Weitere Entscheidung unten: AG Wiesbaden, 26.03.2015

Rechtsprechung
   BGH, 23.11.2015 - NotSt (Brfg) 4/15   

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https://dejure.org/2015,39235
BGH, 23.11.2015 - NotSt (Brfg) 4/15 (https://dejure.org/2015,39235)
BGH, Entscheidung vom 23.11.2015 - NotSt (Brfg) 4/15 (https://dejure.org/2015,39235)
BGH, Entscheidung vom 23. November 2015 - NotSt (Brfg) 4/15 (https://dejure.org/2015,39235)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 BNotO, § 4 BeurkG
    Disziplinarverfahren gegen einen Urkundsnotar: Notarpflicht zur Amtsverweigerung bei Mitwirkung an einem erkennbar unredlichen Geschäft

  • IWW

    § 14 Abs. 2, Abs. 3 Satz 2 BNotO, § ... 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, § 111d Satz 2 BNotO, § 20 Abs. 1 BDG, § 30 BDG, § 96 Abs. 1 Satz 1 BNotO, § 64 Abs. 2 BDG, §§ 124, 124a Abs. 4, 5 VwGO, § 17 Abs. 1 Satz 1 BDG, § 20 Abs. 1 Satz 1 BDG, § 24 Abs. 4 BDG, § 32 Abs. 1 Nr. 4 BDG, § 15 BDG, § 13 Abs. 1, 2 BDG, § 21 Abs. 1 Satz 1 VwVfG, § 3 BDG, § 64 Abs. 2 Satz 2 BDG, § 105 BNotO, § 4 BeurkG, § 14 Abs. 2 BNotO, § 95 BNotO, § 111b Abs. 1 BNotO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 109 BNotO, § 78 Satz 2 BDG, § 52 Abs. 2 GKG

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 14 Abs. 2; BeurkG § 4

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Notars zur Versagung der Mitwirkung bei bevorstehendem erkennbarem Verdacht von unerlaubten oder unredliche Zwecke verfolgenden Handlungen; Vornahme von pflichtwidrigen Beurkundungen durch den Notar; Gerichtliche Verwertung von Erkenntnissen aus der ...

  • Anwaltsblatt

    § 14 BNotO, § 4 BeurkG
    Geldbuße gegen Notar

  • Anwaltsblatt

    § 14 BNotO, § 4 BeurkG
    Geldbuße gegen Notar

  • rewis.io

    Disziplinarverfahren gegen einen Urkundsnotar: Notarpflicht zur Amtsverweigerung bei Mitwirkung an einem erkennbar unredlichen Geschäft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht des Notars zur Versagung der Mitwirkung bei bevorstehendem erkennbarem Verdacht von unerlaubten oder unredliche Zwecke verfolgenden Handlungen; Vornahme von pflichtwidrigen Beurkundungen durch den Notar; Gerichtliche Verwertung von Erkenntnissen aus der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verdacht, dass unerlaubte Zwecke verfolgt werden: Notar muss Mitwirkung verweigern!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zu disziplinarischen Maßnahmen gegen Notar wegen Mitwirkung an Firmenbestattungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beurkundung vermeintlicher Firmenbestattungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar - und die Erkenntnisse aus der Geschäftsprüfung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Pflicht des Notars zur Versagung der Mitwirkung bei der Beurkundung vermeintlicher Firmenbestattungen

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 251
  • ZIP 2016, 220
  • MDR 2016, 123
  • DNotZ 2016, 227
  • NZI 2016, 147
  • WM 2016, 187
  • AnwBl 2016, 442
  • AnwBl Online 2016, 320
  • NZG 2016, 181
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.11.2008 - 2 B 63.08

    Behördliches Disziplinarverfahren; Einleitungsvermerk; Dienstvorgesetzter;

    Auszug aus BGH, 23.11.2015 - NotSt (Brfg) 4/15
    Sie sollen sicherstellen, dass disziplinarische Ermittlungen so früh wie möglich im Rahmen eines gesetzlich geordneten Disziplinarverfahrens mit seinen rechtsstaatlichen Sicherungen zu Gunsten des Beamten, insbesondere dem Recht auf Beweisteilhabe gemäß § 24 Abs. 4 BDG, geführt werden (BVerwG, NVwZ 2009, 399 juris Rn. 11; Urban/Wittkowski, BDG, § 17 Rn. 2).

