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   BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17   

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BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17 (https://dejure.org/2017,33001)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2017 - X ARZ 204/17 (https://dejure.org/2017,33001)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2017 - X ARZ 204/17 (https://dejure.org/2017,33001)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 ZPO, § 36 Abs 3 S 1 ZPO, § 11 AnfG
    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Vorlage an den Bundesgerichtshof bei Abweichung von der Rechtsprechung eines anderen Senats desselben Oberlandesgerichts; ausschließlicher dinglicher Gerichtsstand für Klagen auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück nach ...

  • IWW

    § 24 ZPO, § ... 36 Abs. 3 ZPO, § 36 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 36 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 36 Abs. 2 ZPO, § 36 ZPO, § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, § 281 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO, § 281 ZPO, § 24 Abs. 1 ZPO, § 11 AnfG, §§ 3 ff. AnfG

  • Wolters Kluwer

    Vorlage einer Sache gegenüber dem Bundesgerichtshof (BGH) durch das Oberlandesgericht (OLG) bei Bestimmung des zuständigen Gerichts; Abweichung von der Rechtsprechung eines anderen Senats desselben OLG; Eröffnung des ausschließlichen dinglichen Gerichtsstands; ...

  • rewis.io

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Vorlage an den Bundesgerichtshof bei Abweichung von der Rechtsprechung eines anderen Senats desselben Oberlandesgerichts; ausschließlicher dinglicher Gerichtsstand für Klagen auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück nach ...

  • schiedsgericht.expert

    Schiedsverfahren: BGH-Vorlage bei Abweichenden Meinungen eines OLG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 3 S. 1; ZPO § 24
    Vorlage einer Sache gegenüber dem Bundesgerichtshof (BGH) durch das Oberlandesgericht (OLG) bei Bestimmung des zuständigen Gerichts; Abweichung von der Rechtsprechung eines anderen Senats desselben OLG; Eröffnung des ausschließlichen dinglichen Gerichtsstands; ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 24 ; ZPO § 36 Abs. 3 S. 1; ZPO § 281
    Vorlage einer Sache gegenüber dem Bundesgerichtshof (BGH) durch das Oberlandesgericht (OLG) bei Bestimmung des zuständigen Gerichts; Abweichung von der Rechtsprechung eines anderen Senats desselben OLG; Eröffnung des ausschließlichen dinglichen Gerichtsstands; ...

  • datenbank.nwb.de

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Vorlage an den Bundesgerichtshof bei Abweichung von der Rechtsprechung eines anderen Senats desselben Oberlandesgerichts; ausschließlicher dinglicher Gerichtsstand für Klagen auf Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück nach ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Wann ist die Sache dem BGH vorzulegen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    BGH-Vorlage zur Bestimmung des zuständigen Gerichts auch bei Abweichung von der Rechtsprechung eines anderen Senats desselben OLG

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vorlage nach § 36 Abs. 3 ZPO bei Abweichen von Rechtsprechung eines anderen Spruchkörpers desselben Gerichts

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Divergenz innerhalb eines Oberlandesgerichts

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gerichtsstand für eine Klage nach dem Anfechtungsgesetz; Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1213
  • ZIP 2017, 71
  • MDR 2017, 1383
  • FamRZ 2017, 1851
  • WM 2017, 1873
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.08.2014 - X ARZ 275/14

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses: Gewährung rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
    (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14, MDR 2015, 2015 Rn. 2 mwN).

    Eine solche Zuständigkeitsleugnung genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (BGH, Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14, Rn. 3; Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764, 764 f. mwN).

    Der Bundesgerichtshof hat bislang nicht abschließend entschieden, inwieweit ein Verweisungsbeschluss einer Begründung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14 Rn. 9; Beschluss vom 23. März 1988 - IVb ARZ 8/88, FamRZ 1988, 943).

  • OLG Hamm, 28.03.2002 - 27 W 7/02

    Anfechtungsrechtlicher Rückgewähranspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung in

    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
    Es sieht sich an der Bestimmung des seiner Ansicht nach örtlich zuständigen Landgerichts Essen durch die Entscheidung eines anderen Senats des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 28. März 2002 - 27 W 7/02; NZI 2002, 575) gehindert.

