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   OLG München, 28.08.2014 - 24 U 2956/12   

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OLG München, 28.08.2014 - 24 U 2956/12 (https://dejure.org/2014,27085)
OLG München, Entscheidung vom 28.08.2014 - 24 U 2956/12 (https://dejure.org/2014,27085)
OLG München, Entscheidung vom 28. August 2014 - 24 U 2956/12 (https://dejure.org/2014,27085)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 435
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Duisburg, 10.11.2016 - 8 O 502/11

    Deliktshaftung des Herstellers fehlerhafter Produkte; Schadenersatz wegen

    Dessen ungeachtet besteht kein Bedürfnis für die Ausweitung des Schutzbereichs eines Vertrags auf einen Dritten, wenn der Dritte wegen des Sachverhalts, aus dem er seinen Anspruch herleitet, einen letztlich inhaltsgleichen vertraglichen Anspruch gegen seinen Vertragspartner hat (aus jüngerer Zeit: OLG München NJW-RR 2015, 435 [440]; OLG Frankfurt OLGR 23/2010; Palandt-Grüneberg, 75. Aufl., § 328 BGB Rn. 18 m. w. N.), so wie hier aufgrund eines Werkvertrags die Klägerin beim Einbau - unterstellt - mangelhafter Steine gegenüber ihrem Bauunternehmer (hier: § 635 BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung).
  • LG Duisburg, 10.11.2016 - 8 O 492/11

    Kalk durch Sprühabsorptionsrückstände ersetzt: Haftet der

    Dessen ungeachtet besteht kein Bedürfnis für die Ausweitung des Schutzbereichs eines Vertrags auf einen Dritten, wenn der Dritte wegen des Sachverhalts, aus dem er seinen Anspruch herleitet, einen letztlich inhaltsgleichen vertraglichen Anspruch gegen seinen Vertragspartner hat (aus jüngerer Zeit: OLG München NJW-RR 2015, 435 [440]; OLG Frankfurt OLGR 23/2010; Palandt-Grüneberg, 75. Aufl., § 328 BGB Rn. 18 m. w. N.), so wie hier aufgrund eines Werkvertrags die Klägerin beim Einbau - unterstellt - mangelhafter Steine gegenüber ihrem Bauunternehmer (hier: § 635 BGB in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung).
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