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   OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 68/13   

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https://dejure.org/2014,22952
OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 68/13 (https://dejure.org/2014,22952)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.08.2014 - 4 U 68/13 (https://dejure.org/2014,22952)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. August 2014 - 4 U 68/13 (https://dejure.org/2014,22952)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rabüro.de

    Zum Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden, wenn ein Spurwechsel des vorderen Fahrzeugs eingewandt wird

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden, wenn ein Spurwechsel des vorderen Fahrzeugs eingewandt wird (Auslegung von BGHZ 192, 84 ).

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auffahrunfall nach Spurwechsel

  • soldan.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Auffahrunfall auf abbremsendes Fahrzeug wegen einer umspringenden Verkehrsampel

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Keine Haftung bei Auffahrunfall nach vorausgegangenem Spurwechsel?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1371
  • NZV 2014, 569
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 68/13
    Zum Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden, wenn ein Spurwechsel des vorderen Fahrzeugs eingewandt wird (Auslegung von BGH, 13. Dezember 2011, VI ZR 177/10, BGHZ 192, 84).(Rn.31).

    Der Kläger vertritt zunächst die Auffassung, dass die Rechtsgrundsätze des Anscheinsbeweises vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 13.12.2011 - VI ZR 177/10 nicht gegeben seien.

    a) Der Anscheinsbeweis bei Auffahrunfällen auf mehrspurigen Fahrbahnen ist Gegenstand einer intensiven Rechtsdiskussion: So hat sich der Bundesgerichtshof im Urteil vom 13.12.2011 (BGHZ 192, 84) mit der Problematik des Anscheinsbeweises beim Auffahrunfall auf mehrspurigen Fahrbahnen befasst und im Leitsatz festgehalten, dass der Anscheinsbeweis regelmäßig nicht anwendbar ist, wenn zwar feststeht, dass vor dem Unfall ein Spurwechsel stattgefunden hat, der Sachverhalt im Übrigen aber unklar bleibt.

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 68/13
    Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen (BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 115/05, NJW 2007, 506; Urt. v. 27.6.2000 - VI ZR 126/99, NJW 2000, 3069; Hentschel/König/Dauer, 42. Aufl., § 17 StVG Rdnr. 5) sind bei der Abwägung der beiderseitigen Verursacherbeiträge nur solche Umstände einzubeziehen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind.
  • KG, 14.05.2007 - 12 U 194/06

    Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall nach einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 68/13
    Allerdings lässt sich der Entscheidung nicht mit Klarheit entnehmen, ob der Anscheinsbeweis auch bei streitigem Spurwechsel anwendbar ist oder - so die hergebrachte obergerichtliche Rechtsprechung zur beweisrechtlichen Vorleistung (OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1236, 1237; OLG Stuttgart, OLG Report Süd 22/2010; KG, NZV 2008, 198, 199; 2006, 374, 375; DAR 2005, 157; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809, 810; OLG Schleswig, NZV 1993, 152, 153) - der Vordermann die Rechtswohltat des Anscheinsbeweises nur dann genießt, wenn er seinerseits beweisen kann, geraume Zeit in der gleichen Spur vor dem Auffahrenden gefahren zu sein.
  • BGH, 27.06.2000 - VI ZR 126/99

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem Fußgänger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 68/13
    Nach anerkannten Rechtsgrundsätzen (BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 115/05, NJW 2007, 506; Urt. v. 27.6.2000 - VI ZR 126/99, NJW 2000, 3069; Hentschel/König/Dauer, 42. Aufl., § 17 StVG Rdnr. 5) sind bei der Abwägung der beiderseitigen Verursacherbeiträge nur solche Umstände einzubeziehen, die erwiesenermaßen ursächlich für den Schaden geworden sind.
  • OLG Schleswig, 23.09.1992 - 9 U 18/91

    Bei der Abwägung der beiderseitigen Betriebsgefahren kann die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 68/13
    Allerdings lässt sich der Entscheidung nicht mit Klarheit entnehmen, ob der Anscheinsbeweis auch bei streitigem Spurwechsel anwendbar ist oder - so die hergebrachte obergerichtliche Rechtsprechung zur beweisrechtlichen Vorleistung (OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1236, 1237; OLG Stuttgart, OLG Report Süd 22/2010; KG, NZV 2008, 198, 199; 2006, 374, 375; DAR 2005, 157; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809, 810; OLG Schleswig, NZV 1993, 152, 153) - der Vordermann die Rechtswohltat des Anscheinsbeweises nur dann genießt, wenn er seinerseits beweisen kann, geraume Zeit in der gleichen Spur vor dem Auffahrenden gefahren zu sein.
  • OLG Düsseldorf, 19.01.2010 - 1 U 89/09

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn nach unmittelbar

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 68/13
    Allerdings lässt sich der Entscheidung nicht mit Klarheit entnehmen, ob der Anscheinsbeweis auch bei streitigem Spurwechsel anwendbar ist oder - so die hergebrachte obergerichtliche Rechtsprechung zur beweisrechtlichen Vorleistung (OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1236, 1237; OLG Stuttgart, OLG Report Süd 22/2010; KG, NZV 2008, 198, 199; 2006, 374, 375; DAR 2005, 157; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809, 810; OLG Schleswig, NZV 1993, 152, 153) - der Vordermann die Rechtswohltat des Anscheinsbeweises nur dann genießt, wenn er seinerseits beweisen kann, geraume Zeit in der gleichen Spur vor dem Auffahrenden gefahren zu sein.
  • OLG Naumburg, 17.12.2002 - 9 U 178/02

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 68/13
    Allerdings lässt sich der Entscheidung nicht mit Klarheit entnehmen, ob der Anscheinsbeweis auch bei streitigem Spurwechsel anwendbar ist oder - so die hergebrachte obergerichtliche Rechtsprechung zur beweisrechtlichen Vorleistung (OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1236, 1237; OLG Stuttgart, OLG Report Süd 22/2010; KG, NZV 2008, 198, 199; 2006, 374, 375; DAR 2005, 157; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809, 810; OLG Schleswig, NZV 1993, 152, 153) - der Vordermann die Rechtswohltat des Anscheinsbeweises nur dann genießt, wenn er seinerseits beweisen kann, geraume Zeit in der gleichen Spur vor dem Auffahrenden gefahren zu sein.
  • KG, 26.08.2004 - 12 U 195/03

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach Fahrstreifenwechsel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 68/13
    Allerdings lässt sich der Entscheidung nicht mit Klarheit entnehmen, ob der Anscheinsbeweis auch bei streitigem Spurwechsel anwendbar ist oder - so die hergebrachte obergerichtliche Rechtsprechung zur beweisrechtlichen Vorleistung (OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1236, 1237; OLG Stuttgart, OLG Report Süd 22/2010; KG, NZV 2008, 198, 199; 2006, 374, 375; DAR 2005, 157; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809, 810; OLG Schleswig, NZV 1993, 152, 153) - der Vordermann die Rechtswohltat des Anscheinsbeweises nur dann genießt, wenn er seinerseits beweisen kann, geraume Zeit in der gleichen Spur vor dem Auffahrenden gefahren zu sein.
  • OLG Hamm, 31.08.2018 - 7 U 70/17

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall bei behaupteter grundloser

    Der Verstoß des Auffahrenden gegen die StVO begründet bei der vorzunehmenden Haftungsabwägung in der Regel nämlich ein so überwiegendes Verschulden, dass die (einfache) Betriebsgefahr regelmäßig hinter diesem Verschulden vollständig zurücktritt (Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14.8.2014, Az. 4 U 68/13, NJW-RR 2014, 1371; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.6.2015, 1 U 107/14, r + s 2015, 414; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, 2017, § 4 StVO Rn. 32).
  • LG Bonn, 27.01.2017 - 1 O 181/16

    Auffahrunfall, Fahrspurwechsel, Anscheinsbeweis, Quote

    Dies setzt im Hinblick auf den Kläger und den Beklagten zu 1. als Fahrer der beteiligten Fahrzeuge voraus, dass sich diese am Unfalltage über den gewöhnlichen und subjektiven Maßstab hinaus in jeder Hinsicht sachgemäß und geistesgegenwärtig verhalten haben und damit den durchschnittlichen Fähigkeiten eines sogenannten "Idealfahrers" gerecht geworden sind (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.08.2014 - 4 U 68/13 = juris Rd. 28; OLG Oldenburg NJW-RR 2012, 927, 928; LG Bonn, Urt. v. 22.02.2013 - 18 O 354/10 = juris Rd.20).

    a) Bei der hier im Rahmen einer Gesamtwürdigung vorzunehmenden Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge der Parteien dürfen nur solche Umstände Berücksichtigung finden, die unstreitig oder nach § 286 ZPO bewiesen sind (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 115/05 = juris Rd.15 = NJW 2006, 896; BGH NJW 2000, 3069, 3071; OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.08.2014 - 4 U 68/13 = juris, Rd.28).

