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   KG, 07.03.1989 - 7 U 3387/88   

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https://dejure.org/1989,4494
KG, 07.03.1989 - 7 U 3387/88 (https://dejure.org/1989,4494)
KG, Entscheidung vom 07.03.1989 - 7 U 3387/88 (https://dejure.org/1989,4494)
KG, Entscheidung vom 07. März 1989 - 7 U 3387/88 (https://dejure.org/1989,4494)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Darlehens ; Rückauflassung einer Eigentumswohnung

  • zimmermann-notar-rostock.de

    Abschluss eines Wohnungskaufvertrages durch Verhandlungsgehilfen: arglistige Täuschung führt zur Rückabwicklung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 399
  • NJW-RR 1991, 1280 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1978 - III ZR 63/76

    Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung - Abschluss eines

    Auszug aus KG, 07.03.1989 - 7 U 3387/88
    Dabei kommt es allerdings entscheidend darauf an, daß der Täuschende vom Erklärungsempfänger mit der Führung von Vertragsverhandlungen beauftragt war und sie für diesen geführt hat (vgl. BGH, a.a.O., BGH, WM 1963, 250, 351; NJW 1978, 2144; NJW 1983, 448 f.; WM 1986, 1032, 1034; NJW-RR 1987, 59; Krüger-Nieland in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 123 Rdn. 57; Kramer in Münchner Kommentar zum BGB, § 123 Rdn. 19; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 123 Anm. 2 f.; Schubert, AcP 168, 471 ff. [481]).

    In einem solchen Falle hängt die Wirksamkeit der Anfechtung nicht davon ab, daß der Verhandlungsgehilfe als Vertrauensperson des Anfechtungsgegners aufgetreten ist (vgl. BGH, NJW 1978, 2144, 2145; WM 1986, 1032, 1034; NJW-RR 1987, 59 f.; Krüger-Nieland, a.a.O., Rdn. 58).

    In einer jüngeren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof den Verhandlungsgehilfen abgegrenzt vom Makler, der - im entschiedenen Falle - einem Finanzierungsinstitut "Kreditsuchende vermittelt" hat (BGH, NJW 1978, 2144, 2145).

    Im übrigen läßt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zurechenbarkeit des Handelns einer in die Vertragsanbahnung eingeschalteten Person auch damit begründen, daß die Interessenlage und die Billigkeit es erfordern (vgl. BGH, LM Nr. 29 zu § 123 BGB; BGH, NJW 1978, 2144, 2145; WM 1986, 1032, 1034).

  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 246/84

    Tenorierung bei teilweiser erfolgreicher Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus KG, 07.03.1989 - 7 U 3387/88
    Dabei kommt es allerdings entscheidend darauf an, daß der Täuschende vom Erklärungsempfänger mit der Führung von Vertragsverhandlungen beauftragt war und sie für diesen geführt hat (vgl. BGH, a.a.O., BGH, WM 1963, 250, 351; NJW 1978, 2144; NJW 1983, 448 f.; WM 1986, 1032, 1034; NJW-RR 1987, 59; Krüger-Nieland in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 123 Rdn. 57; Kramer in Münchner Kommentar zum BGB, § 123 Rdn. 19; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 123 Anm. 2 f.; Schubert, AcP 168, 471 ff. [481]).

    In einem solchen Falle hängt die Wirksamkeit der Anfechtung nicht davon ab, daß der Verhandlungsgehilfe als Vertrauensperson des Anfechtungsgegners aufgetreten ist (vgl. BGH, NJW 1978, 2144, 2145; WM 1986, 1032, 1034; NJW-RR 1987, 59 f.; Krüger-Nieland, a.a.O., Rdn. 58).

    Im übrigen läßt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zurechenbarkeit des Handelns einer in die Vertragsanbahnung eingeschalteten Person auch damit begründen, daß die Interessenlage und die Billigkeit es erfordern (vgl. BGH, LM Nr. 29 zu § 123 BGB; BGH, NJW 1978, 2144, 2145; WM 1986, 1032, 1034).

