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   OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - I-16 U 72/15   

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OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - I-16 U 72/15 (https://dejure.org/2016,13196)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.05.2016 - I-16 U 72/15 (https://dejure.org/2016,13196)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Mai 2016 - I-16 U 72/15 (https://dejure.org/2016,13196)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • damm-legal.de

    Automatische Auftragsbestätigung im Onlineshop stellt regelmäßig Angebotsannahme dar

  • JurPC

    Fehlerhafte Preisauszeichnung in einem Online-Shop

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer "Auftragsbestätigung" überschriebenen automatischen E-Mail

  • online-und-recht.de

    Wann ein Online-Shop einen fehlerhaften Verkaufspreis anfechten kann

  • kanzlei.biz

    Kein Lieferanspruch bei fehlerhafter Kaufpreisangabe

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 312i Abs. 1 Nr. 3
    Auslegung einer "Auftragsbestätigung" überschriebenen automatischen E-Mail

  • rechtsportal.de

    BGB § 312i Abs. 1 Nr. 3
    Auslegung einer "Auftragsbestätigung" überschriebenen automatischen E-Mail

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Automatische Auftragsbestätigung im Onlineshop stellt regelmäßig Angebotsannahme dar

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Lieferanspruch bei einem offensichtlichen Computerfehler bei der Preisangabe in einem Online-Shop

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Missbräuchliche Vertragsdurchsetzung bei Kalkulationsirrtum

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    ECommerce: Formulierung von Zugangsbestätigungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzulässige Rechtsausübung bei deutlich zu niedrigem Preis in einem Online-Shop

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Lieferpflicht trotz Preisfehler im Shop?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Lieferanspruch gegen Online-Shop bei fehlerhafter Kaufpreis-Auszeichnung aufgrund Computer-Fehler

  • karief.com (Kurzinformation)

    Der ungewollte Vertragsschluss durch den Betreiber eines Onlineshops / Webshops

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsrecht: Automatische Bestätigungsmail eines Online-Shops kann Vertragsschluss darstellen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1073
  • MDR 2016, 873
  • MMR 2016, 593
  • K&R 2016, 621
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 16.10.2012 - X ZR 37/12

    Kein Luftbeförderungsvertrag mit "noch unbekannt"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 16 U 72/15
    Dafür sind alle aus der Sicht eines objektiven Beobachters erkennbaren Umstände heranzuziehen, auch bei Verwendung automatisierter Erklärungen durch elektronische Kommunikationsmittel (BGH, Urteil vom 16.10.2012, X ZR 37/12, BGHZ 195, 126).

    Diese Auslegungsgrundsätze gelten auch, wenn bei der Abgabe und dem Empfang von Willenserklärungen elektronische Kommunikationsmittel genutzt werden (BGH Urteil vom 16.10.2012, X ZR 37/12, BGHZ 195, 126).

    Der Charakter der Erklärung ist entsprechend den allgemeinen Regeln in §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont zu bestimmen (BGH Urteil vom 16.10.2012, X ZR 37/12, a.a.O.; MüKoBGB/Wendehorst, a.a.O. Rn. 94; Staudinger/Thüsing a.a.O. § 312g (a.F.) Rn. 47).

    Eine automatisierte Erklärung kommt daher grundsätzlich auch als Annahme des Angebots in Betracht, wenn es sich nicht nur um die Bestätigung des Eingangs einer Bestellung im Sinne von § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB handelt, sondern mit ihr die vorbehaltlose Ausführung der Bestellung angekündigt wird (BGH, Urteil vom 16.10.2012, X ZR 37/12, a.a.O.; MüKoBGB/Busche, a.a.O., § 147 Rn. 4).

  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 79/04

    Zustandekommen von Kaufverträgen im Internet bei falscher Kaufpreisauszeichnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 16 U 72/15
    Der Empfänger versteht diese Formulierung unter Berücksichtigung der Verkehrssitte dahin, dass ein Vertrag zu den zusammengefasst wiedergegebenen Bedingungen zustande gekommen ist und nunmehr vom Verkäufer ausgeführt wird (so für identische, vergleichbare oder gar "schwächere" Formulierungen BGH, Urteil vom 26.01.2005, VIII ZR 79/04, Juris Rn. 4 und 12; OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2002, 9 U 94/02, Juris Rn. 25; LG Köln, Urteil vom 16.04.2003, 9 S 289/02, Juris Rn. 5; Staudinger/Thüsing, a.a.O., m.w.N. zur Rechtsprechung auch weiterer Instanzgerichte; a.A. OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009, 14 U 622/09, Juris Rn. 21; OLG Oldenburg, Beschlüsse vom 12.06.2008 und 04.07.2008, 5 U 92/08, zitiert nach Thüsing a.a.O.).

