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   BGH, 12.04.2016 - VI ZB 7/15   

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https://dejure.org/2016,9418
BGH, 12.04.2016 - VI ZB 7/15 (https://dejure.org/2016,9418)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2016 - VI ZB 7/15 (https://dejure.org/2016,9418)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2016 - VI ZB 7/15 (https://dejure.org/2016,9418)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen Verzögerung bei der Telefaxübermittlung; Indizwirkung des Sendeberichts

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 238 Abs. 2 Satz 1, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes als Voraussetzung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes

  • rabüro.de

    Zur Indizwirkung eines Telefax-Sendeberichtes

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen Verzögerung bei der Telefaxübermittlung; Indizwirkung des Sendeberichts

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233; ZPO § 520 Abs. 2
    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Verzögerung bei der Telefaxübermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 520 Abs. 2
    Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes als Voraussetzung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schriftsatz per Fax verschickt: "OK"-Vermerk ist kein Zugangsbeweis!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Beweiskraft des ?OK?-Vermerks auf Sendebericht für fristgerechten Eingang eines per Telefax übersandten Schriftsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Wiedereinsetzung bei Übermittlung von Schriftsätzen per Telefax

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Wiedereinsetzung bei Übermittlung von Schriftsätzen per Telefax

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    OK-Vermerk bei Telefax

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    10-seitige Berufungsbegründung kann auch noch um 23:41 Uhr per Fax verschickt werden! (IBR 2016, 439)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 2510
  • NJW-RR 2016, 816
  • MDR 2016, 846
  • FamRZ 2016, 1076
  • VersR 2016, 1073
  • DB 2016, 1874
  • JR 2018, 146
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.05.2013 - III ZR 289/12

    Versäumung der Klagefrist: Nachweis des rechtzeitigen Eingangs der per Telefax

    Auszug aus BGH, 12.04.2016 - VI ZB 7/15
    Die Klägerin hat nicht den Nachweis geführt, dass die von ihrem Faxgerät gesendeten Signale noch am 21. November 2014 vom Telefaxgerät des Berufungsgerichts vollständig empfangen worden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - III ZR 289/12, NJW 2013, 2514 Rn. 11 mwN).

    Er belegt nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät (BGH, Beschluss vom 14. Mai 2013 - III ZR 289/12, aaO).

  • BGH, 08.04.2014 - VI ZB 1/13

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Telefaxübermittlung der

    Auszug aus BGH, 12.04.2016 - VI ZB 7/15
    Dieser verbietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen sie auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen musste (vgl. BVerfGE 79, 372, 376 f.; BVerfG, NJW-RR 2002, 2004; Senatsbeschluss vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, VersR 2015, 384 Rn. 5).

    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, dass die Versäumung einer Frist wegen Verzögerung bei der Übermittlung eines Telefax der Partei dann nicht als Verschulden zugerechnet werden kann, wenn sie bzw. ihr Prozessbevollmächtigter mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegerätes und der korrekten Eingabe der Sendenummer alles zur Fristwahrung Erforderliche getan hat und so rechtzeitig mit der Übermittlung begonnen wurde, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss bis 24.00 Uhr gerechnet werden konnte (vgl. Senatsbeschluss vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, VersR 2015, 384 Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 9. November 2004, X ZA 5/04, FamRZ 2005, 266 Rn. 4; vom 3. Mai 2011 - XI ZB 24/10, juris Rn. 9; vom 27. November 2014 - III ZB 24/14, FamRZ 2015, 323 Rn. 7).

  • BGH, 27.11.2014 - III ZB 24/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung der Berufungsbegründung per

    Auszug aus BGH, 12.04.2016 - VI ZB 7/15
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, dass die Versäumung einer Frist wegen Verzögerung bei der Übermittlung eines Telefax der Partei dann nicht als Verschulden zugerechnet werden kann, wenn sie bzw. ihr Prozessbevollmächtigter mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegerätes und der korrekten Eingabe der Sendenummer alles zur Fristwahrung Erforderliche getan hat und so rechtzeitig mit der Übermittlung begonnen wurde, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss bis 24.00 Uhr gerechnet werden konnte (vgl. Senatsbeschluss vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, VersR 2015, 384 Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 9. November 2004, X ZA 5/04, FamRZ 2005, 266 Rn. 4; vom 3. Mai 2011 - XI ZB 24/10, juris Rn. 9; vom 27. November 2014 - III ZB 24/14, FamRZ 2015, 323 Rn. 7).

