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   OLG München, 03.07.2017 - 21 U 4818/16   

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OLG München, 03.07.2017 - 21 U 4818/16 (https://dejure.org/2017,28316)
OLG München, Entscheidung vom 03.07.2017 - 21 U 4818/16 (https://dejure.org/2017,28316)
OLG München, Entscheidung vom 03. Juli 2017 - 21 U 4818/16 (https://dejure.org/2017,28316)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 123, § 323, § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, § 437 Nr. 2, § 440
    Kein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises bei einem vom "Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeug

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 123 Abs. 2, § 323 Abs. 5 S. 2, § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

  • verkehrslexikon.de

    Keine Konzernzurechnung beim freien Händler eines vom Abgasskandal betroffenen Kfz

  • verkehrslexikon.de

    Keine Konzernzurechnung beim freien Händler eines vom Abgasskandal betroffenen Kfz

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arglistanfechtung des Kaufs eines vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs von einem unabhängigen Gebrauchtwagenhändler; Gewährleistungsansprüche des Käufers

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises bei einem vom "Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeug

  • ra.de
  • rewis.io

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arglistanfechtung des Kaufs eines vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs von einem unabhängigen Gebrauchtwagenhändler; Gewährleistungsansprüche des Käufers

  • rechtsportal.de

    Arglistanfechtung des Kaufs eines vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs von einem unabhängigen Gebrauchtwagenhändler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Arglistanfechtung des Kaufs eines vom Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs von einem unabhängigen Gebrauchtwagenhändler

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgassskandal ("Dieselgate") nimmt Fahrt auf

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Verbraucherkanzlei ruft zur Klageflut auf - Zwei Vergleiche dienen als - schwache - Argumentationshilfe

  • vogel.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Klage auf Rückabwicklung in der Abgas-Affäre abgewiesen - Nachbesserungsverlangen erforderlich

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Loslösung vom Kaufvertrag über ein vom "Abgasskandal" betroffenes Kraftfahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1238
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.06.2016 - 4 O 441/16
    Auszug aus OLG München, 03.07.2017 - 21 U 4818/16
    Eine Zurechnung einer etwaige arglistige Täuschung des Herstellers im Verhältnis zu der Beklagten als unabhängige Händlerin, die - wie vorliegend - einen von ihr erworbenen Gebrauchtwagen an einen Kunden verkauft hat, kommt damit nicht in Betracht (so z.B. LG Bamberg, Urteil vom 22.07.2016, Az. 11 O 62/16; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.06.2016, Az. 4 O 441/16; vgl. auch die von Beklagtenseite vorgelegten Beschlüsse des OLG Hamm vom 18.05.2017, Az. 2 U 39/17, OLG Karlsruhe vom 18.05.2017, Az. 19 U 5/17, Brandenburgisches OLG vom 31.01.2016, Az. 2 U 39/16 sowie die Verfügung des Vorsitzenden des OLG Naumburg vom 01.12.2016, Az. 5 U 129/16).
  • OLG Hamm, 18.05.2017 - 2 U 39/17

    Arglistanfechtung eines Kaufvertrages wegen Manipulation der Software zur

    Auszug aus OLG München, 03.07.2017 - 21 U 4818/16
    Eine Zurechnung einer etwaige arglistige Täuschung des Herstellers im Verhältnis zu der Beklagten als unabhängige Händlerin, die - wie vorliegend - einen von ihr erworbenen Gebrauchtwagen an einen Kunden verkauft hat, kommt damit nicht in Betracht (so z.B. LG Bamberg, Urteil vom 22.07.2016, Az. 11 O 62/16; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.06.2016, Az. 4 O 441/16; vgl. auch die von Beklagtenseite vorgelegten Beschlüsse des OLG Hamm vom 18.05.2017, Az. 2 U 39/17, OLG Karlsruhe vom 18.05.2017, Az. 19 U 5/17, Brandenburgisches OLG vom 31.01.2016, Az. 2 U 39/16 sowie die Verfügung des Vorsitzenden des OLG Naumburg vom 01.12.2016, Az. 5 U 129/16).
  • OLG München, 27.09.2016 - 5 U 129/16

    Haftung einer Bank wegen Prospektfehlers bei einem in ihr Anlageprogramm

    Auszug aus OLG München, 03.07.2017 - 21 U 4818/16
    Eine Zurechnung einer etwaige arglistige Täuschung des Herstellers im Verhältnis zu der Beklagten als unabhängige Händlerin, die - wie vorliegend - einen von ihr erworbenen Gebrauchtwagen an einen Kunden verkauft hat, kommt damit nicht in Betracht (so z.B. LG Bamberg, Urteil vom 22.07.2016, Az. 11 O 62/16; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.06.2016, Az. 4 O 441/16; vgl. auch die von Beklagtenseite vorgelegten Beschlüsse des OLG Hamm vom 18.05.2017, Az. 2 U 39/17, OLG Karlsruhe vom 18.05.2017, Az. 19 U 5/17, Brandenburgisches OLG vom 31.01.2016, Az. 2 U 39/16 sowie die Verfügung des Vorsitzenden des OLG Naumburg vom 01.12.2016, Az. 5 U 129/16).
  • LG Bamberg, 22.07.2016 - 11 O 62/16

    Zu Anfechtung eines Kaufvertrages wegen des Einbaus von Manipulationssoftware

    Auszug aus OLG München, 03.07.2017 - 21 U 4818/16
    Eine Zurechnung einer etwaige arglistige Täuschung des Herstellers im Verhältnis zu der Beklagten als unabhängige Händlerin, die - wie vorliegend - einen von ihr erworbenen Gebrauchtwagen an einen Kunden verkauft hat, kommt damit nicht in Betracht (so z.B. LG Bamberg, Urteil vom 22.07.2016, Az. 11 O 62/16; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.06.2016, Az. 4 O 441/16; vgl. auch die von Beklagtenseite vorgelegten Beschlüsse des OLG Hamm vom 18.05.2017, Az. 2 U 39/17, OLG Karlsruhe vom 18.05.2017, Az. 19 U 5/17, Brandenburgisches OLG vom 31.01.2016, Az. 2 U 39/16 sowie die Verfügung des Vorsitzenden des OLG Naumburg vom 01.12.2016, Az. 5 U 129/16).
  • BGH, 08.05.2007 - VIII ZR 19/05

    Unerheblichkeit eines Sachmangels; Abweichung des Kraftstoffverbrauchs eines

    Auszug aus OLG München, 03.07.2017 - 21 U 4818/16
    Dass der Wagen nach einer Nachrüstung immer noch mangelhaft wäre oder einen anderen Mangel hätte, ist damit nicht hinreichend dargetan (vgl. auch BGH vom 08.05.2007, VIII ZR 19/05 zum unwesentlichen Abweichen des Kraftstoffverbrauchs von den Herstellerangaben beim Kauf eines Neuwagens).
  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 104/14

    Gebrauchtwagenhandel: Keine wirksame Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG München, 03.07.2017 - 21 U 4818/16
    Zwar hat der Bundesgerichtshof eine wortgleiche Vertragsklausel wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärt (BGH, NJW 2015, 2244), konkret hat der Bundesgerichtshof die fragliche Klausel jedoch nur im Hinblick auf Schadensersatzansprüche für unwirksam erachtet, weil ein Widerspruch zwischen den Regelungen in Abschnitt VI Nr. 1 und VI Nr. 5 und VII der verwendeten Geschäftsbedingungen bestehe.
  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10

    Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

    Auszug aus OLG München, 03.07.2017 - 21 U 4818/16
    Mängel, deren Beseitigung Aufwendungen in Höhe von nur knapp einem Prozent des Kaufpreises erfordern, sind unzweifelhaft als unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB einzustufen, so dass auf sie ein Rücktritt nicht gestützt werden kann (vgl. BGH vom 29.06.2011, VIII ZR 202/10).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG München, 03.07.2017 - 21 U 4818/16
    Zwar hat er ausdrücklich nur eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erklärt, doch muss für den Fall der Unwirksamkeit der Anfechtung, anders als das Landgericht meint, die Umdeutung in eine Rücktrittserklärung wegen Mängeln in Betracht gezogen werden (vgl. BGH vom 07.06.2006, Az. VIII ZR 209/05).
  • OLG Karlsruhe, 18.07.2019 - 17 U 160/18

    Inanspruchnahme von Vertragshändler und Kraftfahrzeughersteller wegen des Kaufs

    Die Beklagte Ziff. 2 ist vielmehr "Dritte" im Sinne des § 123 Abs. 2 BGB (so bereits Senat, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 17 U 4/18 - juris Rn. 2 mwN; vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 30. Juni 2016 - 7 W 26/16 -, juris Rn. 8 mwN; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Januar 2017 - 28 U 201/16 -, juris Rn. 40; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Mai 2017 - 2 U 39/17 -, juris Rn. 4 mwN; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. Mai 2017 - 1-22 U 52/17 -, juris Rn. 14 mwN; OLG München, Urteil vom 3. Juli 2017 - 21 U 4818/16 -, juris 18 mwN; OLG Koblenz, Urteil vom 28. September 2017 - 1 U 302/17 -, juris Rn. 26 ff. mwN).
  • OLG Dresden, 01.03.2018 - 10 U 1561/17

    Streit über Kaufpreisminderung nach Software-Update im Zusammenhang mit dem

    Im Übrigen handelt es sich dabei jedenfalls nicht um die allgemeine Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, wie das Urteil des 21. Zivilsenates des Oberlandesgerichts München vom 03.07.2017 zeigt (OLG München, Urteil vom 03.07.2017 - 21 U 4818/16 - NJW-RR 2017, 1240 [richtig: NJW-RR 2017, 1238, 1240 - d. Red.] , juris Rn. 25).

    Vage Befürchtungen des Käufers und die hypothetische Möglichkeit, dass auch nach der Nachbesserung Mängel verbleiben oder neue Mängel entstehen, sind nicht ausreichend (OLG München, Urteil vom 03.07.2017 - 21 U 4818/16; LG Dresden, Urteil vom 08.11.2017 - 7 O 1047/16, Rn. 51 unter Verweis auf Veröffentlichungen des ADAC, die nach durchgeführten Tests zeigen, dass das Update wirksam ist und namentlich die Stickoxidemissionen auf gesetzeskonforme Werte zurückgehen, während Verbrauch und Motorleistung durch die Umrüstung kaum beeinträchtigt werden; LG Braunschweig, Urteil vom 14.07.2017 - 11 O 3826/16, Rn. 28 bei juris, jeweils m.w.N.).

  • LG Stuttgart, 08.01.2019 - 7 O 265/18

    Ansprüche des Käufers eines vom sog. "Abgasskandals" betroffenen PKW

    Eine Zurechnung einer etwaigen arglistigen Täuschung des Herstellers im Verhältnis zu der Beklagten als unabhängige Händlerin kommt damit nicht in Betracht (OLG München, 03.07.2017 - 21 U 4818/16 m. w. N.).
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