Rechtsprechung
   OLG München, 26.06.1987 - 10 U 3046/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3383
OLG München, 26.06.1987 - 10 U 3046/86 (https://dejure.org/1987,3383)
OLG München, Entscheidung vom 26.06.1987 - 10 U 3046/86 (https://dejure.org/1987,3383)
OLG München, Entscheidung vom 26. Juni 1987 - 10 U 3046/86 (https://dejure.org/1987,3383)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,3383) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 429 (Ls.)
  • NJW-RR 1988, 1024 (Ls.)
  • NJW-RR 1988, 34
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG München, 03.08.1981 - 6 C 799/81

    GoA; Abschleppen eines Kfz; Garageninhaber; Behinderndes Kfz; Versperren einer

    Auszug aus OLG München, 26.06.1987 - 10 U 3046/86
    Nun könnten allerdings erhebliche Umstände dafür sprechen, nichteheliche Lebensgemeinschaften etwa durch erweiternde Auslegung oder in analoger Anwendung den ehelichen Lebensgemeinschaften gleichzusetzen, weil sich die vorstehend erwähnten beiden wesentlichen Zwecke des § 67 Abs. 2 VVG auch bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft - je nach ihrer konkreten Ausgestaltung - mehr oder weniger verwirklichen könnten (vgl. etwa AG München in DAR 1981, 358 ; Palandt, 46. Aufl., Einführung vor § 1353 BGB , Anm. 8 a).
  • BGH, 15.01.1980 - VI ZR 181/78

    Begriff der Familienangehörigen

    Auszug aus OLG München, 26.06.1987 - 10 U 3046/86
    Für den Fall des sog. Lebensgefährten hat der BGH in seiner in VersR 1980, 526 (= NJW 1980, 1468 ) abgedruckten Entscheidung die Frage offen gelassen, ob ein Lebensgefährte als Familienangehöriger i.S. der Vorschrift des § 67 Abs. 2 VVG zu werten ist, wobei allerdings eine eher verneinende Tendenz erkennbar wurde (vgl. hierzu Prölss-Martin, 23. Aufl., § 67 VVG , Anm. 7 A; sowie Weber in DAR 85, 6 - dort Fußn. 80; in der anders gelagerten Problematik der Ersatzzustellung hat der BGH eine Gleichstellung des Lebensgefährten mit den Ehegatten verneint, BGH NJW 87, 1562).
  • BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 10/84

    Entfallen des Versicherungsschutzes wegen relativer Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG München, 26.06.1987 - 10 U 3046/86
    Im vorliegenden Fall spricht allerdings der Beweis des ersten Anscheins für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit als Unfallursache und damit für grobe Fahrlässigkeit (vgl. zum Anscheinsbeweis bei einer BAK von mindestens 1, 3 Promille BGH VersR 86, 141).
  • BGH, 12.11.1985 - VI ZR 223/84

    Übergang von Ansprüchen gegen einen in häuslicher Gemeinschaft lebenden

    Auszug aus OLG München, 26.06.1987 - 10 U 3046/86
    Der Versicherer soll das schuldige Familienmitglied nicht mit Forderungen, womöglich im Klagewege, überziehen können, von deren Erhebung der Versicherte selbst abgesehen hätte, um den häuslichen Frieden nicht zu stören (so BGH VersR 86, 333).
  • BGH, 08.01.1987 - 1 StR 381/86

    Ersatzzustellung an den Lebensgefährten des Zustellungsadressaten - Zusammenleben

    Auszug aus OLG München, 26.06.1987 - 10 U 3046/86
    Für den Fall des sog. Lebensgefährten hat der BGH in seiner in VersR 1980, 526 (= NJW 1980, 1468 ) abgedruckten Entscheidung die Frage offen gelassen, ob ein Lebensgefährte als Familienangehöriger i.S. der Vorschrift des § 67 Abs. 2 VVG zu werten ist, wobei allerdings eine eher verneinende Tendenz erkennbar wurde (vgl. hierzu Prölss-Martin, 23. Aufl., § 67 VVG , Anm. 7 A; sowie Weber in DAR 85, 6 - dort Fußn. 80; in der anders gelagerten Problematik der Ersatzzustellung hat der BGH eine Gleichstellung des Lebensgefährten mit den Ehegatten verneint, BGH NJW 87, 1562).
  • BGH, 22.04.2009 - IV ZR 160/07

    Kein Übergang von Schadenersatzansprüchen gegen den Partner einer nichtehelichen

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wurde eine Erweiterung des Schutzes des § 67 Abs. 2 VVG a.F. auf nichteheliche Lebensgemeinschaften bislang überwiegend abgelehnt (vgl. OLG Koblenz VersR 2003, 1381 ff. ; OLG Hamm RuS 1999, 470, 471 und VersR 1993, 1513; OLG Frankfurt MDR 1998, 1163, 1164 und VersR 1997, 561 f. ; OLG Köln VersR 1991, 1237 ; OLG München NJW-RR 1988, 34 f. ; OLG Schleswig VersR 1979, 669).
  • OLG Naumburg, 15.05.2007 - 9 U 17/07

    Zur Anwendbarkeit des sog. Familienprivilegs aus § 67 Abs. 2 VVG (Ausschluss des

    Der Bundesgerichtshof und ihm folgend mehrere Oberlandesgerichte haben bisher eine direkte oder analoge Anwendung des § 67 Abs. 2 VVG auf eine Person, die mit dem Versicherungsnehmer in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebt, abgelehnt, selbst wenn die Lebensgemeinschaft durch ihre Dauer oder durch das Vorhandensein gemeinsamer Kinder stark verfestigt ist (BGH, VersR 1988, 253 ff.; OLG Frankfurt, VersR 1997, 561 f.; MDR 1998, 1163 ff.; OLG München, NJW-RR 1988, 34 f.; OLG Koblenz, VersR 2003, 1381 ff.).

