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   LG Bonn, 10.05.1985 - 3 O 25/85   

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https://dejure.org/1985,3944
LG Bonn, 10.05.1985 - 3 O 25/85 (https://dejure.org/1985,3944)
LG Bonn, Entscheidung vom 10.05.1985 - 3 O 25/85 (https://dejure.org/1985,3944)
LG Bonn, Entscheidung vom 10. Mai 1985 - 3 O 25/85 (https://dejure.org/1985,3944)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 855 (Ls.)
  • NJW-RR 1986, 223
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Saarbrücken, 26.07.2004 - 5 W 85/04

    Krankentagegeldversicherung: Fälligkeit des Anspruchs auf Versicherungsleistungen

    Zu berücksichtigen ist daher, ob der Beklagte Veranlassung zur Klage gegeben hat oder ob der Kläger mutwillig Klage erhoben hat (OLG Köln NJW-RR 1986, 223 und MDR 1985, 505; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1454).
  • OLG Koblenz, 17.11.1999 - 8 W 662/99

    Anwaltszwang für Klagerücknahme nach Verweisung vom Amts- an das Landgericht

    Gleiches ist angenommen worden, wenn die Klage durch einen bei dem erkennenden Landgericht nicht zugelassenen Rechtsanwalt eingereicht und dann von diesem zurückgenommen wird (vgl. hierzu LG Bonn in NJW-RR 86, 223).
  • OLG Koblenz, 06.03.2012 - 14 W 124/12

    Verfahrensrecht - Kostenniederschlagung wegen entschuldigten Rechtsirrtums

    Gleiches ist angenommen worden, wenn die Klage durch einen bei dem erkennenden Landgericht nicht zugelassenen Rechtsanwalt eingereicht und dann von diesem zurückgenommen wurde (LG Bonn in NJW-RR 86, 223).
  • OLG Hamm, 06.12.2000 - 13 W 47/00

    Beiderseitige Erledigungserklärung nach Zahlung vor Rechtshängigkeit - Kostenlast

    Ein solcher Anspruch ist im Rahmen der bei § 91 a ZPO zu treffenden Kostenentscheidung dann zu berücksichtigen, wenn sich die materielle Kostentragungspflicht ohne besondere Schwierigkeiten feststellen läßt (BGH MDR 81, 126; Köln JurBüro 89, 217; Köln NJW-RR 86, 223; Koblenz NJW-RR 97, 7; Zöller, ZPO, 21. Aufl. § 91 a Rdn. 24 mit Nachweisen zum Meinungsstand).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2022 - 6 W 59/22

    Sofortige Beschwerde gegen einen Kostenansatz; Konkludente Rücknahme einer

    Es ist weder prozessual noch wirtschaftlich sinnvoll und geboten, dass eine Partei kostenträchtig die Bestellung eines Rechtsanwaltes veranlassen muss, nur um eine ursprünglich zulässig ohne anwaltlichen Bevollmächtigten angebrachte Klage vor dem Gericht, an das der Rechtsstreit verwiesen worden ist, wirksam zurücknehmen zu können (vgl. BGH, NJW 1954, 1405; LG Bonn, NJW-RR 1986, 223).
  • OLG Naumburg, 20.04.1998 - 2 W 10/97

    Erklärung der Klagerücknahme durch einen bisherigen Anwalt gegenüber einem

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