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   OLG Frankfurt, 07.01.2016 - 16 W 63/15   

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https://dejure.org/2016,148
OLG Frankfurt, 07.01.2016 - 16 W 63/15 (https://dejure.org/2016,148)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.01.2016 - 16 W 63/15 (https://dejure.org/2016,148)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Januar 2016 - 16 W 63/15 (https://dejure.org/2016,148)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Justiz Hessen

    § 23 BGB, § 1004 BGB, Art. 1 GG, Art. 2 GG, § 22 KUG, § 23 KUG
    Individualisierung von Personen bei Berichterstattung über Merkmale der Pick-Up-Artist-Szene

  • Telemedicus

    Berichte über gesellschaftliche Phänomene rechtfertigen keine Individualisierung - Pick-Up-Artist

  • Telemedicus

    Berichte über gesellschaftliche Phänomene rechtfertigen keine Individualisierung - Pick-Up-Artist

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Individualisierung von Personen bei Berichterstattung über Merkmale der Pick-Up-Artist-Szene

  • online-und-recht.de

    Artikel der Asta Uni Frankfurt über Pick-Up-Artist rechtswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Presserechtliche Verantwortung der Organe der Studierendenschaft für den Inhalt von Beiträgen einzelner Studierender in einer von der Studierendenschaft herausgegebenen Broschüre

  • rechtsportal.de

    Presserechtliche Verantwortung der Organe der Studierendenschaft für den Inhalt von Beiträgen einzelner Studierender in einer von der Studierendenschaft herausgegebenen Broschüre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Pressebericht, 15.01.2016)

    Asta beklagt Zensur von Sexismus-Kritik: Studenten-Artikel über Pick-Up-Artist gestoppt

Sonstiges (3)

  • asta-frankfurt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    OLG zensiert studentische Berichterstattung und stellt demokratische Selbstverwaltung in Frage

  • taz.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 24.02.2016)

    Streit um "Pick-up-Artist" in Frankfurt: Hochschulgruppen knicken ein

  • hoecker.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Moderne Pranger unzulässig: Auch für den AStA der Uni Frankfurt gelten keine Sonderregeln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1381
  • K&R 2016, 190
  • afp 2016, 167
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2016 - 16 W 63/15
    Im Grundsatz zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht einschließt, in gewählter Anonymität zu bleiben und die eigene Person nicht in der Öffentlichkeit dargestellt zu sehen [BVerfGE 35, 202 [BVerfG 05.06.1973 - 1 BvR 536/72] - Rn. 44 - Lebach; 54, 148 - Rn. 14 - Eppler].

    Denn dieser darf nicht dazu führen, Bereiche des Gemeinschaftslebens von öffentlicher Kritik und Kommunikation allein deshalb auszusperren, weil damit beteiligte Personen gegen ihren Willen ins Licht der Öffentlichkeit geraten [BVerfGE 35, 202 -Rn. 45 - Lebach].

  • KG, 16.03.2007 - 9 U 88/06

    Identifizierende Berichterstattung über Angehörigen der DDR-Grenztruppen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2016 - 16 W 63/15
    Demnach ist im jeweiligen Einzelfall zu fragen, ob über das berechtigte Interesse an dem den Gegenstand der Berichterstattung bildenden Geschehen hinaus unter Berücksichtigung des Anonymitätsinteresses des Betroffenen auch und wenn ja in welchem Umfang ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der konkreten handelnden Person besteht [KG Urt. v. 16.3.2007 - 9 U 88/06 - Rn. 20].

    Eine Identifizierung ist nach der Rspr. jedoch nur dann erlaubt, wenn gerade der Name oder die Identität des Betroffenen einen eigenen Informationswert besitzen und zudem gerade hieran ein öffentliches Informationsinteresse besteht [BGH NJW 1980, 1790 [BGH 15.04.1980 - VI ZR 76/79] - Rn. 9; 1994, 1950 - Rn. 22; 2000, 1036 - Rn. 32; OLG Hamburg NJW-RR 1992, 1536; KG Urt. v. 16.3.2007 - 9 U 88/06 - Rn. 20; Urt. v. 17.9.2010 - 9 U 178/09 - Rn. 17].

  • KG, 17.09.2010 - 9 U 178/09

    Abbildung einer Person im Rahmen eines gegen sie geführten Strafverfahrens:

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2016 - 16 W 63/15
    Deshalb muss der Einzelne grds. Einschränkungen seines Rechts auf informelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen von berechtigten Gründen des Gemeinwohls oder überwiegenden Rechtsinteressen Dritten getragen werden und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist [BVerfGE 65, 1 [BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83] - Rn. 150 ff - Volkszählung, Mikrozensus; 78, 77 - Rn. 29 ff; NJW 2009, 998 - Rn. 30; KG AfP 2011, 76 [KG Berlin 17.09.2010 - 9 U 178/09] - Rn. 16].

    Eine Identifizierung ist nach der Rspr. jedoch nur dann erlaubt, wenn gerade der Name oder die Identität des Betroffenen einen eigenen Informationswert besitzen und zudem gerade hieran ein öffentliches Informationsinteresse besteht [BGH NJW 1980, 1790 [BGH 15.04.1980 - VI ZR 76/79] - Rn. 9; 1994, 1950 - Rn. 22; 2000, 1036 - Rn. 32; OLG Hamburg NJW-RR 1992, 1536; KG Urt. v. 16.3.2007 - 9 U 88/06 - Rn. 20; Urt. v. 17.9.2010 - 9 U 178/09 - Rn. 17].

  • VGH Hessen, 21.02.1991 - 6 UE 3562/88

    Verfaßte Studentenschaft: Aufsichtsmaßnahmen gegen Veröffentlichung in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2016 - 16 W 63/15
    Danach kann der Antragsgegner Grundrechte nur geltend machen, wenn sich die Grundrechtswahrnehmung innerhalb des ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereichs bewegt [Rn. 12; vgl. auch VGH Kassel Urt. v. 21.2.1991 - 6 UE 3562/88 - Rn. 33].
  • OLG Hamburg, 06.01.1993 - 3 W 2/93

    Augenbalken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2016 - 16 W 63/15
    Für die Annahme der Erkennbarkeit reicht es jedoch stets aus, wenn ein Abgebildeter darlegen und beweisen kann, dass er innerhalb seines Bekanntenkreises tatsächlich erkannt worden ist [OLG Hamburg NJW-RR 1992, 535; NJW-RR 1993, 923 [OLG Hamburg 06.01.1993 - 3 W 2/93] ].
  • BGH, 12.07.1994 - VI ZR 1/94

    Zulässigkeit der Veröffentlichung angeblicher inoffizieller Mitarbeiter des MfS

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2016 - 16 W 63/15
    Für sie besteht nach ständiger Rspr. aufgrund des rechtswidrigen Eingriffs eine tatsächliche Vermutung [BGH AfP 1994, 306 [BGH 12.07.1994 - VI ZR 1/94] - Rn. 30 m.w.N.], welche hier auch nicht durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung seitens des Antragsgegners entkräftet wurde.
  • VerfGH Berlin, 21.12.2000 - VerfGH 136/00

    Wegen nicht genügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2016 - 16 W 63/15
    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem von dem Antragsgegner in Bezug genommenen Beschluss des VGH Berlin v. 21.12.2000 - 136/00 [richtig: VerfGH 136/00 - d. Red.] .
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2016 - 16 W 63/15
    Deshalb muss der Einzelne grds. Einschränkungen seines Rechts auf informelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit solche Beschränkungen von berechtigten Gründen des Gemeinwohls oder überwiegenden Rechtsinteressen Dritten getragen werden und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze des Zumutbaren noch gewahrt ist [BVerfGE 65, 1 [BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83] - Rn. 150 ff - Volkszählung, Mikrozensus; 78, 77 - Rn. 29 ff; NJW 2009, 998 - Rn. 30; KG AfP 2011, 76 [KG Berlin 17.09.2010 - 9 U 178/09] - Rn. 16].
  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2016 - 16 W 63/15
    Geschützt ist auch das Recht auf Selbstbestimmung bei der Offenbarung von persönlichen Lebenssachverhalten, die lediglich der Sozial- und Privatsphäre angehören [BGH NJW-RR 2007, 619 [BGH 21.11.2006 - VI ZR 259/05] -Rn. 11 m.w.N.].
  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95

    Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.01.2016 - 16 W 63/15
    Bereits das Veröffentlichen und/oder Verbreiten dessen, was ein Dritter geäußert hat, ist presserechtlich als eigene Äußerung der Zeitung oder Zeitschrift zu werten, wenn es an einer eigenen und ernsthaften Distanzierung von dem Inhalt der Äußerung fehlt, mag diese auch ohne Einschränkungen durch namentliche Kennzeichnung klar als diejenige Dritter ausgegeben sein [BGH NJW 1997, 1148 [BGH 26.11.1996 - VI ZR 323/95] -Chefarzt - Rn. 50; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 13 Rn. 52 c; Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl., § 16 Rn. 11b].
  • OLG Hamburg, 27.02.2007 - 7 U 121/06

    Richtigstellungsanspruch: Beschränkung auf Fälle der fortwirkenden

  • BGH, 15.04.1980 - VI ZR 76/79

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch Presseberichterstattung; Betroffenheit

  • BVerfG, 17.08.2010 - 1 BvR 2585/06

    Herabsetzende Kritik der Bundeszentrale für Politische Bildung an einem

  • OLG Köln, 31.07.2012 - 15 U 13/12

    Voraussetzungen zivilrechtlichen Ehrenschutzes für juristische Personen des

  • OLG Brandenburg, 12.12.2006 - 6 U 134/05

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Unterlassungsklage gegen ehrverletzende

  • LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 34 O 47/20

    Keine identifizierende Berichterstattung über Vorwurf des Subventionsbetrugs

    Bei der Abwägung des Interesses des Betroffenen, in selbst gewählter Anonymität zu bleiben, auf der einen Seite und dem Berichterstattungsinteresse auf der anderen Seite kann jedoch im Einzelfall auch eine Rolle spielen, ob über das berechtigte Interesse an dem den Gegenstand der Berichterstattung bildenden Geschehen hinaus ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der konkret handelnden Person besteht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08, GRUR 2010, 544, Rn. 25 - Zitat aus Anwaltsschreiben m.w.N.; BVerfG, Beschl. v. 29.06.2016 - 1 BvR 3487/14, NJW 2016, 3362; OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 07.01.2016 - 16 W 63/15 , NJW-RR 2016, 1381 Rn. 28 - Pick-Up-Artist; KG Berlin, Urt. v. 16.03.2007 - 9 U 88/06, GRUR-RR 2007, 247 - DDR-Polit-Offizier).

    Hierbei ist auch zu fragen, ob der Betroffene zum Kreis der Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gehört oder eine hervorgehobene Position innehat ( OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 07.01.2016 - 16 W 63/15 , NJW-RR 2016, 1381 Rn. 37 - Pick-Up-Artist).

    Eine Identifizierung ist nur dann erlaubt, wenn gerade der Name oder die Identität des Betroffenen einen eigenen Informationswert besitzen und zudem gerade hieran ein öffentliches Informationsinteresse besteht (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 07.01.2016 - 16 W 63/15 , NJW-RR 2016, 1381 Rn. 34 m.w.N. - Pick-Up-Artist).

