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   OLG München, 10.08.2022 - 11 W 755/22   

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OLG München, 10.08.2022 - 11 W 755/22 (https://dejure.org/2022,22798)
OLG München, Entscheidung vom 10.08.2022 - 11 W 755/22 (https://dejure.org/2022,22798)
OLG München, Entscheidung vom 10. August 2022 - 11 W 755/22 (https://dejure.org/2022,22798)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GKG § 21 Abs. 1, Sätze 1, 3; GKG § 66 Abs. 2, 3; KV-GKG Nr. 2241; ZVG § 56 Satz 3, 95 ff.
    Kostenniederschlagung bei Beschwerde im Versteigerungsverfahren

  • rewis.io

    Beschwerde, Kaufvertrag, Rechtspfleger, Anfechtung, Wohnung, Zuschlagsbeschluss, Erinnerung, Beschwerdeverfahren, Gutachten, Internet, Zuschlag, Sondernutzungsrecht, Verfahrensfehler, Verschulden, sofortige Beschwerde, Kosten des Beschwerdeverfahrens

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GKG § 21 Abs. 1 Satz 1, 3, § 66 Abs. 2, 3; KV-GKG Nr. 2241; ZVG § 56 Satz 3, §§ 95 ff.
    Keine Niederschlagung der Kosten bei vom Ersteher erhobener Zuschlagsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschwerde gegen einen Zuschlagsbeschluss im Zwangsversteigerungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Kostenniederschlagung bei einer Zuschlagsbeschwerde (IVR 2022, 142)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 143
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG München, 16.05.2022 - 11 W 200/22

    Niederschlagung der Kosten nach offensichtlich unrichtiger Sachbehandlung

    Auszug aus OLG München, 10.08.2022 - 11 W 755/22
    a) Erforderlich ist hierfür nach ständiger Rechtsprechung, insbesondere auch des Senats, ein offensichtlich schwerer Fehler des Gerichts, ein Verstoß gegen eine eindeutige gesetzliche Norm, der auch offen zutage tritt (s. zuletzt etwa Senat, Beschl. v. 16.05.2022 - 11 W 200/22; BGH, Beschl. v. 04.05.2005 - XII ZB 217/04 Tz 4; Beschl. v. 10.03.2003 - IV ZB 306/00 Tz. 4; Toussaint, a.a.O., § 21 GKG Rn. 4, 14 m.w.N.).
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 76/04

    Wirksamkeit des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren bei Prozessunfähigkeit

    Auszug aus OLG München, 10.08.2022 - 11 W 755/22
    Die Beschwerde gegen einen Zuschlagsbeschluss ist nämlich nur unter ganz besonders engen Voraussetzungen erfolgreich, vgl. §§ 95 ff., 100 ZVG (und hierzu die Ausführungen in dem Beschluss des LG vom 03.02.2022): In diesem Verfahren kommt dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit zentrale Bedeutung zu, weshalb auch eine Irrtumsanfechtung weitgehend abgelehnt oder nur unter sehr engen Voraussetzungen zugelassen wird (siehe nur BGH, Beschl. v. 18.10.2007 - V ZB 44/07; Beschl. v. 05.06.2008 - V ZB 150/07; deutlich auch Beschl. v. 05.11.2004 - IXa ZB 76/04 Tz 7 f.; Stöber, ZVG, 22. Aufl., § 95 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • BGH, 18.10.2007 - V ZB 44/07

    Anfechtung des Zuschlags im Zwangsversteigerungsverfahren wegen Irrtums über eine

    Auszug aus OLG München, 10.08.2022 - 11 W 755/22
    Die Beschwerde gegen einen Zuschlagsbeschluss ist nämlich nur unter ganz besonders engen Voraussetzungen erfolgreich, vgl. §§ 95 ff., 100 ZVG (und hierzu die Ausführungen in dem Beschluss des LG vom 03.02.2022): In diesem Verfahren kommt dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit zentrale Bedeutung zu, weshalb auch eine Irrtumsanfechtung weitgehend abgelehnt oder nur unter sehr engen Voraussetzungen zugelassen wird (siehe nur BGH, Beschl. v. 18.10.2007 - V ZB 44/07; Beschl. v. 05.06.2008 - V ZB 150/07; deutlich auch Beschl. v. 05.11.2004 - IXa ZB 76/04 Tz 7 f.; Stöber, ZVG, 22. Aufl., § 95 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 10.04.2007 - 4 W 25/07

