Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - I-3 Wx 269/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines Nottestaments; Begriff der nahen Gefahr des Todes i.S. von § 2250 BGB
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit eines Nottestaments; Begriff der nahen Gefahr des Todes i.S. von § 2250 BGB
- rechtsportal.de
BGB § 2250 Abs. 2
Wirksamkeit eines Nottestaments - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Wann ist ein Nottestament wirksam?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Voraussetzung für Nottestament ist objektive oder aus Sicht der Testamentszeugen bestehende nahe Todesgefahr - Ersparen von Unannehmlichkeiten durch Hinzuziehung eines Notars genügt nicht für Nottestament
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 01.09.2016 - 92b VI 75/16
- OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - I-3 Wx 269/16
Papierfundstellen
- NJW-RR 2017, 905
- FamRZ 2017, 1783
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15
Formwirksamkeit eines Nottestaments
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 269/16
Die nahe Gefahr des Todes im Sinne des § 2250 BGB muss entweder objektiv vorliegen oder subjektiv nach Überzeugung aller drei Testamentszeugen bestehen (vgl. OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15 = MDR 2015, 775; OLG Bremen, 5. Januar 2016, 5 W 25/15; Senat, 25. Juni 2015, 3 Wx 224/14, jeweils m.w.N.).Das Eintreten einer Endphase des Lebens kann auch nicht daraus geschlossen werden, dass die Erblasserin am Abend des 23. Januar 2016 gegen 22.00 Uhr gegenüber der Zeugin K. nach deren Bekundungen geäußert hat: "Glaubst du, dass ich verrecke?" Auf die Einschätzung des Erblassers kommt es nämlich für die Beurteilung der Todesgefahr nicht an (vgl. OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15, Rz. 29 m.w.N).
Ist der Erblasser nur körperlich zu schwach, um ein eigenhändiges Testament errichten zu können, wird beim Fehlen der übrigen Voraussetzungen der Tatbestand des § 2250 Abs. 2 BGB nicht erfüllt (OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15, Rz. 29. unter Hinweis auf Hagena, in: Münchener Kommentar zum BGB, § 2250, Rz. 9).
- KG, 29.12.2015 - 6 W 93/15
Erbscheinsverfahren: Voraussetzungen für die wirksame Errichtung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 269/16
Nicht ausreichend ist hingegen, dass der Erblasser wegen einer fortgeschrittenen nicht mehr heilbaren Erkrankung nur noch kurze Zeit zu leben hat (KG Berlin, 29. Dezember 2015, 6 W 93/15 in Anschluss an OLG München 14 Juli 2009, 31 Wx 141/08).Todesgefahr liegt objektiv vor, wenn von einem klinischen Zustand einer unmittelbar bevorstehenden Endphase des Lebens ausgegangen werden kann, wie etwa bei beginnenden kleinen Organausfällen (vgl. KG Berlin, 29. Dezember 2015, 6 W 93/15, Rz. 28).
- OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 141/08
Wirksamkeitsvoraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 269/16
Nicht ausreichend ist hingegen, dass der Erblasser wegen einer fortgeschrittenen nicht mehr heilbaren Erkrankung nur noch kurze Zeit zu leben hat (KG Berlin, 29. Dezember 2015, 6 W 93/15 in Anschluss an OLG München 14 Juli 2009, 31 Wx 141/08). - OLG Düsseldorf, 25.06.2015 - 3 Wx 224/14
Anforderungen an die Errichtung eines sog. Dreizeugentestaments
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 269/16
Die nahe Gefahr des Todes im Sinne des § 2250 BGB muss entweder objektiv vorliegen oder subjektiv nach Überzeugung aller drei Testamentszeugen bestehen (vgl. OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15 = MDR 2015, 775; OLG Bremen, 5. Januar 2016, 5 W 25/15; Senat, 25. Juni 2015, 3 Wx 224/14, jeweils m.w.N.). - OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15
Voraussetzungen einer "nahen Todesgefahr" i.S.d. § 2250 Abs. 2 BGB bei der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 269/16
Die nahe Gefahr des Todes im Sinne des § 2250 BGB muss entweder objektiv vorliegen oder subjektiv nach Überzeugung aller drei Testamentszeugen bestehen (vgl. OLG München, 12. Mai 2015, 31 Wx 81/15 = MDR 2015, 775; OLG Bremen, 5. Januar 2016, 5 W 25/15; Senat, 25. Juni 2015, 3 Wx 224/14, jeweils m.w.N.).