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   BGH, 25.10.2018 - IX ZR 168/17   

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https://dejure.org/2018,39938
BGH, 25.10.2018 - IX ZR 168/17 (https://dejure.org/2018,39938)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2018 - IX ZR 168/17 (https://dejure.org/2018,39938)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2018 - IX ZR 168/17 (https://dejure.org/2018,39938)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Wolters Kluwer

    Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Mandanten von Schäden und Schädiger hinsichtlich eines Anspruchs gegen den beauftragten Steuerberater (hier: Bezeichnung einer Rechtsansicht als unrichtig); Zurechnen der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis eines ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Haftung Steuerberater, Kenntnisabhängige Verjährung, Rechtsanwalt, Verjährung, Verjährungsbeginn

  • Betriebs-Berater

    Zurechnung des Wissens oder der grob fahrlässigen Unkenntnis eines Rechtsanwalts

  • Anwaltsblatt

    § 166 BGB, § 199 BGB, § 675 BGB
    Wissenszurechnung des Anwalts bei Durchsetzung von Regressansprüchen

  • rewis.io

    Schadensersatzanspruch wegen unrichtiger steuerlicher Beratung: Beginn der Verjährung; Zurechenbarkeit der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis des mit der Durchsetzung des Ersatzanspruchs gegen einen früheren Berater beauftragten Rechtsanwalts

  • ra.de
  • der-rechtsberater.de

    Steuerberaterhaftung - Mandant muss sich Wissen seines Rechtsanwalts zurechnen lassen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Mandanten von Schäden und Schädiger hinsichtlich eines Anspruchs gegen den beauftragten Steuerberater (hier: Bezeichnung einer Rechtsansicht als unrichtig); Zurechnen der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Beginn der Verjährung des Anspruchs gegen Steuerberater wegen unrichtiger steuerlicher Beratung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen StB: Zur Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis von Schaden und Schädiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch gegen Steuerberater

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 166 BGB, § 199 BGB, § 675 BGB
    Wissenszurechnung des Anwalts bei Durchsetzung von Regressansprüchen

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Verjährung im Rahmen der Steuerberaterhaftung

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 166 BGB, § 199 BGB, § 675 BGB
    Wissenszurechnung des Anwalts bei Durchsetzung von Regressansprüchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 116
  • ZIP 2019, 35
  • MDR 2019, 97
  • WM 2019, 787
  • BB 2018, 2945
  • DB 2018, 2989
  • AnwBl 2019, 239
  • AnwBl Online 2019, 307
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.12.2012 - III ZR 298/11

    Verjährungsbeginn für Schadensersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater:

    Auszug aus BGH, 25.10.2018 - IX ZR 168/17
    aa) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es hinsichtlich der Kenntnis der für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebenden Umstände grundsätzlich auf die Person des Anspruchsgläubigers selbst an (vgl. etwa BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - III ZR 298/11, WM 2013, 155 Rn. 18 mwN).

    Dazu gehört etwa die Verfolgung eines Anspruchs des Geschäftsherrn (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012 - III ZR 298/11, WM 2013, 155 Rn. 19).

    Die auf eine derartige Beauftragung gegründete Zurechnung umfasst nicht nur das positive Wissen des Wissensvertreters, sondern auch seine leichtfertige oder grob fahrlässige Unkenntnis (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2012, aaO Rn. 19 mwN).

  • BGH, 06.02.2014 - IX ZR 245/12

    Rechtsanwaltshaftung: Verjährungsbeginn für einen Schadensersatzanspruch wegen

    Auszug aus BGH, 25.10.2018 - IX ZR 168/17
    aa) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der den Anspruch begründenden Umstände im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB nicht schon dann vor, wenn dem Gläubiger Umstände bekannt werden, nach denen zu seinen Lasten ein Rechtsverlust eingetreten ist (BGH, Urteil vom 6. Februar 2014 - IX ZR 245/12, BGHZ 200, 172 Rn. 9 ff mwN).

