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BGH, 08.04.1986 - VI ZR 59/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 844 Abs. 2
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ersatzanspruch der Hinterbliebenen - Gesetzlicher Unterhaltsanspruch - Tötung des Unterhaltspflichtigen
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 1217
- FamRZ 1986, 1081
- FamRZ 1986, 974
- VersR 1986, 790
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68
Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei …
Auszug aus BGH, 08.04.1986 - VI ZR 59/85
Erledigt die eingestellte Ersatzkraft nur einen Teil der anfallenden Haus- und Erziehungsarbeiten, beispielsweise weil der Schaden teilweise innerfamiliär aufgefangen wird, so darf dies nicht dem Schädiger zugute kommen (s. BGHZ 54, 82, 84 ff). - BGH, 12.06.1973 - VI ZR 26/72
Bewertung entgangener Unterhaltsleistungen einer Hausfrau
Auszug aus BGH, 08.04.1986 - VI ZR 59/85
Richtig ist der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, dass sich die Bewertung der entgangenen Haushaltsführung konkret nach dem tatsächlich für die Kläger erforderlichen Aufwand bestimmt (s. Senatsurteile vom 13. Juli 1971 - VI ZR 260/69 = VersR 1971, 1045 und vom 12. Juni 1973 - VI ZR 26/72 = VersR 1973, 939). - BGH, 17.10.1972 - VI ZR 111/71
Rechtsnatur der Schadensersatzansprüche der Hinterbliebenen wegen entgangenen …
Auszug aus BGH, 08.04.1986 - VI ZR 59/85
Der Senat hat stets betont, dass die tatsächlichen Aufwendungen nicht unbesehen zur Grundlage des festzustellenden Schadensersatzes gemacht werden dürfen (s. Senatsurteil vom 17. Oktober 1972 - VI ZR 111/71 = VersR 1973, 84, 85).
- BGH, 08.06.1982 - VI ZR 314/80
Einbeziehung der Aufwendungen eines Kindes für die wegen Todes seiner Mutter …
Auszug aus BGH, 08.04.1986 - VI ZR 59/85
Ferner wird auf die Senatsurteile vom 8. Juni 1982 - VI ZR 314/80 - VersR 1982, 951, 953 und BGHZ 86, 372 verwiesen. - BGH, 13.07.1971 - VI ZR 260/69
Berechnung des ersatzfähigen Unterhaltsschadens eines Kindes bei Tötung seiner …
Auszug aus BGH, 08.04.1986 - VI ZR 59/85
Richtig ist der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, dass sich die Bewertung der entgangenen Haushaltsführung konkret nach dem tatsächlich für die Kläger erforderlichen Aufwand bestimmt (s. Senatsurteile vom 13. Juli 1971 - VI ZR 260/69 = VersR 1971, 1045 und vom 12. Juni 1973 - VI ZR 26/72 = VersR 1973, 939). - BGH, 08.02.1983 - VI ZR 201/81
Bemessung des Unterhaltsbedarfs der Hinterbliebenen einer getöteten Ehefrau und …
Auszug aus BGH, 08.04.1986 - VI ZR 59/85
Ferner wird auf die Senatsurteile vom 8. Juni 1982 - VI ZR 314/80 - VersR 1982, 951, 953 und BGHZ 86, 372 verwiesen.
- OLG Köln, 14.03.2013 - 18 U 180/10
Schadensersatzbegehren des Geschädigten bzgl. des materiellen und immateriellen …
Allerdings kann es die Beklagten als Schädiger nicht entlasten, dass die Klägerin durch Inanspruchnahme ihres Bekanntenkreises die ihr entstandenen Einschränkungen ausgeglichen hat, ohne hier konkrete Aufwendungen nachweisen zu können (vgl. BGH, Urteil vom 08.04.1986 -VI ZR 59/85). - OLG Frankfurt, 28.10.1986 - 3 UF 124/80
Familienrecht: Unterhalt des Ehegatten während des Getrenntlebens
Bei den vorliegenden gehobenen Verhältnissen - auch der Partner der Beklagten hat ein hohes Einkommen von brutto über 6.500 DM monatlich - kommt eine Beurteilung des Wertes der Leistungen der Beklagten nach BAT V c in Betracht (vgl. BGH VersR 1986, 790).