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   OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17   

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https://dejure.org/2017,45201
OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17 (https://dejure.org/2017,45201)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.10.2017 - 4 U 29/17 (https://dejure.org/2017,45201)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Oktober 2017 - 4 U 29/17 (https://dejure.org/2017,45201)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Vertrauensschutz des Abbiegenden hinsichtlich der Beleuchtung entgegenkommender Fahrzeuge bei Dunkelheit und Regen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegen kommenden Fahrzeug bei Dunkelheit und Regen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegen kommenden Fahrzeug bei Dunkelheit und Regen

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegen kommenden Fahrzeug bei Dunkelheit und Regen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wartepflicht eines Linksabbiegers bei unbeleuchtetem Pkw im Gegenverkehr

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Linksabbieger-Unfall - Linksabbieger müssen den Gegenverkehr abwarten - wenn er sichtbar ist

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wartepflicht des Linksabbiegers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Linkabbieger muss bei Regen und Dunkelheit auf Straße mit erhöhtem Verkehrsaufkommen nicht mit unbeleuchtetem Fahrzeug rechnen - Geradeausfahrer muss seine Sichtbarkeit für Linksabbieger nachweisen können

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 86
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (39)

  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 352/03

    Pflichten eines Kraftfahrers beim Linksabbiegen in der Dämmerung; Betriebsgefahr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17
    Den Linksabbieger trifft mithin eine Wartepflicht (BGH NZV 2005, 249, 250).

    Genügt er dieser nicht und kommt es deshalb zu einem Unfall, hat er in der Regel, wenn keine Besonderheiten vorliegen, in vollem Umfang oder doch zumindest zum größten Teil für die Unfallfolgen zu haften (BGH NZV 2005, 249, 250).

    Allerdings indiziert die objektive Verletzung des § 9 Abs. 3 StVO nicht stets ein Verschulden; vielmehr muss das Vorrecht des Geradeausfahrers für den Wartepflichtigen in zumutbaren Grenzen erkennbar und seine Verletzung vermeidbar gewesen sein (BGH NJW 1984, 1962; NZV 2005, 249, 250).

    An eine Verletzung des Vorfahrtrechts des Geradeausfahrenden durch den Linksabbieger knüpft ein schwerer Schuldvorwurf an, wobei für das Verschulden des Abbiegenden der Anscheinsbeweis spricht (BGH NZV 2005, 249, 250).

    Demgegenüber darf der Geradeausfahrende, sofern nicht Anzeichen für eine bevorstehende Vorfahrtsverletzung sprechen, darauf vertrauen, dass der Linksabbieger sein Vorrecht beachten werde (BGH NJW 2003, 1929; NZV 2005, 249, 250).

    dd) Angesichts dieser Sachlage kann ein schuldhafter Verstoß des Klägers gegen § 9 Abs. 3 Satz 1 StVO auch nicht damit begründet werden, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes das Vertrauen des Abbiegenden darauf, nur auf beleuchtete Fahrzeuge zu treffen, nicht gerechtfertigt ist (BGH NZV 2005, 249, 251).

  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 267/14

    Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17
    Allerdings ist unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB ein Verweis des Schädigers auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" möglich, wenn der Schädiger darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (BGH NJW 2015, 2110 Rn. 10).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen (BGH NJW 2015, 2110 f. Rn. 10).

    Andernfalls würde die dem Geschädigten nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehende Ersetzungsbefugnis unterlaufen, die ihm die Möglichkeit der Schadensbehebung in eigener Regie eröffnet und ihn davon befreit, die beschädigte Sache dem Schädiger oder einer von ihm ausgewählten Person zur Reparatur anvertrauen zu müssen (BGH NJW 2015, 2110 f. Rn. 10).

  • BGH, 07.02.2017 - VI ZR 182/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Voraussetzungen für eine Verweisung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17
    Der Geschädigte hat dann z. B. unter Vorlage des "Scheckhefts", der Rechnungen oder durch Mitteilung der Reparatur- bzw. Wartungstermine konkret darzulegen, dass er sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen (BGH NJW 2017, 2182, 2183 Rn. 8).

    Auch wenn dabei die Situation des Geschädigten zu berücksichtigen ist, ist es nicht dessen persönliche Sicht, die die Grenzen der Zumutbarkeit und damit den Umfang der Schadensminderungspflicht bestimmt (BGH NJW 2017, 2182, 2183 Rn. 9).