    Geht es um die Haftung eines Rechtsberaters, muss der Mandant nicht nur die wesentlichen tatsächlichen Umstände kennen, sondern auch Kenntnis von solchen Tatsachen erlangen, aus denen sich für ihn - gerade wenn er juristischer Laie ist - ergibt, dass der Rechtsberater von dem üblichen rechtlichen Vorgehen abgewichen oder Maßnahmen nicht eingeleitet hat, die aus rechtlicher Sicht zur Vermeidung eines Schadens erforderlich waren (BGH, Urteil vom 6. Februar 2014, aaO Rn. 15 mwN; vom 15. Dezember 2016 - IX ZR 58/16, BGHZ 213, 213 Rn. 11).

    Rät der Berater zur Fortsetzung des Rechtsstreits, hat der Mandant in der Regel sogar dann keine Kenntnis von der Pflichtwidrigkeit des Beraters, wenn das Gericht oder der Gegner zuvor auf eine Fristversäumung hingewiesen hat (BGH, Urteil vom 6. Februar 2014, aaO Rn. 17 mwN).

  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 262/90

    Begriff des "Wissenvertreters" und Zurechnung seines Wissens analog § 166 BGB zu

    Auszug aus BGH, 25.10.2018 - IX ZR 168/17
    Wissensvertreter ist jeder, der nach der Arbeitsorganisation des Geschäftsherrn dazu berufen ist, im Rechtsverkehr als dessen Repräsentant bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und die dabei anfallenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen sowie gegebenenfalls weiter zu leiten (BGH, Urteil vom 24. Januar 1992 - V ZR 262/90, BGHZ 119, 104, 106 f).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus BGH, 25.10.2018 - IX ZR 168/17
    Der Senat weist auf folgenden rechtlichen Gesichtspunkt hin: Darlegungs- und beweispflichtig für die tatsächlichen Voraussetzungen der Verjährungseinrede ist der Beklagte, der sich auf den Eintritt der Verjährung beruft (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06, BGHZ 171, 1 Rn. 32).
  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 13/12

    "Göttinger Gruppe"

    Auszug aus BGH, 25.10.2018 - IX ZR 168/17
    Ein vom Gläubiger mit der Durchsetzung einer Forderung gegen den späteren Insolvenzschuldner beauftragter Rechtsanwalt ist Wissensvertreter des Gläubigers, soweit er sein Wissen aus allgemein zugänglichen Quellen erlangt oder es über seine Internetseite selbst verbreitet hat (BGH, Urteil vom 10. Januar 2013 - IX ZR 13/12, WM 2013, 180 Rn. 26).
  • BGH, 23.01.2014 - III ZR 436/12

    Bereicherungsrechtlicher Ausgleich zwischen Wohnungseigentümergemeinschaften

    Auszug aus BGH, 25.10.2018 - IX ZR 168/17
    Eine Wissenszurechnung scheidet aus, wenn sich der betreffende Anspruch gerade gegen diejenige Person richtet, deren Wissen zugerechnet werden soll; denn in derartigen Fällen kann nicht erwartet werden, dass der Schuldner dafür sorgt, dass Ansprüche gegen ihn selbst geltend gemacht werden (BGH, Urteil vom 23. Januar 2014 - III ZR 436/12, WM 2014, 900 Rn. 20 mwN).
  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 594/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Verjährung von Ansprüchen aus

    Auszug aus BGH, 25.10.2018 - IX ZR 168/17
    Zugerechnet wird auch das Wissen eines Rechtsanwalts, welchen der Geschädigte mit der Aufklärung eines bestimmten Sachverhalts, etwa der Frage eines ärztlichen Behandlungsfehlers, beauftragt hat (BGH, Urteil vom 8. November 2016 - VI ZR 594/15, NJW 2017, 949 Rn. 14).
  • BGH, 15.12.2016 - IX ZR 58/16

    Rückwirkung der Verjährungshemmung bei Wiederaufnahme abgebrochener Verhandlungen

    Auszug aus BGH, 25.10.2018 - IX ZR 168/17
    Geht es um die Haftung eines Rechtsberaters, muss der Mandant nicht nur die wesentlichen tatsächlichen Umstände kennen, sondern auch Kenntnis von solchen Tatsachen erlangen, aus denen sich für ihn - gerade wenn er juristischer Laie ist - ergibt, dass der Rechtsberater von dem üblichen rechtlichen Vorgehen abgewichen oder Maßnahmen nicht eingeleitet hat, die aus rechtlicher Sicht zur Vermeidung eines Schadens erforderlich waren (BGH, Urteil vom 6. Februar 2014, aaO Rn. 15 mwN; vom 15. Dezember 2016 - IX ZR 58/16, BGHZ 213, 213 Rn. 11).
  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 158/19

