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   OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15   

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https://dejure.org/2015,10461
OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15 (https://dejure.org/2015,10461)
OLG München, Entscheidung vom 12.05.2015 - 31 Wx 81/15 (https://dejure.org/2015,10461)
OLG München, Entscheidung vom 12. Mai 2015 - 31 Wx 81/15 (https://dejure.org/2015,10461)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wirksame Errichtung eines Nottestaments

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Todkranker Erblasser errichtet im Krankenhaus Nottestament zugunsten seines Hausarztes - Ist das Testament wirksam?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksame Errichtung eines Nottestaments

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Errichtung eines Nottestaments

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1034
  • MDR 2015, 775
  • FGPrax 2015, 178
  • FamRZ 2016, 87
  • Rpfleger 2015, 708
  • Rpfleger 2016, 35
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 15.11.1951 - IV ZR 66/51

    Nottestament vor drei Zeugen

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    Die derart nahe Gefahr des Todes oder der Testierunfähigkeit muss dabei entweder objektiv vorliegen oder subjektiv nach der Überzeugung aller drei Testamentszeugen bestehen (BGHZ 3, 372, 377 f. zu § 24 TestG; MüKoBGB/Hagena 6. Aufl. § 2250 Rn. 7 f.; Staudinger/ Baumann BGB Bearbeitungstand 2011 § 2250 Rn. 20; Voit in: Reimann/Bengel/J. Mayer, Testament und Erbvertrag 5. Aufl. § 2250 Rn. 4).

    Die Besorgnis muss nach dem pflichtgemäßen Ermessen der Zeugen auch angesichts der objektiven Sachlage als gerechtfertigt angesehen werden können (BGHZ 3, 372/373; Staudinger/Baumann a.a.O. § 2250 Rn. 18).

    Auf die Einschätzung des Erblassers kommt es nicht an (BGHZ 3, 372, 378).

    dd) Entgegen der Meinung der Beschwerdeführerin war die Besorgnis der Testamentszeugen, dass angesichts der von ihnen gewonnenen Vorstellung der Todesgefahr für den Erblasser die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht mehr möglich sei, gerechtfertigt (vgl. BGHZ 3, 372, 376; Staudinger/Baumann a.a.O. Rn. 20).

  • BayObLG, 02.10.2002 - 1Z BR 68/02

    Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Zweifeln an der Testierfähigkeit des

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    a) Die Grenzen für die Zulässigkeit einer Zuwendung von Todes wegen zugunsten einer Person, die vom Erblasser umfassende Vorsorgevollmacht erhalten hat, sind anhand der allgemeinen Vorschriften, insbesondere des § 138 Abs. 1 BGB, zu bestimmen (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 713, 715).

    Die Einschränkung der Testierfreiheit durch die Anwendung der Generalklausel des § 138 Abs. 1 BGB kommt nur in Betracht, wenn sich das Verdikt der Sittenwidrigkeit auf eine klare, deutlich umrissene Wertung des Gesetzgebers oder allgemeine Rechtsauffassung stützen kann (BayObLG FamRZ 2003, 713, 715).

  • BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78

    Voraussetzungen für die Aufhebung einer Sachentscheidung wegen Unterlassung der

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    cc) Ein gültiges Nottestament nach § 2250 Abs. 2 BGB liegt allerdings immer nur dann vor, wenn die schriftliche Aufzeichnung des vor drei Zeugen erklärten letzten Willens bis zum Todes des Erblassers wenigstens von einem Beteiligten unterschrieben ist (vgl. BayObLGZ 1979, 232, 240).

    Die Unterschriften hingegen gehören - abgesehen von einer Unterschrift, die aus den in ihrer Anwesenheit vorgelesenen und genehmigten Aufzeichnungen begrifflich eine Niederschrift macht - nicht mehr zum Errichtungsakt selbst, sondern zur Abfassung der Niederschrift, so dass ihr Fehlen zu den heilbaren Formfehlern im Sinne des § 2249 Abs. 6 BGB zählt (BayObLGZ 1979, 232, 241).

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    aa) Der letzte Wille ist auch dann im Sinne des § 2250 Abs. 2 BGB mündlich erklärt, wenn ein Testamentsentwurf von einem Testamentszeugen auf der Basis früherer Äußerungen des Erblassers zuvor schriftlich formuliert wird und der Erblasser zustimmt, so dass die mündliche Erklärung des letzten Willens mit der Verlesung und Genehmigung der Testamentsniederschrift in einem Vorgang zusammengefasst werden (BGHZ 37, 79, 84, 85).

    bb) Bezüglich der Niederschrift hat das Nachlassgericht zutreffend beanstandet, dass die vom Erblasser unterschriebene Testamentsurkunde nichts über den Vorgang der Erklärungsabgabe als solchen besagt (vgl. dazu BGH 37, 79, 85, 86), die mitwirkenden Testamentszeugen nicht bezeichnet (vgl. §§ 9, 10 BeurkG), keine Angaben zur Testierfähigkeit des Erblassers oder der nahen Todesgefahr enthält (vgl. § 11 BeurkG).

