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   BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86   

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BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86 (https://dejure.org/1987,1002)
BGH, Entscheidung vom 16.06.1987 - IVa ZR 74/86 (https://dejure.org/1987,1002)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 1987 - IVa ZR 74/86 (https://dejure.org/1987,1002)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments - Zulässigkeit der Umdeutung eines fehlerhaften gemeinschaftlichen Testaments in ein Einzeltestament - Zulässigkeit einer gemeinschaftlichen letztwilligen Verfügung von Nichtehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1410
  • DNotZ 1988, 178
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 20.05.1915 - IV 699/14

    Gemeinschaftliches Testament.

    Auszug aus BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86
    Ein Konversionsverbot, wie es das Reichsgericht in RGZ 87, 33 angenommen habe, sei dem Gesetz nicht zu entnehmen und stehe der Wirksamkeit der Erbeinsetzung der Beklagten daher nicht entgegen.

    Zwar hat das Reichsgericht in RGZ 87, 33 den Standpunkt eingenommen, § 2265 BGB lasse es nicht zu, gemeinschaftliche letztwillige Verfügungen von Nichtehegatten als Einzeltestament aufrecht zu erhalten (dagegen heute die einhellige Auffassung, z.B. Johannsen in BGB-RGRK, 12. Aufl. § 2265 Rdn. 15, 14 unter Verweisung auf BGH, Beschluß vom 14.12.1955 - IV ZR 289/55; Staudinger/Kanzleiter, BGB 12. Aufl. § 2265 Rdn. 6 bis 14; MK-Musielak, BGB § 2265 Rdn. 4; Lutter FamRZ 1959, 273, 275; v. Lübtow, Erbrecht Bd. I S. 490).

  • RG, 13.11.1942 - VII 60/42

    1. Sind die Anwartschaftsrechte aus einer bedingten Nacherbfolge abtretbar? 2.

    Auszug aus BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86
    Wechselbezüglich (korrespektiv) sind Verfügungen, von denen anzunehmen ist, daß die Verfügung des einen nicht ohne die Verfügung des anderen getroffen sein würde (vgl. RGZ 170, 163, 172).

    Das in § 2270 Abs. 1 BGB beschriebene Verhältnis bezieht sich nämlich - was die Revision übersieht - nicht "auf das Testament als solches", sondern immer nur auf darin enthaltene einzelne Verfügungen (vgl. RGZ 170, 163); d.h. aus dem Willen des Erblassers zur gemeinsamen Testierung folgt nicht bereits, daß die von ihm vorgenommene Erbeinsetzung in Abhängigkeit von der Testierung seiner Lebensgefährtin zu seinen Gunsten gewollt war.

  • BGH, 13.02.1957 - IV ZR 243/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86
    Da über die Wechselbezüglichkeit der Wille der Testierenden entscheidet, muß er in Zweifelsfällen mit dem Mittel der Auslegung nach allgemeinen Grundsätzen erforscht werden (vgl. BGH, Urteil vom 13.2.1957 - IV ZR 243/56 - LM BGB § 2270 Nr. 2; MK-Musielak, a.a.O. § 2270 Rdn. 6; Palandt/Edenhofer, BGB 46. Aufl. § 2270 Anm. 1 b; Johannsen, a.a.O. § 2270 Rdn. 1, 7; vgl. ferner Senatsurteil vom 28.1.1987 - IVa ZR 191/85 - FamRZ 1987, 475).
  • BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70

    Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung -

    Auszug aus BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86
    Seine Auslegung ist auch nicht etwa deswegen rechtsfehlerhaft, weil das Berufungsgericht - so die Revision - nicht auf den bei Testamentserrichtung am 4. Juni 1979 vorhandenen, sondern auf einen späteren Willen des Erblasser abstellen würde (zur Maßgeblichkeit des Errichtungszeitpunktes vgl. BGH Urteil vom 22.3.1972 - IV ZR 134/70 - WM 1972, 780, 781).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86
    Da über die Wechselbezüglichkeit der Wille der Testierenden entscheidet, muß er in Zweifelsfällen mit dem Mittel der Auslegung nach allgemeinen Grundsätzen erforscht werden (vgl. BGH, Urteil vom 13.2.1957 - IV ZR 243/56 - LM BGB § 2270 Nr. 2; MK-Musielak, a.a.O. § 2270 Rdn. 6; Palandt/Edenhofer, BGB 46. Aufl. § 2270 Anm. 1 b; Johannsen, a.a.O. § 2270 Rdn. 1, 7; vgl. ferner Senatsurteil vom 28.1.1987 - IVa ZR 191/85 - FamRZ 1987, 475).
  • RG, 14.02.1927 - IV 766/26

    Gemeinschaftliches Testament

    Auszug aus BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86
    Denn die Vorschrift gilt nur "im Zweifel", also wenn die tatrichterliche Auslegung - anders als hier - weder die gegenseitige Abhängigkeit noch die gegenseitige Unabhängigkeit der beiderseitigen Verfügungen ergibt (vgl. RGZ 116, 148, 150).
  • OLG Hamm, 12.09.2017 - 10 U 75/16

    Erbeinsetzung im gemeinschaftlichen Ehegattentestament kann lebzeitige

    Ob Wechselbezüglichkeit gegeben ist, darf nicht pauschal anhand des Testamentes insgesamt untersucht werden, sondern muss anhand der einzelnen Verfügungen eruiert werden (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 1410 - juris Rn.11).
  • KG, 19.12.2014 - 6 W 155/14

    Ehegattentestament: Wechselbezüglichkeit der Verfügungen zugunsten der

    Richtig ist zwar, dass allein die Tatsache, dass Ehegatten gemeinschaftlich testieren, die Wechselbezüglichkeit ihrer Verfügungen noch nicht zu begründen vermag (BGH NJW-RR 1987, 1410 - 1411, zitiert nach juris, dort Rdz. 11), sondern dass die Wechselbezüglichkeit für jede Verfügung gesondert durch Auslegung zu ermitteln ist (BGH a.a.O. Rdz. 10/14).
  • OLG Bamberg, 06.11.2015 - 4 W 105/15

    Erbscheinsverfahren: Berliner Testament - Wechselbezüglichkeit der beiderseitigen

    Sofern ein solches Testament keine klaren und eindeutigen Aussagen zur Wechselbezüglichkeit enthält, muss diese Frage nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen und für jede Anordnung gesondert ermittelt werden (BGH NJW-RR 1987, 1410).
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