    Nach der Gegenauffassung soll eine Klage im Gerichtsstand des § 24 Abs. 1 ZPO jedenfalls bei Anfechtungsklagen in Bezug auf Grundstücke erforderlich sein, um Eintragungen im Grundbuch zu erleichtern (OLG Hamm, NZI 2002, 575, 576).

    Die Anwendung von § 24 Abs. 1 ZPO soll darüber hinaus geboten sein, damit der Kläger Vermögensverschiebungen ins Ausland besser begegnen kann (OLG Hamm, NZI 2002, 575, 576).

  • BGH, 09.07.2002 - X ARZ 110/02

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
    Als in diesem Sinne willkürlich erweist sich ein Verweisungsbeschluss dann, wenn er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und unverständlich erscheint und deshalb offensichtlich unhaltbar ist (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498, 1498 f.; BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 mwN in Rn. 9).

    Es bedarf vielmehr zusätzlicher Umstände, die die getroffene Entscheidung als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498 f.).

  • OLG Celle, 17.01.2008 - 13 U 56/07

    Ausschließlich dinglicher Gerichtsstand im Falle einer auf Duldung der

    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
    Dass der Eigentümer mit der Klage verpflichtet werden soll, den Vollstreckungszugriff auf die Sache hinzunehmen, reicht für die Anwendung von § 24 Abs. 1 ZPO nicht aus (OLG Celle, Urteil vom 11. Juli 1986 - 8 U 202/85, MDR 1986, 1031; Urteil vom 17. Januar 2008 - 13 U 56/07, juris Rn. 13; BayObLG, Beschluss vom 25. Juli 2003 - 1Z AR 71/03, juris Rn. 12; Toussaint in BeckOK ZPO, § 24 Rn. 8.1; Patzina in MünchKomm ZPO, 5. Aufl., § 24 Rn. 8; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 24 Rn. 9; Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 24 Rn. 9).

    Dies vermag ebenfalls nicht zu überzeugen, weil für eine Anfechtungsklage in der Regel auch dann ein anderer Gerichtsstand zur Verfügung steht, wenn der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht im Inland hat (OLG Celle, Urteil vom 17. Januar 2008 - 13 U 56/07, juris Rn. 14 f.).

  • BGH, 23.03.1988 - IVb ARZ 8/88

    Prozeßökonomie - Zuständigkeit - Vermeidung der Verzögerung - Verweisungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
    Der Bundesgerichtshof hat bislang nicht abschließend entschieden, inwieweit ein Verweisungsbeschluss einer Begründung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14 Rn. 9; Beschluss vom 23. März 1988 - IVb ARZ 8/88, FamRZ 1988, 943).
  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
    Als in diesem Sinne willkürlich erweist sich ein Verweisungsbeschluss dann, wenn er bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und unverständlich erscheint und deshalb offensichtlich unhaltbar ist (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2002 - X ARZ 110/02, NJW-RR 2002, 1498, 1498 f.; BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 mwN in Rn. 9).
  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht:

    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
    Eine solche Zuständigkeitsleugnung genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (BGH, Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14, Rn. 3; Beschluss vom 19. Februar 2013 - X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764, 764 f. mwN).
  • OLG Celle, 11.07.1986 - 8 U 202/85
    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
    Dass der Eigentümer mit der Klage verpflichtet werden soll, den Vollstreckungszugriff auf die Sache hinzunehmen, reicht für die Anwendung von § 24 Abs. 1 ZPO nicht aus (OLG Celle, Urteil vom 11. Juli 1986 - 8 U 202/85, MDR 1986, 1031; Urteil vom 17. Januar 2008 - 13 U 56/07, juris Rn. 13; BayObLG, Beschluss vom 25. Juli 2003 - 1Z AR 71/03, juris Rn. 12; Toussaint in BeckOK ZPO, § 24 Rn. 8.1; Patzina in MünchKomm ZPO, 5. Aufl., § 24 Rn. 8; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 24 Rn. 9; Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 24 Rn. 9).
  • OLG Schleswig, 10.03.2000 - 2 W 22/00

    Voraussetzungen der gerichtlichen Zuständigkeitsbestimmung

    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
    Diese Zwecksetzung gebietet es entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Gegenauffassung (OLG Schleswig, Beschluss vom 10. März 2000 - 2 W 22/00, BB 2000, 1321), die Entscheidung einer in der Rechtsprechung umstrittenen Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof in allen Konstellationen zu ermöglichen, in denen dies nach § 36 ZPO a.F. möglich war.
  • BayObLG, 25.07.2003 - 1Z AR 71/03

    Dinglicher Gerichtsstand für eine Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung -

    Auszug aus BGH, 15.08.2017 - X ARZ 204/17
    Dass der Eigentümer mit der Klage verpflichtet werden soll, den Vollstreckungszugriff auf die Sache hinzunehmen, reicht für die Anwendung von § 24 Abs. 1 ZPO nicht aus (OLG Celle, Urteil vom 11. Juli 1986 - 8 U 202/85, MDR 1986, 1031; Urteil vom 17. Januar 2008 - 13 U 56/07, juris Rn. 13; BayObLG, Beschluss vom 25. Juli 2003 - 1Z AR 71/03, juris Rn. 12; Toussaint in BeckOK ZPO, § 24 Rn. 8.1; Patzina in MünchKomm ZPO, 5. Aufl., § 24 Rn. 8; Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 14. Aufl., § 24 Rn. 9; Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 24 Rn. 9).
  • BGH, 06.06.2018 - X ARZ 303/18

    Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Verkäufer und Hersteller eines Fahrzeugs als

    Nicht erforderlich ist demgegenüber, dass der Bundesgerichtshof die Frage ebenfalls als entscheidungserheblich ansieht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2017 - X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 6).
  • BayObLG, 10.07.2023 - 101 AR 148/23

    Streitwert eines Unterlassungsanspruchs wegen unberechtigtem Parken

    Die in dieser Weise jeweils ausdrücklich ausgesprochene verbindliche Leugnung der eigenen sachlichen Zuständigkeit erfüllt mithin alle Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12 m. w. N.; Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 35).

    Dies ist im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu beachten (BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; BayObLG, Beschluss vom 15. Dezember 2022, 102 AR 84/22, juris Rn. 26; Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 38).

    Die Bindungswirkung entfällt allerdings dann, wenn der Verweisungsbeschluss schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er unter Versagung des rechtlichen Gehörs zustande gekommen oder nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen worden ist oder weil er als objektiv willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr., vgl. BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 16 f.; jeweils m. w. N.).

    Als objektiv willkürlich ist der Verweisungsbeschluss zu werten, wenn sich die Entscheidung bei der Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie bei objektiver Würdigung, auf die allein abzustellen ist, jeder Rechtsgrundlage entbehrt und daher offensichtlich unhaltbar ist (st. Rspr., vgl. BVerfGE 29, 45 [49, juris Rn. 18]; BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; zum Ganzen auch: Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 17).

  • BayObLG, 05.03.2024 - 101 AR 246/23

    Verweisungsbeschluß, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Gewährung von

    Die jeweils beiden Parteien mitgeteilte und ausdrücklich ausgesprochene Leugnung der eigenen Zuständigkeit erfüllt das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12; Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 35, jeweils m. w. N.).

    Dass die Klage auf Übertragung des Eigentums oder auf Einräumung einer dinglichen Belastung gerichtet ist, reicht hingegen nicht aus (BGH, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 21).

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss allerdings dann keine Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.; vgl. BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; BayObLG, Beschl. v. 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).

    Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt allerdings nicht schlechthin, wenn der Beschluss nicht mit einer Begründung versehen ist (BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 19, 28).

  • BayObLG, 26.10.2021 - 101 AR 148/21

    Gerichtsstandsvereinbarung mit salvatorischer Klausel in Allgemeinen

    Die jeweils ausdrücklich ausgesprochene Leugnung der eigenen Zuständigkeit erfüllt mithin das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12; Beschluss vom 19. Februar 2013, X ARZ 507/12, NJW-RR 2013, 764 Rn. 5; Beschluss vom 10. Dezember 1987, I ARZ 809/87, BGHZ 102, 338 [juris Rn. 6]; Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 35).

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss allerdings dann keine Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.; BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; Beschluss vom 10. September 2002, X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634 [juris Rn. 13 f.]; Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 16).

  • BGH, 26.07.2022 - X ARZ 3/22

    Gerichtsstandbestimmung bei negativem Kompetenzkonflikt zwischen Spruchkörpern

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht es für die Zulässigkeit einer Vorlage nach § 36 Abs. 3 Satz 1 ZPO aus, wenn die Rechtsfrage, die zur Vorlage führt, nach Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts entscheidungserheblich ist und dies in den Gründen des Vorlagebeschlusses nachvollziehbar dargelegt wird (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2018 - X ARZ 303/18, NJW 2018, 2200 Rn. 7; Beschluss vom 15. August 2017 - X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 6; Beschluss vom 26. August 2014 - X ARZ 275/14, MDR 2015, 51 Rn. 2).

    Die Bindungswirkung entfällt nur dann, wenn der Verweisungsbeschluss schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa deshalb, weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (BGH, Beschluss vom 15. August 2017 - X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15).

  • BayObLG, 31.07.2023 - 102 AR 128/23

    Willkürlicher Verweisungsbeschluss bei Verneinung der örtlichen Zuständigkeit

    Die jeweilige Leugnung der eigenen Zuständigkeit erfüllt mithin alle Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12 m. w. N.; Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 35).

    Dies ist im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu beachten (BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; BayObLG, Beschluss vom 15. Dezember 2022, 102 AR 84/22, juris Rn. 26; Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 38).

    Die Bindungswirkung entfällt allerdings dann, wenn der Verweisungsbeschluss schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.; vgl. BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 16 f.; jeweils m. w. N.).

  • BayObLG, 06.07.2023 - 102 AR 135/23

    Zuständigkeitsbestimmung bei Vollstreckungsabwehrantrag gegen Unterhaltstitel

    Die jeweils ausdrücklich ausgesprochene Leugnung der eigenen Zuständigkeit erfüllt mithin alle Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12 m. w. N.; Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 35).

    Bei der Entscheidung sind die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen und eingetretene verfahrensrechtliche Bindungswirkungen zu beachten (BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; BayObLG, Beschluss vom 15. Dezember 2022, 102 AR 84/22, juris Rn. 26; Schultzky in Zöller, ZPO, § 36 Rn. 38).

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss allerdings dann keine Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.; vgl. BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; Beschluss vom 10. September 2002, X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634 [juris Rn. 13 f.]; Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 16).

  • BayObLG, 04.08.2023 - 102 AR 151/23

    Bindungswirkung einer Verweisung; Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts in

    Die jeweils ausdrücklich ausgesprochene und den Parteien bekannt gegebene Leugnung der eigenen Zuständigkeit erfüllt damit alle Voraussetzungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH, Beschl. v. 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12 m. w. N.; Schultzky in Zöller, ZPO , § 36 Rn. 34 ff. m. w. N.).

    Dabei sind nicht nur die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen, sondern auch verfahrensrechtliche Bindungswirkungen zu beachten (BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; BayObLG, Beschl. v. 7. Juni 2023, 101 AR 126/23 e, juris Rn. 28; Beschl. v. 15. Dezember 2022, 102 AR 84/22, juris Rn. 26 m. w. N.).

    Dies ist im Verfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu beachten (BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; BayObLG, Beschl. v. 15. Dezember 2022, 102 AR 84/22, juris Rn. 26; Schultzky in Zöller, ZPO , § 36 Rn. 38).

    Die Bindungswirkung entfällt allerdings dann, wenn der Verweisungsbeschluss schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.; vgl. BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; Greger in Zöller, ZPO , § 281 Rn. 16 f.; jeweils m. w. N.).

  • BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23

    Bindungswirkung einer Gerichtsstandswahl

    Die jeweils beiden Parteien mitgeteilte und ausdrücklich ausgesprochene Leugnung der eigenen Zuständigkeit erfüllt das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12; BayObLG, Beschluss vom 12. September 2022, 101 AR 82/22, juris Rn. 25; Beschl. v. 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 13).

    Nach ständiger Rechtsprechung kommt einem Verweisungsbeschluss allerdings dann keine Bindungswirkung zu, wenn dieser schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen angesehen werden kann, etwa weil er auf der Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.; vgl. BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; BayObLG, Beschluss vom 26. Juli 2022, 102 AR 65/22, juris Rn. 18).

    Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt allerdings nicht schlechthin, wenn der Beschluss nicht mit einer Begründung versehen ist (BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 19, 28).

  • BayObLG, 24.06.2021 - 101 AR 64/21

    Ausnahmsweise fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Eine solche Zuständigkeitsleugnung genügt den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2017, X ARZ 204/17, NJW-RR 2017, 1213 Rn. 12 m. w. N.; Schultzky in Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 36 Rn. 34 f. m. w. N.).

    Die Bindungswirkung entfällt allerdings dann, wenn der Verweisungsbeschluss schlechterdings nicht als im Rahmen des § 281 ZPO ergangen anzusehen ist, etwa weil er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht, nicht durch den gesetzlichen Richter erlassen wurde oder jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und deshalb als objektiv willkürlich betrachtet werden muss (st. Rspr.; vgl. BGH NJW-RR 2017, 1213 Rn. 15; Beschluss vom 9. Juni 2015, X ARZ 115/15, NJW-RR 2015, 1016 Rn. 9; Foerste in Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl. 2021, § 281 Rn. 17; Bacher in BeckOK ZPO, 40. Ed. 1. März 2021, § 281 Rn. 32.4; Greger in Zöller, ZPO, § 281 Rn. 16 f.).

  • BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 18/20

    Gerichtsstand des Erfüllungsortes gilt auch für Anspruch auf Erstattung der

  • BayObLG, 18.11.2021 - 102 AR 151/21

    Zuständigkeitsbestimmung in Abgasfällen

  • BayObLG, 31.08.2023 - 102 AR 167/23

    Kein Zuständigkeitswechsel bei Klageerhebung vor zuständigem Gericht infolge

  • BayObLG, 15.09.2020 - 101 AR 101/20

    Willkürliche Verweisung bei Nichtbeachtung internationaler Zuständigkeitsregeln

  • BayObLG, 20.07.2023 - 101 AR 150/23e

    Prozessrecht

  • BayObLG, 07.06.2023 - 101 AR 126/23e

    Reichweite der Gerichtsstandsvereinbarung in einem Vertrag zugunsten Dritter

  • BayObLG, 14.02.2022 - 102 AR 190/21

    Sachliche Zuständigkeit nach Streitwertreduzierung

  • BayObLG, 06.04.2023 - 102 AR 52/22

    Zur örtlichen Zuständigkeit bei Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach

  • BayObLG, 26.07.2022 - 102 AR 65/22

    Bindender Verweisungsbeschluss

  • BayObLG, 20.08.2021 - 102 AR 121/21

    Örtlichen Zuständigkeit in Diesel-Abgasskandal-Fällen

  • BayObLG, 12.09.2022 - 101 AR 82/22

    Zum Zustandekommen einer Gerichtsstandsvereinbarung in einem Bauvertrag (hier

  • BayObLG, 30.08.2023 - 102 AR 33/23

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Bindungswirkung der Wahl des örtlich

  • BayObLG, 23.09.2021 - 102 AR 15/21

    Willkürliche Verweisung nach Teilerledigungserklärung in der Anspruchsbegründung

  • BayObLG, 09.01.2020 - 1 AR 137/19

    Kein Vorliegen eine willkürlichen Verweisungsbeschlusses bei Streit über

  • BayObLG, 15.12.2022 - 102 AR 84/22

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Amtsgericht und Landgericht

  • BayObLG, 17.10.2022 - 101 AR 80/22

    Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses

  • BayObLG, 20.04.2023 - 101 AR 15/23

    Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses mangels Sachverhaltsauflärung

  • BayObLG, 16.02.2023 - 101 AR 3/23

    Rügelose Einlassung im Anwendungsbereich des Art. 24 LugÜ

  • BayObLG, 11.11.2021 - 101 AR 145/21

    Streit über örtliche Zuständigkeit im Kindesunterhaltsverfahren bei ausländischem

  • BayObLG, 28.10.2020 - 101 AR 114/20

    Verweisungsbeschluss wegen sachlicher Unzuständigkeit - offenkundig aktenwidrige

  • BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 144/19

    Örtliche Zuständigkeit für die Klage einer Publikums GmbH & Co. KG gegen einen

  • BayObLG, 11.01.2024 - 101 AR 222/23

    Verweisungsbeschluß, Streitwerterhöhung, Streitwertfestsetzung,

  • BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 23/19

    Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • BayObLG, 07.06.2023 - 102 AR 119/23

    Internationale und örtliche Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Klage

  • BayObLG, 21.12.2022 - 102 AR 136/22

    Objektiv willkürlicher Verweisungsbeschluss

  • BayObLG, 02.09.2020 - 1 AR 76/20

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

  • BayObLG, 14.06.2023 - 102 AR 21/23

    Abgrenzung einer wohnungseigentumsrechtlichen von einer Nachbarschaftstreitigkeit

  • BayObLG, 06.02.2023 - 101 AR 141/22

    Italien, Unanfechtbarkeit, Mitgliedstaat, Fahrzeug, Frist, Verweisungsantrag,

  • BayObLG, 15.09.2020 - 1 AR 88/20

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses an falsches Gericht

  • BayObLG, 11.01.2024 - 102 AR 221/23

    Verweisungsbeschluß, Streitwerterhöhung, Streitwertfestsetzung,

  • BayObLG, 12.09.2019 - 1 AR 93/19

    Voraussetzungen für Zuständigkeitsbestimmung

  • BayObLG, 05.03.2020 - 1 AR 152/19

    Voraussetzungen der Verweisung wegen der örtlichen Unzuständigkeit

  • BayObLG, 19.05.2020 - 1 AR 28/20

    Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses mangels Zustellung an den

  • BayObLG, 08.04.2020 - 1 AR 23/20

    Willkürliche Verweisung bei gegebener Teilzuständigkeit

  • BayObLG, 19.12.2019 - 1 AR 139/19

    Willkürliche Verweisung durch das Insolvenzgericht

  • OLG Rostock, 28.09.2021 - 1 UH 9/21

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts für eine Schadensersatzklage im

  • BayObLG, 06.08.2020 - 1 AR 68/20

    Keine Gerichtsstandsbestimmung ohne Bekanntgabe der widersprüchlicher Beschlüsse

  • BayObLG, 09.02.2022 - 101 AR 173/21

    Unanfechtbare und bindende Wirkung von Verweisungsbeschlüssen - Örtliche

  • BayObLG, 02.12.2021 - 101 AR 163/21

    Keine Bestimmung des zuständigen Gerichts, solange lediglich ein Gericht seine

  • BayObLG, 10.02.2021 - 101 AR 154/20

    Umfang der Bindungswirkung des § 35 ZPO bei nachträglicher objektiver

  • BayObLG, 29.11.2022 - 101 AR 75/22

    Sachliche Zuständigkeit für Räumungsklage bei Zwischenvermietung zur Erfüllung

  • OLG Hamm, 16.08.2019 - 32 SA 50/19

    Gerichtsstandbestimmung; rechtliches Gehör; Verweisung; unverbindlich

  • BayObLG, 12.09.2019 - 1 AR 74/19

    Gerichtsstandsbestimmung für Schadensersatzansprüche wegen

  • BayObLG, 25.06.2020 - 1 AR 57/20

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts im Dieselabgasskandal

  • BayObLG, 01.08.2019 - 1 AR 44/19

    Bindender Verweisungsbeschluss bei fehlender willkürlicher Annahme der

  • BayObLG, 10.06.2020 - 1 AR 41/20

    Zuständigkeit für die Zwangsmittelfestsetzung bei Nichtabgabe der

  • BayObLG, 15.05.2019 - 1 AR 32/19

    Bindende Verweisung trotz übersehener Zuständigkeit

  • BayObLG, 20.03.2019 - 1 AR 26/19

    Keine Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei offensichtlicher eigener

  • OLG Stuttgart, 25.01.2019 - 15 AR 2/19

    Zuständigkeitsbestimmung in einer Familienstreitsache

  • BayObLG, 27.01.2020 - 1 AR 146/19

    Keine Bindung eines Verweisungsbeschlusses in einem Insolvenzantragsverfahren

  • BayObLG, 30.04.2019 - 1 AR 16/19

    Verweisungsbeschluss nicht willkürlich

  • OLG Stuttgart, 30.01.2019 - 15 AR 2/19

    Verweisungsbeschluss bei grenzübergreifendem Verfahrenskostenhilfeverfahren

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