  • LG Bonn, 31.05.2019 - 1 O 290/17

    Auffahrunfall, Anhalten, Autobahn, Haftungsquote

    Dies setzt im Hinblick auf den Zeugen A und die Beklagte zu 1. als Fahrer der beteiligten Fahrzeuge voraus, dass sich diese am Unfalltage über den gewöhnlichen und subjektiven Maßstab hinaus in jeder Hinsicht sachgemäß und geistesgegenwärtig verhalten haben und damit den durchschnittlichen Fähigkeiten eines sogenannten "Idealfahrers" gerecht geworden sind (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.08.2014 - 4 U 68/13 = juris Rd. 28; OLG Oldenburg NJW-RR 2012, 927, 928; LG Bonn, Urt. v. 22.02.2013 - 18 O 354/10 = juris Rd.20).

    a) Bei der hier im Rahmen einer Gesamtwürdigung vorzunehmenden Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge der Parteien dürfen nur solche Umstände Berücksichtigung finden, die unstreitig oder nach § 286 ZPO bewiesen sind (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 115/05 = juris Rd.15 = NJW 2006, 896; BGH NJW 2000, 3069, 3071; OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.08.2014 - 4 U 68/13 = juris, Rd.28).

  • KG, 22.12.2021 - 25 U 33/21

    Schadenersatz aus einem Auffahrunfall an einer roten Ampel

    Nach Auffassung des Senates gilt dies auch dann, wenn sich ein Unfall - wie hier - nicht auf einer Autobahn, sondern auf einer mehrspurigen Fahrbahn im Stadtverkehr ereignete (dies wohl bejahend : Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14. August 2014 - 4 U 68/13 -, juris; LG Bonn, Urteil vom 27. Januar 2017 - 1 O 181/16 -, juris).
  • OLG Hamm, 06.09.2018 - 7 U 31/18

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall

    Der Verstoß des Auffahrenden gegen die StVO begründet bei der vorzunehmenden Haftungsabwägung in der Regel nämlich ein so überwiegendes Verschulden, dass die (einfache) Betriebsgefahr regelmäßig hinter diesem Verschulden vollständig zurücktritt (Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 14.8.2014, Az. 4 U 68/13, NJW-RR 2014, 1371; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.6.2015, 1 U 107/14, r + s 2015, 414; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage, 2017, § 4 StVO Rn. 32).
  • LG Bonn, 27.12.2019 - 1 O 244/18

    Parkplatz; Auffahrunfall; Alleinhaftung

    Dies setzt im Hinblick auf den Zeugen N voraus, dass sich dieser am Unfalltag über den gewöhnlichen und subjektiven Maßstab hinaus in jeder Hinsicht sachgemäß und geistesgegenwärtig verhalten hat und damit den durchschnittlichen Fähigkeiten eines sogenannten "Idealfahrers" gerecht geworden ist (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.08.2014 - 4 U 68/13 = juris Rd. 28; OLG Oldenburg NJW-RR 2012, 927, 928; LG Bonn, Urt. v. 27.01.2017 - 1 O 181/16 = juris Rd.17).

    a) Bei der hier im Rahmen einer Gesamtwürdigung vorzunehmenden Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge der Parteien dürfen nur solche Umstände Berücksichtigung finden, die unstreitig oder nach § 286 ZPO bewiesen sind (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 115/05 = juris Rd.15 = NJW 2006, 896; BGH NJW 2000, 3069, 3071; OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.08.2014 - 4 U 68/13 = juris, Rd.28).

  • AG Erfurt, 19.07.2023 - 5 C 1742/19

    Kettenauffahrunfall auf BAB: Anscheinsbeweis gegen Auffahrende

    In diesen Fällen ist regelmäßig auch die vollständige Verursachung durch die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer zu vermuten; die Betriebsgefahr des vorausfahrenden Fahrzeuges muss zurücktreten (vgl. dazu beispielsweise OLG Saarbrücken NZV 2014, S. 569).
  • AG Gifhorn, 28.11.2017 - 33 C 357/17

    Verkehrsunfall: Kollision bei beiderseitigem Fahrstreifenwechsel

    Bei der hier im Rahmen einer Gesamtwürdigung vorzunehmenden Abwägung der beiderseitigen Verursachungs- und Verschuldensbeiträge der Parteien dürfen nur solche Umstände Berücksichtigung finden, die unstreitig oder nach § 286 ZPO bewiesen sind (vgl. BGH, Urt. v. 21.11.2006 - VI ZR 115/05 = juris Rd.15 = NJW 2006, 896; BGH NJW 2000, 3069, 3071; OLG Saarbrücken, Urt. v. 14.08.2014 - 4 U 68/13 = juris, Rd.28).
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