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   OLG Saarbrücken, 16.12.2019 - 9 W 30/19   

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https://dejure.org/2019,47288
OLG Saarbrücken, 16.12.2019 - 9 W 30/19 (https://dejure.org/2019,47288)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.12.2019 - 9 W 30/19 (https://dejure.org/2019,47288)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Dezember 2019 - 9 W 30/19 (https://dejure.org/2019,47288)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Beratungshilfe, Festsetzung der Vergütung, elektronische Antragstellung, Beratungshilfeschein

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 371 BGB, § 12b S 2 RVG, § 55 RVG, § 104 Abs 2 ZPO, § 130a Abs 1 ZPO
    Vorlage des Beratungshilfe-Berechtigungsscheins im Original bei einer elektronischen Einreichung des Vergütungsfestsetzungsantrags

  • IWW

    BerHFV § 1 Nr. 2, Anlage 2 zur BerHFV, BerHG § 6 Abs 1, BerHG § 8 Abs 1, BGB § 371, RVG § 12b S. 2, RVG § 55, ZPO § 104 Abs. 2, ZPO § 130a Abs. 1
    BerHFV, BGB, RVG, ZPO

  • Burhoff online

    Beratungshilfe, Festsetzung der Vergütung, elektronische Antragstellung, Beratungshilfeschein

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beratungshilfe: In welcher Form muss der Berechtigungsschein beim elektronischen Festsetzungsantrag beigefügt werden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1824
  • NJW-RR 2020, 444
  • MDR 2020, 634
  • MDR 2020, 779
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 82/13

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung in einem notariellen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.12.2019 - 9 W 30/19
    Zwar wird die Möglichkeit einer entsprechenden Anwendung der Vorschrift auf andere Urkunden als Schuldscheine im engeren Sinne grundsätzlich bejaht (vgl. etwa BGH, Urteil vom 19. Dezember 2014 - V ZR 82/13, NJW 2015, 1181 Rn. 25).
  • BGH, 09.06.2010 - XII ZB 75/10

    Vergütungsfestsetzung für den Prozesskostenhilfeanwalt: Rechtsbeschwerde zum BGH

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.12.2019 - 9 W 30/19
    Gegen diese Entscheidung ist die Rechtsbeschwerde nicht eröffnet (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2010 - XII ZB 75/10, NJW-RR 2011, 142 Rn. 4; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, aaO, § 56 Rn. 33).
  • OLG Köln, 11.05.2014 - 11 W 16/14

    Begriff der Urkunde i.S. von § 592 ZPO

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.12.2019 - 9 W 30/19
    Ein Schuldschein ist eine die Schuld begründende oder bestätigende Urkunde, die der Schuldner zum Beweis für das Bestehen der Schuld ausgestellt hat (BGH, Urteil vom 24. Mai 1976 - III ZR 63/74, WM 1976, 974, 975; OLG Köln, MDR 2014, 1227; Palandt/Grüneberg, BGB, 79. Aufl., § 371 Rn. 1).
  • BGH, 24.05.1976 - III ZR 63/74

    Beweislast für das Vorliegen eines Darlehnsvertrages - Zur Beachtung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.12.2019 - 9 W 30/19
    Ein Schuldschein ist eine die Schuld begründende oder bestätigende Urkunde, die der Schuldner zum Beweis für das Bestehen der Schuld ausgestellt hat (BGH, Urteil vom 24. Mai 1976 - III ZR 63/74, WM 1976, 974, 975; OLG Köln, MDR 2014, 1227; Palandt/Grüneberg, BGB, 79. Aufl., § 371 Rn. 1).
  • OLG Bamberg, 11.06.2019 - 1 Ws 265/19

    Pflichtverteidigervergütung für nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.12.2019 - 9 W 30/19
    Die weitere Beschwerde, über die der Senat in der Besetzung mit drei Richtern entscheidet (arg. e § 56 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 Satz 1 Hs. 2 RVG; vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 11. Juni 2019 - 1 Ws 265/19, BeckRS 2019, 28054 Rn. 6), ist aufgrund ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 Satz 1 RVG statthaft und auch im Übrigen zulässig.
  • BVerfG, 18.03.2019 - 1 BvR 1903/18

    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Beschwerdebefugnis des Rechtssuchenden bzgl der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.12.2019 - 9 W 30/19
    Der Rechtsuchende als durch die Beratungshilfebewilligung Begünstigter ist an dem Verfahren zur Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung gemäß § 55 RVG nicht beteiligt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. März 2019 - 1 BvR 1903/18, BeckRS 2019, 5273 Rn. 4; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. April 2018 - L 9 AL 223/16 B, BeckRS 2018, 9957 Rn. 19; Mayer/Kroiß/Kießling, RVG, 7. Aufl., § 56 Rn. 6; Lissner, AGS 2019, 445, 447 f.).
  • BGH, 13.04.2007 - II ZB 10/06