  • BGH, 18.09.1991 - IV ZB 14/90

    Erfordernisse an die Wirksamkeit eines Nottestaments; Unterschrift durch den

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    Die bloße Anwesenheit des durch das Testament bedachten Beschwerdegegners bei der Errichtung des Nottestaments führt nicht per se zur Unwirksamkeit des Nottestaments (§ 2250 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 7 Nr. 1, § 27 BeurkG), da die Beteiligung der Testamentszeugen K., P. und B. rechtlich unbedenklich ist (BGH NJW 1991, 3210, 3212).

    Haben neben dem Erblasser nur ein oder zwei Zeugen unterschrieben, ist dieser Mangel gemäß § 2250 Abs. 3 Satz 2, § 2249 Abs. 6 BGB unschädlich, wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, dass das Testament die Erklärung zuverlässig wiedergibt (BGH NJW 1991, 3210, 3212 m.w. N.).

  • OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 141/08

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    ee) Soweit die Beschwerdeführerin aus der von ihr zitierten Entscheidung des Senats (Beschluss vom 14.07.2009 - 31 Wx 141/08) grundsätzlich die Pflicht zu einer telefonischen Anfrage bei einem Notar als Beleg der "Nichterreichbarkeit" im Sinne des §§ 2250 Abs. 2, 2249 BGB ableitet, trifft dies nicht zu.

    Im Gegensatz zu dem hier vorliegenden Sachverhalt wurde in der von der Beschwerdeführerin zitierten Entscheidung das Nottestament nicht nach Büroschluss, sondern am Nachmittag errichtet, so dass aus Sicht der Testamentszeugen grundsätzlich die Möglichkeit für eine Beiziehung eines Notars bestand wie auch keine konkrete Gefahr gegeben war, dass die Testatorin am Tag der Errichtung des Nottestaments versterben würde (OLG München NJW 2010, 684, 685).

  • BGH, 18.12.2002 - XII ZR 253/01

    Wahrung der Schriftform eines Mietvertrages; Bezugnahme auf Anlagen

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    Besteht die Urkunde aus mehreren Blättern oder Texten, muss aber deren Zusammengehörigkeit erkennbar gemacht werden (BGHZ 136, 357, 368 ff.; NJW 2003, 1248, 1249).
  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    Besteht die Urkunde aus mehreren Blättern oder Texten, muss aber deren Zusammengehörigkeit erkennbar gemacht werden (BGHZ 136, 357, 368 ff.; NJW 2003, 1248, 1249).
  • OLG Köln, 14.02.2014 - 2 Wx 299/13

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines aus mehreren Blättern bestehenden

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    Grundsätzlich ist es unschädlich, wenn eine Niederschrift auf mehreren, miteinander nicht verbundenen Blättern erfolgt, sofern diese inhaltlich zusammenhängen (vgl. MüKoBGB/Hagena a.a.O. § 2247 Rn. 34; Staudinger/Baumann a.a.O. § 2247 Rn 54; OLG Köln NJW-RR 2014, 1035, 1036).
  • BayObLG, 11.06.1991 - BReg. 1 Z 31/91

    Nachlaßsache; Beschwerdeinstanz; Anhängigkeit; Anfechtung; Testament;

    Auszug aus OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
    Sittenwidrigkeit und damit Nichtigkeit einer letztwilligen Verfügung kann daher nur in besonders hervorstechenden Ausnahmefällen angenommen werden (BayObLG FamRZ 1992, 226, 227 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 19.09.2012 - 15 W 420/11

    Formwirksamkeit eines auf mehreren Blättern errichteten privatschriftlichen

  • BVerfG, 22.03.2004 - 1 BvR 2248/01

    Ebenbürtigkeitsklausel und Eheschließungsfreiheit

  • OLG Köln, 28.05.1993 - 2 Wx 8/93

    Nottestament; Niederschrift; Beurkundungsgesetz; Formfehler; Zeugen; Erblasser;

  • BayObLG, 26.10.1990 - BReg. 1a Z 19/90

    Errichtung eines Not-Testaments; Heilbaren Formfehler bei Erstellung eines

  • OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07

    Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der

  • BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98

    Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als

  • OLG Hamm, 10.02.2017 - 15 W 587/15

    Drei-Zeugen-Testament setzt Todesgefahr voraus

    Eine jederzeit drohende Testierunfähigkeit steht der Todesgefahr gleich, wenn sie voraussichtlich durchgängig bis zum Tode fortdauert (OLG München FamRZ 2016, 87 f; FamRZ 2009, 1945; Weidlich in Palandt, BGB, 75. Auflage, 2016, § 2250, Rdn. 3).

