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   BGH, 18.12.2014 - V ZR 84/14   

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https://dejure.org/2014,44235
BGH, 18.12.2014 - V ZR 84/14 (https://dejure.org/2014,44235)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2014 - V ZR 84/14 (https://dejure.org/2014,44235)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - V ZR 84/14 (https://dejure.org/2014,44235)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 42 Abs 2 ZPO, § 48 Alt 1 ZPO, § 3 Abs 3 S 4 VermG
    Selbstablehnung eines Richters: Besorgnis der Befangenheit infolge ähnlicher Lebensschicksale der Familien des Richters und der Familien der beklagten Partei in einem Verfahren der Vermögensrestitution

  • IWW

    § 48 Alt. 1 ZPO, § 45 Abs. 1, § 46 Abs. 1 ZPO, § 42 Abs. 2 ZPO, § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG

  • Wolters Kluwer

    Selbstablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • rewis.io

    Selbstablehnung eines Richters: Besorgnis der Befangenheit infolge ähnlicher Lebensschicksale der Familien des Richters und der Familien der beklagten Partei in einem Verfahren der Vermögensrestitution

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2
    Selbstablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bsorgnis der Befangenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 445
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    Auszug aus BGH, 18.12.2014 - V ZR 84/14
    Dies ist dann der Fall, wenn aus der Sicht einer Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10 mwN).

    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der betroffenen Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (vgl. Senat, Beschluss vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, aaO).

  • BGH, 17.01.2018 - RiZ 2/16

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit aufgrund von

    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, einem Verfahrensbeteiligten Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. März 2012 - V ZB 102/11, NJW 2012, 1890 Rn. 10, vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, NJW-RR 2014, 1469 Rn. 5 und vom 18. Dezember 2014 - V ZR 84/14, NJW-RR 2015, 445 Rn. 5; BVerfGE 108, 122, 126/129).
  • BGH, 25.05.2016 - III ZR 140/15

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 20. August 2014 - AnwZ 3/13, NJW-RR 2014, 1469 Rn. 5; vom 18. Dezember 2014 - V ZR 84/14, NJW-RR 2015, 445 Rn. 5 und vom 13. Januar 2016 - VII ZR 36/14, NJW 2016, 1022 Rn. 9; jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2017 - U (Kart) 9/17

    Zulässigkeit einer Leistungsverfügung nach erstinstanzlicher Abweisung der Klage

    Entscheidend ist allein, ob aus der Sicht des Ablehnenden genügend objektive Gründe vorliegen, die nach der Meinung einer ruhig und vernünftig denkenden Partei Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. nur BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014, V ZR 84/14, juris; Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06, juris; Urteil vom 15. Dezember 1994 - I ZR 121/92, juris - Oxygenol II ; OLG München, Urteil vom 26. März 2014 - 15 U 4783/12, juris; KG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 20 SchH 2/10, juris; Beschluss vom 9. März 2006 - 21 U 4/05, juris).

    Nach diesen Maßgaben haben Richter wie Schiedsrichter geschäftliche und engere gesellschaftliche oder persönliche Beziehungen zu einer Partei, aber auch zu deren Verfahrensbevollmächtigten, zu offenbaren, weil sich hieraus die Besorgnis der Befangenheit ergeben kann (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZR 84/14, juris; Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZB 60/06, juris, und vorgehend KG, Beschluss vom 9. März 2006 - 21 U 4/05, juris; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - I ZR 121/92, juris - Oxygenol II ; OLG München, Urteil vom 26. März 2014 - 15 U 4783/12, juris; KG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 20 SchH 2/10, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 26 Sch 21/07, juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 5 AR 1/04, juris; BayOblG, Beschluss vom 2. Oktober 1986 - Breg …

  • OLG Frankfurt, 17.12.2015 - 8 W 52/15

    Kein Verlust des Ablehnungsrechts bei Verhandlung nach förmlichem

    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, der betroffenen Partei Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (st. Rspr. des BGH; vgl. zuletzt Beschluss vom 18.12.2014 - V ZR 84/14 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2019 - 3 U 78/18

    Selbstablehnung eines Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht

    Lediglich der Vollständigkeit halber sei bemerkt, dass der hier zu entscheidende Sachverhalt mit den ganz besonderen Umständen, die in der Entscheidung BGH NJW-RR 2015, 445 dazu geführt hatten, eine Besorgnis der Befangenheit wegen "ähnlicher Lebensschicksale" anzunehmen - in Rede stand seinerzeit erlittenes NS-Unrecht - in seinem Gewicht auch nicht ansatzweise zu vergleichen ist.
  • OLG Brandenburg, 12.05.2016 - 10 WF 61/16

    Selbstablehnung eines Richters in einer Kindschaftssache: Besorgnis der

    Vielmehr genügt es, dass die aufgezeigten Umstände geeignet sind, dem betroffenen Beteiligten Anlass zu begründeten Zweifeln zu geben; denn die Vorschriften über die Befangenheit von Richtern bezwecken, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit und Objektivität zu vermeiden (BGH, NJW-RR 2015, 445 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 30.10.2014 - V ZB 196/13, BeckRS 2014, 22136; BGH, NJW 2012, 1890 Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 03.12.2019 - 3 U 48/19
    Lediglich der Vollständigkeit halber sei bemerkt, dass der hier zu entscheidende Sachverhalt mit den ganz besonderen Umständen, die in der Entscheidung BGH NJW-RR 2015, 445 dazu geführt hatten, eine Besorgnis der Befangenheit wegen "ähnlicher Lebensschicksale" anzunehmen - in Rede stand seinerzeit erlittenes NS-Unrecht - in seinem Gewicht auch nicht ansatzweise zu vergleichen ist.
  • LG Bonn, 09.01.2019 - 9 O 365/17

    Richterablehnung aufgrund eines Verhaltens in der mündlichen Verhandlung

    Grundlage können nur objektive Umstände sein, die vom Standpunkt des Ablehnenden bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit unparteiisch gegenüber (vgl. BGH V ZR 84/14; V ZB 194/05).
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