Rechtsprechung
   LG Kaiserslautern, 05.05.1987 - 2 S 123/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2039
LG Kaiserslautern, 05.05.1987 - 2 S 123/84 (https://dejure.org/1987,2039)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 05.05.1987 - 2 S 123/84 (https://dejure.org/1987,2039)
LG Kaiserslautern, Entscheidung vom 05. Mai 1987 - 2 S 123/84 (https://dejure.org/1987,2039)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,2039) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit eines deutschen Gerichts gemäß Artikel 5 Nr. 1 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuG-ÜbK); Erfüllungsort im Falle eines Rechtsstreit ...

  • europa.eu
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EuGVÜ Art. 5 Br; EuGVÜ Art. 51 M; BGB § 269

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 652
  • NJW-RR 1988, 338 (Ls.)
  • VersR 1988, 754
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • LG Würzburg, 04.05.2018 - 64 O 2504/14

    Schadensersatz wegen mangelhafter Architektenleistungen

    Das Architektenwerk als solches, also insbesondere die Bauaufsicht, kann nach der Errichtung des Bauwerks nicht mehr nachgebessert werden, d.h. eine Nachbesserung in Bezug auf Aufsichtsfehler des Architekten ist objektiv unmöglich, vgl. BGH NZBau 2008, 187; OLG München NJW-RR 1988, 338; OLG Rostock NJOZ 2010, 782; OLG Hamm IBRRS 2015, 1835.
  • OLG Köln, 30.04.2003 - 13 U 207/01

    Haftung wegen Planungs- und Überwachungsfehlern

    dd) Die - von den förmlichen Voraussetzungen des § 634 Abs. 1 BGB nicht abhängige (vgl. OLG München NJW-RR 88, 338) - Haftung des Widerbeklagten erstreckt sich auch auf die Pos.
  • OLG Oldenburg, 26.03.1998 - 8 U 215/97

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Bejahung der örtlichen Zuständigkeit

    Es kann insoweit dahingestellt bleiben, ob Erfüllungsort für die gegenseitigen Leistungen aus einem Architektenvertrag, der nur die Leistungsphasen 1 und 2 von § 15 HOAI umfasst, das Büro des Architekten ist ( so LG München NJW-RR 1993, 212; a.A. LG Kaiserslautern NJW 1988, 652 [LG Kaiserslautern 05.05.1987 - 2 S 123/84] und dem folgend Pott/Dahlhoff/Kniffka, a.a.O.; sowie Zöller-Vollkommer, ZPO, 20. Aufl., Rz. 25 zu § 29 ZPO , Stichwort ,Architektenvertrag).
  • OLG Brandenburg, 25.05.2000 - 12 U 159/99

    Architektenvertragsrecht bei ausländischem Architekturbüro

    Im Zweifel kommt demnach das am Sitz des Architekten oder Bauunternehmers geltende Schuldrecht zur Anwendung (BGH, NJW 1999, 2442, 2443; Palandt/Heldrich, Art. 28 EGBGE Rdn. 13/14; Thode/Wenner, Internationales Architekten- und Bauvertragsrecht, Rdn. 280 m.w.N.; LG Kaiserslautern, NJW 1988, 652 für den Fall, dass der Architekt lediglich mit der Fertigung der Baupläne beauftragt war).
  • OLG Köln, 26.10.1993 - 19 W 45/93

    Keine vertragliche Beziehung zwischen Bauherr und Subunternehmer -

    Folgte man nämlich der in Literatur und Rechtsprechung vorherrschenden Meinung, daß beim Architektenvertrag Erfüllungsort nur dann der Ort des Bauvorhabens ist, wenn sämtliche Architektenleistungen, bei denen die Herstellung eines mangelfreien Bauwerks auf einem bestimmten Grundstücks im Mittelpunkt stehen, in einer Hand liegen, sich also der Schwerpunkt der Architektenleistung vor Ort befindet (Landgericht Kaiserslautern NJW 88, 652; Landgericht Tübingen Baurecht 91, 795; OLG Nürnberg Baurecht 77, 7071; Jagenburg NJW 1992, 148, 151), führte das im vorliegenden Fall zur Unzuständigkeit des Landgerichts Köln, da der Beklagte unstreitig nur mit der Planung betraut war und seinen Wohn- und Bürositz im Landgerichtsbezirk Bonn hat.
  • LG München I, 28.04.1992 - 2 O 5760/92

    Honorarklage des Architekten: Welches Gericht ist örtlich zuständig?

    Aus der Natur dieses Schuldverhältnisses ergibt sich ähnlich wie bei einem Anwaltsvertrag die Besonderheit, daß alle wesentlichen Gespräche, Absprachen, gemeinsamen Überlegungen der Parteien und Zielvorstellungen gewöhnlich im Büro des Architekten stattfinden beziehungweise dort entwickelt werden (aA. LG Kaiserslautern, NJW 1988, 652; Zöller-Vollkommer, Rdn. 25 Stichwort »Architektenvertrag«).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht