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   OLG Brandenburg, 17.01.2018 - 13 UF 152/17   

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https://dejure.org/2018,7748
OLG Brandenburg, 17.01.2018 - 13 UF 152/17 (https://dejure.org/2018,7748)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.01.2018 - 13 UF 152/17 (https://dejure.org/2018,7748)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2018 - 13 UF 152/17 (https://dejure.org/2018,7748)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Entscheidung über einen Antrag der Großeltern auf Umgang mit ihren Enkelkindern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1632 ; BGB § 1684 ; BGB § 1685
    Gerichtliche Entscheidung über einen Antrag der Großeltern auf Umgang mit ihren Enkelkindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Haben Großeltern ein Anrecht auf Umgang mit ihren Enkelkindern?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Umgangsrecht der Großeltern? - Entscheidend ist, ob der Kontakt mit Verwandten dem Kindeswohl dient

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Recht der Großeltern auf Umgang mit ihren Enkelkindern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann haben Großeltern (k)ein Umgangsrecht mit ihren Enkelkindern?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kindeswohldienlichkeit des Umgangs der Großeltern mit Enkelkindern muss positiv festgestellt werden - Keine gesetzliche Vermutung der Kindeswohldienlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 584
  • FamRZ 2016, 1092
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Koblenz, 17.08.2015 - 7 WF 770/15

    Umgangsrecht zwischen Kind und ihm unbekannten Großeltern

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2018 - 13 UF 152/17
    Dies ist allein aus dem Blickwinkel des Kindes zu beurteilen, denn trotz des nachvollziehbaren Interesses von Großeltern an der Kontaktpflege mit ihren Enkelkindern ist ihnen das nach § 1685 BGB mögliche Umgangsrecht nicht um ihrer selbst, sondern um des Kindes willen eingeräumt worden (Johannsen/Henrich/Jaeger, Familienrecht, 6. Aufl., § 1685 BGB , Rn. 1; OLG Koblenz, FamRZ 2016, 391 ; FamRZ 2000, 1111 ; JurBüro 2000, 221 ).

    Es muss vielmehr feststehen, dass der Umgang für die Entwicklung des Kindes und sein Wohl unter Berücksichtigung der gesamten Lebenssituation des Kindes, aller seelischen, körperlichen und erzieherischen Aspekte sowie seiner vorhandenen Bindungen an den Umgang verlangende Verwandte dienlich ist (OLG Koblenz, FamRZ 2016, 391 ).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2018 - 13 UF 152/17
    Denn das Wohl von Kindern, die nicht unter bestmöglichen Lebensumständen aufwachsen und deren Talente nicht bestmöglich angeregt und gefördert werden, ist nicht gefährdet, nur weil ihm besser gedient werden könnte (BVerfG, FamRZ 2014, 907 , Rn. 18; 2008, 492; BVerfGE 72, 122 = NJW 1986, 3129, 3131; BVerfGE 60, 79 = NJW 1982, 1379, 1381; BbgOLG, FamRZ 2009, 994 ; 2009, 63 ; OLG Hamm, NJOZ 2012, 1337, 1339; FuR 2013, 725 ; FamRZ 2013, 1989 ; 2010, 1742 ; 2010, 1091; 2009, 1753; OLG Köln, NJW-RR 2011, 729, 730; OLG Saarbrücken, NJOZ 2014, 334, 335; NJW-RR 2010, 146, 147; BeckRS 2011, 24807; FamRZ 2010, 1746 ; 2010, 1092 ; 2010, 823; Palandt/Götz, BGB , 77. Aufl., § 1666 Rn. 7).
  • OLG München, 20.08.1999 - 21 U 2876/99

    Geldentschädigung für Bericht in einer Zeitung, ein Anwalt habe "Verträge wie im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2018 - 13 UF 152/17
    Dies ist allein aus dem Blickwinkel des Kindes zu beurteilen, denn trotz des nachvollziehbaren Interesses von Großeltern an der Kontaktpflege mit ihren Enkelkindern ist ihnen das nach § 1685 BGB mögliche Umgangsrecht nicht um ihrer selbst, sondern um des Kindes willen eingeräumt worden (Johannsen/Henrich/Jaeger, Familienrecht, 6. Aufl., § 1685 BGB , Rn. 1; OLG Koblenz, FamRZ 2016, 391 ; FamRZ 2000, 1111 ; JurBüro 2000, 221 ).
  • OLG Koblenz, 19.05.2020 - 9 UF 191/20

