Rechtsprechung
LG Stuttgart, 29.07.2015 - 13 S 58/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall; Bestimmung der Höhe ersatzfähiger Kraftfahrzeugsachverständigenkosten im Rahmen der Klage aus abgetretenem Recht
- IWW
§ 7 StVG; § 17 StVG; § 249 Abs. 2 S. 1 BGB; § 823 BGB
EStVG, BGB - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kosten eines Sachverständigen als Schadensersatzanspruch eines Geschädigten gegenüber einem Schädiger i.R.e.Verkehrsunfalls; Darlegungslast durch Vorlage der Rechnung des in Anspruch genommenen Sachverständigen
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 249 Abs 2 S 1 BGB, § 287 ZPO
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Höhe der ersatzfähigen Sachverständigenkosten; Darlegungslast; Berücksichtigung der Kosten für das Einstellen des Fahrzeugs in die Restwertbörse und der Fahrtkosten - captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
LG Stuttgart kürzt mit Berufungsurteil vom 29.7.2015 - 13 S 58/14 - die Sachverstänigenkostenrechnung um die Kosten der Restwertbörse.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Es muss nicht der günstigste Sachverständige gesucht werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Erforderlichkeit der Sachverständigenkosten nur indiziert, wenn der Geschädigte sie bezahlt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unfallregulierung - und die Sachverständigenkosten
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Keine Indizwirkung bei unbeglichenen Honorarrechnungen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erstattungsfähigkeit der Kosten von Sachverständigengutachten nach einem Verkehrsunfall
- unfallzeitung.de (Kurzinformation)
LG Stuttgart sieht Indizwirkung nur bei bezahlter Gutachterrechnung nach Unfall
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erstattungsfähigkeit der Kosten von Sachverständigengutachten nach einem Verkehrsunfall
- vogel.de (Kurzinformation)
Gutachterkosten sind zu ersetzen - Kosten für "zweckentsprechende Rechtsverfolgung"
Besprechungen u.ä.
- captain-huk.de (Kurzanmerkung und Volltext)
LG Stuttgart kürzt mit Berufungsurteil vom 29.7.2015 - 13 S 58/14 - die Sachverstänigenkostenrechnung um die Kosten der Restwertbörse.
Verfahrensgang
- AG Schorndorf, 03.04.2014 - 6 C 176/14
- LG Stuttgart, 29.07.2015 - 13 S 58/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2016, 102
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus LG Stuttgart, 29.07.2015 - 13 S 58/14
Wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat, sind grundsätzlich auch die Kosten der Schadensfeststellung Teil des nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zu ersetzenden Schadens, mithin auch die Kosten von Sachverständigengutachten, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind (BGH, Urteil vom 23.12.2007, Az. VI ZR 67/06, 1450; Urteil vom 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13; Urteil vom 22.07.2014, Az. VI ZR 357/13).Er muss - wie auch das Amtsgericht völlig richtig ausführt - nicht zuvor eine Marktforschung nach dem honorargünstigsten Sachverständigen betreiben (BGH a.a.O. sowie im Urteil vom 22.07.2014, Az. VI ZR 357/13).
Der Bundesgerichtshof hat in Abkehr seiner Rechtsprechung vom Urteil vom 11.02.2014 (Az. VI 225/13) im Urteil vom 22.07.2014 (Az. VI ZR 357/13) darauf hingewiesen, dass der Geschädigte seiner ihn im Rahmen des § 249 BGB treffenden Darlegungslast nicht schon allein durch die Vorlage der Rechnung des in Anspruch genommenen Sachverständigen (so noch im Urteil vom 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13), sondern ausschließlich durch Vorlage der von ihm beglichenen Rechnung des mit der Begutachtung seines Fahrzeugs beauftragten Sachverständigen genügt.
