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   BGH, 09.12.2014 - X ZR 147/13   

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https://dejure.org/2014,38652
BGH, 09.12.2014 - X ZR 147/13 (https://dejure.org/2014,38652)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2014 - X ZR 147/13 (https://dejure.org/2014,38652)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - X ZR 147/13 (https://dejure.org/2014,38652)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 3 BGB, § 320 Abs 1 BGB, § 651a Abs 1 BGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Reisevertrag: Inhaltskontrolle für Formularklauseln über in unterschiedlicher Höhe zu leistende Anzahlungen auf den Gesamtreisepreis abhängig von der Art der gebuchten Reise

  • webshoprecht.de

    Formularklauseln über in unterschiedlicher Höhe zu leistende Anzahlungen auf den Gesamtreisepreis abhängig von der Art der gebuchten Reise

  • IWW

    § 307 Abs. 1, 2 BGB, § ... 320 BGB, §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1 UKlaG, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, §§ 308, 309, §§ 641 Abs. 1 Satz 1, 646 BGB, § 651k Abs. 4 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 651k Abs. 3 Satz 1 BGB, Richtlinie 90/314/EWG, § 6 Abs. 2 BGB-InfoV, § 651k BGB, § 307 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unangemessene Benachteiligung des Reisenden durch die Regelung einer Anzahlung im Reisevertrag

  • reise-recht-wiki.de

    Anzahlungen auf den Gesamtreisepreis abhängig von der Art der gebuchten Reise

  • rewis.io

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Reisevertrag: Inhaltskontrolle für Formularklauseln über in unterschiedlicher Höhe zu leistende Anzahlungen auf den Gesamtreisepreis abhängig von der Art der gebuchten Reise

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wirksamkeit einer in AGB vereinbarten Vorleistungspflicht eines Reisenden

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reisevertrag / Allgemeine Geschäftsbedingungen / Anzahlung / Transparenzgebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unangemessene Benachteiligung des Reisenden durch die Regelung einer Anzahlung im Reisevertrag

  • rechtsportal.de

    BGB § 320 Abs. 1 ; BGB § 651a Abs. 1
    Unangemessene Benachteiligung des Reisenden durch die Regelung einer Anzahlung im Reisevertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von Rücktrittspauschalen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    AGB-Klausel über Anzahlung von 40% eines Reisepreises "für besonders gekennzeichnete TopAngebote" unwirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    AGB-Klausel über Anzahlung von 40% eines Reisepreises "für besonders gekennzeichnete TopAngebote" unwirksam

  • spiegel.de (Pressemeldung, 09.12.2014)

    Reiseveranstalter dürfen höchstens 20 Prozent Anzahlung verlangen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Klauseln bei online gebuchten Pauschalreisen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorauszahlungen bei Pauschalreisen: Über 20 % nur im Ausnahmefall

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von Rücktrittspauschalen

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Vorauszahlungshöhe im Reiserecht begrenzt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 618
  • MDR 2015, 447
  • WM 2015, 1253
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 20.06.2006 - X ZR 59/05

    Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters

    Auszug aus BGH, 09.12.2014 - X ZR 147/13
    Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der der Reisende bei Vertragsschluss eine Anzahlung von nicht mehr als 20 % des Reisepreises zu leisten hat, stellt keine unangemessene Benachteiligung des Reisenden dar und ist wirksam (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. Juni 2006, X ZR 59/05, NJW 2006, 3134).

    b) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass der Reiseveranstalter regelmäßig ein berechtigtes Interesse daran hat, in seinen allgemeinen Reisebedingungen eine Vorleistungspflicht des Reisenden vorzusehen (BGH, Urteil vom 20. Juni 2006 - X ZR 59/05, NJW 2006, 3134 = RRa 2006, 256 Rn. 10).

    Unter dem Gesichtspunkt des Insolvenzrisikos könne nicht mehr davon ausgegangen werden, dass "geringfügig" im Sinne der bisherigen Rechtsprechung nur noch Anzahlungen auf den Reisepreis seien, die 10 % des Reisepreises nicht überschritten (BGH, NJW 2006, 3134 Rn. 14 mit kritischer Anmerkung A. Staudinger).