    Umgangsrecht von Großeltern mit ihren Enkeln; Anhörung der Kindeseltern

    Verfahrensgegenstände sind im - hier vorliegenden - Fall des § 1685 BGB die jeweils höchstpersönlichen Umgangsrechte der Umgangswilligen (vgl. Senat , Beschluss vom 27. Juni 2018 - 9 WF 350/18 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 13 UF 152/17 -, juris, Rdnr. 31).
  • OLG Brandenburg, 22.07.2022 - 9 UF 30/22

    Beschwerde von Großeltern gegen eine Umgangsregelung Umgangsrecht als ein

    Es ist allgemein anerkannt und das Amtsgericht betont dies zu Recht, dass insbesondere bei unüberbrückbaren Differenzen zwischen den Eltern und den Großeltern davon auszugehen sein wird, dass der Umgang mit diesen nicht dem Kindeswohl entspricht, weil zu besorgen ist, dass das Kind bei einem Umgang in einen Loyalitätskonflikt geraten würde (vgl. LVerfG Brandenburg, Beschluss vom 30. November 2018, Az. 19/18; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2017, Az. XII 350/16; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. Oktober 2017, Az. 3 UF 120/17; erkennender Senat, Beschluss vom 4. Juli 2019, Az. 9 UF 6/18; Brandenburgisches [Bbg.] OLG - 4. Familiensenat, Beschluss vom 17. Januar 2018, Az. 13 UF 152/17; Bbg. OLG - 2. Familiensenat, Beschluss vom 17. Mai 2010, Az. 10 UF 10/10; OLG Hamm, Beschluss vom 15. September 2009, Az. 11 UF 108/09; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. Mai 2007, Az. 18 UF 217/06; OLG Koblenz, Beschluss vom 31. August 1999, 15 UF 166/99 - jeweils zitiert nach juris; Grüneberg-Götz, BGB, 81. Aufl., § 1685 Rdnr. 3 f.; Johannsen/Henrich/Althammer, a.a.O., Rdnr. 8; Staudinger/Dürbeck, BGB (2019), § 1685 Rdnr. 37).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2018 - 13 WF 151/18

    Umgangsrechtsverbot für Großeltern

    Dies dürfen sie gegenüber den Großeltern, die ein eigenes treuhänderisch dem Kindeswohl verpflichtetes Umgangsrecht haben (§ 1685 Abs. 1 BGB) nur dann nicht, wenn positiv festgestellt werden kann, dass der Umgang dem Kindeswohl dient (Senat FamRZ 2016, 1092, NZFam 2018, 373).

    Dies dürfen sie gegenüber den Großeltern, die ein eigenes treuhänderisch dem Kindeswohl verpflichtetes Umgangsrecht haben (§ 1685 Abs. 1 BGB) nur dann nicht, wenn positiv festgestellt werden kann, dass der Umgang dem Kindeswohl dient (Senat FamRZ 2016, 1092, NZFam 2018, 373).

  • AG Essen, 07.05.2021 - 106 F 83/21

    Corona, Maskenpflicht, Schule. Familiengericht, Zuständigkeit, Wertfestsetzung

    Nicht ein und denselben Verfahrensgegenstand betreffen bereits jene Verfahren, in denen Anträge oder von Amts wegen zu regelnden rechtliche Beziehungen mehrerer Personen im Verhältnis zu demselben Kind zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden sind, wie z. B. die Regelung des Umgangs mehrerer Bezugspersonen mit demselben Kind gem. § 1685 BGB (OLG Brandenburg NJW-RR 2018, 584; BeckOK KostR/Neumann, 32. Ed. 1.1.2021, FamGKG § 45 Rn. 55).
  • AG Essen, 07.05.2021 - 106 F 84/21

    Kein einstweilige Anordnung gegen die Masken-, Abstands- und Testpflicht in

    Nicht ein und denselben Verfahrensgegenstand betreffen bereits jene Verfahren, in denen Anträge oder von Amts wegen zu regelnden rechtliche Beziehungen mehrerer Personen im Verhältnis zu demselben Kind zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden sind, wie z. B. die Regelung des Umgangs mehrerer Bezugspersonen mit demselben Kind gem. § 1685 BGB (OLG Brandenburg NJW-RR 2018, 584; BeckOK KostR/Neumann, 32. Ed. 1.1.2021, FamGKG § 45 Rn. 55).
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