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   OLG Braunschweig, 05.09.2013 - 6 SchH 267/13   

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https://dejure.org/2013,31315
OLG Braunschweig, 05.09.2013 - 6 SchH 267/13 (https://dejure.org/2013,31315)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05.09.2013 - 6 SchH 267/13 (https://dejure.org/2013,31315)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 05. September 2013 - 6 SchH 267/13 (https://dejure.org/2013,31315)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    GVG § 198; GVG § 199
    Entschädigung für unangemessene Dauer eines Wiederaufnahmeverfahrens bei querulatorischem Verhalten des Antragstellers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 198; GVG § 199
    Entschädigung für unangemessene Dauer eines Wiederaufnahmeverfahrens bei querulatorischem Verhalten des Antragstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unangemessene Verfahrensdauer bei querulatorischem Verhalten des Antragstellers

  • Jurion (Kurzinformation)

    Querulatorischer Antragsteller hat trotz Nichtbeantwortens seiner Eingabe keinen Entschädigungsanspruch

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 8
  • NJW-RR 2014, 250
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 24.01.2006 - 2 Ws 1/06

    Haftbefehl; Fluchtgefahr; Verdunkelungsgefahr; Außervollzugsetzung; Kaution

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.09.2013 - 6 SchH 267/13
    Dieser Beschluss, auf den Bezug genommen wird und in dem die Rechtslage eingehend dargestellt und dem Antragsteller verdeutlicht worden ist, endet mit dem Satz: ...Diese querulatorischen Neigungen [Anm. des Senats: des Antragstellers] könnten allerdings dafür sprechen, dass weitere Anträge vergleichbaren Inhalts in Zukunft zwar geprüft, aber nicht mehr schriftlich beschieden werden müssen" (Beschluss vom 26.01.2007 - 2 Ws 1/06; wie vor, Bl. 210).

    Diese Anträge nahm die Vorsitzende der 10. Strafkammer des Landgerichts Braunschweig zum Anlass, den Antragsteller darauf hinzuweisen, dass sich die genannten Eingaben nicht von denjenigen unterscheiden würden, die bereits vom Landgericht und Oberlandesgericht geprüft worden seien und kündigte unter Bezugnahme auf den genannten Beschluss des Oberlandesgerichts vom 26.01.2007 (2 Ws 1/06) an, dass gleichlautende oder inhaltsgleiche Anträge zukünftig zwar geprüft, aber nicht mehr beschieden werden würden (Schreiben vom 03.07.2007 - 10 AR 12/06; Bl. 355, Bd. XI).

  • LG Lübeck, 28.09.2011 - 7 AR 1/11
    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.09.2013 - 6 SchH 267/13
    Den hier verfahrensgegenständlichen Antrag vom 31.12.2010 (Bl. 1 BAe 7 AR 1/11 LG Braunschweig) hat das Landgericht Braunschweig am 24.02.2011 geprüft und dazu in den Akten festgehalten:.
  • OLG Naumburg, 20.02.2013 - 1 VAs 6/12

    Obligatorische Bescheidung des Anzeigenerstatters im Falle der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.09.2013 - 6 SchH 267/13
    Eine vernünftige Rechtsauffassung erlaubt - und verlangt zur Ressourcenschonung sogar - dass der Richter als querulatorisch einzuordnende Eingaben nach einer vorherigen sachlichen Bescheidung und einer entsprechenden Ankündigung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs zukünftig unbeachtet zu den Akten nimmt (Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 71. Aufl., Rdnr. 66 Einl III; Rdnr. 13 - Stichwort "Schweigen" - zu § 198 GVG; vgl. - für den Fall wiederholter, immer wieder gleicher Strafanzeigen - OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20.02.2013, 1 VAs 6/12; juris).
  • OLG Brandenburg, 09.04.2002 - 2 Ss 12/02

    Gerichtliche Hinweispflichten - Hinweispflicht des Gerichts bei Veränderung des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 05.09.2013 - 6 SchH 267/13
    Das weiter oben erwähnte Berufungsurteil des Landgerichts Göttingen vom 18.04.2002 wurde am 28.08.2002 rechtskräftig, nachdem der Strafsenat des Oberlandesgerichts die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen hatte (2 Ss 12/02).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2014 - L 11 KA 40/14

    Anhörungsrüge zu einer Richterablehnung

    Eine vernünftige Rechtsauffassung erlaubt und verlangt ggf. zur Ressourcenschonung, dass querulatorisch einzuordnende Eingaben nach einer vorherigen sachlichen Bescheidung und einer entsprechenden Ankündigung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs unbeachtet bleiben (Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 05.09.2013 - 6 SchH 267/13 - Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Auflage, 2012, Einl III Rdn. 66).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2014 - L 11 SF 201/13

    Prozesskostenhilfe für eine auf Entschädigung gerichtete Klage wegen

    Zu einer vergleichbaren Konstellation führt das OLG Braunschweig aus (Beschluss vom 05.09.2013 - 6 SchH 267/13): "Dass der Antragsteller hiervon nicht benachrichtigt wurde, ist nicht zu beanstanden.
  • OLG Dresden, 05.02.2020 - 4 W 65/20

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung von PKH

    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, ist eine Antwort des angerufenen Gerichts dann entbehrlich, wenn der Empfänger aufgrund querulatorischer Neigungen den Bescheid auch dann nicht akzeptieren würde, wenn ihm ausführlich und verständlich geantwortet würde (OLG Braunschweig, Beschluss vom 05. September 2013 - 6 SchH 267/13 -, Rn. 32, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. April 2018 - 2 VAs 25/18 -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2013 - L 11 SF 277/13

    Gesetz zur Entschädigung wegen überlanger Gerichtsverfahren

    Es ist zu erwägen, die Eingaben des Kläger künftig unbeachtet zu den Akten zu nehmen (hierzu OLG Braunschweig, Urteil vom 05.09.2013 - 6 SchH 267/13 -).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 20-IV-15
    Danach ist eine Wiederholung eines bereits beschiedenen Gesuchs, ohne dass neue Gesichtspunkte vorliegen, rechtsmissbräuchlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 2015 - 2 BvR 740/15; BFH, Beschluss vom 4. Dezember 1990 - VII B 56/90 - juris) und erfordert keine erneute gerichtliche Entscheidung (vgl. für Ablehnungsgesuche: BSG, Beschluss vom 29. März 2007, NZS 2008, 331 [331 f.], als verfassungskonform bestätigt von BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10 - juris; vgl. für Anträge auf Gewährung von Prozesskostenhilfe: OLG Braunschweig, Beschluss vom 5. September 2013, NJW-RR 2014, 250 [251]; vgl. allgemein: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl., Einl. III Rn. 66).
  • LG Stuttgart, 25.09.2019 - 7 Qs 59/19

    Terminsverlegung, Terminsabsprache, Anwalt des Vertrauens

    Zu berücksichtigen ist ferner, ob dem Angeklagten auf Grund rechtlicher oder tatsächlicher Schwierigkeiten die Wahrnehmung des Termins ohne seinen Verteidiger unzumutbar ist und das Verlegungsgesuch rechtzeitig gestellt und auf gewichtige Gründe gestützt worden ist (vgl. OLG Frankfurt a. M. NJW-RR 2014, 250, 251).
  • OLG Oldenburg, 06.02.2023 - 15 EK 1/23

    Ablehnung der Zustellung einer Klage auf Entschädigung wegen mehrerer

    Der Antragsteller hat in einem solchen Fall seinen Anspruch auf weitere Antworten verwirkt (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.09.2013 - 6 SchH 267/13 , NJW-RR 2014, 250).
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