    Hierzu gehört insbesondere die Belegung des Telefaxempfangsgeräts bei Gericht durch andere eingehende Sendungen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2014 - III ZB 24/14, FamRZ 2015, 323 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 09.11.2004 - X ZA 5/04

    Verspätete Übermittlung eines Telefaxes wegen nicht hinreichend rechtzeitiger

    Auszug aus BGH, 12.04.2016 - VI ZB 7/15
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, dass die Versäumung einer Frist wegen Verzögerung bei der Übermittlung eines Telefax der Partei dann nicht als Verschulden zugerechnet werden kann, wenn sie bzw. ihr Prozessbevollmächtigter mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegerätes und der korrekten Eingabe der Sendenummer alles zur Fristwahrung Erforderliche getan hat und so rechtzeitig mit der Übermittlung begonnen wurde, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss bis 24.00 Uhr gerechnet werden konnte (vgl. Senatsbeschluss vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, VersR 2015, 384 Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 9. November 2004, X ZA 5/04, FamRZ 2005, 266 Rn. 4; vom 3. Mai 2011 - XI ZB 24/10, juris Rn. 9; vom 27. November 2014 - III ZB 24/14, FamRZ 2015, 323 Rn. 7).
  • BGH, 03.05.2011 - XI ZB 24/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung der Berufungsbegründung per

    Auszug aus BGH, 12.04.2016 - VI ZB 7/15
    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, dass die Versäumung einer Frist wegen Verzögerung bei der Übermittlung eines Telefax der Partei dann nicht als Verschulden zugerechnet werden kann, wenn sie bzw. ihr Prozessbevollmächtigter mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegerätes und der korrekten Eingabe der Sendenummer alles zur Fristwahrung Erforderliche getan hat und so rechtzeitig mit der Übermittlung begonnen wurde, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss bis 24.00 Uhr gerechnet werden konnte (vgl. Senatsbeschluss vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, VersR 2015, 384 Rn. 8; BGH, Beschlüsse vom 9. November 2004, X ZA 5/04, FamRZ 2005, 266 Rn. 4; vom 3. Mai 2011 - XI ZB 24/10, juris Rn. 9; vom 27. November 2014 - III ZB 24/14, FamRZ 2015, 323 Rn. 7).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

    Auszug aus BGH, 12.04.2016 - VI ZB 7/15
    Dieser verbietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen sie auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen musste (vgl. BVerfGE 79, 372, 376 f.; BVerfG, NJW-RR 2002, 2004; Senatsbeschluss vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, VersR 2015, 384 Rn. 5).
  • BFH, 11.12.2020 - IX R 33/18

    Facharztausbildung - "Thüringen-Stipendium" - Wiedereinsetzung

    Einen Prozessbevollmächtigten trifft an dem verspäteten Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes kein Verschulden, wenn er mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegerätes und der korrekten Eingabe der Sendenummer alles zur Fristwahrung Erforderliche getan und so rechtzeitig mit der Übermittlung begonnen hat, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss bis 24:00 Uhr gerechnet werden konnte (Anschluss an BGH-Beschluss vom 12.04.2016 - VI ZB 7/15, NJW-RR 2016, 816).

    Einen Prozessbevollmächtigten trifft an dem verspäteten Eingang eines fristgebundenen Schriftsatzes kein Verschulden, wenn er mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegerätes und der korrekten Eingabe der Sendenummer alles zur Fristwahrung Erforderliche getan und so rechtszeitig mit der Übermittlung begonnen hat, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss bis 24:00 Uhr gerechnet werden konnte (vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 12.04.2016 - VI ZB 7/15, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2016, 816, m.w.N.; vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2014, 888).

