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   OLG Zweibrücken, 05.07.2016 - 6 W 37/16   

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https://dejure.org/2016,31969
OLG Zweibrücken, 05.07.2016 - 6 W 37/16 (https://dejure.org/2016,31969)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.07.2016 - 6 W 37/16 (https://dejure.org/2016,31969)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Juli 2016 - 6 W 37/16 (https://dejure.org/2016,31969)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Vorbem 3 Abs 3 S 3 Nr 1 RVG-VV, Vorbem 3 Abs 3 S 3 Nr 3104 RVG-VV, § 91 Abs 1 S 1 ZPO
    Anwaltliche Terminsgebühr im Beweissicherungsverfahren für eine Unfallverletzung: Identifikation des Antragstellers durch den Antragsgegnervertreter vor dessen medizinischer Untersuchung durch den Sachverständigen

  • IWW

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; RVG VV Vorbemerkung 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 1, Nr. 3104
    Terminsgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfallen der Terminsgebühr für den Verfahrensbevollmächtigten des Beklagten im Arzthaftungsprozess bei Teilnahme an der Identifikation der zu untersuchenden Person ohne Anwesenheit bei der eigentlichen medizinischen Untersuchung

  • rechtsportal.de

    Erfallen der Terminsgebühr für den Verfahrensbevollmächtigten des Beklagten im Arzthaftungsprozess bei Teilnahme an der Identifikation der zu untersuchenden Person ohne Anwesenheit bei der eigentlichen medizinischen Untersuchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 63
  • FamRZ 2017, 393
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 16.07.2003 - 1 W 13/03

    Rechtmäßigkeit eines Ablehnungsgesuchs gegen einen medizinischen Sachverständigen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.07.2016 - 6 W 37/16
    Nach dem Grundsatz der Parteiöffentlichkeit (§ 357 Abs. 1 ZPO) besteht ein berechtigtes Interesse des Gegners oder eines Bevollmächtigten, an dieser Anwesenheits- und Identitätsfeststellung teilzunehmen - auch wenn bei der eigentlichen medizinischen Untersuchung eine Anwesenheit des Gegners oder eines Bevollmächtigten ohne Zustimmung der zu untersuchenden Person in aller Regel nicht in Betracht kommt (hierzu Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 16.Juli 2003 - Az 1 W 13/03).
  • OLG Hamburg, 06.03.2019 - 2 W 15/19

    Kostenpflichtigen Auftragserteilung an Notar bei mehreren Vertragsentwürfen

    Die bloße Entgegennahme des von anderer Seite beauftragten und vom Notar gefertigten Vertragsentwurfs stellt daher für sich genommen ebenso wenig einen Auftrag im Sinne von § 29 Nr. 1 GNotKG dar wie die schlichte Bestätigung des von der Gegenseite vorgeschlagenen und durch den Notar mitgeteilten Beurkundungstermins (BGH vom 19.1.2017, NJW-RR 2017, 63 Rn. 10).
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