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   OLG Naumburg, 23.09.2013 - 1 W 28/13   

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https://dejure.org/2013,43480
OLG Naumburg, 23.09.2013 - 1 W 28/13 (https://dejure.org/2013,43480)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23.09.2013 - 1 W 28/13 (https://dejure.org/2013,43480)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 23. September 2013 - 1 W 28/13 (https://dejure.org/2013,43480)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsrechte der Stifter einer Treuhandstiftung gegenüber dem Treuhänder

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675 Abs. 1; BGB § 666
    Rechte der Stifter einer Treuhandstiftung gegenüber dem Treuhänder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä.

  • grooterhorst.de PDF, S. 9 (Entscheidungsbesprechung)

    Auskunftsansprüche der Stifter einer Treuhandstiftung gegen den das Vermögen verwaltenden Treuhänder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 548
  • NZG 2014, 470
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.12.1995 - III ZR 81/95

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs eines einzelnen Miteigentümers

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.09.2013 - 1 W 28/13
    Die Antragsgegnerin sieht sich damit mehreren Auftraggebern i.S.v. §§ 675 Abs. 1, 666 BGB gegenüber, für die § 432 Abs. 1 BGB gilt (BGH NJW 1996, 656; Erman/Berger, § 666 Rdn. 4; Seiler, in: MünchKomm.-BGB, 6. Aufl., § 666 Rdn. 15; Palandt/ Sprau, § 666 Rdn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 93/09

    KD

    Auszug aus OLG Naumburg, 23.09.2013 - 1 W 28/13
    Entweder liegt bei interessengerechter und damit nichtigkeitsvermeidender Auslegung (vgl. BGH, Urteil vom 17.3.2011, I ZR 93/09 - BeckRS 2011, 21186 Rdn. 18) nur eine Falschbezeichnung vor, weil die Vertragschließenden einen den Einfluss der Stifter sichernden Beirat mit kollektiver Willensbildung meinten und die Begriffe Stifter und Stiftung synonym gebrauchten (wofür der Eingang des Stiftungs-Treuhandvertrages spricht), oder der mutmaßliche Parteiwille lässt zumindest darauf schließen, dass der Vertrag auch dann geschlossen worden wäre, wenn die Beteiligten gewusst hätten, dass der Vorstand kein Organ der Stiftung im Rechtssinne sein, aber dennoch die ihm in der Satzung zugewiesenen Aufgaben wahrnehmen kann (§ 139 BGB i.V.m. § 9 des Stiftung-Treuhandvertrages und § 14 der Satzung).
  • BGH, 22.01.2015 - III ZR 434/13

    Stiftungsrecht: Weisungsrecht eines Mitstifters gegenüber dem Treuhänder bei

    Für eine Mehrheit von Auftraggebern gilt, dass sie Gläubiger einer unteilbaren Leistung nach § 432 BGB sind, wenn die Ausführung des Auftrags - wie hier - nur an alle gemeinschaftlich geleistet werden kann (vgl. OLG Naumburg NJW-RR 2014, 548, 549; vgl. auch Senatsurteil vom 7. Dezember 1995 - III ZR 81/95, NJW 1996, 656 zum Auskunftsanspruch von Miteigentümern gegenüber dem staatlichen Verwalter eines Mietshauses).
  • OLG Naumburg, 06.03.2014 - 1 W 2/14

    Treuhandstiftung: Auskunftsanspruch eines einzelnen Stifters gegenüber der

    Da die Treuhandverwaltung den Stiftern die Jahresrechnung sowieso vorlegen muss, ist auf ihrer Seite kein Grund ersichtlich, weswegen sie die Auskunft verweigern können sollte (Fortführung OLG Naumburg, 23. September 2013, 1 W 28/13, NJW 2014, 548).(Rn.7).
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