    Ein solcher kann sich daraus ergeben, dass ein bezüglich der invitatio ad offerendum im Online-Shop der Beklagten vorliegender, relevanter Irrtum in der auf den Vertragsschluss gerichteten Annahmeerklärung fortwirkte (vgl. BGH, Urteil vom 26.01.2005, VIII ZR 79/04, Juris Rn. 15).

    Ein solcher kann in der fehlerhaften Preiseingabe in ein Computersystem liegen (BGH, Urteil vom 26.01.2005, VIII ZR 79/04, Juris Rn. 14; Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl. 2016, § 119 Rn. 10).

  • BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97

    Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 16 U 72/15
    Wird dem Geschäftsgegner in einer Willenserklärung lediglich das Ergebnis einer Berechnung bekannt gegeben, nicht aber die Kalkulationsgrundlage (interner bzw. verdeckter Kalkulationsirrtum), so handelt es sich nur um einen unbeachtlichen Motivirrtum; eine Anfechtung ist nicht möglich (BGH, Urteil vom 07.07.1998, XI ZR 17/97, BGHZ 139, 177, 180 f.; BGH, Urteil vom 25.03.2003, XI ZR 2247/02, NJW-RR 2003, 921, 923; Erman/Arnold, BGB, 14. Aufl. 2014, § 119 Rn. 30 m.w.N.).

    Ein solcher kann bei Einsatz eines Computersystems beispielsweise durch eine fehlerhafte Berechnung des Preises entstehen (vgl. BGH, Urteil vom 07.07.1998, XI ZR 17/97, BGHZ 139, 177, Rn. 13).

    Für den - nicht zur Anfechtung berechtigenden - Kalkulationsirrtum ist anerkannt, dass es mit den Grundsätzen von Treu und Glauben unvereinbar ist, wenn der Erklärungsempfänger die fehlerhafte Preisangabe positiv erkennt und die Vertragsdurchführung für den Erklärenden schlechthin unzumutbar ist (BGH, Urteil vom 07.07.1998, X ZR 17/97, BGHZ 139, 177, Rn. 24; BGH, Urteil vom 30.06.2009, XI ZR 364/08, Juris Rn. 33).

  • LG Wuppertal, 17.03.2015 - 11 O 37/15

    Anforderungen an die Wirksamkeit eines im Internet abgeschlossenen Kaufvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 16 U 72/15
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 17.03.2015 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal - Az.: 11 O 37/15 - wird zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt, das am 17.03.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Wuppertal, Geschäftsnummer 11 O 37/15, abzuändern und.

    hilfsweise: das am 17.03.2015 verkündete Urteil des Landgerichts Wuppertal, Geschäftsnummer 11 O 37/15, aufzuheben und das Verfahren nach § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO an das Landgericht Wuppertal zurückzuverweisen.

  • BGH, 30.06.2009 - XI ZR 364/08

    Formularmäßige Vereinbarung der Zulässigkeit der Änderung der Bedingungen nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 16 U 72/15
    Für den - nicht zur Anfechtung berechtigenden - Kalkulationsirrtum ist anerkannt, dass es mit den Grundsätzen von Treu und Glauben unvereinbar ist, wenn der Erklärungsempfänger die fehlerhafte Preisangabe positiv erkennt und die Vertragsdurchführung für den Erklärenden schlechthin unzumutbar ist (BGH, Urteil vom 07.07.1998, X ZR 17/97, BGHZ 139, 177, Rn. 24; BGH, Urteil vom 30.06.2009, XI ZR 364/08, Juris Rn. 33).

    Dem steht entgegen, dass die Frage der positiven Kenntnis des Erklärungsirrtums der anderen Partei mit §§ 122 Abs. 2, 142 Abs. 2 BGB eine abschließende gesetzliche Regelung gefunden hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 30.06.2009, XI ZR 364/08, Juris Rn. 31).