    Sachmängelhaftung des Testamentsvollstreckers bei Verkauf eines

    "Wissensvertreter" ist jeder, der nach der Arbeitsorganisation des Geschäftsherrn dazu berufen ist, im Rechtsverkehr als dessen Repräsentant bestimmte Aufgaben in eigener Verantwortung zu erledigen und die dabei angefallenen Informationen zur Kenntnis zu nehmen und ggf. weiterzuleiten (vgl. Senat, Urteil vom 24. Januar 1992 - V ZR 262/90, BGHZ 117, 104, 106 f. mwN; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2018 - IX ZR 168/17, NJW-RR 2019, 116 Rn. 13; Urteil vom 26. Mai 2020 - VI ZR 186/17, NJW 2020, 2534 Rn. 15).
  • BGH, 26.05.2020 - VI ZR 186/17

    Lauf der regelmäßigen Verjährungsfrist mangels grob fahrlässiger Unkenntnis von

    b) Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es hinsichtlich der Kenntnis der für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebenden Umstände grundsätzlich auf die Person des Anspruchsgläubigers selbst an (vgl. dazu und zum Folgenden BGH, Urteil vom 25. Oktober 2018 - IX ZR 168/17, ZIP 2019, 35 Rn. 13 mwN).

    Die auf eine derartige Beauftragung begründete Zurechnung umfasst nicht nur das positive Wissen des Wissensvertreters, sondern auch seine leichtfertige oder grob fahrlässige Unkenntnis (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2018 - IX ZR 168/17, ZIP 2019, 35 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 29.10.2020 - IX ZR 10/20

    Erklärung des Streithelfers mit Nichtwissen als unzulässig über eine Tatsache als

    Rät der Berater zur Fortsetzung des Rechtsstreits, hat der Mandant in der Regel sogar dann keine Kenntnis von der Pflichtwidrigkeit des Beraters, wenn das Gericht oder der Gegner zuvor auf eine Fristversäumung hingewiesen hat (BGH, Urteil vom 6. Februar 2014, aaO Rn. 17; vom 25. Oktober 2018 - IX ZR 168/17, WM 2019, 787 Rn. 9).
  • LG Saarbrücken, 15.09.2020 - 7 HKO 6/16

    Vorstandsregress - Aktiengesellschaft: Verjährung von Regressforderungen

    (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2018 - IX ZR 168/17 -, Rn. 13, juris).
  • BGH, 25.01.2022 - VIII ZR 233/20

    Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der

    Wie der Kläger mit seinem Wiedereinsetzungsgesuch zutreffend geltend macht, ist ihm die mit der Zustellung der neuen Urteilsabschrift erlangte - zeitlich frühere - Kenntnis der zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten von der nicht erfolgten Revisionszulassung nicht entsprechend § 166 Abs. 1 BGB mit Rücksicht auf Treu und Glauben (§ 242 BGB) zuzurechnen (vgl. zum Rechtsanwalt als sogenannten Wissensvertreter BGH, Urteile vom 26. Oktober 2006 - IX ZR 147/04, BGHZ 169, 308 Rn. 17 [für § 852 Abs. 1 BGB aF]; vom 8. Januar 2015 - IX ZR 198/13, NJW-RR 2015, 567 Rn. 11 und 13 [für § 133 InsO]; vom 25. Oktober 2018 - IX ZR 168/17, NJW-RR 2019, 116 Rn. 13 f. mwN).
  • BSG, 26.07.2023 - B 5 R 18/21 R

    Rücküberweisung einer über den Tod der Berechtigten hinaus gezahlten Witwenrente;

    Der Gläubiger könnte auf diese Weise den Beginn der Verjährungsfrist durch Einschaltung eines Wissensvertreters willkürlich hinauszögern (vgl BGH Urteil vom 26.5.2020 - VI ZR 186/17 - juris RdNr 15; BGH Urteil vom 25.10.2018 - IX ZR 168/17 - juris RdNr 13; BGH Urteil vom 4.7.2014 - V ZR 183/13 - juris RdNr 16) .
  • OLG Hamburg, 09.09.2021 - 2 U 9/21

    Ablieferungspflicht für Testamente: Schutzgesetzverletzung durch Nichtablieferung

