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OLG Düsseldorf, 28.04.1986 - 1 U 52/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
StVO § 26 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Fußgängerüberweg; Fahrbahnüberquerung; Radfahrer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StVO § 2 Abs. 5 S. 1 § 26 Abs. 1
Haftungsverteilung bei Kollision eines Kraftfahrers mit einem die Fahrbahn auf den Fußgängerüberweg überquerenden Radfahrer
Papierfundstellen
- NJW-RR 1988, 35
- MDR 1987, 1029
- VersR 1987, 1138
Wird zitiert von ... (5)
- LG Nürnberg-Fürth, 06.10.2016 - 2 S 8390/15
Kein Vorrang für Radfahrer auf Fußgängerüberweg
Die vereinzelt gebliebene Entscheidung des OLG Düsseldorf (28.04.1986 - 1 U 52/85 - MDR 1987, 1029), wonach auch Radfahrer grundsätzlich auf Fußgängerüberwegen den Vorrang gegenüber dem fließenden Verkehr genießen, sofern für diesen trotz der Geschwindigkeit des Radfahrers rechtzeitig erkennbar ist, dass der Radfahrer die Fahrbahn auf dem Fußgängerüberweg überqueren will, wird zu Recht nicht anerkannt (statt vieler OLG Hamm NZV 1993, 66; OLG Düsseldorf NZV 1998, 296). - OLG Düsseldorf, 24.03.1998 - 5 Ss OWi 39/98
Benutzung des Fußgängerüberweges durch Radfahrer L
Deshalb ist dem 1. Zivilsenat des OLG Düsseldorf (MDR 1987, 1029 ) nicht zu folgen, wenn er ausführt, nach Sinn und Zweck der Vorschrift sei es trotz ihres Ausnahmecharakters geboten, ihren Schutz auch Radfahrern zukommen zu lassen, sofern sie in ihrem Verkehrsverhalten in der speziellen Situation vor Überwegen denjenigen von Fußgängern sehr ähnlich seien. - OLG Celle, 11.10.2023 - 14 U 157/22
Kind; Unfall; Fahrzeug; Straßenverkehr; Radfahrer; Zebrastreifen; Schmerzensgeld; …
Dies hat seinen Grund darin, dass die der Masse und der Schnelligkeit eines Kraftfahrzeugs anhaftende Gefährlichkeit objektiv - wie hier - bei dem Geschehen mitgewirkt und dessen Folgen beeinflusst hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. April 1986 - 1 U 52/85, NJW-RR 1988, 35 mwN). - AG Hamburg, 10.03.2016 - 16 C 35/14
Verkehrsunfall - Radfahrerkollision mit links abbiegendem Fahrzeug
Der vom Kläger ins Feld geführten Auffassung des OLG Düsseldorf, wonach Radfahrer auf Fußgängerüberwegen gegenüber dem fließenden Verkehr der Vorrang zukommt (MDR 1987, 1029, vgl. auch die kritische Anmerkung der Schriftleitung), folgt das Gericht nicht, da diese Ansicht vom eindeutigen Wortlaut des § 26 Abs. 1 StVO nicht gedeckt ist. - AG Würzburg, 24.05.2022 - 30 C 1164/21
Querung eines Fußgängerweges mit Fahrrad
Angesichts dieses klaren Wortlautes des Gesetzes überzeugt es nicht, wenn vereinzelt die Ansicht vertreten wird, dass der Vorrang an Fußgängerüberwegen nicht nur für Fußgänger, sondern auch für Radfahrer gelten soll, solange nur deren Überquerungsabsicht rechtzeitig erkennbar ist (so aber OLG Düsseldorf, NJW-RR 1988, 35).