  • OLG München, 15.11.2002 - 19 W 2631/02

    Bindung eines Online-Anbieters an bestätigte Preise

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 16 U 72/15
    Das bloße Erkennen der fehlerhaften Preisangabe allein reicht zur Annahme eines Rechtsmissbrauchs hingegen nicht aus (anders OLG München, Beschluss vom 15.11.2002, 19 W 2631/02).

    Hieraus wird teilweise allgemein abgeleitet, das bewusste Ausnutzen einer offensichtlich irrtümlichen Preisangabe in einem Online-Buchungssystem sei rechtsmissbräuchlich (OLG München, Beschluss vom 15.11.2002, 19 W 2631/02, NJW 2003, 367).

  • OLG Nürnberg, 10.06.2009 - 14 U 622/09

    Internetversandhandel: Wirksamer Antrag auf Abschluss eines Vertrages;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 16 U 72/15
    Wir werden Ihre Bestellung umgehend bearbeiten." lässt im Rahmen der Auslegung regelmäßig den Schluss zu, dass damit zugleich eine auf die Vertragsannahme gerichtete Willenserklärung abgegeben ist (anders OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009, 14 U 622/09; OLG Oldenburg, Beschlüsse vom 12.06.2008 und 04.07.2008, 5 U 92/08).

    Der Empfänger versteht diese Formulierung unter Berücksichtigung der Verkehrssitte dahin, dass ein Vertrag zu den zusammengefasst wiedergegebenen Bedingungen zustande gekommen ist und nunmehr vom Verkäufer ausgeführt wird (so für identische, vergleichbare oder gar "schwächere" Formulierungen BGH, Urteil vom 26.01.2005, VIII ZR 79/04, Juris Rn. 4 und 12; OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2002, 9 U 94/02, Juris Rn. 25; LG Köln, Urteil vom 16.04.2003, 9 S 289/02, Juris Rn. 5; Staudinger/Thüsing, a.a.O., m.w.N. zur Rechtsprechung auch weiterer Instanzgerichte; a.A. OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009, 14 U 622/09, Juris Rn. 21; OLG Oldenburg, Beschlüsse vom 12.06.2008 und 04.07.2008, 5 U 92/08, zitiert nach Thüsing a.a.O.).

  • LG Köln, 16.04.2003 - 9 S 289/02

    "Ihr Auftrag wird bald ausgeführt" - § 150 BGB, eine über eine automatisch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 16 U 72/15
    Der Empfänger versteht diese Formulierung unter Berücksichtigung der Verkehrssitte dahin, dass ein Vertrag zu den zusammengefasst wiedergegebenen Bedingungen zustande gekommen ist und nunmehr vom Verkäufer ausgeführt wird (so für identische, vergleichbare oder gar "schwächere" Formulierungen BGH, Urteil vom 26.01.2005, VIII ZR 79/04, Juris Rn. 4 und 12; OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2002, 9 U 94/02, Juris Rn. 25; LG Köln, Urteil vom 16.04.2003, 9 S 289/02, Juris Rn. 5; Staudinger/Thüsing, a.a.O., m.w.N. zur Rechtsprechung auch weiterer Instanzgerichte; a.A. OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009, 14 U 622/09, Juris Rn. 21; OLG Oldenburg, Beschlüsse vom 12.06.2008 und 04.07.2008, 5 U 92/08, zitiert nach Thüsing a.a.O.).
  • BGH, 07.10.1971 - VII ZR 177/69