    Gebührenerhebung - mehrfache Verfahrensgebühr nach Trennung eines gegen mehrere

    Auszug aus OLG München, 10.08.2022 - 11 W 755/22
    Es geht hier indes um die Entscheidung über den Kostenansatz (erst) des Landgerichts (Beschwerdegericht ist das OLG; vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 03.04.2020 - 8 W 87/20 Tz. 8, 11; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 10.04.2007 - 4 W 25/07 Tz. 2).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.1984 - 10 W 181/84

    Unrichtige Sachbehandlung; Ursächlichkeit; Unmittelbarkeit; Kostenerhebung

    Auszug aus OLG München, 10.08.2022 - 11 W 755/22
    Das mit der - demgemäß auch erfolglosen - sofortigen Beschwerde verbundene Kostenrisiko hat seine entscheidende Ursache somit in dem Entschluss des Erstehers, ohne nähere Prüfung oder Einschaltung eines mit den Besonderheiten des ZVG vertrauten Anwaltes, den Zuschlagsbeschluss mit einem Rechtsmittel anzugreifen, dessen Erfolgsaussichten wegen der gesetzlichen Ausgestaltung von vorneherein äußerst gering waren (vgl. die ähnliche Konstellation in dem Beschluss des OLG Düsseldorf vom 16.08.1984 - 10 W 181/84, = JurBüro 84, 1695).
  • OLG München, 30.09.2021 - 11 W 1243/21

    Zur Abgrenzung der Entscheidungsbefugnis über die Frage der Nichterhebung von

    Auszug aus OLG München, 10.08.2022 - 11 W 755/22
    Gegen die gerichtliche Entscheidung, mit der der Antrag eines Beteiligten auf Nichterhebung der Kosten im Sinne von § 21 GKG zurückgewiesen wird, ist die Beschwerde gemäß § 66 Abs. 2, 3 GKG statthaft (zuletzt Senat, Beschl. v. 30.09.2021 - 11 W 1243/21; Toussaint, Kostenrecht, 52. Aufl., § 66 Rn. 37; 77, unter "unrichtige Sachbehandlung"; § 21 Rn. 49; Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG-FamGKG-JVEG, 5. Aufl., § 21 GKG Rn. 13 f.).
  • OLG Stuttgart, 03.04.2020 - 8 W 87/20

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts als

    Auszug aus OLG München, 10.08.2022 - 11 W 755/22
    Es geht hier indes um die Entscheidung über den Kostenansatz (erst) des Landgerichts (Beschwerdegericht ist das OLG; vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 03.04.2020 - 8 W 87/20 Tz. 8, 11; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 10.04.2007 - 4 W 25/07 Tz. 2).
  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 217/04

    Nichtbestehen eines graduellen Unterschieds zwischen der unbilligen Härte im

    Auszug aus OLG München, 10.08.2022 - 11 W 755/22
    a) Erforderlich ist hierfür nach ständiger Rechtsprechung, insbesondere auch des Senats, ein offensichtlich schwerer Fehler des Gerichts, ein Verstoß gegen eine eindeutige gesetzliche Norm, der auch offen zutage tritt (s. zuletzt etwa Senat, Beschl. v. 16.05.2022 - 11 W 200/22; BGH, Beschl. v. 04.05.2005 - XII ZB 217/04 Tz 4; Beschl. v. 10.03.2003 - IV ZB 306/00 Tz. 4; Toussaint, a.a.O., § 21 GKG Rn. 4, 14 m.w.N.).
  • BGH, 05.06.2008 - V ZB 150/07

    Anfechtbarkeit eines Gebots in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus OLG München, 10.08.2022 - 11 W 755/22
    Die Beschwerde gegen einen Zuschlagsbeschluss ist nämlich nur unter ganz besonders engen Voraussetzungen erfolgreich, vgl. §§ 95 ff., 100 ZVG (und hierzu die Ausführungen in dem Beschluss des LG vom 03.02.2022): In diesem Verfahren kommt dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit zentrale Bedeutung zu, weshalb auch eine Irrtumsanfechtung weitgehend abgelehnt oder nur unter sehr engen Voraussetzungen zugelassen wird (siehe nur BGH, Beschl. v. 18.10.2007 - V ZB 44/07; Beschl. v. 05.06.2008 - V ZB 150/07; deutlich auch Beschl. v. 05.11.2004 - IXa ZB 76/04 Tz 7 f.; Stöber, ZVG, 22. Aufl., § 95 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • OLG München, 14.07.2023 - 19 U 1370/23

    Wirksamkeit des Anerkenntnisses des Rechtsmittelantrags eines Beklagten durch den

    Die Beurteilung, ob ein Fehler im genannten Sinne vorliegt, ist dabei grundsätzlich unabhängig von einem Verschulden (OLG München, Beschluss v. 10.08.2022, Az. 11 W 755/22, juris Rz. 15).
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