  • BGH, 06.07.2017 - IX ZB 73/16

    Öffentliche Bekanntmachung der Ablehnung einer Insolvenzverfahrenseröffnung:

    Denn es fehlt an einer Feststellung oder gesicherten, gerichtsbekannten Erkenntnis dazu, wie oft Telefaxübertragungen etwa an Leitungsstörungen, Defekten am Sende- und Empfangsgerät, Bedienungsfehlern und ähnlichem scheitern und der Sendebericht gleichwohl einen OK-Vermerk ausdruckt (grundlegend BGH, Urteil vom 7. Dezember 1994 - VIII ZR 153/93, NJW 1995, 665, 666 f; ferner Beschluss vom 21. Juli 2011 - IX ZR 148/10, nv Rn. 3; vom 14. Mai 2013 - III ZR 289/12, NJW 2013, 2514 Rn. 11; vom 12. April 2016 - VI ZB 7/15, NJW-RR 2016, 816 Rn. 7; Laumen in Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, Grundlagen, 3. Aufl., Rn. 479 f; jeweils mwN).
  • BGH, 26.01.2017 - I ZB 43/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Misslingen der Übermittlung eines

    aa) Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, dass die Versäumung einer Frist wegen Verzögerung bei der Übermittlung eines Telefax der Partei dann nicht als Verschulden zugerechnet werden kann, wenn sie oder ihr Prozessbevollmächtigter mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegerätes und der korrekten Eingabe der Sendenummer alles zur Fristwahrung Erforderliche getan hat und so rechtzeitig mit der Übermittlung begonnen wurde, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss bis 24.00 Uhr gerechnet werden konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 8. April 2014 - VI ZB 1/13, VersR 2015, 384 Rn. 8; Beschluss vom 27. November 2014 - III ZB 24/14, FamRZ 2015, 323 Rn. 7; Beschluss vom 12. April 2016 - VI ZB 7/15, FamRZ 2016, 1076 Rn. 9).
  • BVerwG, 14.06.2017 - 2 B 57.16

    Beweiskraft eines "OK-Vermerks" im Fax-Sendebericht; Revisionszulassung;

    Er belegt nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - VI ZB 7/15 - NJW-RR 2016, 816 Rn. 7 m.w.N.).
  • BGH, 19.09.2017 - VI ZB 40/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der

    Das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gebietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren (st. Rspr. vgl. Senatsbeschlüsse vom 12. April 2016 - VI ZB 7/15, VersR 2016, 1073 Rn. 8; vom 5. Juni 2012 - VI ZB 76/11, VersR 2013, 645 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 7. März 2013 - I ZB 67/12, NJW-RR 2013, 1011 Rn. 6 jeweils mwN).
  • OVG Hamburg, 13.01.2020 - 1 Bf 193/19

    Ein Rechtsanwalt trägt das Risiko für die störungsfreie Übertragung eines

    Allerdings kommt es für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes nicht auf den Ausdruck, sondern allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) worden sind (vgl. BGH, Urt. v. 12.4.2016, VI ZB 7/15, NJW-RR 2016, 816, juris Rn. 7; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.8.2018, 4 Bf 59/16.Z, NVwZ-RR 2019, 14 [Ls], juris Rn. 12).

    Er belegt nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.6.2017, 2 B 57.16 u.a., juris Rn. 2; BGH, Beschl. v. 12.4.2016, VI ZB 7/15, NJW-RR 2016, 816, juris Rn. 7; OVG Hamburg, Beschl. v. 20.8.2018, 4 Bf 59/16.Z, NVwZ-RR 2019, 14 [Ls], juris Rn. 13).

    Allerdings verbietet es der verfassungsrechtlich gewährleistete Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip), einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen sie auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen musste (vgl. BGH, Beschl. v. 12.4.2016, VI ZB 7/15, NJW-RR 2016, 816, juris Rn. 8, m.w.N.).

  • BVerfG, 10.05.2023 - 2 BvR 370/22

    Verfassungsbeschwerde nach amtsgerichtlicher Übergehung eines

    Lediglich bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax ist zu beachten, dass mit der Übermittlung so rechtzeitig begonnen wird, dass in der Regel mit einem rechtzeitigen Abschluss des Sendungsvorgangs gerechnet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - VI ZB 7/15 -, juris, Rn. 9).
  • BGH, 16.10.2018 - VI ZB 68/16

    Erläuterung und Vervollständigung von erkennbar unklaren oder

    Das Verfahrensgrundrecht auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes gebietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren (st. Rspr., vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. September 2017 - VI ZB 40/16, NJW-RR 2018, 58 Rn. 6; vom 12. April 2016 - VI ZB 7/15, NJW-RR 2016, 816 Rn. 8; vom 5. Juni 2012 - VI ZB 76/11, NJW-RR 2012, 1206 Rn. 5; BGH, Beschluss vom 7. März 2013 - I ZB 67/12, NJW-RR 2013, 1011 Rn. 6).
  • BGH, 08.05.2018 - VI ZB 5/17