  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 25/82

    Abbruch einer Flugpauschalreise

    Auszug aus KG, 07.03.1989 - 7 U 3387/88
    Dabei kommt es allerdings entscheidend darauf an, daß der Täuschende vom Erklärungsempfänger mit der Führung von Vertragsverhandlungen beauftragt war und sie für diesen geführt hat (vgl. BGH, a.a.O., BGH, WM 1963, 250, 351; NJW 1978, 2144; NJW 1983, 448 f.; WM 1986, 1032, 1034; NJW-RR 1987, 59; Krüger-Nieland in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 123 Rdn. 57; Kramer in Münchner Kommentar zum BGB, § 123 Rdn. 19; Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 123 Anm. 2 f.; Schubert, AcP 168, 471 ff. [481]).

    Dieser hatte die nötigen Informationen von der Firma A. (früher B. und I.) erhalten, die unstreitig ihrerseits das Informationsmaterial von dem Beklagten bekommen hatte (vgl. BGH, NJW 1983, 448).

  • BGH, 27.05.1964 - V ZR 146/62
    Auszug aus KG, 07.03.1989 - 7 U 3387/88
    Dem hat der Bundesgerichtshof in einem Falle zugestimmt, in dem bei den Verhandlungen zwischen dem Makler und dem getäuschten Kaufinteressenten nur über die wichtigsten Merkmale der zum Verkauf angebotenen Grundstücke sowie über die Zahlungsweise und über die Höhe der Provision gesprochen worden war (BGH, WM 1964, 853).
  • LG Frankfurt/Oder, 17.07.2017 - 13 O 174/16

    Abgasskandal: Zum Rückabwicklungsanspruch und Schadenersatzanspruch des Käufers

    Von einem Dritten kann insbesondere bei solchen Personen nicht gesprochen werden, deren Verhalten dem Erklärungsempfänger wegen besonders enger Beziehungen zwischen beiden oder wegen sonstiger besonderer Umstände billigerweise zugerechnet werden muss (BGH NJW 1996, 1051; BGH NJW 1990, 1661, 1662; KG NJW-RR 1990, 399; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 418, 419 LG Ellwangen, Urteil vom 19.10.2016, 3 O 55/16, Rn. 45 nach juris).
  • LG Berlin, 18.11.2005 - 36 O 173/04
    Insbesondere entstanden dem Kläger und seiner Ehefrau durch die Zwischenschaltung der Nebenintervenientin Welthaus Immobilien GbR keine Kosten, was bereits dafür spricht, dass diese Erfüllungsgehilfin der Beklagten war, da bei Immobiliengeschäften ansonsten regelmäßig der Käufer diese Last trägt (vgl. KG NJW-RR 1990, 399, 400).

    Eine solche Untätigkeit gegenüber den - Käufern führt'nicht dazu, dass sich die Beklagte ihrer Verantwortung entziehen kann "und ihre Haftung ausgeschlossen wird (KG NJW-RR 1990, 399, 400).

  • OLG Köln, 29.10.1999 - 3 U 156/98

    Zurechnung des Verhalten eines Vermittlers nach § 278 BGB

    Es reicht aus, dass der Zeuge über die Vertriebsbeauftragte der Beklagten und weitere Untervermittler in den Vertrieb eingeschaltet war und sämtliche Vertragsverhandlungen geführt hat (vgl. BGH NJW 62, 1907; 78, 2144; 82, 2493; 91, 2556 u. 95, 2550; BGH WM 80, 1452 u. 86, 1032; KG NJW-RR 90, 399).
  • KG, 01.04.1997 - 7 U 5782/95

    Erwerbermodell: Rückabwicklung bei nicht eingetretener Kostendeckung?

    Denn es kann den Beklagten nicht zugute kommen, daß sie die Vertragsverhandlungen anderen überlassen und sich selbst dabei im Hintergrund halten (vgl. KG NJW-RR 1990, 399, 400 m.w.N.).
  • LG Duisburg, 07.08.2002 - 4 O 149/02

    Rückabwicklung als Schadensersatz wegen Falschberatung über Rentablität einer

    Nach der Rechtsprechung des BGH läßt sich die Zurechenbarkeit des Handelns einer in die Vertragsanbahnung eingeschalteten Person auch damit begründen, dass die Interessenlage und die Billigkeit es erfordern (BGH WM 1986, 1032, 1034; OLG L WM 2000, 127, 128; KG NJW-RR 1990, 399 f.).
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