    Voraussetzungen für die wirksame Anfechtung eines Werklieferungsvertrags -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 16 U 72/15
    Dass ungeachtet der Bezeichnung eines Schreibens als "Auftragsbestätigung" nach den Umständen, insbesondere des Inhalts des Schreibens, auch ein über eine bloße Vertragsannahme hinausgehendes kaufmännisches Bestätigungsschreiben verstanden werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 07.10.1971, VII ZR 177/69, Juris Rn. 10), steht der gefundenen Auslegung nicht entgegen, da weitergehende Rechtswirkungen als die einer Vertragsannahme hier nicht in Rede stehen.
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.05.2016 - 16 U 72/15
    Denn für die Feststellung des gemeinhin als "Verzug" bezeichneten Schuldnerverzuges (§ 286 BGB) fehlt es an dem für § 256 Abs. 1 ZPO erforderlichen Feststellungsinteresse, da der Schuldnerverzug kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis ist (vgl. BGH, Urteil vom 19.04.2000, XII ZR 332/97, Juris Rn. 11) und für diesen auch nicht die aus prozessökonomischen Gründen gebotene Ausnahme von diesem Tatbestandsmerkmal gilt, die für den Annahmeverzug anerkannt ist (vgl. BGH, a.a.O., Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 25.03.2003 - XI ZR 224/02

    Rechtsfolgen des Irrtums einer Bank über den Rücknahmepreis von

  • OLG Frankfurt, 20.11.2002 - 9 U 94/02

    Kaufvertrag via Internet: Anfechtbarkeit für den Verkäufer wegen falscher

  • BGH, 17.12.2009 - VII ZR 172/08

    Erstreckung eines zwischen einem Auftraggeber und Tiefbauunternehmer vereinbarten

  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 88/11

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit unvollständigen Angaben zu einer

  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher

  • BGH, 16.11.2007 - V ZR 208/06

    Anforderungen an die Bezeichnung des begünstigten Dritten

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 146/11

    Herstellergarantie II

  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09

    Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit

  • BGH, 25.10.2017 - 1 StR 146/17

    Anstiftung (Veranlassung zu einer konkret-individualisierten Tat: vorherige

    Der Online-Shop, der sich an einen unbekannten Personenkreis wendet, stellt lediglich die Waren und Preise dar, damit der Interessent aus dem Warensortiment aussuchen und seinerseits ein Kaufangebot abgeben kann; bei der Präsentation von Waren über das Internet können die Anzahl möglicher Bestellungen und die wirtschaftlichen Verhältnisse des jeweiligen Bestellers nicht abgeschätzt werden (zu Online-Shops als invitatio ad offerendum vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Oktober 2012 - X ZR 37/12, BGHZ 195, 126 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Mai 2016 - I-16 U 72/15, NJW-RR 2016, 1073 ff.).
  • AG Köln, 20.08.2020 - 138 C 678/19
    So liegt der Fall hier, wenn die Beklagte sich im Vorfeld bei der hinsichtlich einer Position ihrer Berechnungsgrundlage irrte und darauf beruhend keine ordnungsgemäße (Gesamt-) Preisberechnung erfolgte (vgl. BGH, Urteil vom 07. Juli 1998 - X ZR 17/97 -, BGHZ 139, 177-190, Rn. 13; Urteil vom 11. November 2014 - X ZR 32/14 -, Rn. 122 - 123, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Mai 2016 - I-16 U 72/15 -, Rn. 64, juris; MüKoBGB/Armbrüster, 8. Aufl. 2018, BGB § 119 Rn. 88f.; BeckOGK/Rehberg, 1.1.2020, BGB § 119 Rn. 183.2).

    Für den - nicht zur Anfechtung berechtigenden - Kalkulationsirrtum ist zwar anerkannt, dass es mit den Grundsätzen von Treu und Glauben unvereinbar ist, wenn der Erklärungsempfänger die fehlerhafte Preisangabe positiv erkennt und die Vertragsdurchführung für den Erklärenden schlechthin unzumutbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 07. Juli 1998 - X ZR 17/97 -, BGHZ 139, 177-190, Rn. 22; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Mai 2016 - I-16 U 72/15 -, Rn. 66, juris).

  • VG Magdeburg, 25.08.2016 - 8 A 2/16

    Verrechnung der Abwasserabgabe mit Aufwendungen Dritter

    Sofern hierin Ausführungen zum 6. Nachtrag zum Betreibervertrag gemacht worden sind, können diese Ausführungen aus Sicht der Beklagten als Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Mai 2016 - I-16 U 72/15, 16 U 72/15 -, Rn. 49, juris) lediglich als allgemeine Ausführungen zum Sachstand der Vertragsgestaltung zwischen der Klägerin und der Beklagten verstanden werden und nicht als rechtserhebliche Erklärung, die auf die konkrete Rechtsfolge "Verrechnung" gerichtet ist.
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