    Die Absicherung des Reisenden gegen das Risiko der Insolvenz des Reiseveranstalters allein rechtfertigt ebenso wenig eine erhöhte Anzahlung bei Vertragsabschluss wie der Umstand, dass der Reisende, wenn er jedenfalls kurz vor Reiseantritt den gesamten Reisepreis entrichten muss, das ihm unabhängig von der Insolvenzsicherung zustehende Leistungsverweigerungsrecht (§ 320 BGB) vor Reisebeginn in aller Regel ohnehin nicht ausüben kann, weil er typischerweise keinen Einblick in die Reisevorbereitungen des Veranstalters hat, dessen getroffene Maßnahmen nicht überprüfen und den Veranstalter daher nicht zu einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung anhalten kann (BGH, NJW 2006, 3134 Rn. 15).

  • BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 317/97

    Zur Zulässigkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in

    Auszug aus BGH, 09.12.2014 - X ZR 147/13
    a) Nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (BGH, Urteil vom 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97, NJW 1998, 3114 Rn. 23; Urteil vom 7. Dezember 2010 - XI ZR 3/10, BGHZ 187, 360 Rn. 20; Urteil vom 10. Oktober 2012 - IV ZR 10/11, VersR 2013, 46 Rn. 75).
  • BGH, 10.10.2012 - IV ZR 10/11

    Gegenwertforderung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)

    Auszug aus BGH, 09.12.2014 - X ZR 147/13
    a) Nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (BGH, Urteil vom 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97, NJW 1998, 3114 Rn. 23; Urteil vom 7. Dezember 2010 - XI ZR 3/10, BGHZ 187, 360 Rn. 20; Urteil vom 10. Oktober 2012 - IV ZR 10/11, VersR 2013, 46 Rn. 75).
  • BGH, 10.12.2013 - X ZR 24/13

    Zur Bindung des Reiseveranstalters an "vorläufige Flugzeiten"

    Auszug aus BGH, 09.12.2014 - X ZR 147/13
    Ob eine Klausel danach kontrollfähig ist, ist durch Auslegung zu ermitteln (im Einzelnen hierzu BGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - X ZR 24/13, NJW 2014, 1168 = RRa 2014, 132 Rn. 16, 17 mwN).
  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10

    Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Auszug aus BGH, 09.12.2014 - X ZR 147/13
    a) Nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB ist der Verwender der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (BGH, Urteil vom 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97, NJW 1998, 3114 Rn. 23; Urteil vom 7. Dezember 2010 - XI ZR 3/10, BGHZ 187, 360 Rn. 20; Urteil vom 10. Oktober 2012 - IV ZR 10/11, VersR 2013, 46 Rn. 75).
  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus BGH, 09.12.2014 - X ZR 147/13
    In einer späteren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof auf derselben Grundlage Anzahlungen in Höhe von mehr als 10 % des Reisepreises als nicht mehr geringfügig gewertet (BGH, Urteil vom 9. Juli 1992 - VII ZR 7/92, NJW 1992, 3158).
  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus BGH, 09.12.2014 - X ZR 147/13
    Eine Abwicklung des Reisevertrags, bei der die Zahlung des Reisepreises gemäß § 320 BGB Zug um Zug gegen den Erhalt der Reiseleistung erfolgt, wäre kaum praktikabel (BGH, Urteil vom 12. März 1987 - VII ZR 37/86, BGHZ 100, 158, 164 f.) und belastete den Veranstalter mit der Gefahr von Zahlungsausfällen.
  • BGH, 24.09.2002 - KZR 38/99

    "Vorleistungspflicht"; Formularmäßige Vereinbarung einer Vorleistungspflicht;

    Auszug aus BGH, 09.12.2014 - X ZR 147/13
    Dabei können insbesondere die Aufwendungen eine Rolle spielen, die der Verwender bereits vor dem eigentlichen Leistungsaustausch erbringen und finanzieren muss (BGH, Urteil vom 24. September 2002 - KZR 38/99, NJW-RR 2003, 834, 836; Urteil vom 4. März 2010 - III ZR 79/09, BGHZ 184, 345 Rn. 29).
  • BGH, 10.07.1990 - XI ZR 275/89