    Die derart nahe Gefahr des Todes bzw. der Testierunfähigkeit muss dabei entweder objektiv vorliegen oder subjektiv nach Überzeugung aller drei Testamentszeugen bestehen (OLG München FamRZ 2016, 87 f; FamRZ 2009, 1945; Hagena in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., 2017, § 2250 Rdn. 7, 8).

    Ist der Erblasser nur körperlich zu schwach, um ein eigenhändiges Testament errichten zu können, wird bei Fehlen der übrigen Voraussetzungen der Tatbestand des § 2250 BGB nicht erfüllt (OLG München, FamRZ 2016, 87 f; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 05. Januar 2016 - 5 W 25/15 -, juris; OLG München FamRZ 2009, 1945; Hagena in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl., 2017, § 2250 Rdn. 7, 8).

    Zwar ist das Nachlassgericht vom Ansatz her zutreffend davon ausgegangen, dass der maßgebliche Zeitpunkt für das Vorliegen der Todesgefahr der Zeitpunkt der Testierung ist (OLG München FamRZ 2016, 87 f; LG Freiburg (Breisgau), Rpfleger 2003, 507-508).

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 269/16

    Wirksamkeit eines Nottestaments; Begriff der nahen Gefahr des Todes i.S. von §

    Die nahe Gefahr des Todes im Sinne des § 2250 BGB muss entweder objektiv vorliegen oder subjektiv nach Überzeugung aller drei Testamentszeugen bestehen (vgl. OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15 = MDR 2015, 775; OLG Bremen, 5. Januar 2016, 5 W 25/15; Senat, 25. Juni 2015, 3 Wx 224/14, jeweils m.w.N.).

    Das Eintreten einer Endphase des Lebens kann auch nicht daraus geschlossen werden, dass die Erblasserin am Abend des 23. Januar 2016 gegen 22.00 Uhr gegenüber der Zeugin K. nach deren Bekundungen geäußert hat: "Glaubst du, dass ich verrecke?" Auf die Einschätzung des Erblassers kommt es nämlich für die Beurteilung der Todesgefahr nicht an (vgl. OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15, Rz. 29 m.w.N).

    Ist der Erblasser nur körperlich zu schwach, um ein eigenhändiges Testament errichten zu können, wird beim Fehlen der übrigen Voraussetzungen der Tatbestand des § 2250 Abs. 2 BGB nicht erfüllt (OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15, Rz. 29. unter Hinweis auf Hagena, in: Münchener Kommentar zum BGB, § 2250, Rz. 9).

  • KG, 22.06.2022 - 6 W 7/21

    Wirksamkeit eines Testaments: Errichtung eines Drei-Zeugen-Notlagentestaments

    Dass ein vierter Zeuge bei der Testamentserrichtung mitgewirkt hat, in dessen Person - wie hier wegen dessen eigener Begünstigung - ein Ausschlussgrund vorliegt, ist auch dann unschädlich, wenn dessen Anwesenheit die Testamentserrichtung beeinflussen könnte; denn es ist anzunehmen, dass die Anwesenheit von drei unbefangenen Zeugen eine ordnungsgemäße Testamentserrichtung gewährleistet (vergl. Staudinger/Baumann (2018) BGB § 2250, Rn. 33; auch OLG München, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 31 Wx 81/15 -, Rn. 39, juris m.w.N.)).

    Die vorgenannten fehlenden Angaben in der Niederschrift bedingen jedoch nicht zwingend die Unwirksamkeit der Beurkundung (§ 2249 Abs. 6 BGB i.V.m. § 2250 Abs. 3 Satz 2 BGB) (vergl. OLG München, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 31 Wx 81/15 -, Rn. 40, juris).

    Der letzte Wille ist jedoch auch dann im Sinne des § 2250 Abs. 2 BGB mündlich erklärt, wenn ein Testamentsentwurf von einem Testamentszeugen auf der Basis früherer Äußerungen des Erblassers zuvor schriftlich formuliert wird und der Erblasser zustimmt, so dass die mündliche Erklärung des letzten Willens mit der Verlesung und Genehmigung der Testamentsniederschrift in einem Vorgang zusammengefasst werden (vergl. OLG München, Beschluss vom 12. Mai 2015 - a.a.O., Rn. 38, juris m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 3 W 109/22

    Beschwerde gegen die Feststellung als Alleinerbe Voraussetzungen zur wirksamen

    Die vorgenannten fehlenden Angaben in der Niederschrift bedingen jedoch nicht zwingend die Unwirksamkeit der Beurkundung (§ 2249 Abs. 6 BGB i.V.m. § 2250 Abs. 3 Satz 2 BGB) (vergl. OLG München, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 31 Wx 81/15 -, Rn. 40, juris).
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