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   OLG Schleswig, 27.01.2014 - 3 Wx 75/13   

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https://dejure.org/2014,2041
OLG Schleswig, 27.01.2014 - 3 Wx 75/13 (https://dejure.org/2014,2041)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.01.2014 - 3 Wx 75/13 (https://dejure.org/2014,2041)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Januar 2014 - 3 Wx 75/13 (https://dejure.org/2014,2041)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2270, 2271
    Auslegung der Änderungsbefugnis bei wechselbezüglicher Verfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines Ehegattentestaments; Änderungsbefugnis bei wechselbezüglicher Verfügung

  • erbrechtsiegen.de

    Ehegattentestament - Änderungsbefugnis bei wechselbezüglicher Verfügung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 2270, 2271 BGB
    Änderungsbefugnis bei wechselbezüglicher Verfügung; Auslegung eines Ehegattentestaments

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Abänderung einer Schlusserbeneinsetzung durch Recht zur freien Verfügung über "beiderseitigen Nachlass"

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unklare Verfügungsklausel in Berliner Testament

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Berliner Testament: Der überlebende Ehegatte soll über den beiderseitigen Nachlass frei verfügen können - Was bedeutet das?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Abänderung einer Schlusserbeneinsetzung durch Recht zur freien Verfügung über "beiderseitigen Nachlass"

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Rechtswirkung einer freien Verfügungsbefugnis im gemeinschaftlichen Testament

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 965
  • FamRZ 2014, 1486
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 88/01

    Wechselbezügliche Einsetzung der Kinder

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2014 - 3 Wx 75/13
    In einer intakten Familie ist davon auszugehen, dass der eine Ehegatte die gemeinsamen Abkömmlinge auf den eigenen Todesfall nur unter der Voraussetzung zugunsten des anderen Ehegatten übergeht, dass ihnen das gemeinschaftliche Vermögen mit dem Tod des Letztversterbenden zufallen wird (OLG Oldenburg, Urteil vom 17. November 1998 - 5 U 120/98 -, FamRZ 1999, 1537 f., bei juris Rn. 23; vgl. a. OLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2001 - 15 W 88/01 -, FamRZ 2002, 777 ff., bei juris Rn. 31).

    In der zitierten Entscheidung des OLG Hamm sollte der Letztversterbende "über das beiderseitige Vermögen" frei verfügen können (OLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2001 - 15 W 88/01 -, FamRZ 2002, 777 ff.).

    Der Satz folgt ohne Zeilenumbruch oder Absatz unmittelbar auf die gegenseitige Erbeinsetzung, während die Schlusserbenregelung hiervon durch einen Zeilenumbruch und Einrückung der ersten Zeile als neuer Absatz abgetrennt ist (vgl. BayObLG, FamRZ 1985, 209, 210; OLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2001 - 15 W 88/01 -, FamRZ 2002, 777 ff., bei juris Rn. 33, dort steht die fragliche Regelung im selben Satz wie die gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten).

  • BayObLG, 23.05.1995 - 1Z BR 128/94

    Auswirkungen einer Ehescheidung auf die Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2014 - 3 Wx 75/13
    Für die Auslegung können dennoch spätere Umstände Bedeutung haben, wenn sie nämlich Aufschluss über den Erblasserwillen bei der Testamentserrichtung geben (BayObLG, Beschluss vom 23.05.1995 - 1Z BR 128/94 -, NJW 1996, 133 f., bei juris Rn. 20).
  • OLG München, 01.12.2011 - 31 Wx 249/10

    Gemeinschaftliches Testament: Wirksame Errichtung bei Beitritt des anderen

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2014 - 3 Wx 75/13
    Das OLG München ist in einer weiteren Entscheidung nicht von einer Befreiung des Letztversterbenden von der Bindungswirkung ausgegangen, in der der Überlebende "über den Nachlass verfügen" können sollte (OLG München, Beschluss vom 01.12.2011 - 31 Wx 249/10 -, FamRZ 2012, 581 ff., bei juris Rn. 31).
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 3 Wx 46/11

    Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2014 - 3 Wx 75/13
    Ein Rückschluss auf den damaligen Willen der Erblasserin und ihres Ehemannes lässt sich vor diesem Hintergrund nicht ziehen, auch nicht, wenn - wie hier durch die Erblasserin - vor dem Notar erklärt wird, dass keine Bindung durch frühere Testamente bestehe (vgl. Musielak in MüKo, a. a. O., § 2270 Rn. 7 m. w. N.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.04.2011 - 3 Wx 46/11 -, bei juris Rn. 21).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2014 - 3 Wx 75/13
    Im Falle eines gemeinschaftlichen Testamentes kommt es auf den Willen beider Ehegatten an (BGH, Urteil vom 07.10.1992 - IV ZR 160/91 -, NJW 1993, 256 f., bei juris Rn. 12).
  • OLG Oldenburg, 17.11.1998 - 5 U 120/98
    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2014 - 3 Wx 75/13
    In einer intakten Familie ist davon auszugehen, dass der eine Ehegatte die gemeinsamen Abkömmlinge auf den eigenen Todesfall nur unter der Voraussetzung zugunsten des anderen Ehegatten übergeht, dass ihnen das gemeinschaftliche Vermögen mit dem Tod des Letztversterbenden zufallen wird (OLG Oldenburg, Urteil vom 17. November 1998 - 5 U 120/98 -, FamRZ 1999, 1537 f., bei juris Rn. 23; vgl. a. OLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2001 - 15 W 88/01 -, FamRZ 2002, 777 ff., bei juris Rn. 31).
  • KG, 19.12.2014 - 6 W 155/14

    Ehegattentestament: Wechselbezüglichkeit der Verfügungen zugunsten der

    1 und Rdz. 16; OLG Schleswig FamRZ 2014, 1486 - 1487, zitiert nach juris, dort Rdz. 22; OLG Brandenburg ErbR 2014, 441 - 444, zitiert nach juris, dort Rdz. 31; OLG München NJW-RR 2012, 338 - 341, zitiert nach juris, dort Rdz. 28/29; vgl. auch BGH NJW 2002, 1126 - 1127, zitiert nach juris, dort Rdz. 8).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2018 - 3 Wx 202/17

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit von Verfügungen

    Dies rechtfertigt sich aus zwei Erwägungen: Zum einen ist sowohl hinsichtlich der Annahme als auch des Umfangs einer Änderungsbefugnis ein strenger Maßstab anzulegen, weil eine solche Befugnis den von Eheleuten mit wechselbezüglichen Verfügungen typischerweise verfolgten Zwecken der Bindung und des Vertrauensschutzes zuwiderläuft; zum anderen können nur lebzeitige Verfügungen des Überlebenden unmittelbar den - finanziellen - Notwendigkeiten seiner Lebensführung dienen, und diesen Lebensunterhalt zu sichern, ist typischerweise ein weiteres Motiv für ein Berliner Testament (OLG München NJW-RR 2011, 1020 ff; OLG Hamm, Urteil vom 29. März 2011 in Sachen 10 U 112/10; OLG Köln a.a.O:, SchlHOLG NJW-RR 2014, 965 ff; Staudinger-Kanzleiter, BGB, Neubearb. 2014, § 2271 Rdnr. 57 mit Nachw. zu älterer Rspr. und Hinweis auf § 2137 Abs. 2 BGB).
  • OLG Braunschweig, 08.07.2020 - 3 W 19/20

    Beschwerden gegen Nichterteilung von Erbscheinen; Erlangung der Rechtsfähigkeit

    Ehegatten können sich zwar im Testament gegenseitig das Recht einräumen, wechselbezügliche Verfügungen nach dem Tode des Erstversterbenden zu ändern (vgl. z.B. OLG Bremen, Beschluss vom 30. August 2017 - 5 W 27/16 -, FGPrax 2017, 264 [265]; OLG Schleswig, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 3 Wx 75/13 -, NJW-RR 2014, S. 965 [966]; jeweils m.w.N.); das Testament vom 8. Juli 1994 dürfte aber keinen generellen Änderungsvorbehalt enthalten (1) und die Voraussetzungen des im Testament enthaltenen bedingten Änderungsvorbehalts dürften hier nicht vorliegen (2).

