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   BayObLG, 29.07.1988 - BReg. 2 Z 76/88   

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https://dejure.org/1988,2413
BayObLG, 29.07.1988 - BReg. 2 Z 76/88 (https://dejure.org/1988,2413)
BayObLG, Entscheidung vom 29.07.1988 - BReg. 2 Z 76/88 (https://dejure.org/1988,2413)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Juli 1988 - BReg. 2 Z 76/88 (https://dejure.org/1988,2413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsatz; Unentgeltlichkeit; Wohnungsrecht; Vereinbarung; Grundstückslasten; Unzulässig

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 14
  • DNotZ 1989, 569
  • Rpfleger 1988, 522
  • BayObLGZ 1988, 268
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 18.06.1980 - BReg. 2 Z 28/80

    Zum Inhalt eines Wohnungsrechts

    Auszug aus BayObLG, 29.07.1988 - BReg. 2 Z 76/88
    Diese Nutzung ist grundsätzlich unentgeltlich (BayObLGZ 1980, 176 [hier: I (154) 135 b]).

    Entscheidung des Senats (BayObLGZ 1980, 176 [hier: I (154) 135 b]) .

    In dem [oben genannten] Beschluß des Senats (BayObLGZ 1980, 176/179 [hier: I (154) 135 b]) sind allerdings bei der Aufzählung der Kosten, über die eine dingliche Vereinbarung möglich ist, auch die Kosten für Abwasser, Müllabfuhr und Hausversicherung genannt, außerdem öffentliche Abgaben.

  • BayObLG, 17.01.1985 - BReg. 2 Z 132/84

    Zum Ausübungsbereich eines Wohnungsrechts

    Auszug aus BayObLG, 29.07.1988 - BReg. 2 Z 76/88
    Hieraus ergibt sich für den vorl. Fall folgendes: Hauptinhalt des Wohnungsrechts ist die Nutzung des Gebäudes oder eines Teils davon als Wohnung (BayObLGZ 1985, 31 [hier: I (154) 159 f]).
  • OLG Saarbrücken, 19.05.2023 - 5 W 12/23

    Zulässiger Inhalt einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit;

    Das Gesetz bestimmt nicht nur die Zahl der dinglichen Rechte abschließend, sondern schreibt auch ihren Inhalt zwingend vor (BayObLG, Beschluss vom 29. Juli 1988 - BReg. 2 Z 76/88, NJW-RR 1989, 14; BayObLG, Beschluss vom 18. Juni 1980 - BReg. 2 Z 28/80, MDR 1980, 385).

    Eine solche ist zwar mit schuldrechtlicher Wirkung zulässig; zum dinglichen Inhalt des Wohnungsrechts kann sie aber nicht gemacht werden (BayOblG, Beschluss vom 29. Juli 1988, a.a.O. siehe auch; BGH, Urteil vom 10.Mai 1968 - V ZR 221/64, BeckRS 1968, 31172089; Riedel/Volmer/Wilsch (vormals Schöner/ Stöber) Grundbuchrecht, 16. Aufl. 2020, Rn. 1252; Staudinger/Reymann (2017) BGB § 1093, Rn. 47; a.A. LG Gießen, Beschluss vom 10. Januar 1986 - 7 T 6/86; …

  • BayObLG, 30.07.1992 - 2Z BR 49/92

    Eintragung von § 748 BGB abweichender Regelungen der Miteigentümer eines

    b) Nach Ansicht des Senats ist dieser Meinung der Vorzug zu geben; die Grundsätze des Sachenrechts (vgl. dazu BayObLGZ 1988, 268/269) stehen nicht entgegen.

    Daraus folgt, dass die Auslegung hier weiteren Spielraum gewähren muss, als er sonst bei dinglichen Rechten besteht; es kann hier jedenfalls keine engeren Grenzen geben als etwa beim gesetzlichen Schuldverhältnis zwischen Eigentümer und Nießbraucher, das durch Vereinbarung der Beteiligten sogar abgeändert werden kann, soweit dadurch nicht die begriffswesentlichen Grenzen zwischen Eigentum und Nießbrauch verletzt werden (BGHZ 95, 99/100; BayObLGZ 1985, 6/9; 1988, 268/269 zum dinglichen Wohnungsrecht).

  • BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 89/92

    Unzulässigkeit der Eintragung eines unentgeltlichen Wohnungsrechts

    Die Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit der auf einem Wohnungsrecht beruhenden Nutzung kann nicht zum Inhalt des Rechts gemacht und nicht in das Grundbuch eingetragen werden (BGH BB 1968, 767; BayObLGZ 1980, 176/179; 1988, 268/271; OLG Köln Mitt-RhNotK 1974, 408/409; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 345 ; Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 9.Aufl. Rn. 1259).
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