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   BGH, 21.11.2013 - XII ZB 481/12   

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https://dejure.org/2013,37485
BGH, 21.11.2013 - XII ZB 481/12 (https://dejure.org/2013,37485)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2013 - XII ZB 481/12 (https://dejure.org/2013,37485)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2013 - XII ZB 481/12 (https://dejure.org/2013,37485)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einrichtung einer Betreuung - und die Möglichkeit zur Erteilung einer Vorsorgevollmacht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wann ist eine Betreuung erforderlich?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die notarielle Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 385
  • MDR 2014, 161
  • FGPrax 2014, 61
  • FamRZ 2014, 294
  • Rpfleger 2014, 137
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 23.10.2019 - I ZB 60/18

    Vertretung eines nicht prozessfähigen Schuldners durch einen

    Die Rechtsbeschwerde weist zutreffend darauf hin, dass der XII. Zivilsenat bei der Prüfung der Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung gemäß § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB davon ausgegangen ist, dass die Einrichtung einer Betreuung unter anderem zum Zweck der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung im Zwangsvollstreckungsverfahren entbehrlich sein kann, sofern der Schuldner eine entsprechende Vollmacht bereits erteilt hat oder noch erteilen kann (Beschluss vom 7. März 2012 - XII ZB 583/11, NJW-RR 2012, 772 Rn. 16; Beschluss vom 21. November 2013 - XII ZB 481/12, NJW-RR 2014, 385 Rn. 9 bis 11).
  • BGH, 23.09.2015 - XII ZB 225/15

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Erteilung einer Vorsorgevollmacht anstelle

    Daher erübrigt sich eine Betreuungsanordnung jedenfalls dann, wenn der Betroffene noch in der Lage ist, eine Person seines Vertrauens mit der Wahrnehmung der Angelegenheiten zu beauftragen und ein besonderes Bedürfnis für die mit der Betreuung verbundene gerichtliche Kontrolle nicht ersichtlich ist (Senatsbeschluss vom 21. November 2013 - XII ZB 481/12 - FamRZ 2014, 294 Rn. 11 mwN).
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