    Funktion, Reichweite und Kriterien des Transparenzgebots bei Preisnebenabreden

    Auszug aus BGH, 09.12.2014 - X ZR 147/13
    Daher ist bei der Formulierung von vornherein auf die Verständnismöglichkeiten des Durchschnittskunden Rücksicht zu nehmen (BGH, Urteil vom 10. Juli 1990 - XI ZR 275/89, BGHZ 112, 115 ff., 119; Urteil vom 24. November 1988 - III ZR 188/87, BGHZ 106, 42).
  • BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09

    Internet-System-Vertrag

    Auszug aus BGH, 09.12.2014 - X ZR 147/13
    Dabei können insbesondere die Aufwendungen eine Rolle spielen, die der Verwender bereits vor dem eigentlichen Leistungsaustausch erbringen und finanzieren muss (BGH, Urteil vom 24. September 2002 - KZR 38/99, NJW-RR 2003, 834, 836; Urteil vom 4. März 2010 - III ZR 79/09, BGHZ 184, 345 Rn. 29).
  • BGH, 10.03.1999 - VIII ZR 204/98

    Begriff der AGB im Verbandsverfahren; Formularmäßige Vereinbarung vor Restzahlung

  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem

  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 721/15

    Wann ist die Einwilligung eines Gewerbetreibenden in E-Mail-Werbung wirksam?

    Sie verstößt gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, das den Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen verpflichtet, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 147/13, NJW-RR 2015, 618 Rn. 22; Urteil vom 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97, NJW 1998, 3114, 3116 mwN).
  • BGH, 25.07.2017 - X ZR 71/16

    Zur zulässigen Höhe von Anzahlungen bei Pauschalreisen

    Trotz einer Bandbreite im Einzelfall unterschiedlich hoher Vorleistungen (hier: Luftbeförderungsverträge mit und ohne Vorauszahlungsverpflichtung des Reiseveranstalters) kann eine dem Durchschnitt dieser Vorleistungen entsprechende Anzahlungsquote als repräsentativ und damit als angemessen anzusehen sein, wenn kein sachlicher Zusammenhang zwischen Art, Umfang und Qualität der vertraglich versprochenen Reiseleistungen und den unterschiedlich hohen Vorleistungen besteht (Fortführung von BGH, Urteile vom 9. Dezember 2014, X ZR 85/12, BGHZ 203, 335, und X ZR 147/13, RRa 2015, 149 = NJW-RR 2015, 618).

    Auf die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Beklagten hat der Senat das Berufungsurteil teilweise aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 147/13, RRa 2015, 149 = NJW-RR 2015, 618).

  • OLG Celle, 23.06.2016 - 11 U 279/12

    Anzahlungen für Pauschalreisen könnten steigen

    Auf die vom Senat zugelassene Revision der Beklagten hat der BGH das Urteil des Senats durch Urteil vom 9.12.2014 (X ZR 147/13, RRa 2015, 149) insoweit aufgehoben und die Sache an den Senat zurückverwiesen, als sich die Klausel auf Reisen der konkret benannten Marken "D. T.", "r.", "X1.", "XT." und "XD." bezieht sowie auf "BestPreis-Angebote von T.F.G." und "Ticket-Pakete aus Leistungsbeschreibungen mit dem Titel, Musicals & Shows".
  • OLG Rostock, 06.05.2015 - 2 U 22/14

    Begrenzung der zulässigen Anzahlung auf den Reisepreis auf 20%

    Die Beklagte nimmt dort auf die schon in dem Senatshinweis erwähnte neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Entscheidungen vom 09.12.2014 - Az. X ZR 85/12, X ZR 147/13, X ZR 13/14) Bezug, legt aber nichts dar, woraus sich im vorliegenden Fall bei Berücksichtigung dieser Rechtsprechung die Rechtfertigung für eine über 20% des Reisepreises hinausgehende Vorauszahlung und damit möglicherweise die Begründetheit der vorliegenden Berufung ergeben könnte.
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