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   KG, 10.01.1990 - 24 W 6746/89   

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https://dejure.org/1990,1619
KG, 10.01.1990 - 24 W 6746/89 (https://dejure.org/1990,1619)
KG, Entscheidung vom 10.01.1990 - 24 W 6746/89 (https://dejure.org/1990,1619)
KG, Entscheidung vom 10. Januar 1990 - 24 W 6746/89 (https://dejure.org/1990,1619)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Deckendurchbruch; Wohnungseigentümer; Zustimmung; Decke; Durchbruch; Verbindung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    WEG § 14; WEG § 22 Abs. 1

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Deckendurchbruch: Zustimmung aller Wohnungseigentümer notwendig? (IBR 1990, 321)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 334
  • MDR 1990, 448
  • ZMR 1990, 153
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 21.12.2000 - V ZB 45/00

    Eintritt eines nicht hinnehmbaren Nachteils durch Durchbruch einer tragenden Wand

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 15. Oktober 1999 (ZMR 2000, 254 ), des Oberlandesgerichts Köln vom 8. Februar 1995 (WE 1995, 221) sowie des Kammergerichts vom 17. Februar 1993 (NJW-RR 1993, 909) und vom 10. Januar 1990 (NJW-RR 1990, 334) gehindert und hat deshalb die Sache durch Beschluß vom 8. September 2000 (BayObLGZ 2000, 252) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Demgegenüber erblicken das Kammergericht (NJW-RR 1990, 334, 335; OLGZ 1993, 427, 428; GE 1993, 425; NJW-RR 1997, 587, 588), das Oberlandesgericht Köln (WE 1995, 221) und das Oberlandesgericht Zweibrücken (ZMR 2000, 254, 255) in Übereinstimmung mit der vom vorlegenden Gericht früher vertretenen Ansicht (vgl. etwa WE 1995, 379, 380; 1997, 111, 112; 118, 119; a.A. noch Rpfleger 1984, 409, 410) einen von den übrigen Wohnungseigentümern nicht zu duldenden Nachteil (§§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG) bereits darin, daß durch die Wandöffnung die Abgeschlossenheit der betroffenen Wohnungen aufgehoben und damit ein der Teilungserklärung sowie § 3 Abs. 2 WEG widersprechender Zustand geschaffen werde.

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Danach kann jeder Wohnungseigentümer einen Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums verlangen, der dem Gesetz, den Vereinbarungen und Beschlüssen oder, soweit sich die Regelung hieraus nicht ergibt, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entspricht (vgl. BayObLG, NJW-RR 1987, 717; 1988, 271 und 587; OLG Hamm, OLGZ 1990, 159; KG, NJW-RR 1990, 334).
  • BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91

    Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von

    Selbst wenn der Antragsteller unterläge, könnte er die geltend gemachten Anwaltskosten des Vorprozesses nicht von der Gemeinschaft oder anderen Wohnungseigentümern erstattet verlangen, weil sie bei der Durchsetzung eines eigenen Rechts (KG, NJW-RR 1990, 334) angefallen sind.
  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 8/00

    Fehlende Abgeschlossenheit zweier Wohnungen als nicht hinzunehmender Nachteil

    1995, 221) sowie des Kammergerichts vom 17.2.1993 (NJW-RR 1993, 909) und vom 10.1.1990 (NJW-RR 1990, 334) gehindert.

    Das Landgericht ist damit der Rechtsprechung des Senats (BayObLG WE 1997, 118/119 und 111/112; BayObLG NJW-RR 1995, 649/650) und mehrerer Oberlandesgerichte gefolgt (OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254/255; OLG Köln WE 1995, 221; KG NJW-RR 1993, 909 f. und 1990, 334/335; differenzierend KG NJW-RR 1997, 587/588 und Briesemeister ZMR 1998, 321/322).

  • KG, 17.02.1993 - 24 W 3563/92

    Beseitigung eines Deckendurchbruches ; Beseitigung der Beeinträchtigung eines

    »Ein Deckendurchbruch zur Verbindung zweier Eigentumswohnungen stellt regelmäßig eine unzulässige bauliche Veränderung dar, deren Beseitigung jeder Wohnungseigentümer verlangen kann (Ergänzung zu Senat OLGZ 1990, 155 [= DRsp I (152) 153 c-d.])«.

    Wohnungseigentum ist echtes Eigentum i. S. des § 903 BGB , das den Schutz des § 1004 BGB genießt (BGH, NJW 1992, 978; Senat, NJW-RR 1990, 334).

    Beide Vorinstanzen haben unter Berücksichtigung des Senatsbeschlusses vom 10.1.1990 (OLGZ 1990, 155 = DRsp I (152) 153 c-d) in dem Deckendurchbruch eine unzulässige und zu beseitigende bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums gesehen und sich der Begründung des Senats im einzelnen angeschlossen.

