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   BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13   

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https://dejure.org/2016,23133
BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13 (https://dejure.org/2016,23133)
BVerfG, Entscheidung vom 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13 (https://dejure.org/2016,23133)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 (https://dejure.org/2016,23133)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, AsylVfG 1992, AufenthG 2004
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch PKH-Versagung bei unzureichender Begründung fehlender Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung - bei gleichzeitigem Beschluss über PKH-Antrag und Eilrechtsschutzbegehren ggf gesonderte Begründung des ...

  • Wolters Kluwer

    Angemessene Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Inhalt und Reichweite des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit; Weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch PKH-Versagung bei unzureichender Begründung fehlender Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung - bei gleichzeitigem Beschluss über PKH-Antrag und Eilrechtsschutzbegehren ggf gesonderte Begründung des ...

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 19 Abs. 4, ZPO § 114 S. 1, VwGO § 166
    Prozesskostenhilfe, vorläufiger Rechtsschutz, Begründungserfordernis, Einzelfall, ex ante, Begründung, Verfassungsbeschwerde, Beschwerdebegründung

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch PKH-Versagung bei unzureichender Begründung fehlender Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung - bei gleichzeitigem Beschluss über PKH-Antrag und Eilrechtsschutzbegehren ggf gesonderte Begründung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe, Hauptsacheentscheidung - und die Begründungsmaßstäbe

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gleicher Rechtschutz für alle und ordentliches PKH-Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1264
 
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Wird zitiert von ... (135)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13
    Das Recht auf effektiven Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit aus Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitet wird, gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 m.w.N.).

    Jedoch überschreiten die Fachgerichte ihren Entscheidungsspielraum, wenn sie die Anforderungen an das Vorliegen einer Erfolgsaussicht überspannen und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz nämlich nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Auslegung und Anwendung des § 114 Satz 1 ZPO - hier in Verbindung mit § 166 VwGO - obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten, die dabei den - verfassungsgebotenen - Zweck der Prozesskostenhilfe zu beachten haben (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfGK 17, 149 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13
    Das Recht auf effektiven Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit aus Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitet wird, gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13
    Die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. dazu auch BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 17.02.2014 - 2 BvR 57/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13
    Schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen dürfen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung in dem dafür vorgesehenen Verfahren zugeführt werden können (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Februar 2014 - 2 BvR 57/13 -, juris, Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2004 - 7 S 2219/04

    Prüfungsmaßstab im Prozesskostenhilfeverfahren - einstweiliger Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13
    Es ist auch von Verfassungs wegen nicht generell ausgeschlossen, dass die Begründung zur Ablehnung von Prozesskostenhilfe lediglich auf die Ausführungen zur Begründetheit des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO Bezug nimmt (vgl. allerdings auch mit Blick auf die einfach-rechtlichen Folgeprobleme kritisch: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. November 2004 - 7 S 2219/04 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3031/08

    Verletzung der Garantie der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    Auszug aus BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13
    Die Auslegung und Anwendung des § 114 Satz 1 ZPO - hier in Verbindung mit § 166 VwGO - obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten, die dabei den - verfassungsgebotenen - Zweck der Prozesskostenhilfe zu beachten haben (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfGK 17, 149 ).
  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    a) Das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ; 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2018 - 2 BvR 1122/18, 2 BvR 1222/18, 2 BvR 1583/18 -, Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2017 - 11 S 2301/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - zum Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung

    Mit Blick auf die geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäbe (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 04.08.2016 - 1 BvR 380/16 -, juris Rn. 11 ff., vom 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13 -, NJW-RR 2016, 1264 und vom 20.06.2016 - 2 BvR 748/13 -, InfAuslR 2016, 274) sind auch hinreichende Erfolgsaussichten im Sinne des Prozesskostenhilferechts gegeben.
  • BVerfG, 14.02.2017 - 1 BvR 2507/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von

    Entscheidungen über Prozesskostenhilfe und den Eilrechtsschutzantrag dürfen in einem Beschluss ergehen und es ist auch nicht generell ausgeschlossen, dass die Begründung zur Ablehnung von Prozesskostenhilfe lediglich auf die Ausführungen zur Begründetheit verweist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, www.bverfg.de, Rn. 13).
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