Die Kammer teilt insoweit die Einschätzung des Landgerichts Saarbrücken (Urteil vom 29.07.2013, Az. 13 S 41/13), welche auch vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde (Urteil vom 22.07.2014, Az. VI ZR 357/13).
- BGH, 11.02.2014 - VI ZR 225/13
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus LG Stuttgart, 29.07.2015 - 13 S 58/14
Wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat, sind grundsätzlich auch die Kosten der Schadensfeststellung Teil des nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zu ersetzenden Schadens, mithin auch die Kosten von Sachverständigengutachten, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind (BGH, Urteil vom 23.12.2007, Az. VI ZR 67/06, 1450; Urteil vom 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13; Urteil vom 22.07.2014, Az. VI ZR 357/13).Jedoch darf hierbei nicht das Grundanliegen des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB aus den Augen verloren werden, dass nämlich dem Geschädigten bei voller Haftung des Schädigers ein möglichst vollständiger Schadensausgleich zukommen soll (BGH, Urteil vom 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13).
Der Bundesgerichtshof hat in Abkehr seiner Rechtsprechung vom Urteil vom 11.02.2014 (Az. VI 225/13) im Urteil vom 22.07.2014 (Az. VI ZR 357/13) darauf hingewiesen, dass der Geschädigte seiner ihn im Rahmen des § 249 BGB treffenden Darlegungslast nicht schon allein durch die Vorlage der Rechnung des in Anspruch genommenen Sachverständigen (so noch im Urteil vom 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13), sondern ausschließlich durch Vorlage der von ihm beglichenen Rechnung des mit der Begutachtung seines Fahrzeugs beauftragten Sachverständigen genügt.
- LG Saarbrücken, 29.07.2013 - 13 S 41/13
Verzinsungsanspruch: Ersatz des abstrakten Zinsschadens für verauslagte …
Auszug aus LG Stuttgart, 29.07.2015 - 13 S 58/14
Die Kammer teilt insoweit die Einschätzung des Landgerichts Saarbrücken (Urteil vom 29.07.2013, Az. 13 S 41/13), welche auch vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde (Urteil vom 22.07.2014, Az. VI ZR 357/13).Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 19.12.2014, Az. 13 S 41/13, in welchem die Auffassung vertreten wird, das JVEG könne als Schätzgrundlage für die Schätzung nach § 287 ZPO herangezogen werden, steht dem nicht entgegen, nachdem lediglich ein dem Tatrichter eingeräumtes Ermessen anders ausgeübt wird.
- BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06
Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Auszug aus LG Stuttgart, 29.07.2015 - 13 S 58/14
Wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat, sind grundsätzlich auch die Kosten der Schadensfeststellung Teil des nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zu ersetzenden Schadens, mithin auch die Kosten von Sachverständigengutachten, soweit diese zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind (BGH, Urteil vom 23.12.2007, Az. VI ZR 67/06, 1450; Urteil vom 11.02.2014, Az. VI ZR 225/13; Urteil vom 22.07.2014, Az. VI ZR 357/13). - LG Stuttgart, 16.07.2014 - 13 S 54/14
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Bestimmung der Höhe ersatzfähiger …
Auszug aus LG Stuttgart, 29.07.2015 - 13 S 58/14
Diese Auffassung teilt die Kammer uneingeschränkt und hält an ihrer bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 16. Juli 2014, Az. 13 S 54/14) nicht mehr fest.
- AG Dresden, 03.04.2017 - 115 C 341/16
Zum Anspruch auf Ersatz von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall
Darüber hinaus gehört die Nutzung des EDV-Programms nebst Lizenzen zu üblichen Vorhaltekosten eines Sachverständigenbüros, sodass dem Schadensgutachter bereits keine gesonderten Nebenkosten entstanden sein dürften (vgl. Landgericht Stuttgart, Urteil vom 29.07.2015 - 13 S 58/14, zitiert nach juris unter Rn 19). - LG Stuttgart, 14.07.2016 - 5 S 164/15
Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Ermittlung ersatzfähiger Sachverständigenkosten …
c) Kann man - wie vorliegend - nicht auf die Indizwirkung abstellen, besteht der Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Beauftragung des Sachverständigen bestehend aus Grundhonorar und Nebenkosten bei Vorliegen einer Preisvereinbarung dann, wenn und soweit diese nicht deutlich überhöht sind und dies für den Geschädigten erkennbar ist (LG Stuttgart, Urteil vom 29. Juli 2015 - 13 S 58/14, juris, Rn. 10; LG Stuttgart, Urteil vom 2. Dezember 2015 - 4 S 204/14, n.v.; LG Mannheim…, Urteil vom 5. Februar 2016 - 1 S 119/15, juris, Rn. 9; vgl. BGH…, Urteil vom 26. April 2016 - VI ZR 50/15 -, juris, Rn. 12; vgl. BGH…, Urteil vom 22. Juli 2014 - VI ZR 357/13 -, juris, Rn. 15).Auch liegen keine besonderen Umstände, aus welchen die Geschädigte von vorneherein den Schluss hätte ziehen können, dass der Sachverständige im Verhältnis zum konkret entstandenen Unfallschaden ein Honorar verlangt, das die in der Branche üblichen Sätze deutlich übersteigt, vor (vgl. zum Maßstab LG Stuttgart, Urteil vom 29. Juli 2015 - 13 S 58/14 -, Rn. 16, Juris).
- LG Mannheim, 05.02.2016 - 1 S 119/15
Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ermittlung ersatzfähiger …
Damit bildet (ex post gesehen) ausschließlich der in Übereinstimmung mit der Rechnung und der ihr zugrunde liegenden getroffenen Preisvereinbarung vom Geschädigten tatsächlich erbrachte Aufwand bei der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ein Indiz für die Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" (ex ante zu bemessenden) Betrages im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB (BGH…, Urteil vom 22. Juli 2014 - VI ZR 357/13 -, Rn. 16, juris, m. w. N.; LG Stuttgart, Urteil vom 29. Juli 2015 - 13 S 58/14 -, Rn. 8, juris).Auch wenn der - von der Geschädigten nicht beglichenen - Rechnung der Klägerin vom 20.04.2015 eine entsprechende Indizwirkung für die Bestimmung des zur Herstellung "erforderlichen" Betrages im Sinne von § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht zukommt, steht dem Geschädigten ein Anspruch auf Ersatz der Kosten für das Schadensgutachten zu, wenn und soweit diese nicht deutlich überhöht sind und dies für den Geschädigten erkennbar ist (LG Stuttgart, Urteil vom 29. Juli 2015 - 13 S 58/14 -, Rn. 10, juris).
cc) Selbst wenn die Abrechnungspraxis anderer Sachverständiger entsprechend der BVSK-Honorarbefragung 2013 nicht für die Frage einer Überhöhung der Kosten zu Grunde gelegt würde (so LG Stuttgart, Urteil vom 29. Juli 2015 - 13 S 58/14 -, Rn. 11, juris), konnte die Geschädigte eine entsprechende Überhöhung jedenfalls nicht erkennen.
- LG Saarbrücken, 08.04.2022 - 13 S 103/21
Der allgemeine Aufwand für die Beschaffung von Desinfektionsmaterial aus Anlass …
Mit Recht ist das Erstgericht davon ausgegangen, dass die Beauftragung eines weiter entfernten Sachverständigen einen Verstoß gegen die dem Geschädigten gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB obliegende Schadenminderungspflicht darstellen kann (vgl. LG Stuttgart, NJW-RR 2016, 102;… Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 249 BGB (Stand: 31.01.2022), Rn. 252). - LG Köln, 28.02.2018 - 9 S 100/16
Schadensersatzanspruch des Geschädigten eines Verkehrsunfalls auf Erstattung des …
Kann man nicht auf die Indizwirkung abstellen, besteht der Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Beauftragung des Sachverständigen bestehend aus Grundhonorar und Nebenkosten bei Vorliegen einer Preisvereinbarung dann, wenn und soweit diese nicht deutlich überhöht sind und dies für den Geschädigten erkennbar ist (…LG Stuttgart, Urteil v. 14.07.2016 - 5 S 164/15, zit. nach juris, Rz. 20; LG Stuttgart, Urteil v. 29.07.2015 - 13 S 58/14, zit. nach juris, Rz. 10;… LG Mannheim, Urteil v. 05.02.2016 - 1 S 119/15, zit. nach juris, Rz. 9;… vgl. BGH, Urteil v. 26.04.2016 - VI ZR 50/15, zit. nach juris, Rz. 12;… vgl. BGH, Urteil v. 22.07.2014 - VI ZR 357/13, zit. nach juris, Rz. 15;… BGH, Urteil v. 26.04.2016 - VI ZR 50/15, zit. nach juris, Rz. 13;… BGH, Urteil v. 24.10.2017 - VI ZR 61/17, zit. nach juris, Rz. 17). - LG Stuttgart, 28.07.2016 - 5 S 333/15
Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten; …
Kann man - wie vorliegend - nicht auf die Indizwirkung abstellen, besteht der Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Beauftragung des Sachverständigen bestehend aus Grundhonorar und Nebenkosten bei Vorliegen einer Preisvereinbarung dann, wenn und soweit diese nicht deutlich überhöht sind und dies für den Geschädigten erkennbar ist (LG Stuttgart, Urteil vom 29. Juli 2015 - 13 S 58/14, juris, Rn. 10; LG Stuttgart, Urteil vom 2. Dezember 2015 - 4 S 204/14, n.v.; LG Mannheim…, Urteil vom 5. Februar 2016 - 1 S 119/15, juris, Rn. 9; vgl. BGH…, Urteil vom 26. April 2016 - VI ZR 50/15 -, juris, Rn. 12; vgl. BGH…, Urteil vom 22. Juli 2014 - VI ZR 357/13 -, juris, Rn. 15).Auch liegen keine besonderen Umstände vor, aus welchen die Geschädigte von vorneherein den Schluss hätte ziehen können, dass der Sachverständige im Verhältnis zum konkret entstandenen Unfallschaden ein Honorar verlangt, das die in der Branche üblichen Sätze deutlich übersteigt (vgl. zum Maßstab LG Stuttgart, Urteil vom 29. Juli 2015 - 13 S 58/14 -, Rn. 16, Juris).
- LG Köln, 26.10.2016 - 9 S 107/16 Kann man nicht auf die Indizwirkung abstellen, besteht der Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Beauftragung des Sachverständigen bestehend aus Grundhonorar und Nebenkosten bei Vorliegen einer Preisvereinbarung dann, wenn und soweit diese nicht deutlich überhöht sind und dies für den Geschädigten erkennbar ist (…LG Stuttgart, Urteil v. 14.07.2016 - 5 S 164/15, zit. nach juris, Rz. 20; LG Stuttgart, Urteil v. 29.07.2015 - 13 S 58/14, zit. nach juris, Rz. 10;… LG Mannheim, Urteil v. 05.02.2016 - 1 S 119/15, zit. nach juris, Rz. 9;… vgl. BGH, Urteil v. 26.04.2016 - VI ZR 50/15, zit. nach juris, Rz. 12;… vgl. BGH, Urteil v. 22.07.2014 - VI ZR 357/13, zit. nach juris, Rz. 15).