  • OLG Frankfurt, 25.11.2005 - 24 U 138/05

    Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Wiederbeschaffungswert bei älterem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17
    aa) Unter dem von dem Prozessbevollmächtigten der Beklagten angegebenen Aktenzeichen 24 U 138/05 ist das Urteil des 24. Zivilsenats vom 25.11.2005 veröffentlicht (u. a. in OLGR 2006, 335 f.).

    Außerdem ist der vorstehend wiedergegebene Hergang des dortigen Verkehrsunfalls mit dem hier zu beurteilenden in keiner Weise vergleichbar; denn dort fuhr die Zeugin aus dem Tankstellengrundstück nach links in die Straße ein, hatte den Einfahrvorgang anders als der hiesige Erstbeklagte noch nicht abgeschlossen, und andererseits hatte der dortige Erstbeklagte nach den Feststellungen des OLG Frankfurt a. M. vorbedacht und wenig rücksichtsvoll gehandelt und "der Tankstellenbenutzerin die Chance (genommen), unbehelligt in die dem äußeren Anschein nach freie Fahrspur einzufahren" (OLGR 2006, 335, 336).

  • OLG Saarbrücken, 04.02.2003 - 3 U 103/02

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit überhöhter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17
    Insoweit hat das Landgericht nicht in den Blick genommen, dass eine Wartepflicht gemäß § 9 Abs. 3 StVO überhaupt nur besteht, wenn bei Beginn des Abbiegevorgangs Gegenverkehr bereits sichtbar ist (BGH NJW 1984, 1962, 1963; NJW-RR 1994, 1303, 1304, zu § 8 StVO; OLG Hamm VRS 76, 253, 255; SaarlOLG ZfS 2003, 537; Freymann in Geigel, Der Haftpflichtprozess 27. Aufl. Kap. 27 Rn. 282; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 44. Aufl. § 9 StVO Rn. 39 [S. 624]).

    Diese Voraussetzung ist im Bestreitensfall nachzuweisen (vgl. SaarlOLG ZfS 2003, 537), was den für einen Pflichtverstoß des Klägers darlegungs- und beweisbelasteten Beklagten nicht gelungen ist.

  • BGH, 14.02.1984 - VI ZR 229/82

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17
    Allerdings indiziert die objektive Verletzung des § 9 Abs. 3 StVO nicht stets ein Verschulden; vielmehr muss das Vorrecht des Geradeausfahrers für den Wartepflichtigen in zumutbaren Grenzen erkennbar und seine Verletzung vermeidbar gewesen sein (BGH NJW 1984, 1962; NZV 2005, 249, 250).

    Insoweit hat das Landgericht nicht in den Blick genommen, dass eine Wartepflicht gemäß § 9 Abs. 3 StVO überhaupt nur besteht, wenn bei Beginn des Abbiegevorgangs Gegenverkehr bereits sichtbar ist (BGH NJW 1984, 1962, 1963; NJW-RR 1994, 1303, 1304, zu § 8 StVO; OLG Hamm VRS 76, 253, 255; SaarlOLG ZfS 2003, 537; Freymann in Geigel, Der Haftpflichtprozess 27. Aufl. Kap. 27 Rn. 282; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 44. Aufl. § 9 StVO Rn. 39 [S. 624]).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17
    Ein solcher Verfahrensfehler liegt namentlich vor, wenn die Beweiswürdigung in dem erstinstanzlichen Urteil den Anforderungen nicht genügt, die von der Rechtsprechung zu § 286 Abs. 1 ZPO entwickelt worden sind (BGH NJW 2004, 1876).

    Hierbei genügt es, wenn nur ein tragendes Element der erstinstanzlichen Beweiswürdigung in seiner Aussagekraft geschmälert wird, weil bereits dann die Unrichtigkeit oder Lückenhaftigkeit der getroffenen Feststellungen als Folge der konkreten Anhaltspunkte nicht ausgeschlossen werden kann (BGH NJW 2004, 1876, 1877).