    Schließlich hat die Kammer berücksichtigt, dass eine Identifizierung in Einzelfall nur dann erlaubt sein soll, wenn gerade der Name oder die Identität des Betroffenen einen eigenen Informationswert besitzen und zudem gerade hieran ein öffentliches Informationsinteresse besteht (BGH NJW 1980, 1790; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 07.01.2016 - 16 W 63/15 , NJW-RR 2016, 1381 Rn. 34 m.w.N. - Pick-Up-Artist).

    Die streitgegenständliche Berichterstattung würde nichts von ihrer Bedeutung einbüßen, wenn der Kläger anonym bleiben würde und lediglich über Ermittlungen gegen arabische Großfamilien berichtet würde (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 07.01.2016 - 16 W 63/15 , NJW-RR 2016, 1381 Rn. 34 - Pick-Up-Artist).

  • LG Frankfurt/Main, 06.07.2017 - 3 O 232/17

    Zur Namensnennung im Zusammenhang mit dem Vorwurf eines Plagiats

    Bei der gebotenen Abwägung sind daher alle Umstände des Einzelfalls zu betrachten, wobei hinsichtlich einer namentlichen Nennung oder identifizierenden Berichterstattung einfließt, ob über das berechtigte Interesse an dem den Gegenstand der Berichterstattung bildenden Geschehen hinaus unter Berücksichtigung des Anonymitätsinteresses des Betroffenen auch und wenn ja in welchem Umfang ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der konkret handelnden Person besteht (OLG Frankfurt a.M. AfP 2016, 167, 169 - Pickup-Artist).

    Büßt die Berichterstattung nichts von ihrer Bedeutung ein, wenn die daran beteiligten Personen anonym bleiben, kann eine Identifizierung dieser Personen in der Berichterstattung unzulässig sein (OLG Frankfurt a.M. AfP 2016, 167, 169 - Pickup-Artist; vgl. LG Köln, Urt. v. 29.02.2012 - 28 O 840/11 Rn. 30 - zitiert nach juris; dazu Lehr, AfP 2013, 7, 9).

    Hierbei ist auch zu fragen, ob der Anspruchsteller zum Kreis der Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gehört oder eine hervorgehobene Position inne hat und ob die Information über die Identität des Anspruchstellers geeignet ist, einen sachdienlichen Beitrag zu leisten (OLG Frankfurt a.M. AfP 2016, 167, 170 - Pickup-Artist).

  • OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 16 U 47/20

    Identifizierende Berichterstattung über Mitglied der "Pick-Up-Artist-Szene"

    Vorangegangen sind ein - damals gegen den AStA der Universität O1 gerichtetes - einstweiliges Verfügungsverfahren, in dem der Senat mit Urteil vom 7. Januar 2016 ( 16 W 63/15 ) die von dem Landgericht abgelehnte einstweilige Verfügung erlassen hat, sowie ein Hauptsacheverfahren, in dem das Landgericht - bestätigt durch Urteil des Senats vom 14. September 2017 ( 16 U 1/17 ) - die gegen den AStA gerichtete Klage mangels Parteifähigkeit des AStA als unzulässig abgewiesen hat.

    Entgegen der Annahme des Landgerichts, das sich insoweit auf eine vorangegangene Entscheidung des Senats vom 7. Januar 2016 ( 16 W 63/15 ) gestützt hat, haftet die Beklagte nicht deshalb auf Unterlassung, weil sie durch die beanstandete Berichterstattung selbst unzulässig in das Persönlichkeitsrecht des Klägers eingegriffen hätte.

  • LG Frankfurt/Main, 29.08.2019 - 3 O 454/18

    Zur zeitlichen Reichweite der Einwilligung der Eltern für eine mittlerweile

    Dabei ist es ausreichend, wenn der Abgebildete - wie hier - begründeten Anlass zu der Annahme hat, er könne als abgebildet identifiziert werden (vgl. BGH GRUR 2010, 940 Rn. 13 f.), wobei auf die Erkennbarkeit durch den Bekanntenkreis des Abgebildeten abzustellen ist (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2016, 1381 Rn. 55 - Pick-Up-Artists; Dreier/Schulze-Specht, a.a.O., 2018, § 22 KUG Rn. 4 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 16.01.2020 - 3 O 513/18
    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hob den Beschluss des Landgerichts - nach Nichtabhilfe durch die Kammer - durch Urteil vom 07.01.2016 (Az.: 16 W 63/15 = NJW-RR 2016, 1381) auf und verurteilte den Beklagten durch Urteilsverfügung zur Unterlassung.