    Sobald sich Vermutungen zu dem Verdacht konkretisiert haben, ein bestimmter Beamter habe ein bestimmtes Dienstvergehen begangen, verbietet § 17 Abs. 1 Satz 1 BDG, von der Verfahrenseinleitung abzusehen und den Sachverhalt außerhalb eines behördlichen Disziplinarverfahrens ohne Kenntnis des Beamten zu ermitteln (BVerwG, NVwZ 2009, 399 aaO).

    Verstöße gegen die Einleitungspflicht des Dienstvorgesetzten gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BDG haften dem Disziplinarverfahren aber schon deshalb nicht als Mangel an, weil sie ihm zeitlich vorgelagert sind (BVerwG, NVwZ 2009, 399 juris Rn. 15).

    Sie können allerdings zur Unzulässigkeit des Disziplinarverfahrens gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 4 BDG führen, wenn nach § 15 BDG eine Maßnahme wegen Zeitablaufs nicht mehr verhängt werden darf (BVerwG, NVwZ 2009, 399 juris Rn. 15).

    Ein solches Verhalten kann dem Beamten als mildernder Umstand zugutekommen, wenn es für sein weiteres Fehlverhalten ursächlich war (BVerwG, NVwZ 2009, 399 juris Rn. 16).

    Ein Verstoß gegen das Recht des Beamten auf Beweisteilhabe im behördlichen Disziplinarverfahren kann durch eine nachträgliche Beweiserhebung geheilt werden (vgl. BVerwG, NVwZ 2009, 399 juris Rn. 18; BVerwG, ZBR 2011, 34, juris Rn. 11; Urban/Wittkowski, BDG, § 24 Rn. 21).

  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 13/08

    Pflichten des Notars bei Abwicklung eines unerlaubten Treuhandgeschäfts

    Auszug aus BGH, 23.11.2015 - NotSt (Brfg) 4/15
    Das gilt vor allem, wenn der Verdacht besteht, dass seine Tätigkeit der Begehung von Straftaten dienen könnte (vgl. BGH, Senat für Notarsachen, Beschluss vom 8. November 2013 - NotSt (B) 1/13, NJW-RR 2014, 633 juris Rn.11; vom 17. November 2008 - NotZ 13/08, DNotZ 2009, 290, 291 und vom 2. Juli 1984 - NotZ 4/84, DNotZ 1985, 487; Kanzleiter in Schippel/Bracker, BNotO 9. Aufl. § 14 Rn. 19 ff.; Herrmann in Schippel/Bracker aaO § 95 Rn. 15).
  • BGH, 02.07.1984 - NotZ 4/84

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 23.11.2015 - NotSt (Brfg) 4/15
    Das gilt vor allem, wenn der Verdacht besteht, dass seine Tätigkeit der Begehung von Straftaten dienen könnte (vgl. BGH, Senat für Notarsachen, Beschluss vom 8. November 2013 - NotSt (B) 1/13, NJW-RR 2014, 633 juris Rn.11; vom 17. November 2008 - NotZ 13/08, DNotZ 2009, 290, 291 und vom 2. Juli 1984 - NotZ 4/84, DNotZ 1985, 487; Kanzleiter in Schippel/Bracker, BNotO 9. Aufl. § 14 Rn. 19 ff.; Herrmann in Schippel/Bracker aaO § 95 Rn. 15).
  • BGH, 08.11.2013 - NotSt (B) 1/13

    Notaramt: Vorläufige Amtsenthebung wegen gestalterischer Vorkehrungen für

    Auszug aus BGH, 23.11.2015 - NotSt (Brfg) 4/15
    Das gilt vor allem, wenn der Verdacht besteht, dass seine Tätigkeit der Begehung von Straftaten dienen könnte (vgl. BGH, Senat für Notarsachen, Beschluss vom 8. November 2013 - NotSt (B) 1/13, NJW-RR 2014, 633 juris Rn.11; vom 17. November 2008 - NotZ 13/08, DNotZ 2009, 290, 291 und vom 2. Juli 1984 - NotZ 4/84, DNotZ 1985, 487; Kanzleiter in Schippel/Bracker, BNotO 9. Aufl. § 14 Rn. 19 ff.; Herrmann in Schippel/Bracker aaO § 95 Rn. 15).
  • BVerwG, 16.02.2010 - 2 B 62.09