  • AG Brandenburg, 08.01.2016 - 31 C 111/15

    Zur Ersatzfähigkeit von Beilackierungskosten und Unkostenpauschale

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17
    Soweit es in dem Schriftsatz heißt, dies entspreche "(wohl) auch der Auffassung des Senats" und dazu ein Urteil des Amtsgerichts Brandenburg vom 08.01.2016 (31 C 111/15, NJW-RR 2016, 283, 284) zitiert wird, das sich seinerseits wiederum auf das Senatsurteil vom 08.05.2014 (4 U 61/13, juris - Schaden-Praxis 2015, 49 ff.) bezieht.
  • BGH, 21.06.2016 - II ZR 305/14

    Auslegung des Klagebegehrens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17
    Bei der Auslegung des Klageantrags ist im Zweifel wegen des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz und rechtliches Gehör das als gewollt anzusehen, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage der erklärenden Partei entspricht (BGH WM 2016, 1599, 1600 Rn. 12).
  • BGH, 23.06.2015 - II ZR 166/14

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsbegründungsschrift

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.10.2017 - 4 U 29/17
    Denn der prozessuale Anspruch im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO wird durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet, festgelegt (BGH WM 2015, 1679 Rn. 14).
  • OLG Saarbrücken, 06.11.2014 - 4 U 189/13

    Vertrag über Omnibuswerbung: Sittenwidrigkeit wegen Überschreitung der üblichen

  • OLG Saarbrücken, 09.10.2014 - 4 U 46/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Kollision auf einem Kundenparkplatz zwischen

  • OLG Saarbrücken, 08.05.2014 - 4 U 61/13

    Schadensersatz nach Kfz-Unfall: Schätzung des für eine Fahrzeugreparatur

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 196/11

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit außergerichtlicher

  • BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09

    Rohrreinigungsdüse II

  • OLG Karlsruhe, 05.07.1983 - 15 W 36/83
  • BGH, 01.06.1967 - II ZR 150/66

    Keine Konfusionswirkung bei Testamentsvollstreckung und Vorerbschaft

  • BGH, 22.09.1965 - VIII ZR 265/63
  • BGH, 25.10.1952 - I ZR 48/52

    Vorausabtretung. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

  • BGH, 16.03.1995 - IX ZR 72/94

    Sittenwidrigkeit der Abtretung sämtlicher Kundenforderungen unmittelbar vor dem

  • BGH, 10.02.1998 - XI ZR 72/97

    Auslegung und Anpassung von Anträgen im Anwaltsprozeß

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

  • BGH, 07.07.2003 - II ZR 271/00

    Erfassung künftiger Forderungen durch eine Abtretungsvereinbarung

  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 212/94

    Fortbestehen des Rückforderungsanspruchs nach Überleitung auf den Träger der

  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

  • OLG München, 20.06.2012 - 17 U 1392/12

    Berufungsverfahren: Bindungswirkung der erstinstanzlichen Tatsachenfeststellung

  • OLG Saarbrücken, 20.10.2016 - 4 U 104/15

    Verkehrsunfallhaftung bei Kollision eines Pkw mit einem Kraftrad: Notwendige

  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

  • OLG Hamm, 27.04.1988 - 13 U 71/86

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem entgegenkommenden

  • OLG Hamm, 27.05.1998 - 13 U 29/98

    Schadensersatz wegen eines Sturzes als Fahrgast eines Linienbusses; Scharfes

  • BGH, 25.01.1994 - VI ZR 285/92

    Haftungsverteilung bei Kollision eines nach links abbiegenden

  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 115/05

    Abwägung der Verursachungsanteile bei Fehlen der Fahrerlaubnis; Umfang des

  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 29/94

    Produktwerbung

  • BGH, 09.07.1999 - V ZR 12/98

    Berufung auf fehlende Ernstlichkeit eines Geschäfts

  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 161/02

    Begriff der kritischen Verkehrssituation; Haftunsgverteilung bei Kollision

  • OLG Saarbrücken, 03.02.2009 - 4 U 402/08

    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten Unfalls; Pflichten des

  • OLG Saarbrücken, 28.02.2019 - 4 U 56/18

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Bestimmung des Wiederbeschaffungswerts bei

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (NJW-RR 2015, 223, 227 Rn. 62; 2018, 86, 91 Rn. 50), von der abzugehen der vorliegende Fall keinen Anlass gibt, ist die - von der Klägerin ebenfalls geltend gemachte - Kostenpauschale in Höhe von 25 ? berechtigt.
  • OLG Saarbrücken, 29.03.2018 - 4 U 56/17

    Verkehrsunfallhaftung: Vorfahrtsbereich bei trichterförmiger T-Einmündung einer

    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung (NJW-RR 2015, 223, 227 Rn. 62 m. w. Nachw.; 2018, 86, 91 Rn. 50; ebenso Knerr in Geigel, aaO Kap. 3 Rn. 106), von der abzugehen der vorliegende Fall keinen Anlass gibt, ist die Kostenpauschale in Höhe von 25 ? berechtigt.
  • LG Saarbrücken, 05.06.2020 - 13 S 181/19

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Erschütterung des Anscheinsbeweises

    Der Vorfahrtberechtigte, der sich auf einen Vorfahrtsverstoß beruft, hat daher grundsätzlich nachzuweisen, dass er für den Wartepflichtigen erkennbar war (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 19. Oktober 2017 - 4 U 29/17, juris Rn. 35).

