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   OLG Stuttgart, 15.05.1987 - 2 U 217/86   

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OLG Stuttgart, 15.05.1987 - 2 U 217/86 (https://dejure.org/1987,3357)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.05.1987 - 2 U 217/86 (https://dejure.org/1987,3357)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Mai 1987 - 2 U 217/86 (https://dejure.org/1987,3357)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 678
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 18.05.1995 - III ZR 109/94

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Vertretung einer Gemeinde gegenüber

    bb) Die Übernahme der streitigen Tätigkeit ist nicht als Beteiligung an der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Beklagten (Daseinsvorsorge) anzusehen, für die das Rechtsberatungsgesetz nicht gilt (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 1988, 678 f [OLG Stuttgart 15.05.1987 - 2 U 217/86]; Rennen/Caliebe aaO. Rn. 10, 22).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 214/97

    Rechtsbetreuende Verwaltungshilfe

    Es bedarf deshalb - trotz der weiten Fassung des Klageantrags - keiner gesonderten Prüfung mehr, inwieweit Art. 1 § 1 RBerG für die Rechtsbesorgung zugunsten einer Gemeinde bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben überhaupt gilt (vgl. dazu bei Einschaltung eines privaten Dritten in die Erfüllung öffentlicher Aufgaben einer Gemeinde BGH, Urt. v. 18.5.1995 - III ZR 109/94, NJW 1995, 3122, 3123 im Anschluß an OLG Stuttgart, NJW-RR 1988, 678; offengelassen in BGH, Urt. v. 14.5.1998 - I ZR 116/96, GRUR 1999, 259, 260 = WRP 1999, 98 - Klärung vermögensrechtlicher Ansprüche).
  • BGH, 14.05.1998 - I ZR 116/96

    "Klärung vermögensrechtlicher Ansprüche"; Öffentliche Ausschreibung eines

    Daß die Bieter dabei an der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben durch die Verwaltung beteiligt werden sollten, stehe der Anwendung des Rechtsberatungsgesetzes nicht entgegen, da der Meinung, dieses Gesetz befasse sich nur mit dem Schutz der Rechtsangelegenheiten Privater (OLG Stuttgart NJW-RR 1988, 678), nicht zu folgen sei.

    Dabei kann dahinstehen, ob - wie vom Berufungsgericht angenommen - das Rechtsberatungsgesetz in den Fällen der Beteiligung Privater an der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben überhaupt anwendbar ist (verneinend BGH, Urt. v. 18.5.1995 - III ZR 109/94, NJW 1995, 3122, 3123 im Anschluß an OLG Stuttgart NJW-RR 1988, 678 f. und Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz, 2. Aufl., Rdn. 10 und 22).

  • LSG Bayern, 29.11.2012 - L 18 U 301/01

    Berufungszulassung, Verletztenrente, Leistungshöhe, Unfallfolgen,

    Der Senat hat 5 Band Akten der Beklagten und eine Heftung, 2 Krankenakten der Neurologie Uni-Klinik H-Stadt, 2 Aktenordner des Klinikums F-Stadt, die Akten des SG mit den Aktenzeichen S 2 U 217/86, S 2 U 167/76 und sowie die Akte des BayLSG mit dem Aktenzeichen L 3 U 61/93 beigezogen.

    Darauf verweist Prof. Dr. M. in Übereinstimmung mit Dr. H., aber auch in Übereinstimmung mit den vom SG im Verfahren S 2 U 217/86 beauftragten Gutachtern Dr. W. und Dr. N.

  • OLG Düsseldorf, 21.07.1998 - 20 U 34/98

    Abschleppunternehmer: "Auto gegen Geld" - Art. 1 § 1 RBerG, kein Anspruch eines

    Das mag für die interne Mitwirkung an einer Vorbereitungstätigkeit zutreffen, die nach außen hin nicht in Erscheinung tritt (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 88, 678).
  • KG, 31.01.1995 - 5 U 7085/94

    Beteiligung Privater an der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben als Besorgung fremder

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  • LG Marburg, 24.05.2000 - 5 S 233/99

    Einzug von Gebühren und Kosten der Stadt für abgeschleppte Fahrzeuge; Handeln im

    Bei der Beteiligung an der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben wird von der herrschenden Ansicht, der auch die Kammer folgt, aber angenommen, dass insoweit das Rechtsberatungsgesetz nicht gilt (vgl. BGH, NJW 1995, 3122 [3123] = LM H. 9/1995 § 1 RechtsberatG Nr. 48; OLG Stuttgart, NJW-RR 1988, 678).
  • OLG Dresden, 17.02.1999 - 6 U 968/95

    Wohnungsprivatisierung als unerlaubte Rechtsberatung

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  • LG Frankfurt/Main, 25.05.2000 - 3 O 230/00

    Abschleppen und RberG

    Die Beteiligung eines Privaten an der Erfüllung hoheitlicher Verwaltungsaufgaben fällt nicht unter den Begriff der Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ( OLG Stuttgart NJW-RR 1988, 678; Rennen-Caliebe, Rechtsberatungsgesetz, 2. Auflage, Art. 1 § 1, Rn 10 ).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.1999 - 20 U 16/99

    Abschleppkosten und Rechtsberatungsgesetz

    Das Landgericht ist dem nicht gefolgt, weil es der Auffassung war, daß die Beteiligung eines Privaten an der Erfüllung hoheitlicher Verwaltungsaufgaben nicht unter den Begriff der Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten falle (im Anschluß an OLG Stuttgart NJW-RR 88, 678).
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