    Denn diese werden nicht in ihrer Eigenschaft als Studenten, sondern wie jede andere Person auch tangiert (so auch OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2016, 1381, Rn. 50).

    Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 16 W 63/15 , welches ein identisches Unterlassungsbegehren (gegen den ...) gegen die hier streitgegenständliche Berichterstattung betraf, folgendes ausgeführt:.

    Auch diese verlieren nichts von ihrem Informationswert, wenn der Ast. nicht durch den Abdruck des Bildnisses individualisierbar gemacht wird." (vgl. NJW-RR 2016, 1381, beck-online).

  • LG Frankfurt/Main, 05.11.2018 - 3 O 90/18
    Bei der gebotenen Abwägung sind alle Umstände des Einzelfalls zu betrachten, wobei hinsichtlich einer namentlichen Nennung oder identifizierenden Berichterstattung einfließt, ob über das berechtigte Interesse an dem den Gegenstand der Berichterstattung bildenden Geschehen hinaus unter Berücksichtigung des Anonymitätsinteresses des Betroffenen auch (und wenn ja in welchem Umfang) ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der konkret handelnden Person besteht (OLG Frankfurt a.M. AfP 2016, 167, 169 - Pickup-Artist; auch LG Frankfurt am Main, 2-03 O 232/17 -, ZUM-RD 2018, 151 = BeckRS 2017, 132363).

    Büßt die Berichterstattung nichts von ihrer Bedeutung ein, wenn die daran beteiligten Personen anonym bleiben, kann eine Identifizierung dieser Personen in der Berichterstattung unzulässig sein (OLG Frankfurt a.M. AfP 2016, 167, 169 - Pickup-Artist; vgl. LG Köln, Urt. v. 29.02.2012 - 28 O 840/11 Rn. 30 - zitiert nach juris).

    Hierbei ist auch zu fragen, ob die Anspruchstellerin zum Kreis der Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gehört oder eine hervorgehobene Position inne hat und ob die Information über die Identität der Anspruchstellerin geeignet ist, einen sachdienlichen Beitrag zu leisten (OLG Frankfurt a.M. AfP 2016, 167, 170 - Pickup-Artist).

  • LG Frankfurt/Main, 28.05.2020 - 3 O 3/20
    Geschützt ist das Recht auch bei der Offenbarung von persönlichen Lebenssachverhalten, die lediglich der Sozial- und Privatsphäre angehören (BGH NJW-RR 2007, 619; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2016, 1381 Rn. 26 - Pick-Up-Artist).

    Bei der Abwägung des Interesses des Betroffenen, in selbst gewählter Anonymität zu bleiben, auf der einen Seite und dem Berichterstattungsinteresse auf der anderen Seite kann jedoch im Einzelfall auch eine Rolle spielen, ob über das berechtigte Interesse an dem den Gegenstand der Berichterstattung bildenden Geschehen hinaus ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der konkret handelnden Person besteht (vgl. BVerfG GRUR 2010, 544 Rn. 25 m.w.N.; BVerfG NJW 2016, 3362; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2016, 1381 Rn. 28 - Pick-Up-Artist; KG Berlin GRUR-RR 2007, 247; OLG München GRUR-RR 2016, 304 Rn. 26).

    Hierbei ist auch zu fragen, ob der Betroffene zum Kreis der Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gehört oder eine hervorgehobene Position inne hat (OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2016, 1381 Rn. 37 - Pickup-Artist).

  • OLG Köln, 12.11.2020 - 15 U 112/20

    Identifizierende Berichterstattung über sog. "Miethaie" zulässig?