    Familienangehörige, die in häuslicher Gemeinschaft leben, bilden meist eine wirtschaftliche Einheit, so dass bei Durchführung des Rückgriffs der Geschädigte im praktischen Ergebnis das, was er mit der einen Hand erhalten hat, mit der anderen wieder herausgeben müsste (BGH, VersR 1988, 253; OLG Brandenburg, VersR 2002, 839, 840; OLG Frankfurt, MDR 1998, 1163, 1164; OLG München, NJW-RR 1988, 34 f.).

    Dementsprechend rechtfertigt es auch die Gefahr der Manipulation (vgl. hierzu OLG Koblenz, VersR 2003, 1381, 1382; OLG München, NJW-RR 1988, 34 f.) nicht, verfestigten nichtehelichen Lebensgemeinschaften das Familienprivileg generell abzusprechen (so bereits OLG Brandenburg, VersR 2002, 839, 841; a. A. OLG Koblenz, VersR 2003, 1381, 1382).

  • BAG, 07.07.2009 - 5 AZB 8/09

    Schadensersatz für geleastes Firmenfahrzeug - Rechtsweg

    Ob es darüber hinaus für den Anspruchsübergang allein auf die Leistung der Versicherung ankommt (so Hormuth in Beckmann/Matusche-Beckmann Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. § 22 Rn. 41 mwN) oder ob bei einer Zahlung an den Versicherungsnehmer die Kenntnis des Versicherten vom Versicherungsverhältnis maßgeblich ist (so OLG München 26. Juni 1987 - 10 U 3046/86 - NJW-RR 1988, 34, 35), bedarf keiner Entscheidung.
  • OLG Brandenburg, 06.03.2002 - 14 U 104/01

    Begriff des Familienangehörigen im Sinne des 67 Abs. 2 VVG - nichteheliche

    In Rechtsprechung und Literatur ist die direkte oder analoge Anwendbarkeit des Familienprivilegs auf nichteheliche Lebensgemeinschaften bis heute umstritten (ablehnend: OLG Frankfurt VersR 1997, 561 f. und MDR 1998, 1163,1164 f.; OLG Köln VersR 1991, 1237 f.; OLG München NJW-RR 1988, 34 f.; Jahnke, Verwandtenprivileg und Personenschadenregulierung NZV 1995, 377, 378; Hausmann/Hohloch, Das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, 1999, Rdnr. 139 ff.; bejahend dagegen: LG Potsdam FamRZ 1997, 878; LG Saarbrücken VersR 1995, 158; Staudinger, Anh. zu §§ 1297 ff. BGB Rdnr. 225; Münchner Kommentar, nach § 1302 BGB, Rdnr. 25; Röthel, Ehe und Lebensgemeinschaft im Personenschadensrecht NZV 2001, 329, 331 f.; Groß, Forderungsübergang im Schadensfall DAR 1999, 337, 340; Kohte, Familienschutz für Lebensgemeinschaften beim Forderungsübergang nach § 67 II VVG, § 116 VI SGB X NZV 1991, 89; sowie für die gleichlautende Norm im österreichischen VVG: OGH VersR 1989, 830).

    Der Senat lässt die Revision gegen dieses Urteil zu, Weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO n.F.) und die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die abweichenden Urteile der Oberlandesgerichte Frankfurt/Main vom 3. April 1998 (MDR 1998, 1163 ff.) und München vom 26. Juni 1987 (NJW-RR 1988, 34 ff.) eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes erfordert (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO n.F.).

  • OLG Nürnberg, 11.03.2009 - 4 U 1624/08

    Gesetzlicher Forderungsübergang im bayrischen Beamtenrecht: Erstreckung der

    Der vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 13.1.1993 (MDR 93, 440) geäußerten gegenteiligen Rechtsauffassung lag ebenso noch die Gesetzeslage vor Inkrafttreten des MietRRG zugrunde wie der Mehrzahl der vom Kläger in der Berufungserwiderung zitierten weiteren obergerichtlichen Entscheidungen (BGH NJW 88, 1091; OLG Frankfurt VersR 97, 561; OLG München NJW-RR 88, 34; OLG Hamm VersR 93, 1513 und VersR 99, 1416; OLG Köln VersR 91, 1237; OLG Schleswig VersR 79, 669).
  • LG Halle, 28.12.2006 - 3 O 137/06

    Regressansprüche einer Versicherung gegen eine Kraftfahrzeugführerin wegen

    Da insbesondere eine Entscheidung des für den hiesigen Landgerichtsbezirk zuständigen Oberlandesgerichts in Naumburg hier noch nicht bekannt geworden ist, wird hier mit der wohl noch herrschenden Meinung in der Rechtsprechung (vgl. hierzu z.B. die von der Klägerin zitierten Entscheidungen der Oberlandesgerichte Frankfurt - VersR 97, 561 - OLG München - NJW-RR 1988, 34 - OLG Hamm VersR 99, 1410 - OLG Köln VersR 1991, 1237 - OLG Schleswig VersR 79, 669) davon ausgegangen, dass die Bestimmung von Sachverhalte, welche die Erstreckung des Familienprivilegs über den heutigen Wortlaut des § 67 Absatz 2 VVG hinaus auf weitere Personengruppen rechtfertigt, allein dem Gesetzgeber vorbehalten bleibt, so die Formulierung des OLG Frankfurt im Urteil vom 03.04.1998, MDR 1998, 1163 ff.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht