Weitere Entscheidung unten: KG, 15.03.1985

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.05.1984 - 9 U 153/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,5034
OLG Hamm, 29.05.1984 - 9 U 153/83 (https://dejure.org/1984,5034)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.05.1984 - 9 U 153/83 (https://dejure.org/1984,5034)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Mai 1984 - 9 U 153/83 (https://dejure.org/1984,5034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 326
  • VersR 1985, 1194
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 08.11.1994 - 9 U 76/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Die Beklagte hat diese Erkrankung als Unfallfolge in ihren Entschließungen vom 20.02.1990 und 21.02.1990 anerkannt und ist daran gebunden (vgl. BGH VersR 1976, 1156; Senat NJW-RR 1986, 326).
  • LG Münster, 28.03.1990 - 12 O 33/90
    Die Beitragszahlungen des Leistungsträgers stellen einen internen Finanzausgleich dar (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1986, S. 326, 327).
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Rechtsprechung
   KG, 15.03.1985 - 9 U 6388/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5726
KG, 15.03.1985 - 9 U 6388/84 (https://dejure.org/1985,5726)
KG, Entscheidung vom 15.03.1985 - 9 U 6388/84 (https://dejure.org/1985,5726)
KG, Entscheidung vom 15. März 1985 - 9 U 6388/84 (https://dejure.org/1985,5726)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 326
  • VersR 1986, 820
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Saarbrücken, 17.02.1988 - 1 U 31/86

    Eigenschaft als Tierhalter; Schmerzensgeld wegen Zeugungsunfähigkeit nach

    Der Gesichtspunkt des Handels auf eigene Gefahr führt zum Ausschluß der Tierhalterhaftung allenfalls dann, wenn sich der Verletzte durch die Übernahme des Tieres bzw. durch dessen Verwendung freiwillig einer Gefahr ausgesetzt hat, die über die normalerweise von einem Tier dieser Art ausgehende Gefahr hinausgeht (vgl. BGH in NJW 1977, 2158 (2159) zu I. 2. b) aa); 1986, 2883 (2884) zu II. 2. a); KG in NJW-RR 1986, 326).
  • OLG Koblenz, 21.04.1998 - 3 U 899/97

    Schadensersatz nach Reitunfall; Tierhalterhaftung - speziefische Tiergefahr;

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  • OLG Hamm, 11.11.1999 - 6 U 120/98

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Sturzes von einem Kutschbock; Umfang des

    Denn dem Vortrag des Beklagten ist weder zu entnehmen, daß die Parteien ausdrücklich über eine Haftungsregelung gesprochen haben noch, daß der Kläger auch nur einen der Aushänge zur Kenntnis genommen und dessen Inhalt als für sich verbindlich akzeptiert hat (vgl. dazu KG NJW-RR 86, 326; Fritzweiler, Praxishandbuch Sportrecht Rdn. 90 m.w.N.; Weisemann/Spieker, Sport, Spiel und Recht, 2. Aufl., Rdn. 81).
  • LG Rottweil, 16.01.2003 - 6 O 23/02

    Tierhalterhaftung beim Stolpern eines Reitpferdes und Verletzung des Reiters

    Nach ständiger Rechtsprechung, welcher sich die Kammer anschließt, kommt die Gefährdungshaftung des Tierhalters auch dem Reiter auf dem Pferd zugute (BGH VersR 1992, 1145; BGB NJW 1999, 3119; KG NJW-RR 1986, 326; OLG Koblenz VersR 1999, 239).
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