    Festsetzbarkeit der Einigungsgebühr

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.12.2019 - 9 W 30/19
    Die Gebühr ist also festzusetzen, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen ihrer Voraussetzungen spricht (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2007 - II ZB 10/06, NJW 2007, 2187 Rn. 8; Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 16. Aufl., § 104 Rn. 18), wobei sich das Gericht aller Beweismittel bedienen kann (vgl. § 294 Abs. 1 ZPO).
  • RG, 02.05.1927 - IV 790/26

    Schuldschein-Darlehen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.12.2019 - 9 W 30/19
    Sie muss den Inhalt der Schuld zumindest im Wesentlichen wiedergeben, das heißt sie muss geeignet sein, für sich allein den Beweis des wesentlichen Inhalts der Schuld zu erbringen (RGZ 117, 59, 60; 120, 85, 89; jurisPK-BGB/Kerwer, 8. Aufl., § 371 Rn. 3).
  • RG, 30.01.1928 - IV 222/27

    Schuldschein-Darlehen; Sparkassenbuch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.12.2019 - 9 W 30/19
    Sie muss den Inhalt der Schuld zumindest im Wesentlichen wiedergeben, das heißt sie muss geeignet sein, für sich allein den Beweis des wesentlichen Inhalts der Schuld zu erbringen (RGZ 117, 59, 60; 120, 85, 89; jurisPK-BGB/Kerwer, 8. Aufl., § 371 Rn. 3).
  • LG Saarbrücken, 28.08.2019 - 5 T 83/19

    Formale Voraussetzungen für Beratungshilfe-Vergütung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.12.2019 - 9 W 30/19
    Auf die weitere Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 28. August 2019 - 5 T 83/19 - abgeändert.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2018 - L 9 AL 223/16

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LAG Sachsen, 25.10.2018 - 4 Ta 52/18

    Anforderungen an die Form eines PKH-Antrags

  • LG Osnabrück, 24.01.2022 - 9 T 466/21

    Beratungshilfe, Festsetzung der Vergütung, elektronische Antragstellung,

    Zudem berief er sich unter anderem auf die Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 16.12.2019 zum Aktenzeichen 9 W 30/19, wonach der elektronische Vergütungsfestsetzungsantrag auch ohne Vorlage des Berechtigungsscheins im Original zulässig sei.

    Die Kammer macht sich die Begründung des OLG nach Maßgabe der weiter nachfolgenden Ausführungen vollumfänglich zu eigen (vgl. zitiert nach juris, dort Rn. 11 bis15 sowie MDR 2020, 634 f.).

  • OLG Köln, 07.09.2022 - 17 W 155/21

    Zulässigkeit der Übermittlung des Beratungshilfescheins als PDF-Dokument bei

    Bereits das AG Bonn - in dem angefochtenen Beschluss sowie in 94 II 883/20 vom 22.07.2021 - als auch das AG Siegburg - Beschluss vom 24.07.2020 (52 II 2164/19 BerH) - haben zutreffend darauf hingewiesen, dass es unter Anwendung von §§ 12b Satz 2 RVG, 14 Abs. 2 FamFG, 130a und 298 ZPO grundsätzlich möglich ist, den Berechtigungsschein mit dem Vergütungsantrag als elektronisches Dokument einzureichen und auch die Vorschriften in § 371b ZPO und § 371 BGB nicht entgegenstehen (ebenso OLG Saarbrücken - 9 W 30/19 , MDR 2020, 634 f. = juris Rn 11 ff.; Volpert in Burhof/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., Beratungshilfe Rn 523).

    Lediglich aus dem Umstand, dass das vom Rechtsanwalt nach § 1 Nr. 2 BerHFV bei Antragstellung zu verwendende Formular (Anlage 2 zu § 1 BerHFV) eine von der Beratungsperson abzugebende Erklärung vorsieht, wonach dem Formular alternativ entweder der Berechtigungsschein im Original oder der Antrag auf nachträgliche Bewilligung der Beratungshilfe beigefügt sei, wird gefolgert, dass ein erteilter Berechtigungsschein stets im Original durch die Beratungsperson vorzulegen sei (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2020, 444 , hier zit. aus juris, RN 9 m.entspr.N.).