- LG Saarbrücken, 19.01.2018 - 13 S 122/17
Zur Bemessung des Schmerzensgeldes und des Haushaltsführungsschadens bei …
Es genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Einhalt gebietet (BGH, st. Rspr.; vgl. Beschluss vom 14. Januar 2014 - VI ZR 340/13, VersR 2014, 632; Urteil vom 28. Januar 2003 - VI ZR 139/03, NJW 2003, 1116 mwN.; Kammerurteile vom 17. Oktober 2014 - 13 S 58/14 - und vom 4. Januar 2008 - 13A S 31/07).Zwar hat die Kammer bislang in ständiger Rechtsprechung bei leichteren HWS-Verletzungen ein Schmerzensgeld von regelmäßig 250,- ? pro Woche zugrunde gelegt (vgl. Urteile vom 7. Juni 2013 - 13 S 31/13, ZfS 2014, 138 und vom 17. Oktober 2014 - 13 S 58/14; Hinweisbeschluss vom 10.07.2015 - 13 S 61/15).
- LG Stuttgart, 03.12.2019 - 9 O 130/19 Gerade die Begleichung der Rechnung des Sachverständigen ist ein wesentliches Indiz moment, da der Geschädigte damit bestätigt, dass die entsprechende Preisvereinbarung getrof fen wurde und die für ihn nicht vorhersehbaren Kosten nicht einfach auf den Schädiger abgewälzt werden sollen (vgl. BGH…, Urteil vom 26.4.2016 - VI ZR 50/15, NJW 2016, 3092, Rn. 12; LG Stutt gart, Urteil vom 29.07.2015 - 13 S 58/14).
- LG Köln, 26.10.2016 - 9 S 100/16 Kann man nicht auf die Indizwirkung abstellen, besteht der Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Beauftragung des Sachverständigen bestehend aus Grundhonorar und Nebenkosten bei Vorliegen einer Preisvereinbarung dann, wenn und soweit diese nicht deutlich überhöht sind und dies für den Geschädigten erkennbar ist (…LG Stuttgart, Urteil v. 14.07.2016 - 5 S 164/15, zit. nach juris, Rz. 20; LG Stuttgart, Urteil v. 29.07.2015 - 13 S 58/14, zit. nach juris, Rz. 10;… LG Mannheim, Urteil v. 05.02.2016 - 1 S 119/15, zit. nach juris, Rz. 9;… vgl. BGH, Urteil v. 26.04.2016 - VI ZR 50/15, zit. nach juris, Rz. 12;… vgl. BGH, Urteil v. 22.07.2014 - VI ZR 357/13, zit. nach juris, Rz. 15).
- LG Wuppertal, 26.04.2016 - 16 S 81/15
Erstattung der Kosten für ein im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall …
- AG Stuttgart, 30.11.2021 - 46 C 2819/21
Berücksichtigung der Rabattierung eines Neufahrzeugs beim Wiederbeschaffungswert
- LG Köln, 26.10.2016 - 9 S 103/16
- LG Köln, 26.10.2016 - 9 S 106/16
- AG Mönchengladbach, 02.11.2016 - 11 C 333/16
Ersatz der Kosten des eingeholten Sachverständigengutachtens aufgrund eines …
- AG Münster, 15.05.2018 - 6 C 197/18
Sachverständigenkosten, Fahrtkosten, EDV-Kosten
- LG Wuppertal, 26.04.2016 - 16 S 82/15
Erstattung der Kosten für ein im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall …
- AG Hannover, 16.12.2016 - 510 C 4284/16
Verkehrsunfall - formularmäßige Honorarklausel in Gutachtenauftrag
- AG Freiberg, 24.04.2018 - 5 C 39/18
- AG Bad Liebenwerda, 03.02.2017 - 12 C 359/16
- AG Neu-Ulm, 02.10.2015 - 8 C 1014/15
Unfallregulierung, Sachverständigenhonorar
- AG Zweibrücken, 05.07.2017 - 1 C 82/17
- AG Köln, 05.09.2016 - 263 C 100/16
- AG Böblingen, 28.07.2016 - 3 C 789/16
- AG Gelsenkirchen, 01.10.2015 - 423 C 81/15