Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.02.1987

Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1987 - IVb ZB 164/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2702
BGH, 21.01.1987 - IVb ZB 164/86 (https://dejure.org/1987,2702)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1987 - IVb ZB 164/86 (https://dejure.org/1987,2702)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 164/86 (https://dejure.org/1987,2702)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,2702) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsanwalt - Frist - Urlaub

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 710
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91

    Sorgfaltspflicht bei Feststellung des Fristbeginns

    Allerdings braucht ein Rechtsanwalt grundsätzlich nicht die Erledigung jeder konkreten Einzelanweisung zu überwachen (vgl. BGH Beschluß vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 164/86 = NJW-RR 87, 710).
  • BGH, 02.11.1995 - VII ZB 13/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen des Rechtsanwalts auf die

    Das gilt nicht nur für allgemeine Anweisungen, sondern erst recht dann, wenn die Anwältin wie hier in einem konkreten Einzelfall eine spezielle Weisung erteilt (z.B. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1987 - VI ZR 43/87 = VersR 1988, 185;Beschlüsse vom 21. Januar 1987 - IV b ZB 164/86 = NJW-RR 1987, 710 undvom 5. Juli 1983 - VI ZB 5/83 = VersR 1983, 838).
  • BGH, 04.12.1991 - VIII ZB 34/91

    Anforderungen an eine wirksame Berufungseinlegung - Falsche Angaben zur Person

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf vertrauen darf, daß ein sonst zuverlässiges Büropersonal eine ihm auch nur mündlich erteilte Anweisung befolgt; das gilt nicht nur für allgemeine Anweisungen, sondern erst recht dann, wenn der Anwalt in einem konkreten Einzelfall eine spezielle Weisung erteilt (z.B. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1987 - VI ZR 43/87 = VersR 1988, 185 unter 2 b; Beschlüsse vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 164/86 = NJW-RR 1987, 710 unter 2 b und vom 5. Juli 1983 - VI ZB 5/83 = VersR 1983, 838 unter 2), dies zumal dann, wenn die Vernichtung einer von zwei Berufungsschriften, die die Angestellte selbst angefertigt hatte und deshalb leicht auseinanderhalten konnte, keine besonderen Kenntnisse oder Fähigkeiten erforderte.
  • BGH, 17.04.1996 - XII ZB 27/96

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses;

    Eine schriftliche Anordnung an Frau M., durch die der Gefahr des Übersehens oder Vergessens entgegengewirkt worden wäre, war nicht zwingend erforderlich (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 164/86 = NJW-RR 1987, 710).
  • BGH, 15.02.1995 - XII ZB 11/95

    Sorgfaltspflichten des Prozeßbevollmächtigten im Hinblick auf den Ablauf von

    Auch hatte sie mit ihrer Anweisung, ihr sämtliche Familiensachen sofort nach Fristberechnung zur Überprüfung vorzulegen, den Organisationsanforderungen genügt (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 164/86 - BGHR ZPO § 233 Feriensache 1 m.N.).
  • BGH, 29.01.1997 - XII ZB 203/96

    Rechtsanwalt - Fristenkontrolle - Büroorganisation - Berufung - Gerichtsferien -

    Er mußte vielmehr Vorsorge dafür treffen, daß ihm in Fällen, in denen die Gerichtsferien Einfluß auf die Fristberechnung haben konnten, die Akten vorgelegt wurden, damit er selbst darüber befinden konnte, ob es sich um eine Feriensache handelte (Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 1982 - IVb ZB 157/82 = VersR 1983, 82 m.w.N.; vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 164/86 = BGHR ZPO § 233 Feriensache 1; BGH Beschluß vom 5. März 1991 - XI ZB 1/91 = BGHR a.a.O. Feriensache 3).
  • BGH, 21.02.1990 - VIII ZB 5/90
    Soweit der Prozeßbevollmächtigte des Beklagten darüber hinaus nicht dafür gesorgt hat, daß die Akten ihm zur Prüfung der Frage vorgelegt wurden, ob eine Feriensache vorlag (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Juni 1985 - III ZB 2/85 = VersR 1985, 889; BGH, Beschluß vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 164/86 = BGHR ZPO § 233 Feriensache 1), ist dies nicht für die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ursächlich geworden.
  • BGH, 26.09.1996 - VII ZB 18/96

    Werklohnforderung wegen Bauleistungen - Beschwerde gegen die Ablehnung der

    Eine Verpflichtung, jede konkrete Einzelanweisung gegenüber einer sorgfältigen Angestellten zu überwachen, traf den Prozeßbevollmächtigten nicht (vgl. etwa BGH, Beschluß vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 164/86 = BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 2).
  • BGH, 23.01.1991 - XII ZB 143/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung einer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa VersR 1983, 82 m.w.N. und BGHR ZPO § 233 Feriensache 1) darf ein Rechtsanwalt die Beurteilung, ob eine Sache, in der eine Berufungsbegründungsfrist vorzumerken ist, eine Feriensache darstellt, grundsätzlich nicht seinem - auch gut geschulten - Büropersonal überlassen; er muß vielmehr Vorsorge dafür treffen, daß ihm die Akten vorgelegt werden, wenn die Gerichtsferien Einfluß auf die Fristberechnung haben können, damit er selbst darüber befinden kann, ob es sich um eine Feriensache handelt.
  • BGH, 27.06.1989 - VI ZB 21/89
    Allerdings darf der Rechtsanwalt, wenn - wie es hier der Fall war - die Gerichtsferien Einfluß auf den Fristablauf haben können, die Fristberechnung nicht der Verantwortung des Kanzleipersonals überlassen, sondern muß sicherstellen, daß ihm die Berechnung oder Überprüfung der Frist vorbehalten bleibt (s. BGH Beschluß vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 164/86 - BGHR ZPO § 233 "Feriensache 1" sowie Senatsurteil vom 6. Oktober 1987 - VI ZR 43/87 - BGHR a.a.O. "Feriensache 2" = VersR 1988, 185, 186 [BGH 06.10.1987 - VI ZR 43/87]).
  • BGH, 17.12.1987 - I ZB 9/87

