • OLG München, 23.03.2018 - 10 U 2647/17

    Unfall, Fahrzeug, Kollision, Geschwindigkeit, Ersatzfahrzeug, Gutachten,

    Die wohl überwiegende Auffassung stellt darauf ab, dass die Vorschrift primär dem Schutz des fließenden und deshalb typischerweise schnelleren Verkehrs dient und mithin bei einem Parkplatzunfall nicht unmittelbar anwendbar ist (vgl. OLG Koblenz, DAR 2000, 84; OLG Stuttgart, NJW 2004, 2255, 2256; OLG Jena, NZV 2005, 432; OLG Dresden, NZV 2007, 152; OLG Saarbrücken, NJW-RR 2015, 223 Rn. 29 ff.; LG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 541 f.; DAR 2013, 520, 521; NJW-RR 2014, 1310).
  • LG Saarbrücken, 02.11.2018 - 13 S 70/18

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines in eine Parkbucht

    Ein Zurücktreten dieser Betriebsgefahr kommt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer zu Parkplatzunfällen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn das Verschulden des Unfallgegners durch besondere Umstände erschwert ist (Kammer, Urteile vom 27. Mai 2011 - 13 S 25/11, Schaden-Praxis 2012, 66; vom 19. Oktober 2012 - 13 S 122/12, RuS 2013, 199; vom 7. Juni 2013 - 13 S 31/13, NJW-RR 2013, 1249 und vom 18. Juli 2014 - 13 S 75/14, NZV 2014, 572).
  • LG Saarbrücken, 18.12.2015 - 13 S 128/15

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision beim Öffnen einer Fahrzeugtür

    Ein Zurücktreten dieser Betriebsgefahr kommt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer zu Parkplatzunfällen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn das Verschulden des Unfallgegners durch besondere Umstände erschwert ist (Kammer, Urteile vom 27. Mai 2011 - 13 S 25/11, Schaden-Praxis 2012, 66; vom 19. Oktober 2012 - 13 S 122/12, RuS 2013, 199; vom 7. Juni 2013 - 13 S 31/13, NJW-RR 2013, 1249 und vom 18. Juli 2014 - 13 S 75/14, NZV 2014, 572).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.12.2015 - 8 S 4857/15

    Anscheinsbeweis, Fahrzeugkollision, rückwärtsfahrendes Fahrzeug, Betriebsgefahr,

    Ob der Beklagten zu 1 konkret ein Verstoß gegen § 9 Abs. 5 StVO oder - überzeugender - gegen § 1 Abs. 2 StVO vorzuhalten ist (zu den Argumenten hierfür LG Saarbrücken NZV 2014, 572), kann im Ergebnis dahinstehen (ebenso OLG Hamm r+s 2013, 42).
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