    So wendet der BGH die Vorschrift auch analog für Rechtsanwälte als Wissensvertreter an, wenn diese zur Ermittlung von tatsächlichen Umständen beauftragt sind (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2018 - IX ZR 168/17 -, juris Rn. 13; BeckOK BGB-Schäfer, 58. Ed. 1.5.2021, BGB § 166 Rn. 19), es geht also jeweils um das Wissen tatsächlicher Verhältnisse, die bestimmte Rechtswirkungen (bspw. Verjährungsbeginn) entfalten.
  • OLG Braunschweig, 12.02.2020 - 11 U 142/18

    Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen bei der Erstellung von

    Geht es um die Haftung eines Rechtsberaters, muss der Mandant nicht nur die wesentlichen tatsächlichen Umstände kennen, sondern auch Kenntnis von solchen Tatsachen erlangen, aus denen sich für ihn - gerade wenn er juristischer Laie ist - ergibt, dass der Rechtsberater von dem üblichen rechtlichen Vorgehen abgewichen oder Maßnahmen nicht eingeleitet hat, die aus rechtlicher Sicht zur Vermeidung eines Schadens erforderlich waren (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2018 - IX ZR 168/17 -, juris Rn. 9).
  • OLG Bremen, 02.10.2019 - 1 U 12/18

    Zur Sittenwidrigkeit durch Ausnutzung einer Vertrauensstellung zur Erlangung

    Dies entspricht der Wertung, dass auch bei der Haftung eines Rechtsberaters für den Beginn des Laufs der Verjährung eine Kenntnis des Mandanten von den wesentlichen tatsächlichen Umständen nicht genügend ist und der Mandant vielmehr auch eine Kenntnis von solchen Tatsachen erlangen muss, aus denen sich für ihn ergibt, dass der Rechtsberater sich ihm gegenüber pflichtwidrig verhalten hat (siehe BGH, Urteil vom 25.10.2018 - IX ZR 168/17, juris Rn. 9, WM 2019, 787).
  • OLG München, 16.11.2021 - 8 W 1541/21

    Ablehnung einer Arrestanordnung im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal mangels

    Denn der Mandant muss sich die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis seines Rechtsanwalts, den er mit der Durchsetzung eines Ersatzanspruchs beauftragt hat, zurechnen lassen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2018 - IX ZR 168/17 mwN).
  • BGH, 25.05.2023 - IX ZR 116/21

    Kenntnis des Forderungsverkäufers von der Zahlungsunfähigkeit des späteren

  • OLG Schleswig, 23.06.2021 - 9 U 109/20

    Rückgewähr von Leistungen auf abgetretene Forderung nach Insolvenzanfechtung;

  • OLG Dresden, 09.05.2022 - 4 W 230/22

    Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage auf Schmerzensgeld und

  • BGH, 17.05.2023 - IV ZR 344/22

    Ansprüche der gesetzlichen Erben nach dem Tod des Versicherungsnehmers auf

  • LSG Hessen, 27.04.2021 - L 2 R 188/20

    Anspruch auf Erstattung über den Tod hinaus gezahlter Witwenrente in der

  • LG Heidelberg, 30.01.2024 - 2 O 192/22

    Schadensersatzansprüche nach einer fehlgeschlagenen Vermögensanlage durch

  • OLG Saarbrücken, 30.03.2022 - 5 W 17/22

    Die Weigerung, einem auf unspezifische "Grippesymptome" gestützten

  • VG Schwerin, 16.03.2021 - 1 A 1254/20

    Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit eines prozessbevollmächtigten

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2023 - L 9 KR 357/20

    Krankenversicherung - Eintritt der Genehmigungsfiktion - genauer Zeitpunkt der

  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 25 U 18/18
  • OLG Düsseldorf, 26.10.2022 - Verg 18/22

    Vergabenachprüfungsverfahren mit dem Antrag auf Zurückversetzung eines

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2020 - 21 U 51/19

    Schadensersatz wegen Schäden an einem Dach nach Dachdeckerarbeiten; Einrede der

  • VG München, 03.03.2023 - M 4 K 22.6333

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, Zulässige Untätigkeitsklage, Sofortige

  • VG München, 16.05.2023 - M 4 K 23.1293

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, Zulässige Untätigkeitsklage, Sofortige

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