  • OLG Köln, 07.09.2022 - 17 W 166/21

    Zulässigkeit der Übermittlung des Beratungshilfescheins als PDF-Dokument bei

    Bereits das AG Bonn - in dem angefochtenen Beschluss sowie in 94 II 1007/20 vom 22.07.2021 - als auch das AG Siegburg - Beschluss vom 24.07.2020 (52 II 2164/19 BerH) - haben zutreffend darauf hingewiesen, dass es unter Anwendung von §§ 12b Satz 2 RVG, 14 Abs. 2 FamFG, 130a und 298 ZPO grundsätzlich möglich ist, den Berechtigungsschein mit dem Vergütungsantrag als elektronisches Dokument einzureichen und auch die Vorschriften in § 371b ZPO und § 371 BGB nicht entgegenstehen (ebenso OLG Saarbrücken - 9 W 30/19 , MDR 2020, 634 f. = juris Rn 11 ff.; Volpert in Burhof/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., Beratungshilfe Rn 523).

    Lediglich aus dem Umstand, dass das vom Rechtsanwalt nach § 1 Nr. 2 BerHFV bei Antragstellung zu verwendende Formular (Anlage 2 zu § 1 BerHFV) eine von der Beratungsperson abzugebende Erklärung vorsieht, wonach dem Formular alternativ entweder der Berechtigungsschein im Original oder der Antrag auf nachträgliche Bewilligung der Beratungshilfe beigefügt sei, wird gefolgert, dass ein erteilter Berechtigungsschein stets im Original durch die Beratungsperson vorzulegen sei (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2020, 444 , hier zit. aus juris, RN 9 m.entspr.N.).

  • OLG Oldenburg, 01.04.2022 - 12 W 25/22

    Festsetzung einer Beratungshilfevergütung; Elektronisch eingereichter

    Lediglich aus dem Umstand, dass das vom Rechtsanwalt nach § 1 Nr. 2 BerHFV bei Antragstellung zu verwendende Formular (Anlage 2 zu § 1 BerHFV ) eine von der Beratungsperson abzugebende Erklärung vorsieht, wonach dem Formular alternativ entweder der Berechtigungsschein im Original oder der Antrag auf nachträgliche Bewilligung der Beratungshilfe beigefügt sei, wird gefolgert, dass ein erteilter Berechtigungsschein stets im Original durch die Beratungsperson vorzulegen sei (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2020, 444 [OLG Saarbrücken 16.12.2019 - 9 W 30/19] , hier zit. aus juris, RN 9 m.entspr.N.).
  • LG Freiburg, 28.01.2022 - 9 T 72/21

    Reichweite des Formularzwangs bei der Gebührenfestsetzung für die Beratungshilfe

    Diesem Zweck genügt ein Rechtsanwalt, wenn er Lücken und Unklarheiten im verwendeten Formular durch Erläuterungen in einem späteren Schriftsatz schließen kann und wenn das Gericht anhand des Formulars und des erläuternden Schriftsatzes ohne weiteres in die Lage versetzt wird, die Berechtigung der geltend gemachten Gebühren zu prüfen und über die Festsetzung zu entscheiden (Anschluss OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 9 W 30/19).(Rn.13).

    Nach § 1 Nr. 2 BerHFV hat die Beratungsperson für ihren Antrag auf Zahlung einer Vergütung das in der Anlage 2 zur BerHFV bestimmte Formular zu verwenden (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 9 W 30/19 -, Rn. 8 & 9, juris).

  • AG Ludwigshafen, 21.02.2022 - 2 UR II 82/20

    1. Bei dem Antrag des Rechtsanwalts auf Festsetzung der Beratungshilfevergütung

    Eine gesetzliche Pflicht zur Vorlage des Originals des Berechtigungsscheins zusammen mit dem Vergütungsfestsetzungsantrag besteht jedoch nicht und ist auch nicht begründbar, es geht dabei vielmehr nur um die Frage, ob ohne eine solche Vorlage eine ausreichende Glaubhaftmachung des Entstehens der Beratungshilfegebühr vorliegt; erscheint hierzu die Vorlage des Berechtigungsscheins im Original erforderlich, welche im Rahmen einer Übersendung als elektronisches Dokument gemäß §§ 12b RVG, 130a ZPO - zu welcher ein Rechtsanwalt seit 1.01.2022 gemäß § 130d ZPO verpflichtet ist - nicht möglich ist, kann genügen, dass der eingescannte Berechtigungsschein durch handschriftlichen Vermerk des Anwalts "entwertet" wurde (OLG Saarbrücken NJW-RR 2020, 444; Burhoff/Volpert RVG Straf- und Bußgeldsachen Rn. 52; jeweils m.w.N.).
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