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Prozessbevollmächtigten - Pflicht des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 18.02.1987 - IVb ZB 153/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,6240
BGH, 18.02.1987 - IVb ZB 153/86 (https://dejure.org/1987,6240)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1987 - IVb ZB 153/86 (https://dejure.org/1987,6240)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1987 - IVb ZB 153/86 (https://dejure.org/1987,6240)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,6240) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsanwalt - Fristberechnung - Dauer der Berufungsbergründungsfrist bei Feriensachen - Zurechnung der Fristversäumnis bei Urlaubsabwesenheit des Rechtsanwaltes - Pflicht des Anwalts zur Anordnung der Vorlage von Feriensachen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 710
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.07.1977 - II ZB 12/76

    Ein sich einem Scheckvorbehaltsurteil anschließendes Nachverfahren als

    Auszug aus BGH, 18.02.1987 - IVb ZB 153/86
    Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn die Prüfung, ob die Gerichtsferien die Frist zur Begründung der Berufung hemmen, in der Kanzlei des Rechtsanwalts häufig vorkommt und der Rechtsanwalt die betreffenden Angestellten laufend durch Stichproben überprüft hat (vgl. etwa BGH VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 253 und 351; 1980, 194).

    Sie ist dem Personal als ein allgemeines Verbot deutlich zu machen, in ihrem Ablauf gehemmte und damit über einen Monat hinausreichende Berufungsbegründungsfristen in eigener Verantwortung zu berechnen und einzutragen (vgl. BGH VersR 1977, 933).

  • BGH, 12.06.1969 - VII ZB 12/69
    Auszug aus BGH, 18.02.1987 - IVb ZB 153/86
    Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn die Prüfung, ob die Gerichtsferien die Frist zur Begründung der Berufung hemmen, in der Kanzlei des Rechtsanwalts häufig vorkommt und der Rechtsanwalt die betreffenden Angestellten laufend durch Stichproben überprüft hat (vgl. etwa BGH VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 253 und 351; 1980, 194).
  • BGH, 18.10.1978 - VIII ZB 39/78

    Sorgfaltspflicht des Anwalts - Fristberechnung - Büroorganisation -

    Auszug aus BGH, 18.02.1987 - IVb ZB 153/86
    Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn die Prüfung, ob die Gerichtsferien die Frist zur Begründung der Berufung hemmen, in der Kanzlei des Rechtsanwalts häufig vorkommt und der Rechtsanwalt die betreffenden Angestellten laufend durch Stichproben überprüft hat (vgl. etwa BGH VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 253 und 351; 1980, 194).
  • BGH, 23.11.1979 - IV ZB 200/79

    Fristlauf bei Feriensachen - Kindschaftssachen als Feriensachen -

    Auszug aus BGH, 18.02.1987 - IVb ZB 153/86
    Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn die Prüfung, ob die Gerichtsferien die Frist zur Begründung der Berufung hemmen, in der Kanzlei des Rechtsanwalts häufig vorkommt und der Rechtsanwalt die betreffenden Angestellten laufend durch Stichproben überprüft hat (vgl. etwa BGH VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 253 und 351; 1980, 194).
  • BGH, 14.02.1975 - IV ZB 50/74

    Büropersonal - Fristnotierung - Prüfungs- und Hinweispflicht -

    Auszug aus BGH, 18.02.1987 - IVb ZB 153/86
    Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn die Prüfung, ob die Gerichtsferien die Frist zur Begründung der Berufung hemmen, in der Kanzlei des Rechtsanwalts häufig vorkommt und der Rechtsanwalt die betreffenden Angestellten laufend durch Stichproben überprüft hat (vgl. etwa BGH VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 253 und 351; 1980, 194).
  • BGH, 28.07.1967 - II ZB 1/67

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer

    Auszug aus BGH, 18.02.1987 - IVb ZB 153/86
    Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn die Prüfung, ob die Gerichtsferien die Frist zur Begründung der Berufung hemmen, in der Kanzlei des Rechtsanwalts häufig vorkommt und der Rechtsanwalt die betreffenden Angestellten laufend durch Stichproben überprüft hat (vgl. etwa BGH VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 253 und 351; 1980, 194).
  • BGH, 09.04.1992 - III ZR 228/90

    Enteignungsentschädigung wegen Hochbunker auf Nachbargrundstück

    Zumindest hätte der Beklagte nach seiner Rückkehr die während des Urlaubs eingetroffene Post selbst durchsehen müssen (vgl. Beschluß des VIII. Zivilsenats vom 14. März 1973 - VIII ZB 6/73 = NJW 1973, 901, Beschluß des IVb-Zivilsenats vom 2. Juli 1980 - IVb ZB 516/80 = NJW 1980, 2261 und vom 18. Februar 1987 - IVb ZB 153/86 = NJW-RR 1987, 710 f. a.E.).
  • BGH, 15.05.1991 - XII ZB 45/91

    Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung wegen nachehelichen Unterhalt -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß dem Kanzleipersonal aber das allgemeine Verbot deutlich gemacht werden, vermeintlich durch die Gerichtsferien gehemmte und damit über einen Monat hinausreichende Begründungsfristen in eigener Verantwortung zu berechnen und einzutragen (s. nur Senatsbeschlüsse vom 18. Februar 1987 - IVb ZB 153/86 - NJW-RR 1987, 710, 711 und vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 133/89 - FamRZ 1990, 390, 391, jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht