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LG Koblenz, 17.07.2018 - 6 S 92/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mangelhaftes Doppelbett? - Wer immer in der Mitte zwischen den Matratzen schläft, darf sich über eine "Kuhle" nicht wundern
- juridipedia.com (Ausführliche Zusammenfassung)
Wer in der Mitte schläft, ist selbst schuld!
Verfahrensgang
- AG Mayen, 06.03.2018 - 2f C 274/17
- LG Koblenz, 17.07.2018 - 6 S 92/18
- LG Koblenz, 17.08.2018 - 6 S 92/18
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 1450
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 17.01.1997 - V ZR 285/95
Geltendmachung eines Verzugsschadens neben dem Nichterfüllungsschaden; …
Auszug aus LG Koblenz, 17.07.2018 - 6 S 92/18
Eine Offenbarungspflicht besteht nur dann, wenn der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung im Einzelfall redlicherweise eine Aufklärung über den verschwiegenen Umstand erwarten durfte (BGH, Urteil v. 20.10.2000 - V ZR 285/95). - BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87
Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer …
Auszug aus LG Koblenz, 17.07.2018 - 6 S 92/18
Der andere Vertragsteil darf sich hierauf einstellen und braucht deshalb nicht auf Umstände hinweisen, von denen er annehmen darf, dass nach ihnen gefragt werde, wenn sein Vertragspartner auf diese Umstände Wert legt (vgl. BGH, Urteil v. 13.07.1988 - VIII ZR 224/87 zu § 123 BGB). - BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 191/07
Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Auszug aus LG Koblenz, 17.07.2018 - 6 S 92/18
Für die übliche Beschaffenheit gemäß § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB und für diejenige Beschaffenheit, die ein Käufer erwarten kann, kommt es auf die objektiv berechtigten Käufererwartungen an (BGH, Urteil v. 20.05.2009 - VIII ZR 191/07). - BGH, 26.01.1996 - V ZR 42/94
Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Altenheims
Auszug aus LG Koblenz, 17.07.2018 - 6 S 92/18
Denn grundsätzlich hat sich derjenige, der einen Kaufvertrag schließt, selbst darüber zu vergewissern, ob der Kaufgegenstand sich für seine beabsichtigten Zwecke eignet (vgl. BGH, Urteil v. 26.01.1996 - V ZR 42/94 zu § 123 BGB). - BGH, 07.02.2007 - VIII ZR 266/06
Mangelhaftigkeit eines Reitpferds wegen Abweichung von der "physiologischen Norm"
Auszug aus LG Koblenz, 17.07.2018 - 6 S 92/18
Die tatsächlichen Erwartungen des Käufers an die Beschaffenheit und seine Reaktion auf eine hiervon abweichende Beschaffenheit sind gerade nicht entscheidend (BGH, Urteil v. 07.02.2007 - VIII ZR 266/06).
- LG Düsseldorf, 09.05.2019 - 19 S 105/17
Kein Mangel im Sinne von § 434 Abs. 1 BGB, wenn in einem Boxspringbett die zwei …
Die Kammer sieht sich insoweit in Übereistimmung mit einem Beschluss des Landgerichts Koblenz vom 17.07.2018 (6 S 92/18, abgedruckt in NJW-RR 2018, 1450).
Redaktioneller Hinweis
Hinweisbeschluss