    Die für eine Verletzung des Vorfahrtsrechts sprechende Typizität richtet sich nach einer umfassenden Gesamtbetrachtung ausschließlich der Tatsachen, die zwischen den Parteien unstreitig sind oder sonst feststehen (vgl. BGHZ 192, 84 ff.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 19. Oktober 2017 - 4 U 29/17, juris Rn. 41).

  • LG Osnabrück, 14.03.2018 - 1 S 335/17

    Verkehrsunfall: schuldhafte Vorfahrtverletzung - Anscheinsbeweis

    Die bloße Möglichkeit, dass auf der Vorfahrtstraße ein anderes Kraftfahrzeug herannahen könnte, löst noch keine Wartepflicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 25.01.1994 - VI ZR 285/92; OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2017 - 4 U 29/17 -, Rn. 35, juris OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2015 - I-1 U 41/14).

    Bei der Behauptung, dass das Fahrzeug auf der bevorrechtigten Straße für den auf die bevorrechtigte Straße Einbiegenden nicht sichtbar war, handelt es sich demnach um einen weiteren Umstand, der dem feststehenden Kerngeschehen im Einzelfall die Typizität nehmen kann, so dass es Sache des Beklagten ist, den aus dem Kerngeschehen folgenden Anscheinsbeweis unter diesem Gesichtspunkt zu erschüttern (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.02.2015 - I-1 U 41/14, Rn. 36; aA wohl OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.10.2017 - 4 U 29/17, Rn. 41 f.).

  • OLG Saarbrücken, 16.07.2020 - 4 U 2/20

    1. Rechnet der Geschädigte eines Verkehrsunfalles seinen Fahrzeugschaden fiktiv

    Andernfalls würde die dem Geschädigten nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehende Ersetzungsbefugnis unterlaufen, die ihm die Möglichkeit der Schadensbehebung in eigener Regie eröffnet und ihn davon befreit, die beschädigte Sache dem Schädiger oder einer von ihm ausgewählten Person zur Reparatur anvertrauen zu müssen (BGH NJW 2015, 2110 f. Rn. 10; Senat, Urteil vom 19.10.2017 - 4 U 29/17, NJW-RR 2018, 86, juris Rn. 51; Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 249 BGB (Stand: 03.07.2020) Rn. 147 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 06.09.2018 - 4 U 9/18

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anforderungen an die Identifizierung der angeblichen

    Meint der Rechtsmittelführer lediglich, es sei zum Beispiel den Äußerungen eines Zeugen eine andere Bedeutung beizumessen, kann dies die Beweiswürdigung nicht entkräften (OLG München, Urteil vom 20.06.2012 - 17 U 1392/12, BeckRS 2014, 03291; Senat, NJW-RR 2015, 946, 948 Rn. 29; 2018, 86, 87 Rn. 21).
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2019 - 4 W 6/19

    PKH-Voraussetzungen bei Prozessstandschaft

    Dass abweichend von der ständigen Senatsrechtsprechung (NJW-RR 2015, 223, 227 Rn. 62; 2018, 86, 91 Rn. 50; ZfSch 2018, 620, 625); wonach die Kostenpauschale mit 25 ? zu bemessen ist, im Klageentwurf von einer Kostenpauschale von 25, 56 ? ausgegangen wird, mit der Folge, dass bei noch offenen 50 v. H. ein Betrag von (12,78 ? - 12, 50 ? =) 0,28 ? zu viel verlangt wird, fällt bei der Bejahung der hinreichenden Erfolgsaussicht nicht negativ ins Gewicht.
  • LG Ravensburg, 13.09.2023 - 6 O 234/20

    Vorfahrtsverstoß und überhöhte Geschwindigkeit: Haftungsverteilung nach

    Der Sachverhalt, der nach der Lebenserfahrung auf einen bestimmten Geschehensablauf hinweist, muss als solcher voll bewiesen werden (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 19. Oktober 2017 - 4 U 29/17 -, Rn. 41, juris).
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