    Soweit die Verfügungskläger allerdings - u.a. mit Blick auf die Überlegungen von Soehring , in Soehring/Hoene, PresseR, 6. Aufl. 2019, § 17 Rn. 1- 18 und OLG Frankfurt v. 07.01.2016 - 16 W 63/15, GRUR-RS 2016, 856 Rn. 28 eine Art "Bedürfnisprüfung" vorzunehmen suchen, ob nicht zur Befriedigung des öffentlichen Interesses auch ohne Identifizierung über das Gesamtgeschehen hätte berichtet werden können, geht das nach der ständigen Rechtsprechung fehl (gegen eine Bedürfnisprüfung bei der Bildberichterstattung etwa auch BGH v. 09.04.2019 - VI ZR 533/17, GRUR 2019, 866 Rn. 10; v. 18.06.2019 - VI ZR 80/18, NJ W 2020, 45 Rn. 31; v. 17.12.2019 - VI ZR 504/18, NJW 2020, 2032 Rn. 20).
  • LG Frankfurt/Main, 06.08.2020 - 3 O 162/20

    Zur Zulässigkeit der Berichterstattung über eine länger zurückliegende

    Bei der Abwägung des Interesses des Betroffenen, in selbst gewählter Anonymität zu bleiben, auf der einen Seite und dem Berichterstattungsinteresse auf der anderen Seite kann jedoch im Einzelfall auch eine Rolle spielen, ob über das berechtigte Interesse an dem den Gegenstand der Berichterstattung bildenden Geschehen hinaus ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der konkret handelnden Person besteht (vgl. BVerfG GRUR 2010, 544 Rn. 25 m.w.N.; BVerfG NJW 2016, 3362; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2016, 1381 Rn. 28 - Pick-Up-Artist; KG Berlin GRUR-RR 2007, 247; OLG München GRUR-RR 2016, 304 Rn. 26).

    Hierbei ist auch zu fragen, ob der Betroffene zum Kreis der Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens gehört oder eine hervorgehobene Position inne hat (OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2016, 1381 Rn. 37 - Pickup-Artist).

  • LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 172/19

    Wissenschaftliche Debatte: Der enttäuschte Autor lässt seinen Anwalt schreiben

    Geschützt ist das Recht auch bei der Offenbarung von persönlichen Lebenssachverhalten, die lediglich der Sozial- und Privatsphäre angehören (BGH NJW-RR 2007, 619; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2016, 1381 Rn. 26 - Pick-Up-Artist).

    Bei der Abwägung des Interesses des Betroffenen, in selbst gewählter Anonymität zu bleiben, auf der einen Seite und dem Berichterstattungsinteresse auf der anderen Seite kann jedoch im Einzelfall auch eine Rolle spielen, ob über das berechtigte Interesse an dem den Gegenstand der Berichterstattung bildenden Geschehen hinaus ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der konkret handelnden Person besteht (vgl. BVerfG GRUR 2010, 544 Rn. 25 m.w.N.; BVerfG NJW 2016, 3362; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2016, 1381 Rn. 28 - Pick-Up-Artist; KG Berlin GRUR-RR 2007, 247; OLG München GRUR-RR 2016, 304 Rn. 26).

  • OLG Frankfurt, 14.09.2017 - 16 U 1/17

    Keine Parteifähigkeit des AStA

  • LG Frankfurt/Main, 15.10.2019 - 3 O 398/19
  • LG Frankfurt/Main, 17.04.2019 - 3 O 118/18

    Wann bin ich durch einen Pressebericht überhaupt erkennbar/identifizierbar

  • LG Köln, 20.07.2016 - 28 O 67/16

    Unterlassungsbegehren betreffend eine identifizierende Berichterstattung;

  • OLG Dresden, 15.09.2021 - 4 U 1214/21

    Anspruch auf Unterlassung einer Behauptung in einem Presseartikel und Abdruck

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