    1 Z 71/84">BeckRS 2009, 29033; OLG Hamm, Beschluss vom 27. September 2001 - 15 W 88/01 -, juris, Rn. 33; OLG Schleswig, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 3 Wx 75/13 -, NJW-RR 2014, S. 965 [966]; Braun, in: Burandt/Rojahn, 3. Auflage 2019, § 2271, Rn. 34; Litzenburger, in: BeckOK BGB, 54. Ed., Stand 1. Mai 2020, § 2271, Rn. 26).

  • OLG Frankfurt, 23.10.2023 - 21 W 69/23

    Umfang der Freistellung von der Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen

    In diesem Fall bleibt hinsichtlich letztwilliger Verfügungen die aus der Wechselbezüglichkeit folgende Bindungswirkung bestehen (vgl. OLG Schleswig NJW-RR 2014, 965; BayObLG NJW-RR 2002, 1160; OLG Hamburg ZEV 1997, 504).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2021 - 20 W 3/20

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Zunächst wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreitet - und unter Hinweis auf den von ihr angenommenen strengen Maßstab bzw. eine für geboten erachtete Zurückhaltung - die Auffassung vertreten, dass jedenfalls die häufig verwendeten Bestimmungen, wonach etwa der Überlende "frei und ungehindert über sein Vermögen verfügen" könne, "über den beiderseitigen Nachlass frei verfügen könne", oder "frei und unbeschränkt über den Nachlass verfügen" könne, mangels anderer Anhaltspunkte im Zweifel nur Ermächtigungen zur Vornahme von Verfügungen des Letztlebenden unter Lebenden enthalten sollen (vgl. etwa Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27.01.2014, Az. 3 Wx 75/13; Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 09.08.2013, Az. 2 Wx 198/13, Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 27.09.2001, Az. 15 W 88/01, Kammergericht, Beschluss vom 09.09.1997, Az. 1 W 678/96, jeweils zitiert nach juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 30.08.1984, Az. Breg.
  • OLG Brandenburg, 16.10.2022 - 3 W 130/21

    Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags Bindungswirkung von

    Der Senat hat bei der Auslegung berücksichtigt, dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreitet - unter Hinweis auf den von ihr angenommenen strengen Maßstab bzw. eine für geboten erachtete Zurückhaltung - die Auffassung vertreten wird, dass jedenfalls die häufig verwendeten Bestimmungen, wonach etwa der Überlebende "frei und ungehindert über sein Vermögen verfügen" könne, "über den beiderseitigen Nachlass frei verfügen könne", "über das beiderseitige Vermögen in jeder Weise frei verfügen könne" oder "frei und unbeschränkt über den Nachlass verfügen" könne, mangels anderer Anhaltspunkte im Zweifel nur Ermächtigungen zur Vornahme von Verfügungen des Letztlebenden unter Lebenden enthalten sollen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht NJW-RR 2014, 965; BayObLG NJW-RR 2002, 1160; Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 09.08.2013 - 2 Wx 198/13 - BeckRS 2014, 7566; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 27.09.2001 - 15 W 88/01 - BeckRS 2001, 12942 ; OLG Hamburg Beschluss vom 30.12.2019 - 2 W 56/19 - BeckRS 2019, 59484; Kammergericht, OLG-NL 1998, 10; anders zu der Formulierung: "Der Überlebende von ihnen ist berechtigt über seinen Nachlass frei zu verfügen": BayObLG …
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