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   OLG Dresden, 15.01.2018 - 4 U 1596/17   

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https://dejure.org/2018,7084
OLG Dresden, 15.01.2018 - 4 U 1596/17 (https://dejure.org/2018,7084)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.01.2018 - 4 U 1596/17 (https://dejure.org/2018,7084)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Januar 2018 - 4 U 1596/17 (https://dejure.org/2018,7084)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 488 Abs. 1 ; BGB § 355 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Widerspruchsbelehrung auf einem Versicherungsschein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 611
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.01.2016 - IV ZR 130/15

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Anforderungen an

    Auszug aus OLG Dresden, 15.01.2018 - 4 U 1596/17
    a) Unabhängig von einer nicht ordnungsgemäßen Widerspruchsbelehrung kann der Bereicherungsanspruch des Versicherungsnehmers nach § 242 BGB wegen widersprüchlichen Verhaltens ausgeschlossen sein, wenn besonders gravierende Umstände vorliegen (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 27.01.2016 - IV ZR 130/15; vgl. Senat, Urt. v. 29.11.2016 - 4 U 677/16).
  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 321/05

    Klauselersetzung und Mindestrückkaufwert bei einer fondsgebundenen

    Auszug aus OLG Dresden, 15.01.2018 - 4 U 1596/17
    Die mögliche Unwirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist nicht mit deren Unvollständigkeit i.S.v. § 5a Abs. 2 VVG gleichzusetzen (BGH, Urt. v. 26.09.2007 - IV ZR 321/05).
  • OLG Dresden, 29.11.2016 - 4 U 677/16

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen

    Auszug aus OLG Dresden, 15.01.2018 - 4 U 1596/17
    a) Unabhängig von einer nicht ordnungsgemäßen Widerspruchsbelehrung kann der Bereicherungsanspruch des Versicherungsnehmers nach § 242 BGB wegen widersprüchlichen Verhaltens ausgeschlossen sein, wenn besonders gravierende Umstände vorliegen (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 27.01.2016 - IV ZR 130/15; vgl. Senat, Urt. v. 29.11.2016 - 4 U 677/16).
  • LG Aachen, 13.02.2020 - 9 O 252/19
    Auch ist anerkannt, dass der Versicherer berechtigt darauf vertrauen kann, der Versicherungsnehmer werde sein Widerrufsrecht nicht mehr ausüben, wenn dieser Bezugsrechtsänderungen erklärt, eine befristete Beitragsfreistellung beantragt und sich ein Policedarlehen auszahlen lässt (OLG Dresden, NJW-RR 2018, 611).

    Im Rahmen der Gesamtabwägung ist diesbezüglich auch zu berücksichtigen, dass andere Rechte unabhängig von der Kenntnis des Anspruchsinhabers aus Gründen der Rechtssicherheit nach Ablauf einer langen Zeit erlöschen (vgl. etwa aus der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zum Versicherungsrecht OLG Dresden, Beschluss vom 3. Januar 2018, 4 U 1235/17, juris; OLG Dresden NJW-RR 2018, 611; OLG Dresden, NJW-RR 2019, 290;OLG München, Beschluss vom 08. November 2017, 25 U 2078/17, S. 5 f.; Beschluss vom 18.06.2018, 25 U 3509/17; Beschluss vom 10.07.2018, 25 U 685/18; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.01.2019, 12 U 139/17).

  • OLG Dresden, 17.12.2018 - 4 U 1238/18

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer

    Insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen des Landgerichts in seinem Urteil vom 31.07.2018 sowie auf die Ausführungen des Senats in seinem Hinweisbeschluss vom 15.01.2018 (4 U 1596/17 -juris-, Bl. 320 ff. d. A.), dem eine gleichlautende Widerspruchsbelehrung zugrunde lag, Bezug genommen.

    Sie kann daher nur mit dieser gemeinsamen zugehen und die Frist auslösen (vgl. Senat, Beschluss vom 15.01.2018 - 4 U 1596/17 -juris-).

  • OLG Frankfurt, 29.01.2020 - 7 U 127/19

    Kein Widerspruch gegen 1998 geschlossenen Versicherungsvertrag im Jahr 2015 bei

    Selbst wenn die Verbraucherinformation intransparent oder ungenügend wäre, folgte daraus kein eigenständiges Widerspruchsrecht des Klägers (so OLG Frankfurt, Urteil vom 02.02.2017 - 3 U 194/15 - OLG München, Urteil vom 27.01.2017 - 25 U 2567/16 - OLG Dresden, Beschluss vom 15.01.2018 - 4 U 1596/17 - zit. n. Juris).
  • LG Stuttgart, 06.07.2018 - 22 O 44/18

    Rentenversicherung im Policenmodell: Wirksamkeitsanforderungen an eine

    Letzteres muss allerdings nicht ausdrücklich erfolgen, sondern kann sich auch konkludent aus den Umständen ergeben, wenn dies für den durchschnittlich verständigen Versicherungsnehmer eindeutig erkennbar ist (i.E. ebenso BGH, Beschluss vom 21.03.2018 - IV ZR 201/16, Rn. 15 zu einer vergleichbaren Widerspruchsbelehrung; OLG Dresden, Hinweisbeschluss vom 15.01.2018 - 4 U 1596/17).
  • OLG Dresden, 30.04.2018 - 4 U 278/18

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines

    Eine gegebenenfalls vorliegende Intransparenz der verwendeten Klausel führt jedoch nicht zu einer Unvollständigkeit der Verbraucherinformationen i.S.v. § 5 Abs. 2 VVG a.F. (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 26.09.2007 - IV R 321/05 und Senat, Beschluss vom 15. Januar 2018 - 4 U 1596/17 -, Rn. 21, juris).
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