  • BayObLG, 29.10.1991 - BReg. 2 Z 130/91

    Zustimmung aller Wohnungseigentümer bei erheblichen Eingriffen in Statik und

    Die Durchbrüche durch die Decke zwischen Erd- und Kellergeschoß und durch die tragende Wand zwischen den Kellerräumen (Arbeitsraum und Hobbyraum) betreffen gemeinschaftliches Eigentum (vgl. auch KG NJW-RR 1990, 334).
  • BayObLG, 08.09.2000 - 2Z BR 7/00

    Mauerdurchbruch bei baulicher Verbindung von zwei Eigentumswohnungen als Nachteil

    Er möchte unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung die Entscheidung des Landgerichts aufheben und den amtsgerichtlichen Beschluß wiederherstellen, sieht sich daran jedoch durch die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 15.10.1999 ( ZMR 2000, 254 ), des Oberlandesgerichts Köln vom 8.2.1995 (WE 1995, 221) sowie des Kammergerichts vom 17.2.1993 ( NJW-RR 1993, 909 ) und vom 10.1.1990 ( NJW-RR 1990, 334 ) gehindert.

    Das Landgericht ist damit der Rechtsprechung des Senats (Bay0bLG WE 1997, 118 /119 und 111/112; Bay0bLG NJW-RR 1995, 649/650) und mehrerer Oberlandesgerichte gefolgt (OLG Zweibrücken ZMR 2000, 254 /255; OLG Köln WE 1995, 221 ; KG NJW-RR 1993, 909 f. und 1990, 334/335; differenzierend KG NJW-RR 1997, 587/588 und Briesemeister ZMR 1998, 321 /322).

  • KG, 12.05.2003 - 24 W 279/02

    Wohnungseigentum: Individualanspruch eines Wohnungseigentümers auf Schadenersatz

    Selbst im Falle des Unterliegens könnte er daher die als Schadensersatzanspruch geltend gemachten Anwaltskosten nicht von der Gemeinschaft oder anderen Wohnungseigentümern erstattet verlangen, da sie bei der Durchsetzung eines behaupteten eigenen Rechts angefallen sind (vgl. KG NJW-RR 1990, 334).
  • BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 71/94

    Durchbruch durch tragende Wand zur Verbindung von zwei Eigentumswohnungen nur mit

    2 Z 130/91|AG Saarbrücken; 07.02.1991; 42 C 1032/90">NJW-RR 1992, 272 f.; KG NJW-RR 1990, 334 f. und 1993, 909 f.; OLG Hamm MittRhNotK 1990, 131/133 f.).
  • LG Ingolstadt, 12.07.2001 - 3 O 546/01

    Zurückbehaltungsrecht des Bauträgers hinsichtlich Auflassung auch wegen

    Es sieht sich hieran jedoch durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 15.10.1999 ( ZMR 2000, 254 des Oberlandesgerichts Köln vom 8.2.1995 ( WE 1995, 221 ) sowie des Kammergerichts vom 17.2.1993 ( NJW-RR 1993, 909 ) und vom 10.1.1990 ( NJW-RR 1990, 334 ) gehindert und hat deshalb die Sache durch Beschluss vom 8.9.2000 ( BayObLGZ 2000, 252 ) dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • BayObLG, 17.07.1996 - 2Z BR 58/96

    Zustimmung aller Wohnungseigentümer bei Durchbruch der Trennwand zwischen zwei

  • OLG Hamburg, 13.11.1991 - 2 Wx 64/90

    Geringfügigkeit der baulichen Veränderung im Wohnungseigentumsrechts

  • OLG Hamm, 23.03.2004 - 15 W 72/03

    Errichtung eines Zauns auf einem Teil der Gemeinschaftsfläche ohne

  • KG, 21.08.1996 - 24 W 5074/95

    Anspruch auf Genehmigung des Durchbruchs einer Brandwand nach rechtlicher

  • BayObLG, 31.01.1996 - 2Z BR 135/95

    Unzumutbare Beeinträchtigung der Rechte anderer Wohnungseigentümer durch den

  • KG, 19.04.2000 - 24 W 1184/00

    Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen den Verwalter auf Wiederherstellung

  • KG, 26.11.1993 - 24 W 4675/93

    Kein Schadensersatz für verzögerte Verwalterzustimmung

  • BayObLG, 13.06.1996 - 2Z BR 48/96

    Ermächtigung zur baulichen Veränderung an tragenden Wänden in der

  • BayObLG, 05.02.1998 - 2Z BR 147/97

    Fristbeginn zur Einlegung der sofortigen (weiteren) Beschwerde bei Verkündung der

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