    Verfahrensrügen: Dauer des Disziplinarverfahrens; Verletzung von Art. 6 Abs. 1

    Auszug aus BGH, 23.11.2015 - NotSt (Brfg) 4/15
    Ein Verstoß gegen das Recht des Beamten auf Beweisteilhabe im behördlichen Disziplinarverfahren kann durch eine nachträgliche Beweiserhebung geheilt werden (vgl. BVerwG, NVwZ 2009, 399 juris Rn. 18; BVerwG, ZBR 2011, 34, juris Rn. 11; Urban/Wittkowski, BDG, § 24 Rn. 21).
  • BGH, 28.08.2019 - NotSt (Brfg) 1/18

    Verhängung einer Geldbuße bei standeswidrigem Beurkundungsverhalten eines Notars

    Der Grundsatz, dass der Notar im Zweifel den Angaben der Beteiligten vertrauen darf, gilt aber umso weniger, je gewichtiger die Hinweise auf unredliches Verhalten sind und je größer die mögliche Unredlichkeit des verfolgten Zwecks ist (Senat, Beschluss vom 23. November 2015 - NotSt(Brfg) 4/15, DNotZ 2016, 227 Rn. 22).
  • BGH, 05.12.2019 - III ZR 112/18

    Große Differenz zwischen Ankaufspreis und Verkaufspreis eines Grundstücks bei

    Ein unerlaubter oder unredlicher Zweck in diesem Sinne kann etwa vorliegen, wenn eine Immobilie zu einem sittenwidrig überhöhten Preis verkauft werden soll oder der Verdacht besteht, dass die Tätigkeit des Notars der Begehung einer Straftat dient (BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2017 - NotSt(Brfg) 2/17, WM 2018, 482 Rn. 25 und vom 23. November 2015 - NotSt(Brfg) 4/15, DNotZ 2016, 227 Rn. 17), etwa weil der beurkundete Kaufpreis zur Täuschung einer kreditgebenden Bank oder eines späteren Erwerbers zu hoch oder zu niedrig angesetzt wird (BGH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2009 - NotSt(B) 2/09, DNotZ 2011, 71 Rn. 2 und 10 ff; vom 17. November 2008 - NotZ 13/08, DNotZ 2009, 290 Rn. 2 und 7 ff und vom 28. Juli 2008 - NotSt(B) 1/08, BeckRS 2008, 17806 Rn. 24 ff).
  • BGH, 08.04.2019 - NotSt (Brfg) 5/18

    Disziplinarische Ahndung der Mitwirkung an sogenannten Firmenbestattungen;

    Das gilt vor allem, wenn der Verdacht besteht, dass seine Tätigkeit der Begehung von Straftaten dienen könnte (Senat, Beschluss vom 23. November 2015 - NotSt(Brfg) 4/15, DNotZ 2016, 227 Rn. 17 mwN).

    Ein Verstoß gegen § 14 Abs. 2 BNotO setzt nicht voraus, dass das Verhalten des Notars oder auch der an den Beurkundungsvorgängen Beteiligten strafbar war (Senat, Beschluss vom 23. November 2015 - NotSt(Brfg) 4/15, DNotZ 2016, 227 Rn. 19 mwN).

    Von seiner Pflicht zur Aufklärung war der Kläger indes nicht deshalb entlastet, weil R. N. und L. sozial angepasst und geschäftlich gewandt wirkten (Senat, Beschluss vom 23. November 2015 - NotSt(Brfg) 4/15, DNotZ 2016, 227 Rn. 20).

  • BGH, 24.07.2017 - NotSt (Brfg) 2/17

    Amtspflichten des Notars: Versagung der Amtstätigkeit bei Verdacht der Mitwirkung

    Das gilt vor allem, wenn der Verdacht besteht, dass seine Tätigkeit der Begehung von Straftaten dienen könnte (Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. November 2015, NotSt(BrfG) 4/15, NJW-RR 2016, 251 Rn. 17).