    Schadensersatzanspruch gegen ein Krankenhausträger wegen ärztlicher

    Das Berufungsgericht hat durch seine Entscheidung das Verfahrensgrundrecht der Klägerin auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip) verletzt, welches es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigenden Weise zu erschweren (Senatsbeschlüsse vom 19. September 2017 - VI ZB 40/16, juris Rn. 6, insoweit nicht abgedruckt in MDR 2017, 1380; vom 12. April 2016 - VI ZB 7/15, VersR 2016, 1073 Rn. 8; vom 5. Juni 2012 - VI ZB 76/11, VersR 2013, 645 Rn. 5 und vom 12. Juni 2007 - VI ZB 76/06, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02, BGHZ 151, 221, 227; BVerfGE 41, 323, 326 f.; 41, 332, 334 ff.; 69, 381, 385; BVerfG NJW 1999, 3701, 3702; NJW 2001, 2161, 2162).
  • BSG, 15.03.2018 - B 10 ÜG 30/17 C

    Fristwahrung per Fax bei der Übermittlung von Schriftsätzen im

    Angesichts der üblichen Übertragungsdauer konnte er nicht damit rechnen, dass ein zweieinhalb Minuten vor Fristablauf abgesandter 5-seitiger Schriftsatz rechtzeitig und vollständig beim BSG eingehen würde (vgl BGH Beschluss vom 27.11.2014 - III ZB 24/14 - Juris für die Absendung eines 15-seitigen Schriftsatzes 7 Minuten vor Fristablauf; BGH Beschluss vom 12.4.2016 - VI ZB 7/15 - Juris) .
  • BVerwG, 14.06.2017 - 2 B 56.16

    Beweiskraft eines "OK-Vermerks" im Fax-Sendebericht; Revisionszulassung;

  • OLG Köln, 11.03.2020 - 6 W 115/19

    Telefax von der Autobahnraststätte

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2018 - 2 LA 1106/17

    Sendebericht mit einem "OK-Vermerk" als Beleg des für die Wahrung einer Frist

  • OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 U 129/15

    Herausgabeansprüche des früheren Besitzers gegen den Insolvenzverwalter

  • OVG Hamburg, 20.08.2018 - 4 Bf 59/16

    Zugang eines Rechtsbehelfs beim (Ober-)Verwaltungsgericht per Telefax;

  • BGH, 28.06.2022 - EnVR 16/20

    Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für Betreiber von

  • BGH, 29.06.2017 - V ZB 124/16

    Zuzurechnendes Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten; Hinreichende

  • VGH Bayern, 25.02.2019 - 14 B 17.2493

    Vollstationärer Krankenhausaufenthalt im Privatkrankenhaus

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2022 - 13 A 1753/21

    Antag auf Zulassung der Berufung wegen eines Verfahrensmangels in Form der

  • OLG Saarbrücken, 25.07.2016 - 4 U 130/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Gestufter Schutz gegen Fristversäumung

  • OLG Brandenburg, 21.12.2017 - 5 U 64/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Bedeutung des "OK-Vermerk" auf einem

  • VGH Bayern, 02.06.2022 - 24 B 20.2144

    Vorlagepflicht aussagekräftiger Unterlagen bei geltend gemachtem Beihilfeanspruch

  • BSG, 09.01.2020 - B 8 SO 55/19 B

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung nach dem SGB XII

  • LG Deggendorf, 26.02.2018 - 23 O 344/17

    Insolvenzanfechtung von Lohnsteuerzahlungen; Kenntnis der Finanzverwaltung von

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2018 - 2 LA 1176/17

    Unmöglichkeit des Wiedereinsetzungsantrags vor Ablauf der Jahresfrist infolge

  • KG, 23.07.2019 - 21 U 93/17

    Vergütungsanspruch aus Werkvertrag Planung und Ausführung einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.01.2023 - 4 LA 61/22

    Asylrecht - Wiedereinsetzung in die versäumte Frist des § 78 Abs. 4 Satz 1

  • LG Bochum, 09.02.2017 - 6 O 349/15
  • VG Schleswig, 19.03.2020 - 11 B 188/19

    Ausländerrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

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