    Das gilt vor allem, wenn der Verdacht besteht, dass seine Tätigkeit der Begehung von Straftaten dienen könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 23. November 2015 - NotSt(Brfg) 4/15, NJW-RR 2016, 251 Rn. 17 mwN).

  • LG Lübeck, 27.03.2023 - 6 Qs 33/22

    Beihilfe an einer Insolvenzverschleppung durch einen Notar

    Hierbei kommen insbesondere in Betracht (vgl. dazu auch BGH vom 8.4.2019 - NotSt (Brfg) 5/18; BGH vom 23.11.2015 - NotSt (Brfg) 4/15):.
  • BGH, 20.07.2020 - NotSt (Brfg) 2/20

    Genehmigungsbedürftigkeit des Verkaufs kleinerer die Freigrenze nicht

    Dies stellt ein Dienstvergehen dar (§ 95 BNotO; vgl. dazu zB Senat, Beschlüsse vom 23. November 2015 - NotSt(Brfg) 4/15, DNotZ 2016, 227, 228 f Rn. 17 und vom 8. April 2019 - NotSt(Brfg) 5/18, NJW-RR 2019, 1143, 1145 Rn. 16), welches die Verhängung der getroffenen Disziplinarmaßnahme rechtfertigt.
  • DGH Baden-Württemberg, 01.02.2016 - DGH 1/15

    Disziplinarverfahren gegen einen badischen Amtsnotar: Selbstvertretungsrecht im

    Selbst wenn davon ausgegangen wird, dass ein Notar seine Mitwirkung bereits bei Handlungen versagen muss, bei denen erkennbar der Verdacht besteht, dass unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 23.11.2015 - NotSt(Brfg) 4/15 -, MDR 2016, 123 f. und Juris Rn. 17), so steht selbst eine solche Erkennbarkeit nicht fest, zumal das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen die Wohnungseigentumshändler nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt und eine tatsächliche Sittenwidrigkeit eines oder mehrerer der streitgegenständlichen Vorgänge nicht dokumentiert wurde.
  • BayObLG, 11.07.2023 - 203 VAs 141/23

    Anspruch auf förmliche Beglaubigung eines nicht rechtskräftigen Strafurteils in

    Vielmehr muss die Urkundsperson nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ihre Mitwirkung bereits bei Handlungen versagen, bei denen erkennbar der Verdacht besteht, dass unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden (BGH, Beschluss vom 23. November 2015 - NotSt (Brfg) 4/15 -, juris für den Notar).
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Rechtsprechung
   AG Wiesbaden, 26.03.2015 - 92 C 4334/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6331
AG Wiesbaden, 26.03.2015 - 92 C 4334/14 (https://dejure.org/2015,6331)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 26.03.2015 - 92 C 4334/14 (https://dejure.org/2015,6331)
AG Wiesbaden, Entscheidung vom 26. März 2015 - 92 C 4334/14 (https://dejure.org/2015,6331)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    651c BGB, 651d BGB
    Kein Reisemangel bei Lärmbelästigungen durch Schiffstheater bei einer Kreuzfahrt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Reisemangel bei Lärmbelästigungen durch Schiffstheater bei einer Kreuzfahrt

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Eine Seefahrt, die ist lustig - und laut (!); §§ 651 d Abs. 1, 812 Abs. 1 BGB

  • reise-recht-wiki.de

    Lärmbelästigung in einer Kabine über dem Theater des Kreuzfahrtschiffs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Der Lärm auf einem Kreuzfahrtschiff

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Lärmbelästigungen durch Schiffstheater bei einer Kreuzfahrt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eine Kreuzfahrt ist nichts für Ruhesuchende - Reisende müssen an Bord mit lautem Unterhaltungsprogramm rechnen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Lärmbelästigung durch Schiffstheater bei einer Kreuzfahrt

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Kein Reisemangel bei Lärmbelästigungen durch Schiffstheater bei einer Kreuzfahrt

  • ra-kjf.de (Kurzinformation)

    Lärm auf einem Kreuzfahrtschiff

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    Kabine über Schiffstheater ist kein Reisemangel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Üblicher Lärm durch Schiffstheater stellt erst ab Mitternacht Reisemangel dar - Üblicher Lärm durch Veranstaltungen muss auf großen Kreuzfahrtschiffen grundsätzlich hingenommen werden

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 251
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